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Hausrat-Außenversicherung – Versicherungsschutz für in Kommission gegebene Uhren

Zwei Luxusuhren, ein Einbruch und eine Versicherung, die nicht zahlen will: Das Landgericht Cottbus musste entscheiden, ob eine Hausratversicherung für den Verlust von zwei hochwertigen Uhren aufkommen muss, die während eines Kommissionsverkaufs gestohlen wurden. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die oft komplexen Bedingungen von Außenversicherungen und den Begriff „vorübergehend“.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Cottbus
  • Datum: 26.04.2024
  • Aktenzeichen: 2 O 230/23
  • Verfahrensart: Feststellungsklage
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Vertragsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Die Klägerin verlangt von der Beklagten Versicherungsschutz basierend auf einer Hausratversicherung in Form der Außenversicherung für zwei gestohlene Uhren. Sie ist der Ansicht, dass die gestohlenen Uhren durch den Versicherungsschutz abgedeckt seien, trotz eines Verkaufszeitraums von 365 Tagen in den Kommissionsverträgen.
  • Beklagte: Die Beklagte, eine Versicherungsgesellschaft, lehnt die Versicherungsleistung ab. Sie argumentiert, dass die Uhren sich nicht vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befanden, da der Verkaufszeitraum die maximalen sechs Monate überschreitet, die in den Versicherungsbedingungen als „vorübergehend“ definiert sind.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Klägerin hatte zwei Uhren an eine GmbH zur Kommission übergeben. Ein Einbruch in den Räumlichkeiten der Kommissionärin führte zum Verlust der Uhren. Die Klägerin machte gegenüber der Versicherung geltend, dass der Vorfall unter die Außenversicherung fällt, da die Uhren sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befanden. Die Streitfrage drehte sich um die Auslegung von „vorübergehend“ in Bezug auf die Versicherungsbedingungen, insbesondere angesichts eines vertraglich festgelegten Verkaufszeitraums von 365 Tagen.
  • Kern des Rechtsstreits: Der Kern des Rechtsstreits war, ob der vorübergehende Verbleib von Gegenständen außerhalb des Versicherungsortes im Rahmen der Außenversicherung durch die im Vertrag vorgegebene Dauer des Verkaufszeitraums von 365 Tagen ausgeschlossen ist, obwohl der tatsächliche Zeitraum vielleicht kürzer war.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, und das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
  • Begründung: Die Entscheidung wurde damit begründet, dass der Wille der Klägerin bei Übergabe der Uhren nicht auf eine nur vorübergehende Lagerung abzielte, da der vereinbarte Verkaufszeitraum von einem Jahr das vorübergehende Element der Außenversicherung überschreitet. Daher bestand von Anfang an kein Versicherungsschutz.
  • Folgen: Die Klägerin erhält keine Versicherungsleistungen für die gestohlenen Uhren und muss die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil stellt klar, dass der in Versicherungsbedingungen definierte Begriff „vorübergehend“ strikt auszulegen ist und eine dauerhafte Lagerung im Rahmen von Kommissionsverträgen den Versicherungsschutz ausschließt.

Absicherung von Luxusuhren: Wichtige rechtliche Aspekte für Sammler und Händler

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Hausratversicherungsschutz für Kommissionsuhren | Symbolfoto: Flux gen.

Wertvolle Sammlerstücke und hochpreisige Uhren sind nicht nur für Sammler und Händler von großem Interesse, sondern stellen auch ein besonderes Risiko dar. Die Versicherung solcher Gegenstände, insbesondere wenn sie in Kommission gegeben werden, erfordert eine sorgfältige Risikoabsicherung durch eine passende Hausratversicherung mit Außenversicherungsschutz.

