Skip to content

Fahrzeugdiebstahl – Nichtbeantwortung der Fragen der Versicherung – Leistungsfreiheit

Ein Albtraum für jeden Autofahrer: Das geliebte Fahrzeug ist gestohlen. Der erhoffte Versicherungsschutz wurde jedoch vom Oberlandesgericht Hamm verwehrt. Denn die Assekuranz musste nicht zahlen, weil der Diebstahl nicht zweifelsfrei bewiesen werden konnte und der Autobesitzer seine Mitwirkungspflicht eklatant verletzte. So scheiterte der Anspruch auf Entschädigung vor Gericht.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 20 U 155/18 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Hamm
  • Datum: 19.12.2018
  • Aktenzeichen: 20 U 155/18
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Zivilprozessrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter, der Leistungen aus seiner Kfz-Versicherung wegen eines angeblichen Diebstahls forderte und gegen die Klageabweisung in erster Instanz Berufung eingelegt hat.
  • Beklagte: Die Kfz-Versicherung des Klägers, die die Zahlung verweigerte.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Der Kläger beanspruchte Leistungen seiner Kfz-Versicherung wegen eines angeblich gestohlenen Fahrzeugs. Die Versicherung forderte vom Kläger Unterlagen zur Aufklärung des Falls an, welche dieser erst nach über zwei Jahren und nur teilweise einreichte. Das Landgericht wies die Klage des Klägers ab, woraufhin er Berufung einlegte.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentralen Fragen waren, ob der Kläger den Diebstahl seines Fahrzeugs ausreichend beweisen konnte und ob die Versicherung aufgrund der erheblichen Verzögerung bei der Vorlage wichtiger Unterlagen leistungsfrei war.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Oberlandesgericht beabsichtigt, die Berufung des Klägers zurückzuweisen. Damit bleibt die Klageabweisung durch das Landgericht bestehen, und der Kläger erhält keine Leistungen von der Versicherung.
  • Begründung: Das Gericht sah den Diebstahl nicht als bewiesen an, da die Aussage des einzigen Zeugen unglaubwürdig erschien. Zudem ist die Versicherung leistungsfrei, weil der Kläger die angeforderten Unterlagen zur Schadenaufklärung vorsätzlich erst nach über zwei Jahren vorlegte, was die Prüfung des Versicherungsfalls erheblich behinderte.
  • Folgen: Der Kläger erhält keine Versicherungsleistungen für den behaupteten Diebstahl seines Fahrzeugs.

Der Fall vor Gericht


Auto gestohlen, doch die Versicherung zahlt nicht – Warum das Gericht die Klage abwies

Ein Albtraum für jeden Autobesitzer: Man kehrt zu seinem Parkplatz zurück und das Fahrzeug ist verschwunden. Gestohlen. Der erste Gedanke nach dem Schock ist oft: Zum Glück bin ich versichert. Doch was passiert, wenn die Versicherung die Zahlung verweigert, weil sie Zweifel an der Geschichte hat oder wichtige Informationen fehlen? Ein solcher Fall landete vor dem Oberlandesgericht Hamm und zeigt, wie entscheidend Beweise und die eigene Mitarbeit für den Versicherungsschutz sind.

Ein verschwundenes Auto und ein entscheidender Zeuge

Zögernder Mann vor unordentlichem Schreibtisch in ruhigem Arbeitszimmer mit Blick auf leere Parklücke
Auto-Diebstahl: Schlüssel, Dokumente und leere Parklücke zeigen Unsicherheit bei Schadensmeldung und Versicherung. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Ein Mann, der Kläger, meldete seiner Versicherung den Diebstahl seines Autos. Er verlangte von der beklagten Versicherung die vertraglich vereinbarte Entschädigung. Die Sache hatte jedoch einen Haken: Der Kläger hatte das Auto nicht selbst an dem Ort abgestellt, von dem es verschwunden sein soll. Er hatte es an einen Bekannten, den Zeugen T, verliehen. Dieser Zeuge war also die einzige Person, die bestätigen konnte, wo und wann das Auto zuletzt gesehen wurde.

Das erste zuständige Gericht, das Landgericht, hörte sich den Fall an und wies die Klage ab. Das bedeutet, es entschied zugunsten der Versicherung. Der Autobesitzer war damit nicht einverstanden und legte Berufung ein. Eine Berufung ist ein Rechtsmittel, bei dem man eine höhere Gerichtsinstanz – in diesem Fall das Oberlandesgericht – bittet, die Entscheidung des ersten Gerichts zu überprüfen und zu ändern.

Zwei Kernfragen für das Gericht: Beweis und Pflichtverletzung

Das Oberlandesgericht musste nun zwei zentrale Fragen beantworten, um den Fall endgültig zu entscheiden.

