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Feststellungsklage Versicherer – Wann hemmt diese eine Verjährung?

Ein folgenschwerer Hausbrand legt die hohen Sorgfaltsanforderungen bei der Installation von Heizungsanlagen offen: Ein Ofenbauer muss für den Schaden aufkommen, den sein fehlerhaft installierter Grundofen verursacht hat. Das Gericht bestätigte, dass der unzureichende Brandschutz zum Ausbruch des Feuers führte und wies die Verjährungseinrede des Beklagten zurück. Ein teurer Denkzettel für alle, die bei der Installation von Heizungsanlagen leichtfertig handeln.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Streitfall betrifft einen Schadensersatzanspruch aufgrund eines Brandes, der durch eine fehlerhafte Installation eines Grundofens ausgelöst wurde.
  • Die Klägerin, die Versicherung der Hausbesitzerin, macht Ansprüche gegen den Installateur geltend, nachdem ein Schadenfeuer aufgetreten ist.
  • Der Beklagte bestreitet die Haftung und führt an, dass die Brandursache nicht in der Installation des Ofens, sondern möglicherweise in der Elektrik zu suchen sei.
  • Das Landgericht stellte fest, dass der Beklagte seine vertraglichen Pflichten verletzt hat, was zu dem Brand führte.
  • Es wurde festgestellt, dass der erforderliche Brandschutz bei der Installation des Ofens nicht ausgeführt wurde, was als Hauptursache des Brandes angesehen wird.
  • Der Sachverständige bestätigte, dass es einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der mangelhaften Installation und dem Brand gibt und dass andere Ursachen ausgeschlossen werden konnten.
  • Das Oberlandesgericht plant, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts zurückzuweisen, da keinerlei Aussicht auf Erfolg besteht.
  • Die Entscheidung des Gerichts beruht auf der klaren Beweisaufnahme und den Gutachten, die die Fehlerhaftigkeit der Installation und die unzureichenden Brandschutzmaßnahmen bekräftigen.
  • Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Rechte der Versicherung und die Haftung des Installateurs im Fall von Schäden durch fehlerhafte Arbeiten.
  • Hauseigentümer sollten sich über ihre Ansprüche im Falle eines Schadens klar werden, insbesondere hinsichtlich der Haftung des Installateurs und verjährungsrechtlicher Aspekte.

Feststellungsklage hemmt Verjährung: Auswirkungen auf Versicherungsansprüche

Im deutschen Prozessrecht spielt die Feststellungsklage eine wesentliche Rolle, insbesondere im Kontext von Streitigkeiten mit Versicherern. Sie ermöglicht es den Parteien, die rechtlichen Beziehungen und Ansprüche klarzustellen, bevor es möglicherweise zu einer Auseinandersetzung über Schadensersatzansprüche oder andere Forderungen kommt. Eine zentrale Frage, die sich hierbei häufig stellt, ist die Hemmung der Verjährung. Diese ist entscheidend für die Wahrung der eigenen Rechtsposition und die Fristwahrung, um Ansprüche gegen den Versicherer geltend machen zu können.

Die Verjährung ist ein rechtlicher Mechanismus, der festlegt, nach welcher Zeitspanne Ansprüche nicht mehr durchgesetzt werden können. Insbesondere im Versicherungsrecht, wo oft erhebliche Streitigkeiten um den Versicherungsschutz bestehen, ist das Verständnis dieser Fristen von großer Bedeutung. Wenn eine Feststellungsklage erhoben wird, kann dies die Verjährung hemmen, was bedeutet, dass die Zeit bis zur endgültigen Entscheidung nicht in die Verjährungsfrist einfließt. Dies hat wiederum entscheidende Auswirkungen auf die spätere Klageeinreichung und die zulässigen Rechtsmittel.

Um die praktischen Auswirkungen dieser Regelungen verständlicher zu erläutern, wird im Folgenden ein konkreter Fall vorgestellt, der beleuchtet, wie eine Feststellungsklage die Verjährung in einem Streitfall mit einem Versicherer beeinflussen kann.

