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Hausratsversicherung – Küchenbeschädigung wegen Leitungswasseraustritts

Eine Frau scheiterte vor Gericht mit ihrer Forderung nach 14.754 Euro von ihrer Hausratversicherung für eine neue Küche. Nach der Trennung von ihrem Mann und dem Auszug aus dem gemeinsamen Haus hatte der Versicherungsschutz für die alte Küche bereits geendet, da sie ihren Lebensmittelpunkt verlegt hatte. Obwohl die Versicherung bereits 4.000 Euro für den Wasserschaden zahlte, reichte der Klägerin das nicht – doch das Gericht folgte ihrer eigenen Aussage, dass sie bereits seit 2019 nicht mehr im Haus wohnte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Dortmund
  • Datum: 27.05.2024
  • Aktenzeichen: 7 O 123/23
  • Verfahrensart: Zivilverfahren wegen Ansprüchen aus einer Hausratsversicherung
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Vertragsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Versicherungsnehmerin, die Ansprüche aus einer Hausratsversicherung geltend macht. Sie argumentiert, dass der Versicherungsschutz für das Haus trotz ihres Auszugs und der späteren Scheidung bestehen blieb, da es sich um eine Trennung auf Zeit handelte.
  • Beklagte: Versicherungsgesellschaft, die die Ansprüche der Klägerin ablehnt. Sie bestreitet den Eintritt des behaupteten Schadens und verweist auf fehlenden Versicherungsschutz, da dieser nach den Versicherungsbedingungen auf die neue Wohnung der Klägerin übergegangen sei.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Klägerin zog 2019 nach Trennung von ihrem Ehemann aus dem versicherten Haus aus. Im Jahr 2021 trat ein Wasserschaden in der Küche des Hauses auf, den die Klägerin der Versicherung meldete, um Ersatzansprüche geltend zu machen. Die Versicherung zahlte nur einen Teilbetrag und begründet dies mit fehlendem Versicherungsschutz am Schadensort.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob der Versicherungsschutz für das alte Haus der Klägerin nach ihrem Auszug im Jahr 2019 und bis drei Monate nach der nächsten Beitragsfälligkeit endete oder ob er aufgrund einer nicht als endgültig erklärten Trennung weiter Bestand hatte.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen, da der Versicherungsschutz für das Haus der Klägerin im Zeitpunkt des Schadenseintritts nicht mehr bestand.
  • Begründung: Der Versicherungsschutz endete gemäß den Versicherungsbedingungen nach dem Umzug der Klägerin, da keine permanente Trennung von ihrem Ehemann erforderlich war, sondern bereits der Auszug ausschlaggebend war. Die Glaubhaftigkeit der Angaben der Klägerin, die von einer dauerhaften Trennung seit 2019 sprach, wurde höher bewertet als spätere gegenteilige Behauptungen.
  • Folgen: Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung klarer Regelungen zur Bestimmung des Versicherungsortes bei Änderungen der Lebensumstände.

Rechtsstreit um Wasserschäden: Deckung der Hausratsversicherung im Fokus

Wasserschäden gehören zu den häufigsten Versicherungsfällen in privaten Haushalten. Besonders Leitungswasserschäden können schnell teuer werden und unerwartete finanzielle Belastungen verursachen. Eine Hausratsversicherung kann in solchen Situationen eine wichtige finanzielle Absicherung bieten und hilft Betroffenen, Schäden an Einrichtungsgegenständen und Hausrat zu regulieren.

Vor allem in Küchen, wo zahlreiche Wasserleitungen und Anschlüsse vorhanden sind, können Wasserschäden erhebliche Schäden verursachen. Die Kosten für Reparaturen oder Neuanschaffungen können schnell mehrere tausend Euro betragen. Eine umfassende Versicherungsdeckung kann Hausbesitzer und Mieter vor unerwarteten finanziellen Herausforderungen schützen und bietet Sicherheit bei unvorhergesehenen Ereignissen.