Die Teilkaskoversicherung bietet dabei oft nicht ausreichenden Schutz für Wertgegenstände wie Luxusuhren. Eine spezielle Zusatzversicherung kann Transportrisiken, Diebstahlgefahren und unvorhergesehene Schäden abdecken und gibt Besitzern und Händlern die nötige Sicherheit bei der Vermarktung und Aufbewahrung von wertvollen Uhren. Welche rechtlichen Aspekte dabei zu beachten sind, zeigt der folgende konkrete Fall.

Der Fall vor Gericht


Hausratversicherung muss nicht für Uhren aus Kommissionsgeschäft zahlen

Das Landgericht Cottbus hat eine Klage gegen eine Hausratversicherung abgewiesen, bei der es um zwei hochwertige Uhren ging, die während eines Kommissionsverkaufs gestohlen wurden. Die Versicherung hatte die Zahlung mit Verweis auf die Bedingungen der Außenversicherung abgelehnt.

Vorfall und Vertragliche Grundlagen

Die Klägerin übergab am 19. Juli 2022 zwei Uhren der Marken Rolex und Patek Philippe an eine Händlerin zum Kommissionsverkauf. Die Kommissionsverträge sahen einen Verkaufszeitraum von 365 Tagen vor, wobei die Auszahlung nach erfolgreichem Verkauf per Kontoüberweisung erfolgen sollte. Am 19. November 2022 wurden die Uhren bei einem Einbruchdiebstahl aus den Geschäftsräumen der Kommissionärin entwendet.

Rechtliche Auseinandersetzung um Außenversicherungsschutz

Die Hausratversicherung der Klägerin enthielt eine Klausel zur Außenversicherung, die Versicherungsschutz für Gegenstände gewährt, die sich „nur vorübergehend“ außerhalb des Versicherungsortes befinden. Als vorübergehend definiert der Vertrag einen Zeitraum von maximal sechs Monaten. Die Klägerin argumentierte, der Begriff „vorübergehend“ sei großzügig auszulegen und der tatsächliche Zeitraum zwischen Übergabe und Diebstahl sei maßgeblich.

Urteilsbegründung des Landgerichts

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Entscheidend sei der subjektive Wille der Versicherungsnehmerin zum Zeitpunkt der Übergabe der Uhren. Da die Klägerin bereits bei Übergabe von einem Verkaufszeitraum von 365 Tagen ausging, war eine Rückkehr der Uhren innerhalb von sechs Monaten nicht überwiegend wahrscheinlich. Selbst im günstigsten Fall wären die Uhren bei erfolglosem Verkauf erst nach über einem Jahr zurückgegeben worden. Eine vorzeitige Rückforderung der Uhren war nicht geplant. Auch die vorgesehene Auszahlung per Überweisung sprach gegen einen Ersatzgegenstand, der in die Wohnung der Klägerin hätte zurückkehren sollen.

Prozessuale Folgen

Das Landgericht Cottbus wies nicht nur den Antrag auf Feststellung der Versicherungspflicht ab, sondern auch die Forderung nach Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.584,09 Euro. Die Klägerin muss die Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil macht klar, dass bei einer Hausratversicherung der Begriff „vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes“ maximal 6 Monate bedeutet und streng ausgelegt wird. Entscheidend ist dabei nicht die tatsächliche Dauer der Abwesenheit, sondern die ursprünglich geplante Zeitspanne. Wenn Gegenstände mit der Absicht übergeben werden, sie über einen längeren Zeitraum (hier: 365 Tage) zum Verkauf anzubieten, greift die Außenversicherung nicht – auch wenn der Schaden innerhalb der 6-Monats-Frist eintritt.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie Wertsachen wie Uhren oder anderen Hausrat in Kommission geben oder zum Verkauf anbieten, müssen Sie besonders vorsichtig sein. Sobald Sie einen Verkaufszeitraum von mehr als 6 Monaten vereinbaren, verlieren Sie den Versicherungsschutz Ihrer Hausratversicherung – und zwar ab dem ersten Tag. Planen Sie also wichtige Gegenstände für längere Zeit außer Haus zu geben, sollten Sie vorab mit Ihrer Versicherung sprechen und gegebenenfalls eine zusätzliche Absicherung vereinbaren. Die normale Außenversicherung reicht in solchen Fällen nicht aus.