Der Fall vor Gericht


Grundofen-Brand: Schadensersatz für fehlerhafte Installation zugesprochen

Hemmung der Verjährung durch Feststellungsklage im Versicherungsrecht
Die Feststellungsklage kann die Verjährung von Ansprüchen gegen Versicherer hemmen, wie das Oberlandesgericht Koblenz in einem Fall von Brandschäden durch einen fehlerhaft installierten Grundofen bestätigte. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Das Oberlandesgericht Koblenz hat in einem Berufungsverfahren die Haftung eines Ofenbauers für einen Brand bestätigt, der durch die mangelhafte Installation eines Grundofens verursacht wurde. Der Fall betrifft einen Hausbrand im Dezember 2016, bei dem erheblicher Schaden entstand.

Fehlerhafte Montage als Brandursache

Der beklagte Ofenbauer hatte im Februar 2015 einen Grundofen im Haus der Geschädigten eingebaut. Nach Feststellung des Gerichts erfolgte der Aufbau des Ofens fehlerhaft, insbesondere wurde der erforderliche Brandschutz nicht ausreichend berücksichtigt. Dies führte laut Gutachten mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Ausbruch des Feuers im Bereich zwischen der Ofenrückwand und der angrenzenden Trennwand in Ständerbauweise.

Versicherer klagt erfolgreich auf Schadensersatz

Die klagende Versicherung, die den Schaden gegenüber der Hauseigentümerin reguliert hatte, machte Schadensersatzansprüche in Höhe von über 368.000 Euro geltend. Das Landgericht Mainz gab der Klage dem Grunde nach statt und stellte die Einstandspflicht des Ofenbauers fest. Diese Entscheidung wurde nun vom OLG Koblenz bestätigt.

Verjährungseinrede erfolglos

Die vom Beklagten erhobene Verjährungseinrede wurde zurückgewiesen. Das Gericht sah die Verjährung durch die ursprünglich erhobene Feststellungsklage als gehemmt an. Diese Hemmung erstreckte sich auch auf die später bezifferten Ansprüche.

Beweiswürdigung des Landgerichts bestätigt

Das OLG folgte der Beweiswürdigung des Landgerichts, das sich auf mehrere Sachverständigengutachten stützte. Die Einwände des Beklagten gegen die Bewertung eines Privatgutachtens wurden als unbegründet zurückgewiesen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die mangelhafte Errichtung des Grundofens ursächlich für den Brand war.

Bedeutung für Hauseigentümer und Ofenbauer

Das Urteil verdeutlicht die hohen Sorgfaltsanforderungen bei der Installation von Heizungsanlagen. Hauseigentümer sollten bei der Beauftragung von Ofenbauern auf deren Qualifikation und Erfahrung achten. Ofenbauer müssen sicherstellen, dass sie bei der Installation alle erforderlichen Brandschutzmaßnahmen sorgfältig umsetzen, um Haftungsrisiken zu vermeiden.


Die Schlüsselerkenntnisse


Die Entscheidung unterstreicht die weitreichende Haftung von Handwerkern für mangelhafte Arbeiten, insbesondere bei sicherheitsrelevanten Installationen wie Heizungsanlagen. Sie bekräftigt die Bedeutung einer sorgfältigen Beweiswürdigung durch Gerichte unter Berücksichtigung von Sachverständigengutachten. Zudem wird die Reichweite der Verjährungshemmung durch Feststellungsklagen präzisiert, was für die Rechtsdurchsetzung in komplexen Schadensersatzfällen von erheblicher praktischer Bedeutung ist.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Hauseigentümer mit einem Grundofen stärkt dieses Urteil Ihre Position erheblich. Es unterstreicht die Verantwortung von Handwerkern für fachgerechte Installationen, insbesondere beim Brandschutz. Sollten Sie einen Schaden durch einen mangelhaft eingebauten Ofen erleiden, haben Sie gute Chancen auf Schadensersatz – selbst wenn der Schaden erst Jahre später auftritt. Wichtig ist: Ihre Versicherung kann in Ihrem Namen klagen, um eine Verjährung zu verhindern. Dies gibt Ihnen mehr Zeit, den vollen Umfang eines Schadens zu ermitteln. Achten Sie bei der Installation auf qualifizierte Fachkräfte und dokumentieren Sie die Arbeiten sorgfältig – das kann im Schadensfall wertvoll sein.