Der folgende Gerichtsfall zeigt exemplarisch, wie komplex die rechtliche Bewertung von Wasserschäden sein kann und welche Aspekte bei der Schadensregulierung eine Rolle spielen.

Der Fall vor Gericht


Hausratversicherung zahlt nicht für Küchenschaden nach Trennung und Auszug

Moderne Küche mit Wasserschaden, sichtbaren Versicherungsunterlagen und natürlichen Lichtverhältnissen.
Versicherungsschutz bei Leitungswasserschäden nach Trennung | Symbolfoto: Flux gen.

Ein Gericht wies die Klage einer Frau gegen ihre Versicherung ab, die nach einem Wasserschaden den Ersatz ihrer Küche forderte. Die Versicherung hatte bereits 4.000 Euro reguliert, doch die Klägerin verlangte weitere 14.754 Euro für eine neue Küche im Wert von rund 18.754 Euro.

Trennung und Auszug beendeten Versicherungsschutz

Der Fall zeigt die rechtlichen Folgen einer Trennung für den Versicherungsschutz: Die Klägerin war im November 2019 aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen und lebte fortan in einer anderen Wohnung. Als im Juni 2021 ein mutmaßlicher Wasserschaden die Küche im ehemaligen gemeinsamen Haus beschädigte, bestand dort bereits kein Versicherungsschutz mehr.

Versicherungsbedingungen regeln Übergangsfrist

Die Versicherungsbedingungen sahen vor, dass bei einer Trennung beide Wohnungen drei Monate nach der nächsten Beitragsfälligkeit versichert sind. Da monatliche Beiträge vereinbart waren, endete der Versicherungsschutz für das frühere gemeinsame Haus bereits Ende Februar 2020 – mehr als ein Jahr vor dem Schaden.

Gericht folgt Aussagen der Klägerin

Die Klägerin argumentierte später, es habe sich nur um eine „Trennung auf Zeit“ gehandelt und ihr Lebensmittelpunkt sei weiterhin im Haus gewesen. Das Gericht folgte jedoch ihren früheren Aussagen in der Verhandlung: Sie hatte selbst angegeben, seit 2019 nicht mehr mit ihrem Ex-Mann im Haus gelebt zu haben. Vom Wasserschaden erfuhr sie erst durch ihren Ex-Mann, der ihr auch berichtete, wie er sich ohne Küche behalf.

Tatsächlicher Lebensmittelpunkt entscheidend

Nach der Rechtsprechung kommt es für einen Wohnungswechsel darauf an, dass der Versicherungsnehmer nach außen deutlich macht, seinen Lebensmittelpunkt für unabsehbare Zeit in eine andere Wohnung zu verlegen. Die Klägerin hatte zunächst bei Freunden gewohnt und dann eine eigene Wohnung bezogen. Das Zurücklassen von Möbeln oder gelegentliche Übernachtungen im früheren Haus ändern nichts daran, dass sie ihren Lebensmittelpunkt verlegt hatte. Auch der Zeitpunkt der rechtskräftigen Scheidung im Juni 2022 spielte für den Versicherungsschutz keine Rolle.


Die Schlüsselerkenntnisse

„Das Urteil verdeutlicht die strikte Auslegung von Versicherungsbedingungen bei Wohnungswechsel nach Trennung. Bei Auszug aus der Ehewohnung besteht der Versicherungsschutz der Hausratversicherung nur für maximal drei Monate nach der nächsten Beitragsfälligkeit in der bisherigen Wohnung fort. Nach dieser Frist erlischt der Versicherungsschutz für den Hausrat in der ehemaligen gemeinsamen Wohnung automatisch, auch wenn sich dort noch versicherte Gegenstände befinden.“

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie sich von Ihrem Partner trennen und aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen, müssen Sie schnell handeln, um Ihren Versicherungsschutz zu erhalten. Sie haben nur drei Monate Zeit nach der nächsten Beitragsfälligkeit, um Ihre Versicherungssituation zu klären und Ihren Hausrat aus der ehemaligen gemeinsamen Wohnung zu entfernen oder neu zu versichern. Versicherungsschäden, die nach dieser Frist in der alten Wohnung entstehen, werden nicht mehr ersetzt – auch wenn Sie noch Eigentümer der beschädigten Gegenstände sind. Informieren Sie Ihre Versicherung umgehend über den Umzug und lassen Sie sich schriftlich bestätigen, wie lange der Versicherungsschutz für beide Wohnungen gilt.