Erstens: Konnte der Kläger überhaupt beweisen, dass sein Auto tatsächlich gestohlen wurde? Wenn schon dieser grundlegende Beweis nicht gelingt, kann es auch keine Versicherungsleistung geben.

Zweitens: Selbst wenn man von einem Diebstahl ausgeht – hat der Kläger seine Pflichten aus dem Versicherungsvertrag verletzt? Konkret ging es darum, ob er die Versicherung bei der Aufklärung des Falls ausreichend unterstützt hat.

Hürde 1: Warum der Beweis für den Diebstahl scheiterte

Bei einem behaupteten Diebstahl muss der Versicherungsnehmer, also der Autobesitzer, beweisen, dass der Versicherungsfall eingetreten ist. Die Gerichte machen es dem Versicherungsnehmer hier aber etwas einfacher, da es oft unmöglich ist, den Dieb auf frischer Tat zu ertappen und als Zeugen zu benennen.

Das dreistufige System der Beweisführung bei Diebstahl

Um diese Schwierigkeit auszugleichen, haben die Gerichte ein dreistufiges System entwickelt:

  1. Das „äußere Bild“ des Diebstahls: Zuerst muss der Autobesitzer nur Tatsachen darlegen, die ausreichen, um nach allgemeiner Lebenserfahrung auf einen Diebstahl schließen zu lassen. Man muss also ein stimmiges „äußeres Bild“ eines Diebstahls zeichnen. Das bedeutet typischerweise: Man beweist, dass man das Fahrzeug an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit abgestellt hat und es später nicht mehr auffindbar war.
  2. Die Zweifel der Versicherung: Gelingt dieser erste Schritt, ist die Versicherung am Zug. Sie kann nun Tatsachen vorbringen, die mit erheblicher Wahrscheinlichkeit dafürsprechen, dass der Diebstahl nur vorgetäuscht wurde.
  3. Der Vollbeweis: Erst wenn die Versicherung solche ernsthaften Zweifel wecken kann, muss der Autobesitzer den vollen Beweis für den Diebstahl erbringen, was sehr schwierig ist.

In diesem Fall scheiterte der Kläger bereits an der allerersten Hürde: dem Nachweis des „äußeren Bildes“ eines Diebstahls. Aber warum?

Warum die Geschichte des Zeugen nicht überzeugte

Da der Kläger das Auto nicht selbst abgestellt hatte, hing alles von der Glaubwürdigkeit seines Bekannten, des Zeugen T, ab. Das Gericht prüfte dessen Aussage sehr genau und fand erhebliche Widersprüche und Ungereimtheiten.

So gab der Zeuge an, extra mit dem Flugzeug nach Deutschland gereist zu sein, um sich dann das Auto des Klägers zu leihen und damit in die Stadt C zu fahren. Dort wollte er einen Kollegen besuchen. Das Merkwürdige daran: Der Zeuge wohnte nach eigenen Angaben selbst in der Stadt C. Warum also die umständliche Reise, um jemanden zu besuchen, den er auch direkt von seiner Wohnung aus hätte treffen können? Eine plausible Erklärung dafür fehlte.

Zusätzlich gab es Widersprüche zwischen den Aussagen des Klägers und des Zeugen. Der Kläger behauptete, der Zeuge sei für einen „Urlaub“ in der Stadt C gewesen, während der Zeuge selbst angab, dort zu wohnen. Auch die Angaben zur Dauer der Fahrzeugleihe waren vage und nur „geschätzt“. Das Gericht fand das seltsam, denn normalerweise trifft man bei einer solchen Leihe klare Absprachen, vor allem, wenn der Autobesitzer selbst überlegt hatte, sich für die Zeit ein anderes Fahrzeug zu mieten.

Das Gericht betonte, dass es dem Kläger keinen Versicherungsbetrug unterstellte. Es stellte lediglich fest, dass die Beweise – also im Wesentlichen die wenig überzeugende Aussage des Zeugen T – nicht ausreichten, um mit der nötigen Sicherheit (§ 286 Zivilprozessordnung, was bedeutet, dass der Richter von der Wahrheit einer Behauptung überzeugt sein muss) von einem Diebstahl auszugehen.

Hürde 2: Die verletzte Mitwirkungspflicht des Autobesitzers

Das Gericht führte noch einen zweiten, unabhängigen Grund an, warum die Versicherung nicht zahlen müsste – selbst wenn man den Diebstahl als bewiesen ansehen würde. Dieser Grund liegt in der Verletzung von Vertragspflichten durch den Kläger.

Was ist eine „Obliegenheitsverletzung“?

