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Gebäudeversicherung – Versicherungsschutz für Schaden an Fugen in Duschraum

Ein Campingplatzbetreiber in NRW kämpfte vergeblich gegen seine Gebäudeversicherung: Nach einem Wasserschaden im Sanitärbereich blieb er auf einem Großteil der Reparaturkosten sitzen. Das Landgericht Köln urteilte, dass undichte Duschfugen kein Fall für die Versicherung sind – ein Urteil, das für viele Hausbesitzer bittere Realität werden könnte.

Übersicht

Zum vorliegenden Urteil Az.: 24 O 313/23 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Köln
  • Datum: 19.09.2024
  • Aktenzeichen: 24 O 313/23
  • Verfahrensart: Klageverfahren
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht
  • Beteiligte Parteien:
  • Klägerin: Betreiberin eines Campingplatzes in T. Sie hat eine Gebäudeversicherung („Profi-Schutz“) bei der Beklagten abgeschlossen und begehrt Leistungen aus dieser Versicherung wegen eines Leitungswasserschadens.
  • Beklagte: Versicherungsgesellschaft, bei der die Klägerin eine Gebäudeversicherung abgeschlossen hat. Sie ist der Ansicht, dass kein Versicherungsfall vorliegt.
  • Um was ging es?
  • Sachverhalt: Die Klägerin betreibt einen Campingplatz und hat zur Absicherung eine Gebäudeversicherung bei der Beklagten abgeschlossen. Der Versicherungsvertrag umfasst auch Schäden durch Leitungswasser. Es kam zu einem Schaden, und die Klägerin begehrt nun Versicherungsleistungen.
  • Kern des Rechtsstreits: Ob der Schaden am Campingplatz der Klägerin unter die Versicherungsbedingungen für Leitungswasserschäden fällt und somit ein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht.
  • Was wurde entschieden?
  • Entscheidung: Die Klage wird abgewiesen.
  • Folgen: Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits und das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Fall vor Gericht


Gebäudeversicherung zahlt nicht für Schäden an Duschfugen – Urteil des LG Köln

Wasser dringt durch Ritzen im Bodenbelag eines Campingshowerraums; Anzeichen von Alterung und Wartungsbedarf sichtbar.
Gebäudeversicherung undichte Duschfugen | Symbolbild: KI-generiertes Bild

In einem aktuellen Urteil des Landgerichts Köln (Az.: 24 O 313/23) vom 19. September 2024 wurde entschieden, dass eine Gebäudeversicherung nicht für Wasserschäden aufkommen muss, die durch undichte Fugen in einem Duschraum entstehen. Das Gericht wies die Klage eines Campingplatzbetreibers ab, der Versicherungsschutz für Schäden an den Fugen eines Sanitärgebäudes geltend machte. Dieser Fall wirft ein Schlaglicht auf die Grenzen des Versicherungsschutzes bei Leitungswasserschäden und die Bedeutung der Versicherungsbedingungen.

Der Fall: Wasserschaden auf Campingplatz durch undichte Duschfugen

Der Kläger, Betreiber eines Campingplatzes in Nordrhein-Westfalen, hatte bei der Beklagten eine Gebäudeversicherung abgeschlossen. Im Sanitärgebäude des Campingplatzes kam es Ende 2022 zu einem Wasserschaden. Ein Sachverständigengutachten stellte Ausblühungen, Schimmel und beschädigte Fugen in den Duschräumen fest. Der Campingplatzbetreiber forderte daraufhin von seiner Versicherung die Übernahme der Reparaturkosten in Höhe von rund 87.746 Euro. Die Versicherung zahlte bereits einen Teilbetrag von etwa 18.531 Euro, lehnte aber die Übernahme der restlichen Kosten ab.

Streitpunkt: Definition von Leitungswasser und Ursache des Schadens

Kern des Streits war die Frage, ob der Wasserschaden durch „Leitungswasser“ im Sinne der Versicherungsbedingungen verursacht wurde und ob es sich um einen versicherten Schaden handelte. Die Versicherung argumentierte, dass die Schäden auf Baumängel zurückzuführen seien, nämlich auf undichte Fugen. Solche Mängel seien aber nicht durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. Der Campingplatzbetreiber hingegen argumentierte, dass das aus den Duschköpfen austretende Wasser „Leitungswasser“ sei und somit der Schaden versichert sein müsse. Er vermutete zudem Fehler beim Einbau der Bodenabläufe als Ursache für den Wasserschaden.