Benötigen Sie Hilfe?

Vermeiden Sie teure Überraschungen nach der Trennung

Die Trennung von einem Partner bringt viele Veränderungen mit sich – auch in Bezug auf Ihren Versicherungsschutz. Ein Wasserschaden in der ehemaligen gemeinsamen Wohnung kann schnell zu einem finanziellen Desaster werden, wenn der Versicherungsschutz bereits erloschen ist. Gerade in einer emotional herausfordernden Zeit ist es wichtig, die rechtlichen Konsequenzen im Blick zu behalten und rechtzeitig zu handeln.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Versicherungssituation zu überprüfen und Ihre Rechte gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse und sorgen dafür, dass Sie im Falle eines Schadens abgesichert sind.

Sprechen Sie uns an und lassen Sie sich beraten, um unnötige Kosten und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann endet der Versicherungsschutz der Hausratversicherung nach einem Auszug?

Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung endet je nach Auszugssituation zu unterschiedlichen Zeitpunkten:

Normaler Wohnungswechsel

Bei einem regulären Umzug besteht der Versicherungsschutz für beide Wohnungen parallel für zwei Monate ab Beginn des Umzugs. Der Schutz für die alte Wohnung erlischt automatisch nach Ablauf dieser zwei Monate.

Trennung von Ehepartnern

Wenn Sie als Versicherungsnehmer aus der gemeinsamen Ehewohnung ausziehen, gilt ein besonderer Zeitrahmen: Der Versicherungsschutz besteht für beide Wohnungen bis zu drei Monate nach der nächsten, auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit. Danach besteht der Schutz nur noch für Ihre neue Wohnung.

Doppelwohnsitz

Wenn Sie die alte Wohnung behalten und weiterhin bewohnen (Doppelwohnsitz), geht der Versicherungsschutz nicht automatisch auf die neue Wohnung über. In diesem Fall benötigen Sie für beide Wohnungen separate Versicherungen nach Ablauf der zweimonatigen Übergangsfrist.

Umzug ins Ausland

Bei einem Umzug ins Ausland erlischt der Versicherungsschutz zwei Monate nach Umzugsbeginn. Sie haben in diesem Fall Anspruch auf anteilige Rückerstattung nicht genutzter Beiträge für das Versicherungsjahr.

Haushaltsauflösung

Bei einer vollständigen Haushaltsauflösung, etwa bei Umzug ins Pflegeheim, endet der Versicherungsschutz mit der tatsächlichen Auflösung des Haushalts. In diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, da der Versicherungsgrund wegfällt.


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Was gilt als Wohnungswechsel im Sinne der Hausratversicherung?

Ein Wohnungswechsel liegt vor, wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt in eine neue Wohnung verlegen. Der Lebensmittelpunkt bestimmt sich nach der Gewichtung aller familiären, gesellschaftlichen, politischen, religiösen, sozialen und kulturellen Beziehungen.

Kriterien für den Lebensmittelpunkt

Bei verheirateten Personen befindet sich der Lebensmittelpunkt regelmäßig am tatsächlichen Wohnort der Familie. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie die Wohnung mindestens sechsmal im Kalenderjahr aufsuchen.

Bei unverheirateten Personen ist der Lebensmittelpunkt dort, wo die engeren persönlichen Beziehungen bestehen. Wenn Sie diese Wohnung durchschnittlich zweimal monatlich aufsuchen, wird dort Ihr Lebensmittelpunkt vermutet.

Besondere Wohnungssituationen

Ein Doppelwohnsitz liegt vor, wenn Sie die bisherige Wohnung behalten und weiterhin bewohnen. In diesem Fall geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über. Sie benötigen dann separate Versicherungen für beide Wohnungen.