FAQ – Häufige Fragen

Sie haben Fragen zur Hemmung der Verjährung durch Feststellungsklage im Versicherungsrecht? Unsere FAQ-Rubrik bietet Ihnen fundierte Informationen und verständliche Erklärungen zu diesem komplexen Thema. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen und hilfreiche Hinweise für die Praxis.

Welche Rechte haben Hausbesitzer bei Schäden durch fehlerhafte Ofeninstallationen?

Bei fehlerhaften Ofeninstallationen haben Hausbesitzer umfangreiche Rechte, um Schäden geltend zu machen und Entschädigung zu erhalten. Als Hausbesitzer können Sie Gewährleistungsansprüche gegen den Installateur sowie unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen.

Gewährleistungsrechte gegenüber dem Installateur

Wenn Sie einen Ofen installieren lassen, schließen Sie mit dem Handwerker einen Werkvertrag ab. Bei Mängeln an der Installation stehen Ihnen folgende Gewährleistungsrechte zu:

  • Nachbesserung oder Neuherstellung (Nacherfüllung)
  • Minderung des Werklohns
  • Rücktritt vom Vertrag
  • Schadensersatz

Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre ab Abnahme der Ofeninstallation. Innerhalb der ersten sechs Monate wird vermutet, dass der Mangel bereits bei der Abnahme vorlag. Danach müssen Sie als Hausbesitzer beweisen, dass der Mangel auf die fehlerhafte Installation zurückzuführen ist.

Schadensersatzansprüche bei Schäden durch mangelhafte Installation

Entstehen durch die fehlerhafte Installation Schäden an Ihrem Haus oder Inventar, können Sie Schadensersatz vom Installateur verlangen. Voraussetzung ist, dass der Handwerker den Mangel zu vertreten hat, also fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Dies ist oft der Fall, wenn Fachregeln oder technische Vorschriften missachtet wurden.

Mögliche Schadensersatzansprüche umfassen:

  • Kosten für die Beseitigung von Brandschäden
  • Reparaturkosten für beschädigte Bausubstanz
  • Ersatz für zerstörtes Inventar
  • Kosten für eine Ersatzunterkunft bei Unbewohnbarkeit

Ansprüche gegen Versicherungen

Je nach Versicherungssituation können Sie auch Ansprüche gegen Ihre Gebäude- oder Hausratversicherung haben. Prüfen Sie Ihre Versicherungspolice auf entsprechende Deckungen für Schäden durch fehlerhafte Installationen oder Brände.

Verjährung und Beweislast

Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt in der Regel drei Jahre ab Kenntnis des Schadens und der Person des Ersatzpflichtigen. Wenn Sie eine Feststellungsklage gegen den Versicherer einreichen, kann dies die Verjährung hemmen. Die Hemmung tritt ein, sobald die Klage zugestellt wird und dauert an, bis das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.

Bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche müssen Sie als Hausbesitzer den Mangel und den daraus resultierenden Schaden nachweisen. Es empfiehlt sich, Mängel und Schäden umgehend zu dokumentieren, etwa durch Fotos oder Sachverständigengutachten. So sichern Sie wichtige Beweise für ein mögliches Gerichtsverfahren.


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Wie lange können Schadensersatzansprüche nach einem Brandschaden geltend gemacht werden?

Schadensersatzansprüche nach einem Brandschaden unterliegen in der Regel der regulären Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB. Diese Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs. 1 BGB).