Das Urteil des Landgerichts Köln: Klage abgewiesen

Das Landgericht Köln gab der Versicherung Recht und wies die Klage des Campingplatzbetreibers ab. Die Richter stellten in ihrer Urteilsbegründung klar, dass der Wasserschaden an den Fugen nicht unter den Versicherungsschutz für Leitungswasserschäden fällt. Entscheidend für diese Einschätzung war die Definition von „Leitungswasser“ in den Versicherungsbedingungen (VFS 08).

Auslegung der Versicherungsbedingungen: Was ist „Leitungswasser“?

Die Versicherungsbedingungen definieren „Leitungswasser“ als Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus verschiedenen Quellen, darunter Rohre der Wasserversorgung, Heizungsanlagen und ähnliche Einrichtungen. Das Gericht führte aus, dass diese Definition eng auszulegen sei. Sie umfasse zwar Schäden durch Rohrbruch oder Lecks in wasserführenden Systemen, jedoch nicht Schäden, die durch allmähliches Eindringen von Wasser durch undichte Fugen entstehen.

Relevanz der BGH-Rechtsprechung zu Duschfugen

Das Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, IV ZR 236/20) aus dem Jahr 2021. Der BGH hatte in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass eine Gebäudeversicherung nicht für Nässeschäden aufkommen muss, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen. Der BGH argumentierte, dass Fugen nicht zum Rohrsystem der Wasserversorgung gehören und deren Undichtigkeit eher auf Abnutzung, Alterung oder mangelnde Wartung zurückzuführen sei, also typische Baumängel.

Kein bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser

Das Landgericht Köln schloss sich dieser Argumentation an. Das Gericht betonte, dass das Wasser zwar bestimmungsgemäß aus den Duschköpfen ausgetreten sei. Der Schaden sei jedoch nicht durch einen bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser aus dem Leitungssystem entstanden, sondern durch das Eindringen von Spritzwasser durch die undichten Fugen. Dieses Eindringen sei die Folge eines Baumangels und falle nicht unter den Versicherungsschutz für Leitungswasserschäden.

Kosten des Rechtsstreits und vorläufige Vollstreckbarkeit

Da die Klage abgewiesen wurde, muss der Campingplatzbetreiber die Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass die Versicherung unter bestimmten Bedingungen ihre Ansprüche aus dem Urteil bereits vor einer möglichen Berufung durchsetzen kann.

Bedeutung des Urteils für Betroffene: Fokus auf Bauqualität und Wartung

Dieses Urteil hat erhebliche Bedeutung für Immobilieneigentümer und Versicherungsnehmer. Es zeigt deutlich die Grenzen des Versicherungsschutzes bei Leitungswasserschäden auf und unterstreicht die Wichtigkeit von sorgfältiger Bauausführung und regelmäßiger Wartung, insbesondere in Nassbereichen wie Badezimmern und Duschräumen.

Prävention ist besser als Nachsorge: Dichtigkeit von Fugen prüfen

Betroffene sollten regelmäßig die Dichtigkeit von Fugen in ihren Sanitäranlagen überprüfen und gegebenenfalls rechtzeitig sanieren lassen. Auch die Wahl hochwertiger Materialien und eine fachgerechte Ausführung der Arbeiten sind entscheidend, um Wasserschäden durch undichte Fugen zu vermeiden. Denn im Falle eines Schadens müssen Betroffene im Regelfall selbst für die Reparaturkosten aufkommen, wenn die Versicherung – wie in diesem Fall – die Leistung verweigert.

Versicherungsbedingungen genau prüfen: Was ist versichert?