Ein Versicherungsvertrag ist keine Einbahnstraße. Der Versicherungsnehmer hat nicht nur das Recht auf eine Leistung im Schadensfall, sondern auch bestimmte Pflichten, sogenannte Obliegenheiten. Eine der wichtigsten Obliegenheiten ist die Aufklärungspflicht. Das bedeutet, der Versicherungsnehmer muss alles tun, was zur Aufklärung des Schadens beiträgt. Er muss zum Beispiel Fragen der Versicherung wahrheitsgemäß und vollständig beantworten und geforderte Unterlagen zur Verfügung stellen.

Verletzt man diese Pflichten, kann die Versicherung unter bestimmten Umständen die Leistung verweigern. Man kann es mit einem einfachen Beispiel vergleichen: Wenn man einen Handwerker beauftragt, eine Reparatur durchzuführen, hat man die Pflicht, ihm Zugang zur Wohnung zu gewähren. Verweigert man den Zugang, kann der Handwerker seine Arbeit nicht erledigen und muss auch nicht dafür haften, dass der Schaden unrepariert bleibt.

Warum die zweijährige Verzögerung entscheidend war

Im vorliegenden Fall hatte die Versicherung den Kläger bereits im März 2015 schriftlich aufgefordert, wichtige Unterlagen einzureichen. Dazu gehörten der Kaufvertrag für das Auto, Reparaturrechnungen, das Inspektionsheft und auch die Fahrzeugschlüssel. Doch der Kläger reagierte nicht. Erst im August 2017, also mehr als zwei Jahre später, reichte er einen Teil der Dokumente ein.

Diese massive Verzögerung war eine klare Verletzung seiner Aufklärungspflicht. Das Gericht ging auch davon aus, dass dies vorsätzlich geschah. Vorsatz bedeutet hier nicht, dass der Kläger der Versicherung schaden wollte. Es reicht aus, dass er wusste, dass er die Unterlagen einreichen muss, und sich bewusst entschied, es nicht zu tun. Das gab er sogar selbst zu: Er habe das Ausfüllen des Fragebogens immer wieder aufgeschoben, weil er dachte, er könne nach so langer Zeit „Schwierigkeiten mit der Versicherung bekommen“. Damit bestätigte er sein bewusstes Zögern.

Diese Pflichtverletzung war auch der Grund, warum die Versicherung leistungsfrei wurde. Durch das Vorenthalten der Unterlagen und insbesondere der Schlüssel über zwei Jahre hinweg wurde es der Versicherung unmöglich gemacht, den Fall richtig zu prüfen. Beispielsweise kann eine Untersuchung der Schlüssel Aufschluss darüber geben, ob sie kopiert wurden, was ein wichtiger Hinweis bei der Diebstahlsaufklärung ist. Nach über zwei Jahren sind solche Untersuchungen oft nicht mehr aussagekräftig. Der Kläger konnte nicht beweisen, dass seine Verzögerung keine Nachteile für die Aufklärung hatte.

Die endgültige Entscheidung: Keine Chance für die Berufung

Da der Kläger bereits den Beweis für den Diebstahl nicht erbringen konnte und zusätzlich seine vertraglichen Pflichten schwerwiegend verletzt hatte, sah das Oberlandesgericht keine Aussicht auf Erfolg für die Berufung. Es kündigte an, die Berufung ohne eine weitere mündliche Verhandlung zurückzuweisen. Eine mündliche Verhandlung ist ein Gerichtstermin, bei dem die Parteien ihre Argumente noch einmal persönlich vortragen. Das Gericht kann darauf verzichten, wenn es eine Berufung für offensichtlich aussichtslos hält. Die Entscheidung des ersten Gerichts war somit rechtskräftig: Der Kläger erhielt kein Geld von seiner Versicherung.



Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil zeigt, dass Versicherungsnehmer bei einem Auto-Diebstahl zwei entscheidende Hürden nehmen müssen: Sie müssen glaubhaft beweisen können, dass der Diebstahl tatsächlich stattgefunden hat, und sie müssen vollständig bei der Aufklärung mitarbeiten. Bereits bei widersprüchlichen oder unplausiblen Angaben von Zeugen kann der Diebstahlsnachweis scheitern, selbst wenn kein Betrug unterstellt wird. Noch wichtiger ist die sofortige und vollständige Beantwortung aller Versicherungsfragen – wer wichtige Unterlagen oder Fahrzeugschlüssel über Jahre hinweg nicht einreicht, riskiert den kompletten Verlust des Versicherungsschutzes. Die Entscheidung macht deutlich, dass Versicherungen sehr genau prüfen und bereits kleinere Versäumnisse oder Ungereimtheiten ausreichen können, um eine Zahlung zu verweigern.

Befinden Sie sich in einer ähnlichen Situation? Fragen Sie unsere Ersteinschätzung an.

Häufig gestellte Fragen zu versicherungsrechtlichen Themen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie weise ich meiner Versicherung nach, dass mein Auto gestohlen wurde?