Bei einer Übergangszeit während des Umzugs besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen für einen Zeitraum von zwei Monaten. Dies gilt beispielsweise, wenn die neue Wohnung noch renoviert und eingerichtet wird, während in der alten Wohnung noch Reparaturen anfallen.

Meldepflichten beim Wohnungswechsel

Sie müssen Ihrer Hausratversicherung folgende Änderungen mitteilen:

  • Die neue Adresse und Wohnfläche
  • Das Umzugsdatum
  • Neuanschaffungen
  • Zusätzliche oder wegfallende Risiken

Die Meldung muss spätestens am Tag des Umzugs erfolgen. Nur so ist gewährleistet, dass der Versicherungsschutz ohne Unterbrechung fortbesteht und an die neue Wohnsituation angepasst werden kann.


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Welche Schäden deckt die Hausratversicherung bei Leitungswasser ab?

Die Hausratversicherung schützt Ihr bewegliches Eigentum vor Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser.

Versicherte Schadensursachen

Als bestimmungswidriger Wasseraustritt gilt Wasser aus:

  • Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung
  • Schläuchen von Wasch- oder Spülmaschinen
  • Warmwasser- oder Dampfheizungsanlagen
  • Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen
  • Sprinkler- oder Berieselungsanlagen

Versicherte Gegenstände

Die Versicherung ersetzt Schäden an:

  • Möbeln und Einrichtungsgegenständen
  • Kleidung und Textilien
  • Elektrogeräten
  • Wertsachen wie Schmuck oder Kunstgegenständen
  • Vorräten und sonstigen beweglichen Sachen

Ausgeschlossene Schäden

Nicht versichert sind Wasserschäden durch:

  • Plansch- oder Reinigungswasser
  • Grundwasser oder stehendes Gewässer
  • Hochwasser oder Witterungsniederschläge
  • Rückstau aus der Kanalisation
  • Vorsätzliches Handeln

Besonderheiten

Bei Aquarien und Wasserbetten besteht kein standardmäßiger Versicherungsschutz. Diese sind meist nur in Premium-Tarifen oder durch Zusatzbausteine abgedeckt. Die Versicherung ersetzt den Neuwert der beschädigten Gegenstände. Neben den direkten Schäden übernimmt die Hausratversicherung auch die Kosten für Aufräumarbeiten und Reparaturen.

Bei einem Leitungswasserschaden in einer Mietwohnung ist die Zuständigkeit klar geregelt: Die Hausratversicherung kommt für Schäden an Ihrem beweglichen Eigentum auf, während die Wohngebäudeversicherung Schäden am Gebäude selbst übernimmt.


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Wie muss ein Wasserschaden der Versicherung gemeldet werden?

Unverzügliche Meldepflicht

Sie müssen einen Wasserschaden unverzüglich Ihrer Versicherung melden – das bedeutet konkret spätestens am Werktag nach der Entdeckung des Schadens. Die meisten Versicherer schreiben für die Schadensmeldung feste Fristen zwischen drei und sieben Tagen vor. Versäumen Sie diese Fristen, riskieren Sie Leistungskürzungen durch die Versicherung.

Meldewege und Dokumentation

Die Schadensmeldung können Sie auf verschiedenen Wegen vornehmen:

  • Telefonisch über die Schadens-Hotline
  • Online über das Schadenformular oder die Versicherungs-App
  • Per E-Mail
  • Schriftlich per Brief (nur mit Einschreiben/Rückschein)

Für die Dokumentation des Wasserschadens benötigen Sie:

  • Detaillierte Fotos der beschädigten Einrichtungsgegenstände
  • Beschreibung des Schadenshergangs und der Ursache
  • Kaufbelege der beschädigten Gegenstände
  • Liste aller betroffenen Gegenstände mit Wertangaben

Erforderliche Angaben

In Ihrer Schadensmeldung müssen Sie folgende Informationen präzise angeben:

  • Ihre Versicherungsnummer
  • Zeitpunkt der Schadensentdeckung
  • Genaue Beschreibung des Schadenshergangs
  • Schadensort und betroffene Räume
  • Art und Umfang der Schäden
  • Bereits getroffene Sofortmaßnahmen

Sofortmaßnahmen

Vor der Schadensmeldung müssen Sie zunächst:

  • Die Wasserzufuhr abstellen
  • Den Strom in betroffenen Bereichen abschalten
  • Wasser bestmöglich beseitigen
  • Gefährdete Gegenstände aus dem Gefahrenbereich entfernen
  • Weitere Schäden bestmöglich verhindern

Die Versicherung wird nach der Meldung in der Regel innerhalb von drei bis vier Wochen den Schaden regulieren. Dokumentieren Sie unbedingt alle weiteren Maßnahmen und bewahren Sie sämtliche Belege auf.


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Welche Rechte habe ich bei Unstimmigkeiten mit der Versicherung über die Schadenshöhe?

Bei Unstimmigkeiten über die Schadenshöhe nach einem Leitungswasserschaden in der Küche stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, um Ihre Interessen durchzusetzen.

Widerspruch gegen den Regulierungsbescheid

Wenn Sie mit der Schadensregulierung nicht einverstanden sind, können Sie schriftlich Widerspruch einlegen. Richten Sie diesen zunächst an das Beschwerdemanagement oder den Vorstand der Versicherung. Der Fall wird dann nochmals eingehend geprüft.

Sachverständigenverfahren

Ein wichtiges Instrument zur Klärung von Streitigkeiten über die Schadenshöhe ist das Sachverständigenverfahren. Dabei bestimmen Sie und die Versicherung jeweils einen Sachverständigen. Diese beiden Sachverständigen wählen dann einen Obmann. Die Entscheidung des Sachverständigenausschusses ist bei Streitwerten unter 10.000 Euro für die Versicherung bindend.

Schlichtungsstellen und Ombudsperson

Eine kostengünstige Alternative bietet die Versicherungsombudsperson. Diese neutrale Schlichtungsstelle kann bei Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 100.000 Euro eingeschaltet werden. Bei Streitwerten bis 10.000 Euro ist die Entscheidung für die Versicherung bindend.

Aufsichtsbehörde einschalten

Sie können sich auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden. Die BaFin prüft, ob die Versicherung Vertragsbedingungen und rechtliche Vorgaben eingehalten hat und fordert eine Stellungnahme des Versicherungsvorstands an.

Mediation als Alternative

Eine weitere Möglichkeit ist die Mediation, die eine effiziente und kostengünstige Alternative zu rechtlichen Auseinandersetzungen darstellt. In der Mediation können beide Parteien unter neutraler Vermittlung eine einvernehmliche Lösung finden.

Dokumentation und Beweise

Für alle genannten Vorgehensweisen ist eine sorgfältige Dokumentation des Schadens wichtig. Fertigen Sie Beweisfotos und eine detaillierte Schadensbeschreibung an. Diese Unterlagen sind für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche von zentraler Bedeutung.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Hausratversicherung

Eine Versicherung, die den beweglichen Besitz (Möbel, Kleidung, Elektrogeräte etc.) in einer Wohnung oder einem Haus gegen Schäden absichert. Sie greift bei Ereignissen wie Einbruch, Feuer, Leitungswasser oder Sturm. Geregelt im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie den Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB). Ein typisches Beispiel ist der Ersatz einer durch Wasserschaden beschädigten Küche. Wichtig: Die Versicherung gilt nur für den Hauptwohnsitz bzw. den tatsächlichen Lebensmittelpunkt des Versicherungsnehmers.