Beginn der Verjährungsfrist

Wenn Ihr Haus durch einen Brand beschädigt wurde, beginnt die Verjährungsfrist in der Regel mit dem Ende des Jahres, in dem der Brand stattgefunden hat und Sie Kenntnis von dem Schaden sowie dem möglichen Verursacher erlangt haben. Beispiel: Bei einem Brandschaden am 15. Juli 2024 würde die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2024 zu laufen beginnen und am 31. Dezember 2027 enden.

Besondere Verjährungsfristen

In bestimmten Fällen können längere Verjährungsfristen gelten:

  1. 10 Jahre: Wenn der Geschädigte den Schaden kennt, aber nicht den Schädiger (§ 199 Abs. 3 BGB).
  2. 30 Jahre: Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit, unabhängig von der Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis (§ 199 Abs. 2 BGB).

Hemmung der Verjährung

Die Verjährung kann durch verschiedene Umstände gehemmt werden:

  • Verhandlungen zwischen Ihnen und dem Schädiger oder der Versicherung über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände (§ 203 BGB).
  • Rechtsverfolgung, wie die Erhebung einer Klage oder die Beantragung eines Mahnbescheids.

Schadensabwicklung und Versicherungen

Bei einem Brandschaden übernimmt zunächst oft die Gebäudeversicherung des Geschädigten die Kosten. Wenn die Versicherung gezahlt hat, gehen etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Brandverursacher per Gesetz auf die Versicherung über. In diesem Fall würde die Versicherung die Ansprüche innerhalb der Verjährungsfrist geltend machen.

Wenn Sie als Hauseigentümer von einem Brandschaden betroffen sind, sollten Sie umgehend Ihre Versicherung informieren und alle notwendigen Schritte zur Dokumentation und Schadensminderung einleiten. Beachten Sie, dass auch bei Schäden am Nachbarhaus durch einen bei Ihnen ausgebrochenen Brand Haftungsansprüche entstehen können, selbst wenn Sie kein Verschulden trifft.


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Was bedeutet eine Feststellungsklage der Versicherung für geschädigte Hausbesitzer?

Eine Feststellungsklage der Versicherung kann für geschädigte Hausbesitzer weitreichende Folgen haben. Wenn Ihre Versicherung eine solche Klage erhebt, zielt sie darauf ab, gerichtlich feststellen zu lassen, ob und in welchem Umfang sie zur Leistung verpflichtet ist.

Auswirkungen auf Ihre Ansprüche

Die Feststellungsklage kann Ihre Ansprüche als Hausbesitzer erheblich beeinflussen. Wird sie zu Gunsten der Versicherung entschieden, kann dies bedeuten, dass Sie keinen oder nur einen geringeren Anspruch auf Schadensersatz haben. Im Gegenzug kann eine für Sie positive Entscheidung Ihre Position stärken und die Versicherung zur Leistung verpflichten.

Prozessuale Besonderheiten

Durch die Feststellungsklage verändert sich der Ablauf der Schadensregulierung für Sie als Geschädigten. Statt einer direkten Schadensregulierung müssen Sie nun am Gerichtsverfahren teilnehmen. Dies bedeutet:

  • Sie werden in der Regel als Beklagter in das Verfahren einbezogen.
  • Sie müssen Ihre Position vor Gericht darlegen und verteidigen.
  • Der Prozess kann sich über einen längeren Zeitraum erstrecken.

Verjährungshemmung

Ein wichtiger Aspekt der Feststellungsklage betrifft die Verjährung Ihrer Ansprüche. Die Erhebung einer Feststellungsklage durch die Versicherung hemmt die Verjährung Ihrer Ansprüche gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB. Dies bedeutet für Sie:

  • Die Verjährungsfrist wird für die Dauer des Verfahrens angehalten.
  • Nach Beendigung des Verfahrens haben Sie in der Regel noch sechs Monate Zeit, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Handlungsmöglichkeiten für Hausbesitzer

Als betroffener Hausbesitzer haben Sie verschiedene Optionen:

  • Sie können sich aktiv am Verfahren beteiligen und Ihre Interessen vertreten.
  • Es besteht die Möglichkeit, eine Widerklage zu erheben, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
  • Sie können versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit der Versicherung zu erzielen.