Wenn Ihr Auto gestohlen wird, stehen Sie vor der Herausforderung, dies Ihrer Versicherung nachzuweisen. Da der Diebstahl in der Regel nicht von Ihnen beobachtet wurde, ist ein direkter Beweis selten möglich. Deshalb verlangen Versicherungen und Gerichte, dass Sie ein „äußeres Bild“ des Diebstahls darstellen. Das bedeutet, Sie müssen eine Reihe von Tatsachen und Umständen schildern, die zusammen schlüssig auf einen Diebstahl hindeuten und andere Erklärungen für das Verschwinden des Fahrzeugs unwahrscheinlich machen.

Das „äußere Bild“ eines Diebstahls

Das „äußere Bild“ ist die Darstellung von Indizien, die eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen Diebstahl begründen. Dazu gehören konkrete Angaben zum Abstellort, Zeitpunkt und zur Unauffindbarkeit des Fahrzeugs. Die wichtigsten Punkte, die Sie darlegen müssen, sind:

  • Wo genau wurde das Fahrzeug abgestellt? Nennen Sie den genauen Ort, wie Straße, Hausnummer, Parkplatznummer oder markante Punkte in der Nähe.
  • Wann wurde das Fahrzeug abgestellt und wann wurde der Diebstahl bemerkt? Geben Sie präzise Daten und Uhrzeiten an. Die Zeitspanne, in der das Fahrzeug verschwand, sollte so kurz wie möglich sein.
  • Wie war das Fahrzeug gesichert? Beschreiben Sie, ob das Fahrzeug abgeschlossen war, ob der Alarm aktiviert war oder ob spezielle Diebstahlsicherungen vorhanden waren.
  • Das Fahrzeug ist spurlos und dauerhaft verschwunden. Es darf sich nicht nur um ein Verparken, Abschleppen oder eine vorübergehende Entwendung handeln, die beispielsweise durch Freunde oder Familienmitglieder erfolgte.

Diese Angaben müssen plausibel und widerspruchsfrei sein. Wenn Sie diese Umstände überzeugend darlegen können, geht man in der Regel davon aus, dass ein Diebstahl vorliegt.

Ihre Mitwirkungspflicht als Versicherungsnehmer

Als Versicherungsnehmer haben Sie eine Mitwirkungspflicht. Das bedeutet, Sie müssen die Versicherung dabei unterstützen, den Schadenfall aufzuklären. Auch wenn Sie den Diebstahl nicht selbst beobachtet haben, sind bestimmte Informationen und Handlungen unerlässlich:

  • Sofortige Anzeige bei der Polizei: Zeigen Sie den Diebstahl umgehend bei der örtlichen Polizeidienststelle an. Dies ist ein wichtiger erster Schritt und schafft einen offiziellen Nachweis.
  • Meldung an die Versicherung: Informieren Sie Ihre Versicherung unverzüglich über den Diebstahl. Achten Sie auf die in Ihrem Vertrag festgelegten Fristen.
  • Übergabe aller Fahrzeugschlüssel und -papiere: Dies ist ein besonders wichtiger Punkt. Sie müssen der Versicherung alle Originalschlüssel (auch Ersatzschlüssel) sowie die Original-Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) übergeben. Das Fehlen von Schlüsseln oder Papieren kann erhebliche Zweifel am Diebstahl wecken und den Verdacht nahelegen, dass das Fahrzeug freiwillig übergeben oder die Sicherung vernachlässigt wurde. Sollte ein Schlüssel schon vor dem Diebstahl gefehlt haben, müssen Sie dies genau erklären.
  • Detaillierte Schilderung des Ablaufs: Beschreiben Sie, wie und wann Sie das Fahrzeug zuletzt gesehen haben, wie Sie den Diebstahl bemerkt haben und welche Schritte Sie unternommen haben, um es wiederzufinden.
  • Informationen über mögliche Spuren: Wenn Sie am Abstellort Spuren entdeckt haben, die auf einen Diebstahl hindeuten (z.B. aufgebrochene Schlösser, Einbruchsspuren), teilen Sie dies der Versicherung mit.

Die ehrliche und vollständige Darstellung aller bekannten Tatsachen ist entscheidend. Jede Inkonsistenz oder das Verschweigen relevanter Informationen kann dazu führen, dass die Versicherung die Leistung verweigert.

Erwartungen von Versicherung und Gericht

Die Versicherung wird Ihre Angaben genau prüfen. Sie wird das von Ihnen dargestellte „äußere Bild“ des Diebstahls bewerten und prüfen, ob es plausibel ist und nicht durch Widersprüche in Ihrer Schilderung oder fehlende Dokumente entkräftet wird. Auch ein Gericht wird im Streitfall prüfen, ob die Gesamtheit der vorgebrachten Umstände den Schluss auf einen Diebstahl rechtfertigt und andere Möglichkeiten des Fahrzeugverlustes ausschließt. Sie tragen die Beweislast dafür, dass ein Diebstahl stattgefunden hat. Die sorgfältige Dokumentation und die vollständige Kooperation sind daher von großer Bedeutung.


zurück

Welche Pflichten habe ich gegenüber meiner Versicherung, wenn mein Auto gestohlen wurde?