Das Urteil macht zudem deutlich, wie wichtig es ist, die Versicherungsbedingungen genau zu lesen und zu verstehen. Die Definition von „Leitungswasser“ und die darin enthaltenen Ausschlüsse sind entscheidend für den Umfang des Versicherungsschutzes. Versicherungsnehmer sollten sich im Zweifel von ihrem Versicherer oder einem unabhängigen Experten beraten lassen, um Klarheit über den Versicherungsumfang zu gewinnen und unliebsame Überraschungen im Schadensfall zu vermeiden. Gerade im Bereich der Gebäudeversicherung gibt es oft Detailregelungen, die im Kleingedruckten verborgen sind und im Schadensfall den Unterschied machen können.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil verdeutlicht, dass bei Wasserschäden die Beweislast beim Versicherungsnehmer liegt – dieser muss konkret darlegen können, aus welcher versicherten Quelle das Wasser stammt und wie genau der Schaden entstanden ist. Nässeschäden durch undichte Fugen in Duschräumen fallen nicht unter den Versicherungsschutz einer Leitungswasserversicherung, wie der BGH bereits entschieden hat. Für eine erfolgreiche Klage gegen die Versicherung ist es unerlässlich, dass der Versicherungsnehmer schlüssig nachweisen kann, dass der Schaden durch ein versichertes Risiko (bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser) verursacht wurde.


Hinweise und Tipps

Praxistipps für Campingplatzbetreiber und andere Gewerbetreibende mit Sanitäranlagen bei Gebäudeversicherung und Wasserschäden

Ein Wasserschaden kann schnell teuer werden. Nicht immer zahlt die Gebäudeversicherung, besonders wenn die Ursache auf mangelnde Wartung oder altersbedingten Verschleiß zurückzuführen ist. Daher ist es wichtig, die eigenen Pflichten als Versicherungsnehmer zu kennen und regelmäßig zu erfüllen.

⚖️ DISCLAIMER: Diese Praxistipps stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die individuelle juristische Beratung. Jeder Fall ist anders und kann besondere Umstände aufweisen, die einer speziellen Einschätzung bedürfen.

Tipp 1: Versicherungsvertrag genau prüfen

Lesen Sie Ihren Gebäudeversicherungsvertrag sorgfältig durch. Achten Sie besonders auf die Definition von „Leitungswasserschäden“ und welche Schäden explizit ausgeschlossen sind.

Beispiel: Einige Versicherungen schließen Schäden durch allmähliche Durchnässung oder aufgrund von Verschleiß aus.

⚠️ ACHTUNG: Unklare Formulierungen im Vertrag können zu Streitigkeiten mit der Versicherung führen. Holen Sie sich im Zweifelsfall juristischen Rat.


Tipp 2: Regelmäßige Wartung und Instandhaltung

Führen Sie regelmäßige Wartungen und Instandhaltungsmaßnahmen an Ihren Sanitäranlagen durch, um Schäden vorzubeugen. Dokumentieren Sie diese Maßnahmen sorgfältig (z.B. durch Rechnungen, Fotos).

Beispiel: Lassen Sie Fugen in Duschbereichen regelmäßig kontrollieren und bei Bedarf erneuern.

⚠️ ACHTUNG: Vernachlässigung der Wartung kann dazu führen, dass die Versicherung Leistungen verweigert.


Tipp 3: Schadenmeldung richtig erstellen

Melden Sie einen Wasserschaden unverzüglich Ihrer Versicherung. Beschreiben Sie den Schaden detailliert und dokumentieren Sie ihn mit Fotos und Videos. Geben Sie die mutmaßliche Ursache des Schadens an.

Beispiel: Beschreiben Sie, ob es sich um einen plötzlichen Rohrbruch oder eine allmähliche Durchfeuchtung handelt.

⚠️ ACHTUNG: Eine unvollständige oder verspätete Schadenmeldung kann Ihre Ansprüche gefährden.


Tipp 4: Beweissicherung

Sichern Sie Beweise für den Schaden und seine Ursache. Bewahren Sie beschädigte Gegenstände auf und lassen Sie den Schaden gegebenenfalls von einem Sachverständigen begutachten.

Beispiel: Beauftragen Sie einen Sanitärfachmann mit der Feststellung der Schadenursache und lassen Sie sich ein Gutachten erstellen.

⚠️ ACHTUNG: Verändern Sie den Schadenort nicht, bevor die Versicherung den Schaden begutachtet hat, es sei denn, es ist zur Schadensminderung erforderlich.


Weitere Fallstricke oder Besonderheiten?

Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen plötzlich aufgetretenen Schäden (z.B. Rohrbruch) und Schäden, die auf mangelnde Wartung oder altersbedingten Verschleiß zurückzuführen sind. Die Beweislast für das Vorliegen eines versicherten Ereignisses liegt grundsätzlich beim Versicherungsnehmer.