Beachten Sie, dass die Feststellungsklage der Versicherung Ihre Position nicht automatisch schwächt. Sie bietet Ihnen die Chance, Ihre Ansprüche gerichtlich klären zu lassen und kann sogar zu einer schnelleren Lösung führen, wenn das Gericht zu Ihren Gunsten entscheidet.


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Welche Beweise sind bei Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Ofeninstallation wichtig?

Bei Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Ofeninstallation sind folgende Beweise von zentraler Bedeutung:

Sachverständigengutachten

Ein unabhängiges Sachverständigengutachten ist oft der wichtigste Beweis. Es dokumentiert den Zustand des Ofens, identifiziert Mängel und bewertet deren Ursachen. Der Sachverständige kann auch die Kosten für eine Mängelbeseitigung schätzen.

Dokumentation der Installation

Sämtliche Unterlagen zur Ofeninstallation sollten sorgfältig aufbewahrt werden. Dazu gehören:

  • Verträge und Rechnungen
  • Technische Zeichnungen und Pläne
  • Abnahmeprotokolle
  • Bescheinigungen des Schornsteinfegers

Diese Dokumente helfen, den vereinbarten Leistungsumfang und die tatsächliche Ausführung zu vergleichen.

Fotodokumentation

Aussagekräftige Fotos sind ein wichtiges Beweismittel. Sie sollten den Zustand vor, während und nach der Installation zeigen. Bei einem Schadensfall ist es ratsam, umgehend detaillierte Aufnahmen der Schäden anzufertigen.

Zeugenaussagen

Aussagen von Zeugen, die bei der Installation anwesend waren oder den Schaden beobachtet haben, können ebenfalls als Beweismittel dienen. Dies können Nachbarn, Familienmitglieder oder andere Handwerker sein.

Beweissicherungsverfahren

In komplexen Fällen kann ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren nach § 485 ZPO sinnvoll sein. Hierbei wird der Sachverhalt durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen untersucht und dokumentiert, bevor Beweise verloren gehen können.

Vorsorgliche Beweissicherung

Eine vorsorgliche Beweissicherung vor Beginn der Ofeninstallation kann spätere Streitigkeiten vermeiden. Dabei wird der Zustand der umliegenden Bausubstanz dokumentiert, um später auftretende Schäden eindeutig zuordnen zu können.

Feststellungsklage und Verjährungshemmung

Eine Feststellungsklage kann die Verjährung von Schadensersatzansprüchen hemmen. Wenn Sie unsicher sind, ob alle Schäden bereits eingetreten oder erkennbar sind, kann eine solche Klage Ihre Ansprüche sichern. Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Werkes.


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Wie können Hausbesitzer vorbeugen, um Schäden durch fehlerhafte Ofeninstallationen zu vermeiden?

Um Schäden durch fehlerhafte Ofeninstallationen zu vermeiden, sollten Hausbesitzer folgende Maßnahmen ergreifen:

Sorgfältige Auswahl qualifizierter Handwerker

Achten Sie bei der Auswahl eines Handwerkers auf dessen Qualifikationen und Erfahrung im Bereich Ofeninstallation. Prüfen Sie, ob der Handwerker über die notwendigen Zertifizierungen und Genehmigungen verfügt. Fragen Sie nach Referenzen früherer Kunden und kontaktieren Sie diese, um Erfahrungsberichte einzuholen. Ein seriöser Handwerker wird Ihnen gerne Auskunft über seine Qualifikationen geben.

Detaillierte Planung und Absprache

Besprechen Sie im Vorfeld alle Details der Installation mit dem Handwerker. Lassen Sie sich einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben, der alle Arbeitsschritte und benötigten Materialien aufführt. Klären Sie auch technische Aspekte wie die Dimensionierung des Ofens, die Beschaffenheit des Schornsteins und die Einhaltung von Brandschutzvorschriften. Je genauer die Planung, desto geringer das Risiko für Fehler bei der Installation.