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Lebensmittelpunkt

Der Ort, an dem eine Person dauerhaft den Schwerpunkt ihrer Lebensführung hat und dies nach außen erkennbar macht. Dies wird anhand objektiver Kriterien wie Übernachtungen, Postempfang oder Freizeitgestaltung bestimmt. Im Versicherungsrecht ist der Lebensmittelpunkt entscheidend für den Versicherungsschutz (§ 7 VVG). Beispiel: Wer nach einer Trennung dauerhaft auszieht und eine neue Wohnung bezieht, verlegt seinen Lebensmittelpunkt – auch wenn noch Möbel in der alten Wohnung sind.


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Versicherungsbedingungen

Die detaillierten vertraglichen Regelungen zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer. Sie legen fest, wann und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht sowie welche Pflichten beide Seiten haben. Geregelt in den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen nach § 7 VVG. Im konkreten Fall regeln sie etwa die Übergangsfrist bei Trennung oder die Voraussetzungen für die Schadensregulierung. Versicherungsbedingungen müssen transparent und verständlich formuliert sein.


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Schadensregulierung

Der Prozess der Schadensprüfung und -erstattung durch die Versicherung nach einem Versicherungsfall. Umfasst die Prüfung des Versicherungsschutzes, die Feststellung der Schadenshöhe und die Entschädigungszahlung gemäß § 14 VVG. Beispiel: Bei einem Wasserschaden wird geprüft, ob ein versichertes Ereignis vorliegt, wie hoch der Schaden ist und welche Summe erstattet wird. Die Versicherung kann auch Teilzahlungen leisten, wenn die Gesamthöhe noch nicht feststeht.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG), §10 Abs. 5): Diese Vorschrift regelt den Versicherungsort bei einem Wohnungswechsel des Versicherungsnehmers. Sie bestimmt, dass bei einem Auszug aus der Ehewohnung und verbleibendem Ehegatten sowohl die neue als auch die bisherige Wohnung als Versicherungsort gelten, bis eine Änderung des Vertrags erfolgt. Dies gilt maximal drei Monate nach der letzten Beitragsfälligkeit. Im vorliegenden Fall ist diese Regelung relevant, da die Klägerin nach ihrem Umzug die Versicherung an ihren neuen Wohnort anpassen musste.
  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG), §7): Dieser Paragraph legt die Pflichten des Versicherungsnehmers im Schadensfall fest, insbesondere die Meldung und Mitwirkungspflichten zur Schadensregulierung. Der Versicherungsnehmer muss den Schaden unverzüglich anzeigen und alle notwendigen Informationen bereitstellen. In dem vorliegenden Fall musste die Klägerin den Wasserschaden melden und die Beklagte bei der Schadensfeststellung unterstützen, was zu Streitigkeiten über die Schadenshöhe führte.
  • Zivilprozessordnung (ZPO), §§ 695 ff.): Diese Vorschriften betreffen die Zwangsvollstreckung und die Voraussetzungen für die vorläufige Vollstreckbarkeit von Urteilen. Das Urteil im Fall ist gegen eine Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass die Beklagte die Zahlung unter Sicherheiten vornehmen kann, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Durchsetzbarkeit des Urteils im Prozess.
  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG), §19): Dieser Paragraph behandelt die Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers bei Vertragsschlüssen. Der Versicherungsnehmer muss alle gefahrrelevanten Umstände wahrheitsgemäß und vollständig angeben. Falsche oder unvollständige Angaben können zur Nichtigkeit des Vertrags oder zur Leistungsverweigerung führen. Die Anerkennung und Prüfung der Angaben der Klägerin bezüglich des Wohnorts und der Versicherungsbedingungen spielt in diesem Fall eine zentrale Rolle.
  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG), §28): Dieser Paragraph regelt die Leistungspflicht des Versicherers bei Vorliegen eines versicherten Schadens. Der Versicherer ist verpflichtet, die vereinbarte Versicherungsleistung zu erbringen, sofern der Schaden unter den Versicherungsumfang fällt. Im vorliegenden Fall stritt die Beklagte über die Höhe der Leistung und ob es sich um einen Totalschaden handelt, was die Anwendung von §28 VVG relevant macht.

Das vorliegende Urteil


LG Dortmund – Az.: 7 O 123/23 – Urteil vom 27.05.2024


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