Checkliste: Wasserschaden – Was tun?

  • [Schaden der Versicherung unverzüglich melden]
  • [Schadenursache feststellen und dokumentieren (Fotos, Videos, Gutachten)]
  • [Beweise sichern (beschädigte Gegenstände aufbewahren)]
  • [Sanitäranlagen regelmäßig warten und Instand halten]

Benötigen Sie Hilfe?

Herausforderungen bei Wasserschäden und Versicherungsschutz

Wer sich mit Schäden infolge undichter Fugen in Nassbereichen auseinandersetzt, sieht sich oft vor komplexen vertraglichen Auslegungsfragen. Insbesondere in Fällen, in denen bauliche Mängel zum Tragen kommen, ist es entscheidend, die genaue Definition von Versicherungsleistungen zu prüfen und mögliche Unsicherheiten frühzeitig zu klären.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihren individuellen Sachverhalt sorgfältig zu analysieren und die relevanten Aspekte der Versicherungsbedingungen zu identifizieren. Vertrauen Sie auf eine präzise und sachliche Beratung, die Ihnen dabei hilft, Ihren rechtlichen Standpunkt zu verdeutlichen und fundierte Entscheidungen zu treffen.

Ersteinschätzung anfragen

Häufig gestellte Fragen zu versicherungsrechtlichen Themen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was genau versteht die Gebäudeversicherung unter „Leitungswasser“ und warum ist diese Definition so wichtig?

Die Gebäudeversicherung definiert Leitungswasser als Wasser, das bestimmungswidrig aus den Rohren der Wasserversorgung, Heizungsanlagen, Klimaanlagen, Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus fest installierten Sanitäreinrichtungen und Haushaltsgeräten austritt. Diese Definition ist wichtig, da sie bestimmt, welche Schäden durch die Versicherung abgedeckt sind und welche nicht.

Wichtige Aspekte der Definition:

  • Bestimmungswidriger Austritt: Das Wasser muss ungewollt aus den Leitungen austreten, um als Leitungswasserschaden zu gelten.
  • Versicherte Quellen: Die Versicherung deckt Schäden ab, die durch Wasser aus festen Installationen wie Heizungen, Sanitär- und Haushaltsgeräten entstehen.
  • Nicht versicherte Schäden: Schäden durch aufsteigendes Grundwasser oder Rückstau sind nicht durch die Leitungswasserversicherung abgedeckt, es sei denn, es besteht eine zusätzliche Elementarversicherung.

Die genaue Kenntnis dieser Definition ist entscheidend, um zu verstehen, welche Schäden durch die Gebäudeversicherung abgedeckt sind und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um im Schadensfall optimal geschützt zu sein.


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Welche Rolle spielt die Unterscheidung zwischen einem „bestimmungswidrigen Austritt“ und dem „Eindringen“ von Wasser bei der Schadensregulierung?

Die Unterscheidung zwischen einem bestimmungswidrigen Austritt von Wasser und dem Eindringen von Wasser ist entscheidend für die Schadensregulierung durch die Gebäudeversicherung.

  • Bestimmungswidriger Austritt bezieht sich auf Wasser, das ungewollt aus der Leitungsanlage austritt, wie bei einem Rohrbruch oder einer undichten Verbindung. Solche Schäden sind in der Regel durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, da sie als unvorhersehbare Ereignisse gelten.
  • Eindringen von Wasser hingegen beschreibt Situationen, in denen Wasser von außen in das Gebäude gelangt, wie bei verstopften Regenfallrohren oder Grundwasser. Diese Schäden sind oft nicht durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, es sei denn, es handelt sich um innenliegende Rohre oder spezielle Klauseln in den Versicherungsbedingungen.

Diese Unterscheidung ist wichtig, da sie bestimmt, ob die Versicherung für die Schadensregulierung aufkommt oder nicht. Bestimmungswidrige Austritte werden als ungewollte Ereignisse betrachtet, während das Eindringen von Wasser oft als mangelnde Wartung oder Pflege angesehen wird, die nicht automatisch versichert ist.

Wenn Sie also einen Wasserschaden haben, ist es entscheidend zu klären, ob das Wasser durch einen Rohrbruch oder durch äußere Faktoren in Ihr Gebäude gelangt ist. Dies beeinflusst direkt, ob die Versicherung den Schaden übernimmt oder nicht.