Einhaltung von Brandschutzvorschriften

Die Beachtung der geltenden Brandschutzvorschriften ist von höchster Wichtigkeit. Stellen Sie sicher, dass der Handwerker alle relevanten Sicherheitsabstände zu brennbaren Materialien einhält und die vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen umsetzt. Dazu gehören beispielsweise die korrekte Installation von Hitzeschilden und die Verwendung geeigneter Bodenplatten. Lassen Sie sich die Einhaltung dieser Vorschriften schriftlich bestätigen.

Regelmäßige Wartung und Kontrolle

Nach der Installation ist eine regelmäßige Wartung und Kontrolle des Ofens unerlässlich. Vereinbaren Sie jährliche Inspektionen durch einen Fachmann, um mögliche Verschleißerscheinungen oder Schäden frühzeitig zu erkennen. Lassen Sie dabei auch den Schornstein überprüfen, da dieser für die sichere Funktion des Ofens ebenso wichtig ist. Dokumentieren Sie diese Wartungsarbeiten sorgfältig, um im Schadensfall gegenüber Versicherungen nachweisen zu können, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.

Wenn Sie diese Vorsichtsmaßnahmen beachten, minimieren Sie das Risiko von Schäden durch fehlerhafte Ofeninstallationen erheblich. Eine sorgfältige Planung und die Zusammenarbeit mit qualifizierten Fachleuten sind der Schlüssel zu einer sicheren und effizienten Ofennutzung in Ihrem Zuhause.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Sorgfaltsanforderungen: Unter Sorgfaltsanforderungen versteht man die Pflicht, bei bestimmten Tätigkeiten die notwendige Sorgfalt anzuwenden, um Schäden zu vermeiden. Im Kontext der Installation von Heizungsanlagen bedeutet das, dass der Handwerker alle Sicherheitsstandards und technischen Vorschriften einhalten muss. Verletzt er diese Pflicht, kann er haftbar gemacht werden, wenn durch seine Arbeit ein Schaden entsteht. Diese Anforderungen sind besonders hoch bei Tätigkeiten, die ein erhöhtes Risiko für Personen oder Eigentum darstellen, wie etwa Arbeiten im Bereich des Brandschutzes.
  • Verjährung: Die Verjährung ist ein rechtliches Prinzip, nach dem Ansprüche nach einer bestimmten Zeitspanne nicht mehr gerichtlich durchsetzbar sind. Im Beispiel eines Schadens durch eine fehlerhafte Ofeninstallation bedeutet das, dass der Geschädigte eine bestimmte Frist hat, um seine Ansprüche geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Verantwortliche, hier der Ofenbauer, die Einrede der Verjährung erheben, um die Durchsetzung des Anspruchs abzuwenden. Die konkrete Dauer der Verjährungsfrist variiert je nach Art des Anspruchs und den Umständen des Falles.
  • Hemmung der Verjährung: Die Hemmung der Verjährung bedeutet, dass die Verjährungsfrist vorübergehend angehalten wird, sodass diese Zeit nicht in die Frist einfließt. Eine Hemmung kann durch bestimmte Handlungen oder Ereignisse ausgelöst werden, wie beispielsweise die Erhebung einer Feststellungsklage. Dadurch soll verhindert werden, dass Ansprüche verjähren, während der Geschädigte oder der Versicherer noch nicht in der Lage ist, den vollen Umfang des Schadens oder die Haftung zu klären.
  • Feststellungsklage: Eine Feststellungsklage wird erhoben, um gerichtlich feststellen zu lassen, ob ein bestimmtes Rechtsverhältnis besteht. Im Fall von Schadensersatzansprüchen bedeutet dies, dass das Gericht überprüft, ob grundsätzlich ein Anspruch auf Schadensersatz gegeben ist, bevor es zu einer detaillierten Auseinandersetzung über die Höhe oder spezifische Details des Schadens kommt. Dies kann helfen, die Verjährung zu hemmen und den Kläger in eine bessere Position zu bringen, um später konkrete Forderungen geltend zu machen.