Wenn Ihr Auto gestohlen wurde, haben Sie als Versicherungsnehmer bestimmte Pflichten gegenüber Ihrer Versicherung. Diese werden oft als „Obliegenheiten“ bezeichnet und sind entscheidend, damit Ihr Anspruch auf Versicherungsleistung nicht gefährdet wird. Es geht darum, der Versicherung dabei zu helfen, den Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß aufzuklären.

Sofortige Meldung und Kooperation

Die erste und wichtigste Pflicht ist die unverzügliche Meldung des Diebstahls. Melden Sie den Diebstahl zuerst der Polizei und danach Ihrer Versicherung. Warten Sie damit nicht zu lange, denn eine verspätete Meldung kann die Aufklärung erschweren und Ihren Anspruch beeinträchtigen.

Nach der Meldung ist es Ihre Aufgabe, mit der Versicherung vollumfänglich zusammenzuarbeiten. Das bedeutet, dass Sie:

  • Alle zur Aufklärung dienlichen Informationen wahrheitsgemäß und vollständig zur Verfügung stellen. Denken Sie an Details zum Zeitpunkt und Ort des Diebstahls, an eventuelle Zeugen oder besondere Umstände.
  • Fragen der Versicherung vollständig und ehrlich beantworten. Die Versicherung wird präzise Fragen zum Hergang und zu den Umständen des Diebstahls stellen, um den Sachverhalt zu verstehen.
  • Angeforderte Unterlagen und Gegenstände einreichen. Dazu gehören insbesondere die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) sowie alle zum Fahrzeug gehörenden Schlüssel, also auch Ersatz- oder Zweitschlüssel. Das ist ein sehr wichtiger Punkt, da die Versicherung prüfen muss, ob alle Originalschlüssel noch vorhanden sind.

Warum diese Pflichten so wichtig sind

Diese Pflichten sind nicht nur dazu da, der Versicherung die Arbeit zu erleichtern. Sie dienen auch Ihrem eigenen Interesse. Indem Sie alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, untermauern Sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung. Die Versicherung benötigt diese Informationen, um den Diebstahl zu überprüfen und sicherzustellen, dass es sich um einen versicherten Schadenfall handelt. Wenn die geforderten Pflichten nicht oder nur unzureichend erfüllt werden, kann dies dazu führen, dass die Versicherung ihre Leistung kürzt oder sogar ganz verweigert. Es ist daher im höchsten Maße ratsam, diesen Pflichten gewissenhaft nachzukommen.


zurück

Wann kann die Versicherung die Zahlung verweigern, obwohl mein Auto gestohlen wurde?

Wenn Ihr Auto gestohlen wird, erwarten Sie zu Recht, dass Ihre Versicherung den Schaden übernimmt. Doch es gibt Fälle, in denen die Versicherung trotz des Diebstahls die Zahlung verweigern kann. Das hängt oft mit den sogenannten Obliegenheiten zusammen, das sind bestimmte Pflichten oder „Spielregeln“, die Sie als Versicherungsnehmer gegenüber Ihrer Versicherung haben. Diese sind in Ihrem Versicherungsvertrag festgelegt.

Ihre Pflichten nach einem Diebstahl

Diese Pflichten sind dazu da, der Versicherung die Aufklärung des Diebstahls und die mögliche Wiederbeschaffung des Fahrzeugs zu ermöglichen. Stellen Sie sich vor, Ihre Versicherung muss den Fall untersuchen können, um den Schaden zu regulieren. Dazu braucht sie Ihre volle Unterstützung und korrekte Informationen. Typische Pflichten sind zum Beispiel:

  • Schnelle Meldung: Sie müssen den Diebstahl unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, bei der Polizei und Ihrer Versicherung melden.
  • Wahrheitsgemäße Angaben: Sie müssen alle Fragen der Versicherung wahrheitsgemäß beantworten und keine wichtigen Informationen verschweigen.
  • Kooperation: Sie müssen bei der Aufklärung des Diebstahls aktiv mitarbeiten, zum Beispiel indem Sie angefragte Unterlagen oder Fahrzeugschlüssel herausgeben.

