Für einen behaupteten Fahrzeug-Diebstahl genügt der Versicherungsnehmer zunächst seiner Darlegungs- und Beweislast, wenn er Anzeichen behauptet und beweist, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines Fahrzeug-Diebstahls ergeben. Dieses äußere Bild eines Diebstahls ist im Allgemeinen schon dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt hat, an dem er es später nicht mehr vorfindet. Diesen Minimalsachverhalt hat der Versicherungsnehmer, ohne dass ihm Beweiserleichterungen zugutekämen, in vollem Umfang zu beweisen.
Das äußere Bild eines Fahrzeugdiebstahls besteht aus zwei unabhängig voneinander zu betrachtenden Teilakten, dem Abstellen und dem Nichtwiederauffinden. Sind die Tatsachen für das äußere Bild streitig, also das Abstellen und/oder das spätere Nichtwiederauffinden des Fahrzeugs, und hat der Versicherungsnehmer dafür (Zeugen-)Beweis angeboten, muss dieser Beweis erhoben werden, unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer selbst unglaubwürdig ist (OLG Celle, Urteil vom 30.05.2013, Az: 8 U 275/12).
Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.
Unsere Hilfe im Versicherungsrecht
Egal ob Ihre Versicherung die Zahlung verweigert oder Sie Unterstützung bei der Schadensregulierung benötigen. Wir stehen Ihnen zur Seite.
Die Versicherung nach einem Skiunfall wird schnell zur entscheidenden Frage, denn die finanziellen Folgen sind oft weitreichender als die Verletzung selbst. Ein teurer Hubschraubereinsatz oder unklare Haftungsfragen im Ausland können schnell zu Forderungen in fünfstelliger Höhe führen. Wir klären, wer für die Kosten aufkommt und welche Fristen Sie beachten müssen, um Ihre Ansprüche nicht zu […]
Nach dem Schock des Einbruchs beginnt oft der Albtraum mit der Versicherung: Plötzlich stehen Sie als Opfer unter Verdacht und müssen beweisen, was spurlos verschwunden ist. Erfahren Sie, wie Sie mit der richtigen Strategie das „äußere Bild“ eines Einbruchs nachweisen und Ihren vollen Anspruch auch ohne lückenlose Belege erfolgreich durchsetzen.
Der Haushaltsführungsschaden ist nach einem Unfall oft der größte finanzielle Posten. Sichern Sie sich den vollen Wert Ihrer Haushaltsarbeit nach aktueller BGH-Rechtsprechung und hohen Stundensätzen.
Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz Fachanwalt für Verkehrsrecht Fachanwalt für Versicherungsrecht Notar mit Amtssitz in Kreuztal
Bürozeiten:
Montags bis Donnerstags von 8-18 Uhr Freitags von 8-16 Uhr
Individuelle Terminvereinbarung: Mo-Do nach 18 Uhr und Samstags möglich. Wir richten uns flexibel an die Bedürfnisse unserer Mandanten.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie müssen den Inhalt von hCaptcha - Formidable laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.