  • Einstandspflicht: Die Einstandspflicht beschreibt die Verpflichtung einer Person, für einen verursachten Schaden aufzukommen und diesen entweder durch Bezahlung eines Geldbetrages oder durch Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands zu ersetzen. Bei der mangelhaften Installation des Grundofens bedeutet die Einstandspflicht des Ofenbauers, dass er für den durch den Brand entstandenen Schaden haftet und diesen ersetzen muss.
  • Beweiswürdigung: Die Beweiswürdigung ist der Prozess, bei dem das Gericht die vorgelegten Beweise bewertet, um die Wahrheit der behaupteten Tatsachen festzustellen. Dabei werden Zeugenaussagen, Gutachten von Sachverständigen und sonstige Beweismittel berücksichtigt. Im hier beschriebenen Fall stützte sich das Gericht auf Sachverständigengutachten, um festzustellen, dass die fehlerhafte Installation des Ofens den Brand verursacht hat. Die Beweiswürdigung ist entscheidend für die gerichtliche Entscheidung über den Anspruch.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 634 Nr. 4 BGB (Werkvertrag): Der § 634 Nr. 4 BGB regelt die Pflicht des Werkunternehmers, das Werk mangelfrei zu erstellen. Er haftet für Mängel, die bereits bei der Abnahme des Werkes vorhanden waren oder die innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten. Dieser Paragraph ist relevant, weil der Installateur fehlerhaft den Grundofen installiert hat und dadurch die Brandgefahr erhöht wurde.
  • § 280 Abs. 1 BGB (Schuldrecht): Im Falle einer Pflichtverletzung kann der Gläubiger Schadensersatz verlangen. Der § 280 Abs. 1 BGB regelt diese Anspruchsgrundlage. Der Installateur hat seine Pflicht zur mangelfreien Ausführung des Werkes verletzt, was zur Brandschädigung geführt hat. Die Hauseigentümer können daher Schadensersatz vom Installateur geltend machen.
  • § 241 Abs. 2 BGB (Schuldrecht): Der § 241 Abs. 2 BGB beinhaltet die sog. „Nebenpflicht“ des Werkunternehmers, alles zu tun, was zur zweckentsprechenden Verwendung des Werkes erforderlich ist. Dazu gehört auch die Pflicht, den Kunden über notwendige Sicherheitsvorkehrungen und die Funktionsweise des Werkes zu informieren. Da der Installateur den Brandschutz im Zusammenhang mit dem Grundofen nicht ordnungsgemäß berücksichtigt hat und dem Hausbesitzer nicht die notwendigen Informationen gegeben hat, ist dieser Paragraph relevant.
  • § 86 Abs. 1 VVG (Versicherungsvertragsgesetz): Der § 86 Abs. 1 VVG regelt den Übergang des Anspruchs auf Schadensersatz vom Versicherungsnehmer (Hausbesitzer) auf den Versicherer. Dieser Übergang erfolgt automatisch mit Zahlung der Versicherungssumme. Im vorliegenden Fall hat die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung des Hausbesitzers die Schadensumme ausgezahlt und kann nun aufgrund des übergegangenen Anspruchs den Installateur für den Schaden haftbar machen.
  • § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Schuldrecht): Der § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB behandelt Hemmung der Verjährungsfrist. Ein Anspruch wird gehemmt, wenn der Gläubiger (Hausbesitzer) die Verjährungsfrist nicht geltend machen kann, etwa durch die Einleitung eines Rechtsstreits oder andere rechtliche Schritte. Im Fall des Hausbesitzers wurde die Verjährungsfrist durch den Rechtsstreit der Versicherung gegen den Installateur gehemmt, sodass der Anspruch nicht verjährt ist.

Das vorliegende Urteil

OLG Koblenz – Az.: 2 U 619/21 – Beschluss vom 09.02.2022


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