Wenn Pflichten verletzt werden (Obliegenheitsverletzung)

Eine Versicherung kann die Zahlung verweigern, wenn Sie eine dieser Pflichten erheblich verletzt haben. Das bedeutet, es muss sich um einen gravierenden Verstoß handeln, nicht um eine Kleinigkeit. Besonders problematisch wird es, wenn Sie die Pflichtverletzung vorsätzlich (also absichtlich) oder grob fahrlässig (also sehr unachtsam) begangen haben.

Der wichtigste Punkt ist dabei, ob Ihre Pflichtverletzung die Aufklärung des Diebstahls oder die Feststellung des Schadens erschwert hat. Wenn zum Beispiel die Versicherung wegen einer Verzögerung bei der Meldung keine Spur mehr aufnehmen konnte, kann das schwerwiegende Folgen haben.

Beispiele für eine solche schwerwiegende Verletzung der Pflichten könnten sein:

  • Sie melden den Diebstahl erst Wochen später, obwohl Sie es früher hätten tun können.
  • Sie geben bei der Schadensmeldung bewusst falsche Informationen an, um eine höhere Leistung zu erhalten.
  • Sie weigern sich ohne triftigen Grund, der Versicherung die Fahrzeugschlüssel zu übergeben oder wichtige Unterlagen zum Fahrzeug auszuhändigen, die zur Aufklärung nötig wären.
  • Sie verzögern die Zusammenarbeit mit der Versicherung erheblich und behindern dadurch die Ermittlungen.

In solchen Fällen kann die Versicherung ganz oder teilweise von ihrer Leistungspflicht befreit sein. Das bedeutet für Sie, dass Sie unter Umständen keinen oder nur einen geringeren Betrag für das gestohlene Fahrzeug erhalten. Es ist daher entscheidend, Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer nach einem Diebstahl genau zu kennen und sorgfältig zu erfüllen.


zurück

Was passiert, wenn meine Versicherung Zweifel am Diebstahl meines Fahrzeugs äußert?

Wenn Sie Ihrer Versicherung einen Fahrzeugdiebstahl melden, ist es zunächst Ihre Aufgabe, Tatsachen zu schildern, die einen Diebstahl naheliegend erscheinen lassen. Dazu gehören typischerweise die Anzeige bei der Polizei, die Meldung bei der Versicherung, die Abgabe aller Fahrzeugschlüssel und eine detaillierte Beschreibung der Umstände des Diebstahls. Juristisch spricht man hier oft von einer „erleichterten Beweislast“ für Sie als Versicherungsnehmer, da die vollständige Aufklärung eines Diebstahls für den Einzelnen schwer möglich ist.

Äußert Ihre Versicherung jedoch begründete Zweifel am Diebstahl, bedeutet das, dass sie nicht einfach nur misstrauisch ist, sondern konkrete Tatsachen und Umstände anführen muss, die gegen einen Diebstahl sprechen. Solche Anhaltspunkte könnten beispielsweise widersprüchliche Angaben Ihrerseits, Ungereimtheiten beim Fahrzeugzustand, fehlende typische Diebstahlspuren, das Auftauchen des Fahrzeugs an einem ungewöhnlichen Ort oder verdächtige Vorfälle in der Vergangenheit sein. Die Versicherung muss also nicht nur vermuten, sondern handfeste Gegenargumente vorlegen, die den von Ihnen geschilderten Diebstahl unglaubwürdig erscheinen lassen.

Auswirkungen auf die Beweislast

Gelingt es der Versicherung, solche gewichtigen und substanziierten Zweifel vorzubringen, kann sich die Beweislast entscheidend verschieben. Das bedeutet, dass Sie dann nicht mehr nur Tatsachen schildern müssen, die einen Diebstahl nahelegen, sondern den vollständigen Beweis für den Diebstahl erbringen müssen. Dieser sogenannte „volle Beweis“ ist deutlich anspruchsvoller. Er bedeutet, dass Sie das Gericht oder die Versicherung vollständig davon überzeugen müssen, dass das Fahrzeug tatsächlich durch Dritte entwendet wurde und kein vorgetäuschter Diebstahl oder eine andere Ursache vorliegt.

Für Sie als Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass die Auseinandersetzung mit der Versicherung bei begründeten Zweifeln deutlich komplexer werden kann. Es ist dann nicht mehr ausreichend, die Umstände des Diebstahls einfach nur zu schildern; stattdessen müssen Sie gegebenenfalls die von der Versicherung vorgebrachten Gegenargumente entkräften und den Diebstahl lückenlos und überzeugend beweisen.


zurück

Wie wichtig ist es, nach einem Diebstahl schnell auf Anfragen der Versicherung zu reagieren?

Nach einem Diebstahl ist eine schnelle und umfassende Reaktion auf Anfragen der Versicherung von entscheidender Bedeutung. Dies betrifft sowohl die erste Meldung des Diebstahls als auch die Beantwortung aller nachfolgenden Fragen und die Übermittlung angeforderter Unterlagen.

