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Existenzschutzversicherung kurz erklärt

Existenzielle Absicherung und Vorsorge bei Unfall und Krankheit

Die Existenzgrundlage nahezu jeder erwerbstätigen Person liegt in der Fähigkeit, der Erwerbstätigkeit auch weiter nachgehen zu können. Bedauerlicherweise gibt es stets das Risiko, dass aus gesundheitlichen Gründen die Existenzgrundlage gefährdet wird.

Zwar gibt es seit geraumer Zeit die Möglichkeit, dieses Risiko mittels einer Berufsunfähigkeitsversicherung abzumildern, doch ist diese Berufsunfähigkeitsversicherung, welche eine Berufsunfähigkeit absichern soll, nicht in jedem Fall auch wirklich die beste Lösung. Dank der nunmehr relativ neu auf dem Markt erschienenen Existenzschutzversicherung kann das Risiko der Gefährdung der Existenzgrundlage deutlich effektiver verringert werden.

Im Gegensatz zu der Berufsunfähigkeitsversicherung bietet die Existenzgrundlage deutlich günstigere Tarife / Kosten und zudem auch merklich geringere Zugangshürden.

Was ist der Kern bei einer Existenzschutzversicherung?

Der Versicherungsanbieter zahlt den in dem Versicherungsvertrag vereinbarten Betrag an die versicherte Person aus, wenn die versicherte Person eine für sie wichtige Grundfähigkeit verliert. Als Beispiel hierfür kann sowohl der Gleichgewichtssinn als auch die Fähigkeit, eine oder beide Hände zu nutzen, dienen.

Diesbezüglich können jedoch auch anderweitige Erkrankungen oder der Verlust von anderweitigen Fähigkeiten in dem Versicherungsvertrag zwischen dem Versicherungsanbieter und der versicherten Person festgelegt werden. Diese variieren natürlich erheblich bei den Kosten.

Der Kernpunkt der Existenzschutzversicherung ist stets die Verknüpfung der Leistungspflicht des Versicherungsgebers mit dem Verlust von Fähigkeiten der versicherten Person. In diesem Zusammenhang ist auch die Erwähnung wichtig, dass es eine medizinisch negative Prognose im Zusammenhang mit der Wiedererlangung der Fähigkeit braucht bzw. geben muss. Die Leistungspflicht ist ausdrücklich nicht daran gebunden, ob es durch den Verlust der Fähigkeit zu einer Beeinträchtigung in dem Berufsleben der versicherten Person kommt.

Verweigert Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung oder Existenzschutzversicherung die Leistung? Dann wenden Sie sich noch heute an unseren Fachanwalt für Versicherungsrecht. Gerne Beraten und vertreten wir Sie um Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen. Nehmen Sie hier Kontakt auf und schildern Sie Ihr Anliegen.

Für welche Personen ist eine Existenzschutzversicherung sehr sinnvoll?

Existenzschutzversicherung
Eine Existenzschutzversicherung kombiniert die Absicherung gegen die finanziellen Folgen von schweren Unfällen, Krankheiten und den Verlust von Grundfähigkeiten in einer Versicherung. Wie bei der BU-Versicherung kann es auch hier zu zahlreichen Problemen mit der Versicherung kommen. (Symbolfoto: Pla2na/Shutterstock.com)

Die Versicherungsleistungen sowie auch die genauen Versicherungsbedingungen lassen sich durchaus individuell anpassen und unterliegen der Vertragsfreiheit zwischen dem Versicherungsgeber und der versicherten Person. Aus diesem Grund ist die Existenzschutzversicherung durchaus für jede erwerbstätige Person, deren Existenzgrundlage in der Erwerbstätigkeit liegt, durchaus sinnvoll.

Ob man sie tatsächlich braucht, ist jedoch, wie bei allen Versicherungen, vom Einzelfall abhängig. Die jeweilig vorherrschende individuelle Situation ist maßgeblich für die Wahl der Versicherungsart, da in vielen Fällen durch eine Erwerbsminderungsrente die Existenzsicherung nicht gewährleistet ist. Für diejenigen Personen, die aufgrund der gesundheitlichen Vorgeschichte keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, ist die Existenzschutzversicherung definitiv eine sehr gute Alternative.

Es gibt überdies auch Branchen bzw. Berufsfelder, bei denen der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit sehr hohen monatlichen Versicherungsprämien verbunden ist. Der Vergleich der Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Existenzschutzversicherung kann in solchen Fällen einen enorm hohen wirtschaftlichen Vorteil für die versicherte Person mit sich bringen.

Wie ist der Aufbau von einer Existenzschutzversicherung?

Im Grunde genommen handelt es sich bei der Existenzschutzversicherung um eine Kombination aus unterschiedlichen Versicherungsleistungen, die zu einer großen Versicherung zusammengefasst werden. Hierbei werden die Elemente von der Grundfähigkeitenversicherung sowie der sogenannten Dread-Disease-Versicherung mit den Elementen der Unfallversicherung und Pflegeversicherung verbunden.

Der Umfang der Versicherung kann dabei individuell bestimmt werden, sodass sich die Leistungen sowie auch die Versicherungsprämien der verschiedenen Anbieter mitunter sehr gravierend voneinander unterscheiden. Die Grundlage der Existenzschutzversicherung ist jedoch bei nahezu allen Anbietern in vier tragende Säulen zusammengefasst.