Benötigen Sie Hilfe?

Ihr Versicherungsschutz im Kommissionsverkauf – Vertrauen ist gut, Rechtssicherheit ist besser.

Der Fall der gestohlenen Uhren zeigt, wie schnell vermeintlicher Versicherungsschutz zu einer kostspieligen Falle werden kann. Gerade bei hochwertigen Gegenständen im Kommissionsverkauf ist es wichtig, die Bedingungen Ihrer Hausratversicherung genau zu kennen und richtig zu interpretieren. Wir helfen Ihnen, Ihre Versicherungsverträge zu überprüfen und mögliche Lücken zu identifizieren. So können Sie sicher sein, dass Ihr wertvoller Besitz optimal abgesichert ist – auch außerhalb Ihrer eigenen vier Wände. Sprechen Sie mit uns und lassen Sie uns gemeinsam die bestmögliche Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse finden.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was gilt bei der Hausratversicherung als vorübergehende Abwesenheit von Gegenständen?

Bei der Hausratversicherung gilt Hausrat als vorübergehend abwesend, wenn er sich zeitlich begrenzt außerhalb der versicherten Wohnung befindet. Die standardmäßige Frist für vorübergehende Abwesenheit beträgt in den meisten Verträgen drei Monate.

Zeitliche Grenzen der Außenversicherung

Die maximale Dauer der vorübergehenden Abwesenheit variiert je nach Versicherungstarif:

  • Basis-Tarife: 3 Monate Schutz
  • Comfort-Tarife: 6 Monate Schutz
  • Premium-Tarife: Bis zu 12 Monate Schutz

Wichtig: Wenn Sie von vornherein eine längere Abwesenheit planen, die über die vereinbarte Frist hinausgeht, besteht kein Versicherungsschutz – auch nicht für die ersten drei Monate.

Besondere Regelungen

Bei bestimmten Personengruppen gelten Sonderregelungen für die vorübergehende Abwesenheit:

Für Kinder während der Ausbildung, des Studiums oder des Bundesfreiwilligendienstes gilt die zeitliche Begrenzung nicht. Der Versicherungsschutz besteht so lange, bis ein eigener Hausstand gegründet wird.

Meldepflicht bei längerer Abwesenheit

Wenn eine Wohnung länger als 60 Tage unbewohnt bleibt, müssen Sie dies Ihrer Versicherung melden. Eine nicht gemeldete längere Abwesenheit kann als Gefahrerhöhung gewertet werden und im Schadenfall zur Leistungsverweigerung führen.

Die Entschädigungshöhe bei vorübergehender Abwesenheit ist meist auf 10 Prozent der Versicherungssumme, maximal 10.000 Euro begrenzt. Einige Premium-Tarife bieten jedoch höhere Entschädigungsgrenzen von bis zu 40 Prozent der Versicherungssumme.


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Welche Bedingungen muss ein Kommissionsgeschäft erfüllen, damit der Hausratversicherungsschutz greift?

Grundvoraussetzungen des Kommissionsgeschäfts

Ein Kommissionsgeschäft liegt vor, wenn Sie Waren im eigenen Namen für Rechnung eines anderen kaufen oder verkaufen. Für den Versicherungsschutz müssen dabei folgende wesentliche Merkmale erfüllt sein:

Die Geschäftsbeziehung muss eine hinreichende Ähnlichkeit mit dem handelsrechtlichen Kommissionsgeschäft aufweisen und folgende Elemente beinhalten:

  • Eine Weisungsbefugnis des Kommittenten
  • Eine Benachrichtigungs- und Rechenschaftspflicht des Kommissionärs
  • Die Pflicht zur Eigentumsübertragung der Waren

Haftung und Versicherungsschutz

Der Kommissionär ist für Verlust und Beschädigung der in seiner Verwahrung befindlichen Waren verantwortlich. Für den Versicherungsschutz bedeutet dies:

Die Hausratversicherung des Kommissionärs muss ausdrücklich eine Klausel für fremdes Eigentum einschließen. Nur dann besteht im Schadenfall ein Anspruch auf Entschädigungsleistung für die Kommissionsware.