Die Bedeutung von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Im Versicherungsvertrag sind bestimmte Obliegenheiten festgelegt. Das sind Verhaltenspflichten, die der Versicherungsnehmer erfüllen muss, damit die Versicherung im Schadensfall auch leistet. Eine der wichtigsten Obliegenheiten nach einem Diebstahl ist die Pflicht zur unverzüglichen und wahrheitsgemäßen Auskunft sowie zur Bereitstellung aller notwendigen Informationen. Diese Pflichten dienen dazu, der Versicherung eine zügige und genaue Prüfung des Schadensfalles zu ermöglichen. Die Versicherung muss in der Lage sein, den Sachverhalt zu ermitteln, Spuren zu sichern oder die Umstände des Diebstahls (zum Beispiel die Aufbewahrung von Schlüsseln) zu überprüfen.

Mögliche Konsequenzen bei Verzögerungen

Eine übermäßige Verzögerung bei der Beantwortung von Anfragen oder der Übermittlung von Informationen kann weitreichende Konsequenzen haben. Wenn Sie beispielsweise angeforderte Dokumente nicht oder erst mit großer Verspätung einreichen, kann dies die Versicherung daran hindern, den Sachverhalt sorgfältig zu untersuchen. Solche Verzögerungen können die Fähigkeit der Versicherung, den Fall zu prüfen, erheblich beeinträchtigen. Insbesondere, wenn dadurch wichtige Beweismittel nicht mehr gesichert werden können oder eine Überprüfung erschwert wird, kann dies als schwerwiegende Pflichtverletzung gewertet werden.

Im schlimmsten Fall kann eine solche Pflichtverletzung, insbesondere wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgt, dazu führen, dass die Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreit wird. Das bedeutet, die Versicherung muss den entstandenen Schaden nicht ersetzen. Eine Leistungsfreiheit der Versicherung kann auch dann eintreten, wenn die Verzögerung zwar nicht vorsätzlich, aber erheblich war und die Prüfung des Versicherungsfalles objektiv unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert hat.


zurück

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Berufung

Die Berufung ist ein Rechtsmittel, mit dem eine Partei die Entscheidung eines Gerichts der ersten Instanz überprüfen und eine Änderung dieser Entscheidung bei einem höheren Gericht – hier dem Oberlandesgericht – beantragen kann. Sie dient dazu, Fehler in der Anwendung des Rechts oder in der Tatsachenfeststellung zu korrigieren. Im vorliegenden Fall legte der Kläger Berufung gegen die Abweisung seiner Klage durch das Landgericht ein, um die Schadensersatzzahlung der Versicherung gerichtlich durchzusetzen.

Beispiel: Wenn ein Gericht Ihren Antrag ablehnt, können Sie Berufung einlegen, damit ein höheres Gericht den Fall noch einmal prüft.

Zurück

Obliegenheit (Mitwirkungspflicht)

Obliegenheiten sind Pflichten des Versicherungsnehmers, die im Versicherungsvertrag oder gesetzlich geregelt sind und die er erfüllen muss, damit der Versicherungsschutz nicht verloren geht. Dazu gehört insbesondere die Pflicht zur Aufklärung des Schadensfalls, also die vollständige und wahrheitsgemäße Auskunft gegenüber der Versicherung sowie die rechtzeitige Vorlage aller erforderlichen Unterlagen und Schlüssel. Wird eine Obliegenheit verletzt (Obliegenheitsverletzung), kann die Versicherung die Leistung reduzieren oder ganz verweigern.

Beispiel: Wenn Sie einen Schaden melden, müssen Sie alle Informationen und Unterlagen, die zur Aufklärung nötig sind, schnell und wahrheitsgemäß bereitstellen, etwa Kaufvertrag oder Fahrzeugschlüssel.

Zurück

Beweislast

Die Beweislast bezeichnet die Pflicht einer Partei, die Fakten, auf die sie sich beruft, vor Gericht nachzuweisen. Bei einem Diebstahl hat der Versicherungsnehmer die Beweislast dafür, dass der Versicherungsfall eingetreten ist, also dass sein Fahrzeug tatsächlich gestohlen wurde. Da ein Diebstahl oft nicht direkt beobachtet wird, gilt eine erleichterte Beweisregel: Der Versicherungsnehmer muss ein stimmiges „äußeres Bild“ des Diebstahls vorlegen, aber die Versicherung kann aufgrund begründeter Zweifel die Beweislast auf den Versicherungsnehmer zurückverlagern, so dass dieser den vollständigen Nachweis erbringen muss.

Beispiel: Sie müssen vor Gericht belegen, dass Ihr Auto gestohlen wurde, etwa durch Angaben, dass es am Parkplatz abgestellt und später verschwunden war, bevor die Versicherung zahlt.