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Warum werden undichte Fugen oft als Baumangel betrachtet und welche Konsequenzen hat das für den Versicherungsschutz?

Undichte Fugen als Baumangel zu betrachten, bedeutet, dass sie auf eine mangelhafte Bauausführung oder Abnutzung zurückzuführen sind. Diese Mängel führen dazu, dass Wasserschäden, die durch sie entstehen, in der Regel nicht von der Gebäudeversicherung abgedeckt sind. Der Grund liegt darin, dass Versicherungen typischerweise nur für unvorhersehbare Ereignisse oder bestimmungswidrige Schäden, wie Rohrbrüche, eintreten.

Warum werden undichte Fugen nicht versichert?

  • Kein bestimmungswidriger Austritt: Wenn Wasser durch undichte Fugen in die Bausubstanz eindringt, handelt es sich nicht um einen bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser, da das Wasser zunächst bestimmungsgemäß aus der Dusche oder anderen Armaturen austritt.
  • Baumangel oder Abnutzung: Undichte Fugen sind oft das Ergebnis von Abnutzung oder mangelhafter Wartung, was als Baumangel betrachtet wird. Solche Schäden sind in der Regel nicht versichert.
  • Rechtliche Entscheidungen: Gerichtsurteile, wie das des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. Oktober 2021, bestätigen, dass Wasserschäden durch undichte Silikonfugen nicht unter den Versicherungsschutz fallen.

Konsequenzen für den Versicherungsschutz

  • Eigenverantwortung: Eigentümer sind für die regelmäßige Wartung ihrer Immobilien verantwortlich. Vernachlässigen sie diese Pflicht, können sie bei Schäden in Regress genommen werden.
  • Versicherungsbedingungen: Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen, da einige Versicherer möglicherweise einen umfassenderen Schutz bieten.
  • Präventive Maßnahmen: Regelmäßige Überprüfung und Wartung der Fugen kann helfen, teure Schäden zu vermeiden.

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Was kann ich tun, um Wasserschäden durch undichte Fugen vorzubeugen, und wie wirkt sich das auf meinen Versicherungsschutz aus?

Um Wasserschäden durch undichte Fugen zu vermeiden, gibt es mehrere wichtige Maßnahmen, die Sie ergreifen können:

  1. Regelmäßige Kontrolle: Überprüfen Sie die Silikonfugen in Bädern, Küchen und anderen feuchten Bereichen mindestens einmal im Jahr auf Risse oder Ablösungen. Dies hilft, Schäden frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
  2. Schimmelbildung vermeiden: Lüften Sie nach dem Duschen oder Baden gut und wischen Sie Wasserreste ab, um Schimmelbildung zu verhindern.
  3. Fugen erneuern: Ersetzen Sie beschädigte Fugen rechtzeitig durch neue. Dies kann alle 3 bis 5 Jahre notwendig sein, abhängig von der Beanspruchung.
  4. Professionelle Hilfe: Lassen Sie stark beschädigte Fugen von einem Fachbetrieb erneuern, um sicherzustellen, dass die Arbeit korrekt ausgeführt wird.

Diese Maßnahmen tragen dazu bei, dass Sie im Schadensfall eine bessere Position haben, wenn es um die Argumentation gegenüber Ihrer Versicherung geht. Versicherungen decken in der Regel keine Schäden ab, die durch allmähliche Verschleißprozesse wie undichte Fugen entstehen, es sei denn, es handelt sich um plötzliche und unvorhersehbare Ereignisse. Einige Versicherer, wie die VHV, bieten jedoch umfassenden Schutz für Leitungswasserschäden, was auch Fugen in Duschen umfassen kann, wenn sie als Teil des Rohrsystems betrachtet werden.

Durch regelmäßige Wartung und Instandhaltung können Sie nachweisen, dass Sie Ihre Pflichten als Gebäudeeigentümer oder Mieter erfüllt haben, was im Schadensfall vorteilhaft sein kann.


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Welche anderen Versicherungen könnten für Schäden durch undichte Duschfugen aufkommen, wenn die Gebäudeversicherung nicht zahlt?