Besonderheiten bei Wertsachen

Bei wertvollen Gegenständen wie Uhren gelten zusätzliche Anforderungen:

Die Entschädigungsgrenze für Wertsachen liegt meist bei 20-40% der Versicherungssumme. Bei hochwertigen Kommissionswaren muss daher die Versicherungssumme entsprechend hoch gewählt werden.

Aufbewahrungspflichten müssen eingehalten werden:

  • Sichere Verwahrung in verschlossenen Räumen
  • Bei besonders wertvollen Gegenständen kann die Aufbewahrung in einem Tresor erforderlich sein

Dokumentationspflichten

Für einen wirksamen Versicherungsschutz müssen Sie:

  • Den Wert der Kommissionsware durch Belege nachweisen können
  • Den Kommissionsvertrag schriftlich dokumentieren
  • Übergabeprotokolle erstellen

Der Kommissionär muss den Kommittenten über alle wesentlichen Umstände informieren, die den Versicherungsschutz betreffen können. Dies gilt besonders für Änderungen in der Aufbewahrung oder beim Transport der Waren.


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Wie wirkt sich die geplante Dauer eines Kommissionsverkaufs auf den Versicherungsschutz aus?

Die geplante Dauer eines Kommissionsverkaufs hat erhebliche Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. Bei der Hausratversicherung greift die sogenannte Außenversicherung nur bei vorübergehender Dauer, die in der Regel auf maximal drei Monate begrenzt ist.

Zeitliche Beschränkungen der Außenversicherung

Wenn Sie Ihre Uhr in Kommission geben, müssen Sie beachten, dass der Versicherungsschutz über Ihre Hausratversicherung nur dann fortbesteht, wenn die Kommissionsdauer von vornherein auf maximal drei Monate begrenzt ist. Eine längere oder unbefristete Kommissionsdauer führt zum Verlust des Versicherungsschutzes aus Ihrer Hausratversicherung.

Haftung des Kommissionärs

Der Kommissionär ist während der vereinbarten Kommissionsdauer für alle Schäden am Kommissionsgut verantwortlich. Er muss für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen und haftet für:

  • Verlust und Beschädigung der Ware
  • Diebstahl und Entwendung
  • Nichtlieferung

Vertragliche Gestaltung

Die Dauer des Kommissionsverkaufs sollte im Kommissionsvertrag klar festgelegt werden. Dabei ist zu beachten:

Der Kommissionsvertrag sollte eine präzise Zeitangabe für die Ausstellungsdauer enthalten. Nach Ablauf dieser Zeit können Sie als Eigentümer das unverkaufte Objekt wieder abholen oder eine Verlängerung der Ausstellungszeit vereinbaren. Wenn Sie eine Verlängerung wünschen, sollten Sie vorab mit Ihrer Versicherung klären, ob und wie lange der Versicherungsschutz fortbesteht.


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Welche Pflichten haben Versicherungsnehmer beim Abschluss eines Kommissionsvertrags gegenüber ihrer Hausratversicherung?

Vorvertragliche Anzeigepflichten

Bei Abschluss eines Kommissionsvertrags müssen Sie als Versicherungsnehmer Ihrer Hausratversicherung alle gefahrerheblichen Umstände mitteilen. Dies betrifft insbesondere die vorübergehende Auslagerung von Hausratgegenständen in Kommission, da dies eine relevante Gefahrerhöhung darstellen kann.

