Auto fängt nicht umsonst mit ‚Au‘ an, so sagt der Volksmund, und wenn es mal wirklich kracht, dann schmerzt es meist auch finanziell. Wer denkt: Klar, Vollkasko übernimmt alles, Teilkasko einen Teil, der zahlt im schlimmsten Falle nur für die Illusion von Sicherheit. Daher landen viele Schadensfälle vor Gericht, wenn die KFZ Versicherung nicht zahlt, wenn sie es doch eigentlich müsste.
Es gilt: Wer Schuld ist, zahlt
Grundlegend gilt: Jedes Auto dass auf deutschen Straßen unterwegs ist muss versichert sein, sonst wird es stillgelegt. Ohne Nachweis der KFZ Haftpflicht kann man kein Fahrzeug an- oder ummelden. Die Auto Haftpflichtversicherung zahlt im Schadensfall die Kosten des Geschädigten. Dazu gehören:
- Sachschäden am Fahrzeug und an anderen Gegenständen (z.B. Leitplanken oder Gebäuden)
- Personenschäden (Krankenhaus, Heilungskosten, Renten bei Invalidität)
- Immaterielle Schäden (Schmerzensgeld)
- Vermögensschäden (Verdienstausfall des Verletzten etc.)
Die Besonderheit dieser Versicherung ist, dass nicht der Fahrer, sondern das Fahrzeug bzw. dessen Halter versichert ist. Fährt also jemand einen fremden Wagen und verursacht einen Schaden, zahlt die KFZ Haftpflicht des Halters. In jedem Fall bleibt der Halter auf den Kosten für die eigenen Schäden sitzen. Wer auch die eigenen Schäden absichern will braucht eine Kaskoversicherung.
Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung?
Der Begriff Kasko stammt aus dem Spanischen und bedeutet „Schiffsrumpf“. Schon vor der Erfindung der ersten Dampfschiffe gab es Kasko-Versicherungen, also Versicherungen für Schiffsbesitzer, die Schäden am Rumpf ersetzte. Heute steht der Begriff für die Versicherung des eigenen Fahrzeuges im Schadensfall. Sie sind aber nicht gesetzlich vorgeschrieben wie die Haftpflichtversicherung fürs Auto.
Teilkaskoversicherung: Was ist versichert?
Die Teilkaskoversicherung bedeutet nicht, dass man im Fall eines Schadens nur einen Teil zahlt. Diese Versicherung denkt nur einen Teil der möglichen Schadensfälle ab und schließt einige komplett aus. Die sogenannte Selbstbeteiligung wird bei Abschluss der Versicherung vereinbart. Je niedriger die Selbstbeteiligung, desto höher die Versicherungsgebühr. Die Selbstbeteiligung ist in der Regel nicht prozentual sondern als feste Summe vereinbart. Das bedeutet bei Beispielsweise 150€ Selbstbeteiligung zahlt die Versicherung bei einem Schaden von 160€ nur 10€ dazu.
Zu den anerkannten Versicherungsfällen der Teilkasko zählt:
- Brand oder Explosion
- Diebstahl oder Raubüberfällen
- Höhere Gewalt Hagel, Regen, Blitzschlag, Überschwemmungen
- Zusammenstöße mit Haarwild
- Glasbuch
- Kurzschlüsse/Schmorschäden
- Marderschäden
Vollkaskoversicherung für Rund-um Schutz?
Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug. Auch bei dieser kann man eine Selbstbeteiligung vereinbaren, die je nach Höhe die monatliche Versicherungsgebühr beeinflusst.
Zusätzlich zur Teilkasko werden hier folgende Schadensfälle abgedeckt:
- Vandalismus
- Selbst verschuldete Unfallschäden
Wer eine Vollkaskoversicherung abschließt hat aber mitnichten einen Freifahrtsschein. Der Versicherte verpflichtet sich dazu, sein Kraftfahrzeug Gesetzeskonform zu verwenden, es gegen unberechtigten Gebrauch zu schützen und nur mit gültiger Fahrerlaubnis zu fahren. Zudem muss er im Schadensfall der Versicherung innerhalb einer Woche den Schaden mitteilen, und nachweisen, dass er nach dem Schadensfall alles getan hat um weitere Beschädigungen zu vermeiden. Wenn also die Scheibe reißt, muss der Versicherte sicherstellen dass kein Wasser ins Auto eindringen kann.
Was ist generell nicht versichert?
Nur einige wenige und teure Top-Tarife versichern Autoreifen. Bei grober Fahrlässigkeit, und dazu gehört auch Alkohol am Steuer, zahlt in der Regel keine Kaskoversicherung. Wer sich an Autorennen beteiligt kann auf keinerlei Ersatz im Schadensfall hoffen. Bei Erdbeben, Krieg, Kernenergieschäden, Maßnahmen der Staatsgewalt oder inneren Unruhen (wie beispielsweise in London und Paris) zahlt die Kaskoversicherung ebenfalls nicht. Doch auch bei den regulären Schadensfällen versuchen sich viele Versicherungen mit Klauseln und Bedingungen vor Zahlungen zu schützen.
Im Kleingedruckten offenbart sich die Qualität der Versicherung
Wer laut Versicherungskatalog bei Schäden durch Haarwild abgesichert ist, steht dumm da wenn er eine Kuh anfährt oder ihm eine Wildgans im Tiefflug gegen die Scheibe knallt. Viele Versicherungen verlangen einen Nachweis, dass der Schaden durch ein Tier entstanden ist, und nicht etwa durch eine gestreifte Leitplanke. Sicher geht, wer den Wortlaut „Alle Tiere“ in seiner Versicherung trägt. Aber auch bei Unwetterschäden muss man beweisen, dass es wirklich der Blitz war, der eingeschlagen ist. In vielen Fällen landen Dispute um die Anerkennung von Versicherungsfällen beim Rechtsanwalt.
Schadensregulierung vor Gericht? Ihr gutes Recht!
So mancher Fachanwalt hat sich auf Versicherungsrecht und Verkehrsrecht spezialisiert und kann sich nicht über mangelnde Aufträge beschweren. Die Rechtsberatungen der Verbraucherzentralen berichten regelmäßig über Versicherungen, die bei der Schadensregulierung sparen wollen, und den Versicherten abweisen. Wer selber im Streit mit der Versicherung liegt, sollte auf jeden Fall eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen, und sich über die Rechtsanwälte in der Umgebung informieren. Nur durch gerichtliche Entscheidungen können so manche Geschädigte erst zu ihrem Geld kommen. Wer da über eine Rechtsschutzversicherung verfügt kann sich freuen.
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