Wenn die Gebäudeversicherung nicht für Schäden durch undichte Duschfugen aufkommt, gibt es andere Versicherungsarten, die in Betracht gezogen werden können. Diese hängen oft von den Umständen des Schadens ab.

Private Haftpflichtversicherung des Handwerkers: Wenn der Schaden durch unsachgemäße Ausführung der Arbeiten entstanden ist, könnte die private Haftpflichtversicherung des Handwerkers relevant sein. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die durch fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen des Versicherten verursacht wurden.

Sonstige Versicherungen: In einigen Fällen könnten auch Zusatzversicherungen in der Wohngebäudeversicherung oder spezielle Fugenschutzklauseln in Frage kommen. Einige Versicherer bieten solche Klauseln an, um Schäden durch undichte Fugen abzudecken, insbesondere in höheren Tariflinien oder bei speziellen Verträgen.

Wichtige Überlegungen:

  • Regelmäßige Wartung: Da undichte Fugen oft als Wartungsfugen betrachtet werden, ist es entscheidend, diese regelmäßig zu überprüfen und zu erneuern, um Schäden zu vermeiden.
  • Vertragliche Regelungen: Prüfen Sie Ihre Versicherungsverträge genau, um sicherzustellen, dass Sie den bestmöglichen Schutz haben. Einige Versicherer bieten spezielle Deckungen für solche Schäden an, insbesondere in neueren Vertragsgenerationen.

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⚖️ DISCLAIMER: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Leitungswasserschaden

Ein Leitungswasserschaden bezeichnet Sachschäden an Gebäuden oder Inventar, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser verursacht werden. Diese Schäden sind typischerweise in einer Gebäudeversicherung mitversichert, jedoch mit genau definierten Voraussetzungen. Nach § 6 VGB (Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedingungen) ist ein Leitungswasserschaden nur dann versichert, wenn das Wasser aus fest installierten Rohren oder damit verbundenen Einrichtungen bestimmungswidrig austritt.

Beispiel: Ein geplatztes Wasserrohr unter der Küchenspüle, das den Fußboden und angrenzende Wände durchnässt, stellt einen typischen versicherten Leitungswasserschaden dar.


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Beweislast

Die Beweislast beschreibt im Zivilprozess die Verpflichtung einer Partei, bestimmte Tatsachen zu beweisen. Im Versicherungsrecht gilt grundsätzlich, dass der Versicherungsnehmer die Beweislast für das Vorliegen eines Versicherungsfalls trägt. Diese Regelung folgt aus § 286 ZPO in Verbindung mit den allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen. Der Versicherungsnehmer muss somit alle anspruchsbegründenden Tatsachen nachweisen.

Beispiel: Bei einem Wasserschaden muss der Hausbesitzer beweisen können, dass das Wasser aus einer versicherten Quelle stammt und nicht etwa durch eindringendes Regenwasser oder andere nicht versicherte Ursachen entstanden ist.


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Versicherungsbedingungen

Versicherungsbedingungen sind die vertraglichen Regelwerke, die zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen vereinbart werden und den Versicherungsschutz definieren. Sie bestehen typischerweise aus Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und ggf. Besonderen Bedingungen. Nach § 305 ff. BGB sind sie als Allgemeine Geschäftsbedingungen zu qualifizieren und müssen der Inhaltskontrolle standhalten.

Beispiel: In einer Gebäudeversicherung kann z.B. festgelegt sein, dass Leitungswasserschäden nur dann versichert sind, wenn das Wasser aus fest installierten Zu- oder Ableitungsrohren oder angeschlossenen Einrichtungen austritt, nicht aber bei Wasser, das durch undichte Fugen eindringt.


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Versicherungsfall

Der Versicherungsfall bezeichnet das vertraglich definierte Ereignis, bei dessen Eintritt die Versicherung zur Leistung verpflichtet ist. In der Gebäudeversicherung konstituiert sich der Versicherungsfall durch den Eintritt eines versicherten Risikos (z.B. Feuer, Sturm oder Leitungswasser), das einen Schaden am versicherten Objekt verursacht. Die genaue Definition des Versicherungsfalls ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.

Beispiel: In einer Wohngebäudeversicherung ist ein Versicherungsfall eingetreten, wenn ein Rohrbruch der Heizungsanlage zu einem Wasserschaden führt, sofern dies in den Versicherungsbedingungen als versichertes Risiko definiert ist.