Die wahrheitsgemäße Beantwortung aller Fragen im Versicherungsantrag ist dabei von zentraler Bedeutung. Falsche oder unvollständige Angaben können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Anzeigepflichten während der Vertragslaufzeit

Wenn Sie Hausratgegenstände in Kommission geben, müssen Sie dies der Versicherung unverzüglich und schriftlich melden. Dies gilt besonders bei:

  • Änderungen des Aufbewahrungsorts der Kommissionsgüter
  • Längerer Dauer der Kommission (über 3 Monate)
  • Wesentlicher Wertänderung der in Kommission gegebenen Gegenstände

Pflichten im Schadensfall

Bei einem Schaden an den in Kommission gegebenen Gegenständen sind Sie verpflichtet:

  • Den Schaden unverzüglich der Versicherung zu melden
  • Alle erforderlichen Informationen zur Schadensermittlung bereitzustellen
  • Nach Möglichkeit zur Minderung des Schadens beizutragen

Bei Verletzung dieser Pflichten kann die Versicherung die Leistung je nach Verschuldensgrad kürzen oder ganz verweigern. Besonders schwerwiegend sind vorsätzliche Obliegenheitsverletzungen oder arglistige Täuschungen – diese führen in der Regel zur vollständigen Leistungsfreiheit der Versicherung.


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Wann lohnt sich eine zusätzliche Versicherung für Wertsachen im Kommissionsverkauf?

Eine zusätzliche Versicherung für Wertsachen im Kommissionsverkauf ist notwendig, wenn die Hausratversicherung mit Außenversicherung keinen ausreichenden Schutz bietet. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Wertsachen länger als drei Monate in Kommission gegeben werden.

Grenzen der Hausratversicherung

Die Hausrat-Außenversicherung greift bei in Kommission gegebenen Wertsachen nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen:

  • Der Schutz ist auf maximal drei Monate begrenzt
  • Die Entschädigungsgrenze liegt meist bei nur 20% der Versicherungssumme
  • Bei Wertsachen wie Schmuck gelten zusätzliche Höchstgrenzen

Valorenversicherung als Alternative

Eine Valorenversicherung bietet speziell für Wertsachen im Kommissionsverkauf deutlich besseren Schutz:

  • Versicherungsschutz für die gesamte Dauer des Kommissionsgeschäfts
  • Schutz gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust während des gesamten Zeitraums
  • Keine zeitliche Begrenzung wie bei der Außenversicherung
  • Höhere Versicherungssummen möglich

Kriterien für die Entscheidung

Eine zusätzliche Wertsachenversicherung ist besonders sinnvoll, wenn:

  • Der Kommissionsvertrag eine Laufzeit von mehr als drei Monaten vorsieht
  • Der Wert der Kommissionsware die Entschädigungsgrenzen der Hausratversicherung übersteigt
  • Die Kommissionsware in fremden Geschäftsräumen aufbewahrt wird
  • Der Kommissionär keine ausreichende eigene Versicherung für die Wertsachen nachweisen kann

Die Versicherungssumme sollte sich am Wiederbeschaffungswert der Wertsachen orientieren. Bei Kommissionsware wird der Kommissionswert als Grundlage genommen.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Kommissionsverkauf

Ein Vertragsverhältnis, bei dem der Kommissionär (Händler) Waren im eigenen Namen, aber für Rechnung des Kommittenten (Eigentümer) verkauft. Der Kommissionär tritt dabei als selbständiger Händler auf und erhält für seine Tätigkeit eine Provision. Geregelt ist dies in §§ 383 ff. HGB. Bei einem Kommissionsverkauf bleibt der Eigentümer bis zum erfolgreichen Verkauf Besitzer der Ware. Beispiel: Ein Uhrenbesitzer gibt seine Rolex einem Händler in Kommission – der Händler sucht einen Käufer, der Uhrenbesitzer bleibt aber bis zum Verkauf Eigentümer.


