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Haftpflichtversicherung für Tiere

Der § 833 BGB und seine Folgen

Eine Haftpflichtversicherung für Tiere soll den Tierhalter vor Schadensersatzansprüchen schützen. Der Halter eines Tieres ist generell verpflichtet, für sämtliche Schäden, welche das Tier verursacht, aufzukommen. Dabei spielt es zunächst auch keine Rolle, ob dem Halter eigenes Verschulden zukommt oder nicht. Anspruchsgrundlage des Geschädigten gegen den Tierhalter ist § 833 BGB. Da auch Kleinsttiere immense Schäden anrichten können, die man ihnen im ersten Moment gar nicht zutraut, ist eine Versicherung, die vor Schadensersatzansprüchen gegen den Tierhalter schützt, absolute Pflicht.

Haftplichtversicherung für Tiere

Die Privathaftpflichtversicherung und Tierschäden

Viele von Tieren verursachte Schäden werden von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Bei nahezu allen Haftpflichtversicherungen findet sich in der Risikobeschreibung eine Klausel, die eine Leistungsübernahme für zahme Haustiere in Aussicht stellt. Aufgrund dessen kommen vor allem Besitzer von Kleintieren wie beispielsweise Katzen, Nagetiere oder Ziervögel in den Genuss ihres Haftpflichtschutzes. In diesem Zusammenhang zählen auch Bienen zu den zahmen Haustieren, weswegen durch Bienen entstandene Schäden von der privaten Haftpflicht übernommen werden. Sollte der Schaden allerdings nicht von einem solch zahmen Haustier stammen, wird er nicht von der Privathaftpflichtversicherung nicht übernommen. So sind Rinder, Pferde und sonstige Zugtiere im Normalfall nicht in der privaten Haftpflicht mitversichert. Ebenso sind Tiere, die überwiegend zu landwirtschaftlichen bzw. gewerblichen Zwecken gehalten werden, nicht im Versicherungsschutz inbegriffen. Dazu zählt im Zweifelsfall auch die Katze auf dem Bauernhof, deren Hauptaufgabe die Abwehr von Mäusen und Ratten ist. Da von Hunden ein relativ hohes Gefahrenpotential ausgeht, sind auch von ihnen verursachte Schäden nicht von der privaten Haftpflicht abgedeckt.

Die Tierhalterhaftpflicht

billionphotos-1200969Haltern, deren Tiere nicht in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert sind, ist aus diesem Grund eine Tierhalterhaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen. Bei von Tieren verursachten Schäden können schnell erhebliche Kosten entstehen. Eine Haftpflichtversicherung für Tiere leistet bei Personen- und Sachschäden sowie bei daraus resultierenden Vermögensschäden. Gerade bei Pferden besteht eine besonders große Gefahr. Im Falle des Scheuens kann es rasch passieren, dass jemand Unbeteiligtes erheblich verletzt wird, wodurch unabsehbare finanzielle Folgen auftreten können. Zudem kann es schnell zu Flur- oder Gewässerschäden kommen, ebenso treten immer wieder ungewollte Deckungen ein. All dies macht die Pferdehaltung zu einem schwer kalkulierbaren Risiko. Hier sollten die angebotenen Verischerungspolicen genau verglichen werden, um den besten Versicherungsschutz für die individuellen Bedürfnisse zu finden.

Der Weg zum besten Schutz

In immer mehr Bundesländern wird der Abschluss einer separaten Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Hunde gesetzlich vorgeschrieben. Da dieses Thema auf Länderebene entschieden wird, können sich die gesetzlichen Bestimmungen von Bundesland zu Bundesland erheblich unterscheiden. Ob und in welchem Ausmaß eine Haftpflichtversicherung für Hunde in Ihrem Bundesland gilt, können Sie der Hundeordnung der Bundesländer entnehmen. Oftmals werden auch Unterschiede aufgrund der Hunderasse vorgenommen. Wer hier auf Nummer Sicher gehen will, sollte den Rat eines Experten einholen. Unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht beraten Sie umfassend und kompetent. Da sich in den Versicherungspolicen häufig verborgene Leistungsausschlüsse befinden, sollten die Tarifbestimmungen vor einem möglichen Abschluss ausgiebig studiert werden. Auch hier helfen unsere Rechtsanwälte Ihnen gerne weiter. So wird die Haftpflichtversicherung für Ihr Tier garantiert nicht zum Bumerang.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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Egal ob Ihre Versicherung die Zahlung verweigert oder Sie Unterstützung bei der Schadensregulierung benötigen. Wir stehen Ihnen zur Seite.

 

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