Zurück

Äußeres Bild des Diebstahls

Das äußere Bild ist eine Darstellung von Tatsachen und Umständen, die nach allgemeiner Lebenserfahrung den Schluss auf einen Diebstahl zulassen. Es umfasst Angaben zum letzten bekannten Standort, zur Zeit des Abstellens und zur Unauffindbarkeit des Fahrzeugs. Diese Indizien müssen plausibel und widerspruchsfrei sein, damit Gerichte und Versicherer einen Diebstahl annehmen können, auch wenn kein direkter Zeuge vorhanden ist.

Beispiel: Wenn Sie sagen, dass Sie Ihr Auto ordentlich abgeschlossen auf einem bewachten Parkplatz in der Innenstadt abgestellt haben und es am nächsten Tag dort nicht mehr war, schaffen Sie ein äußeres Bild des Diebstahls.

Zurück

Vorsatz (bei Obliegenheitsverletzung)

Vorsatz bedeutet, dass jemand bewusst und gewollt handelt, also weiß, dass seine Handlung falsch ist und sie trotzdem ausführt. Im Zusammenhang mit Obliegenheitsverletzungen im Versicherungsrecht meint Vorsatz, dass der Versicherungsnehmer absichtlich Pflichten missachtet, etwa indem er bewusst wichtige Unterlagen oder Schlüssel nicht übergibt, obwohl er weiß, dass dies die Schadensaufklärung behindert. Eine vorsätzliche Pflichtverletzung kann dazu führen, dass die Versicherung von der Zahlungspflicht befreit ist.

Beispiel: Wenn Sie wissen, dass die Versicherung Ihre Fahrzeugschlüssel benötigt, um den Diebstahl zu prüfen, und Sie diese Schlüssel trotzdem absichtlich zurückhalten, handelt es sich um Vorsatz.

Zurück


Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 286 Zivilprozessordnung (Beweismaß): Regelt, dass das Gericht vom Vorliegen einer Tatsache nur überzeugt sein muss, wenn sie sich aus den vorgelegten Beweisen mit der erforderlichen Sicherheit ergibt (freie Überzeugungsbildung). | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht konnte sich aufgrund der unklaren und widersprüchlichen Zeugenaussagen nicht sicher sein, dass ein Diebstahl tatsächlich stattgefunden hat, weshalb der Kläger den Beweis für den Versicherungsfall nicht erbracht hat.
  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG), insbesondere §§ 5, 28 (Obliegenheiten): Legt fest, dass der Versicherungsnehmer bestimmte Pflichten (Obliegenheiten) erfüllen muss, insbesondere die Pflicht zur Schadensaufklärung und zur Wahrheitspflicht. Bei Verletzung kann die Versicherung leistungsfrei werden. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger verletzte seine Mitwirkungspflichten durch massive Verzögerungen und mangelnde Vorlage wichtiger Unterlagen, wodurch die Versicherung die Leistung zurecht verweigerte.
  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 37 (Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung): Bestimmt, dass eine Versicherung ganz oder teilweise leistungsfrei wird, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig seine Obliegenheiten verletzt. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die zweijährige Verzögerung bei der Vorlage von Unterlagen wurde dem Gericht als vorsätzlich gewertet, was die Leistungsfreiheit der Versicherung begründete.
  • Allgemeine Grundsätze der Beweisführung im Versicherungsrecht (Rechtsprechung und Lehre): Das dreistufige System bei Diebstahlsfällen sieht vor, dass zunächst ein stimmiges äußeres Bild des Diebstahls dargestellt werden muss; wenn die Versicherung Zweifel erhebt, muss der Versicherungsnehmer den vollen Beweis erbringen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger scheiterte bereits an der ersten Stufe, da er das äußere Bild des Diebstahls nicht überzeugend darlegen konnte, was die Klageentlassung begründet.
  • § 242 Bürgerliches Gesetzbuch (Treu und Glauben): Verlangt von den Parteien, sich nach Treu und Glauben zu verhalten, insbesondere die Pflicht zur Kooperation und zur Vermeidung von Nachteilen durch Verzögerung. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das bewusste Aufschieben der Mitwirkungspflichten durch den Kläger verstieß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, was die Ablehnung der Versicherungsleistung zusätzlich stützte.

Das vorliegende Urteil


OLG Hamm – Az.: 20 U 155/18 – Beschluss vom 19.12.2018


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Unsere Hilfe im Versicherungsrecht

Egal ob Ihre Versicherung die Zahlung verweigert oder Sie Unterstützung bei der Schadensregulierung benötigen. Wir stehen Ihnen zur Seite.

 

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Wissenswertes aus dem Versicherungsrecht

Urteile aus dem Versicherungsrecht

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
Kontaktformular für Anfragen auf Ersteinschätzung
info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!