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Außenversicherung

Ein Bestandteil der Hausratversicherung, der Versicherungsschutz für Hausratgegenstände gewährt, die sich vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befinden. Die Außenversicherung ist in § 6 VHB (Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen) geregelt. Der Schutz ist typischerweise zeitlich begrenzt und gilt nur für bestimmte Schadensereignisse. Beispiel: Eine versicherte Kamera wird im Hotelzimmer während des Urlaubs gestohlen.


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Einbruchdiebstahl

Eine qualifizierte Form des Diebstahls, bei dem der Täter in einen verschlossenen Raum einbricht, einsteigt oder mit falschen Schlüsseln eindringt. Geregelt in § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB. Im Versicherungsrecht ist der Einbruchdiebstahl ein wichtiger versicherter Schadenfall, der spezifische Voraussetzungen erfüllen muss. Beispiel: Ein Täter bricht nachts ein Fenster auf und entwendet Wertsachen aus einem Geschäft.


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Vorläufige Vollstreckbarkeit

Eine gerichtliche Anordnung, die es dem Gewinner eines Prozesses ermöglicht, das Urteil bereits vor Rechtskraft zu vollstrecken, wenn eine Sicherheitsleistung hinterlegt wird. Geregelt in §§ 708 ff. ZPO. Die Sicherheitsleistung dient dem Schutz des Schuldners, falls das Urteil in der nächsten Instanz aufgehoben wird. Beispiel: Der Kläger kann trotz möglicher Berufung die Zahlung durchsetzen, muss aber 110% der Summe als Sicherheit hinterlegen.


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Kosten des Rechtsstreits

Die Gesamtheit aller im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren entstehenden Kosten, einschließlich Gerichtsgebühren, Anwaltskosten und Auslagen. Die Verteilung wird durch §§ 91 ff. ZPO geregelt. Grundsätzlich muss die unterliegende Partei sämtliche Kosten tragen. Beispiel: Wer einen Prozess verliert, muss nicht nur die eigenen Anwaltskosten, sondern auch die des Gegners und die Gerichtskosten bezahlen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Das VVG legt die grundlegenden Bestimmungen für Versicherungsverträge fest, einschließlich der Pflichten von Versicherer und Versicherungsnehmer sowie des Deckungsumfangs. Im vorliegenden Fall ist entscheidend, ob der Schaden an den Uhren unter den Versicherungsschutz fällt. Die Klägerin konnte keinen Anspruch gemäß § 1 VVG geltend machen, da die Umstände des Schadens nicht den vertraglichen Bedingungen entsprachen.
  • Versicherungsbedingungen zur Außenversicherung: Diese Bedingungen definieren den Versicherungsschutz für Gegenstände, die sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden, mit einer maximalen Dauer von sechs Monaten. Im konkreten Fall befanden sich die Uhren jedoch über den festgelegten Zeitraum von sechs Monaten hinaus bei der Kommissionärin, wodurch der Versicherungsschutz entfiel.
  • § 256 Zivilprozessordnung (ZPO): Dieser Paragraph regelt die Festsetzung von Kosten im Rechtsstreit. Da die Klage der Klägerin abgewiesen wurde, ist sie gemäß § 256 ZPO verpflichtet, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  • § 704 Zivilprozessordnung (ZPO): Bestimmt die Bedingungen für die vorläufige Vollstreckbarkeit von Urteilen gegen Sicherheitsleistung. Im vorliegenden Urteil wurde festgelegt, dass das Urteil gegen eine Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar ist, um die Durchsetzung der Entscheidung zu sichern.
  • § 12 Zivilprozessordnung (ZPO): Definiert den Beginn der Rechtshängigkeit einer Klage, was für die Berechnung von Zinsen relevant ist. Seit der Rechtshängigkeit sind der Klägerin Zinsen auf die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu zahlen, wie im Urteil festgelegt.

Das vorliegende Urteil


LG Cottbus – Az.: 2 O 230/23 – Urteil vom 26.04.2024


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