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Bestimmungswidriger Wasseraustritt

Dieser Begriff bezeichnet das unbeabsichtigte und unvorhergesehene Austreten von Wasser aus wasserführenden Installationen oder damit verbundenen Einrichtungen. „Bestimmungswidrig“ bedeutet dabei, dass das Wasser nicht an der dafür vorgesehenen Stelle austritt. Dies ist eine zentrale Definition in Gebäudeversicherungsverträgen und wird in § 6 VGB näher bestimmt.

Beispiel: Wenn Wasser aus einem geplatzten Rohr austritt, ist dies bestimmungswidrig. Wenn hingegen Wasser beim Duschen durch die Fugen dringt, gilt dies nicht als bestimmungswidrig, da das Wasser hier seinen vorgesehenen Weg nimmt und lediglich die Abdichtung mangelhaft ist.


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Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung im Zivilprozess ist eine finanzielle Garantie, die eine Partei hinterlegen muss, damit ein Urteil vorläufig vollstreckbar wird, bevor es rechtskräftig ist. Sie dient dem Schutz der Gegenpartei für den Fall, dass das Urteil in einer höheren Instanz aufgehoben wird. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 709 ZPO.

Beispiel: Wenn ein Gericht ein Urteil gegen die Versicherung erlässt, könnte es anordnen, dass die Vollstreckung nur gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von z.B. 110% des beizutreibenden Betrags erfolgen kann, um die Versicherung vor finanziellen Nachteilen zu schützen, falls die Entscheidung später aufgehoben wird.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Definition „Leitungswasser“ in VFS 08, Teil C § 6 Nr. 3: Leitungswasser im Sinne der Versicherungsbedingungen ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus den genannten Einrichtungen wie Rohren der Wasserversorgung oder damit verbundenen Systemen. Es kommt entscheidend darauf an, ob das ausgetretene Wasser aus dem versicherten Leitungssystem stammt und nicht etwa andere Ursachen vorliegen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Hier ist zentral, ob das Wasser, welches den Schaden verursachte, als „Leitungswasser“ im Sinne der Versicherungsbedingungen gilt. Die Klägerin muss beweisen, dass das Wasser bestimmungswidrig aus der Leitungswasserinstallation ausgetreten ist.
  • Beweislast (im Zivilprozess): Grundsätzlich muss die Klägerin als Versicherungsnehmerin beweisen, dass ein versichertes Ereignis eingetreten ist, also hier ein Leitungswasserschaden. Sie muss darlegen und beweisen, dass der Schaden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser entstanden ist und nicht durch andere Ursachen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Klägerin trägt die Beweislast dafür, dass der Wasserschaden durch Leitungswasser verursacht wurde. Gelingt ihr dies nicht, oder kann die Versicherung Baumängel als Ursache plausibel machen, verliert die Klägerin den Prozess, wie hier geschehen.
  • Abgrenzung Versicherungsfall zu Baumängeln: Versicherungen decken typischerweise Schäden durch unvorhergesehene Ereignisse wie Leitungswasseraustritt. Sie decken aber in der Regel keine Schäden, die auf Baumängeln, also fehlerhafter Bauausführung oder Materialfehlern, beruhen, da diese als Risiken des Gebäudeeigentümers gelten. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Beklagte argumentiert, dass die Schäden auf Baumängel zurückzuführen sind, für die sie nicht einstehen muss. Das Gericht scheint dieser Argumentation gefolgt zu sein und die Klage daher abgewiesen zu haben, da kein Versicherungsfall vorliegt.
  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und Vertragsbedingungen (VFS 08): Das Versicherungsvertragsgesetz regelt die Rechte und Pflichten von Versicherern und Versicherungsnehmern. Die konkreten Bedingungen des Versicherungsvertrages, hier die VFS 08, definieren den Umfang des Versicherungsschutzes und legen fest, welche Schäden gedeckt sind und welche nicht. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Versicherungsvertrag und die VFS 08 bilden die rechtliche Grundlage für den Anspruch der Klägerin. Die Auslegung und Anwendung dieser Bedingungen durch das Gericht entscheiden darüber, ob die Versicherung leisten muss oder nicht.

Das vorliegende Urteil


LG Köln – Az.: 24 O 313/23 – Urteil vom 19.09.2024


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