Die vier Säulen der Existenzschutzversicherung

  • der Verlust von sogenannten Grundfähigkeiten
  • die Pflegebedürftigkeit
  • die Versicherung von sehr schweren Unfallfolgen
  • die Versicherung von schweren Organschäden bzw. schweren Krankheiten

Sollte eine versicherte Person infolge eines Unfalls oder aufgrund einer Krankhaft auf dauerhafter Basis eine oder auch mehrere Grundfähigkeiten verlieren, so zahlt der Versicherungsgeber die vertraglich vereinbarte Summe aus. Die Zahlung kann dabei auf der Basis einer monatlichen Rente oder auch einer Einmalzahlung erfolgen. Als Grundfähigkeiten werden hierbei die Fähigkeiten des Sehens, Sprechens, Hörens oder auch die zeitliche / örtliche / personenbezogene Orientierungsfähigkeit angesehen.

Sollte eine versicherte Person auf der Basis der gesetzlichen Pflegeversicherung einen Mindestpflegegrad 2 bescheinigt bekommen, so zahlt der Versicherungsgeber einer Existenzschutzversicherung die vertraglich vereinbarte Leistung in Form einer Pflegerente aus. Die Leistungspflicht ist dabei abhängig von dem Versicherungsvertrag, sodass eine Leistungspflicht auch schon ab einem Mindestpflegegrad 1 möglich ist.

Auch die sogenannte Unfallrente ist in der gängigen Praxis ein wichtiger Bestandteil der Existenzschutzversicherung. Sollte eine versicherte Person aufgrund eines Unfalls körperliche Einschränkungen erleiden, so zahlt der Versicherungsgeber die in dem Versicherungsvertrag vereinbarte Leistung.

Es hängt dabei sehr stark von dem Versicherungsvertrag ab, wie umfassend die Einschränkungen aufgrund des Unfalls ausfallen müssen. In der gängigen Praxis beginnt die Leistungspflicht des Versicherungsgebers bei einem sogenannten 50-Prozent-Invalidengrad.

Sollte eine versicherte Person irreversible Beeinträchtigungen von lebenswichtigen Organen erleiden, so besteht für den Versicherungsgeber einer Existenzschutzversicherung eine Leistungspflicht. Die Leistungspflicht ist wiederum ebenfalls sehr stark abhängig von dem Versicherungsvertrag.

Die Leistungen einer Existenzschutz – Versicherung

In der gängigen Praxis erfolgt die Leistung eines Versicherungsgebers auf der Basis einer monatlichen Zahlung, vergleichbar mit dem Prinzip einer Rentenzahlung. Diese Leistung wird für gewöhnlich bis zu dem Erreichen des gesetzlich festgelegten Rentenalters der versicherten Person aufrechterhalten.

Je nachdem, was für ein Tarif seitens der versicherten Person ausgewählt wurde, kann die Höhe der Leistung des Versicherungsgebers abweichen. Es ist auch denkbar, dass unter ganz bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zu der monatlichen Leistung eine Zahlung eines einmaligen Betrages durch den Versicherungsgeber erfolgt.

Es ist auf jeden Fall sehr empfehlenswert, dass im Zusammenhang mit der Existenzschutzversicherung eine dynamische Beitragsanpassung erfolgt. Auf diese Weise lassen sich die Auswirkungen einer Inflation sehr gut ausgleichen, allerdings erfolgt in der gängigen Praxis auch ein jährlicher leichter Anstieg der zu zahlenden Versicherungsprämien.

Welche Voraussetzungen müssen für die Leistungspflicht eines Versicherungsgebers gegeben sein?

Die wichtigste Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherungsgebers ist das Vorliegen des Versicherungsfalls.

Die versicherte Person besteht gegenüber dem Versicherungsanbieter diesbezüglich in der Beweispflicht. Durch die Vorlage von ärztlichen Attesten auf fachärztlicher Basis kann dieser Beweispflicht jedoch nachgekommen werden. Mitunter ist es auch denkbar, dass die versicherte Person zu einem Facharzt der Wahl des Versicherungsgebers geschickt wird.

Es ist jedoch durchaus auch vorstellbar, dass die Anbieter einer Existenzschutzversicherung in dem Versicherungsvertrag sehr genau definierte eigene Voraussetzungen für den Leistungsfall definiert haben. Für gewöhnlich ist der Leistungsfall auch an eine gewisse Mindestdauer der Beeinträchtigung gekoppelt. In der gängigen Praxis beträgt diese Mindestdauer 12 Monate.

Die genauen Leistungskriterien können sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden. Es gibt Anbieter, bei denen auch eine rückwirkende Leistung mit Beginn der Beeinträchtigung sofort möglich ist, während hingegen bei anderen Anbietern zunächst eine Wartezeit nach dem Vertragsabschluss für die Leistungspflicht des Anbieters erforderlich wird. Dieses Kriterium ist, neben der Höhe der Versicherungsprämien, ein entscheidender Faktor bei dem Vergleich der verschiedenen Angebote.

Die Höhe der Versicherungsprämien richtet sich in der gängigen Praxis nach verschiedenen individuellen Faktoren. Das Lebensalter der versicherten Person ist hierbei ebenso ein wichtiger Faktor wie die Leistungshöhe des Anbieters. Auch die persönlichen Lebensumstände bzw. beruflichen Rahmenbedingungen sind ein Faktor bei der Berechnung der Versicherungsprämie.

Die Versicherungsprämie wird in der gängigen Praxis auf der Basis einer monatlichen Zahlung fällig, sie kann jedoch auch quartalsmäßig oder einmalig im Jahr fällig werden.

Haben Sie weitergehende Fragen zu dieser Thematik oder möchten eine Existenzschutzversicherung abschließen? Nehmen Sie Kontakt mit uns als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei auf und vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin. Sehr gerne prüfen wir für Sie ein bestehendes Angebot eines Versicherungsgebers im Zusammenhang mit Ihrer persönlichen Situation.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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