Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Erfüllungsansprüche aus Kapitallebensversicherungen: Fallanalyse und Ansprüche
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Was sind die häufigsten Gründe für die Ablehnung einer Auszahlung bei Kapitallebensversicherungen?
- Welche Rechte haben Versicherungsnehmer bei Streitigkeiten um die Auszahlungshöhe?
- Welche Bedeutung haben die Versicherungsbedingungen für den Auszahlungsanspruch?
- Ab wann sollte man einen Fachanwalt für Versicherungsrecht einschalten?
- Wie kann man sich vor Vertragsabschluss gegen spätere Auszahlungsprobleme absichern?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: LG Mannheim
- Datum: 17.12.2024
- Aktenzeichen: 11 O 86/24
- Verfahrensart: Streitigkeit aus einem Versicherungsvertrag
- Rechtsbereiche: Versicherungsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Kläger: Verfolgt den Erfüllungsanspruch aus einer Kapitallebensversicherung; beruft sich auf vertragliche Regelungen zum vereinbarten Auszahlungsbetrag.
- Beklagte: Verwalterin des kapitalgedeckten Anlagepools der fondsgebundenen Lebensversicherung; garantiert, dass der Anteilswert nicht sinkt und weist regelmäßig einen deklarierten Wertzuwachs aus.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Kläger macht einen Erfüllungsanspruch aus einer Kapitallebensversicherung geltend. Der Vertrag begann am 06.01.2004 über eine Laufzeit von 25 Jahren, wobei der Kläger für 20 Jahre monatliche Prämien zahlte. Streitpunkt ist, ob die vereinbarte Auszahlung zum 01.01.2024 vorbehaltlos geschuldet ist oder unter der Bedingung erfolgt, dass ein ausreichender Vertragswert vorhanden ist.
- Kern des Rechtsstreits: Ob die Auszahlung des Versicherungsbetrags für den festgelegten Termin bedingungslos geschuldet ist oder an das Vorliegen eines bestimmten Vertragswertes geknüpft werden muss.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage wird abgewiesen; der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits; das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
- Folgen: Der Kläger muss die festgesetzten Kosten tragen, und das Urteil ist mit der genannten Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, was die Rechtslage im Zusammenhang mit Ansprüchen aus vergleichbaren Versicherungsverträgen verdeutlicht.
Erfüllungsansprüche aus Kapitallebensversicherungen: Fallanalyse und Ansprüche
Die Prüfung von Erfüllungsansprüchen aus Kapitallebensversicherungen ist zentral für den Versicherungsschutz. Aspekte wie Kapitallebensversicherung Auszahlung, Rückkaufswert Lebensversicherung und das Lebensversicherungsrecht bieten wichtige Anhaltspunkte, um Vertragsansprüche geltend zu machen und finanzielle Absicherung zu erreichen – auch im Vergleich zu Themen wie Riester-Rente vs. Kapitallebensversicherung und Rücktritt von Kapitallebensversicherung.
Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der zeigt, wie man Lebensversicherung Anspruch geltend machen kann.
Der Fall vor Gericht
LG Mannheim weist Klage auf Auszahlung einer Kapitallebensversicherung ab

Das Landgericht Mannheim hat in einem aktuellen Urteil (Az.: 11 O 86/24) die Klage eines Versicherungsnehmers auf Auszahlung einer Kapitallebensversicherung in Höhe von 210.000 Euro abgewiesen. Der Kläger scheiterte mit seiner Auffassung, dass ihm die Auszahlung uneingeschränkt und unabhängig vom aktuellen Vertragswert zustehe.
Vertragskonstruktion einer britischen Lebensversicherung
Der Versicherungsvertrag wurde im Jahr 2004 als Fondsgebundene Versicherung nach britischem „With-Profits“-Modell abgeschlossen. Bei diesem Modell werden dem Versicherungsnehmer gegen Zahlung der Prämien Anteile an einem von der Versicherung verwalteten Pool zugewiesen. Das Besondere an der Konstruktion: Die Versicherung garantiert zwar, dass der Anteilswert nicht sinkt, die Höhe des jährlichen Wertzuwachses wird jedoch erst im Nachhinein deklariert.
Streit um Auszahlungsanspruch
Im Versicherungsschein war eine Auszahlung von 210.000 Euro zum 1. Januar 2024 vorgesehen. Auf der letzten Seite des Versicherungsscheins befand sich jedoch der entscheidende Passus: „Auszahlungen werden Ihrem Vertrag durch Einlösen von Anteilen entnommen. Daher können Auszahlungen nur durchgeführt werden, wenn Ihrem Vertrag zum Zeitpunkt der Auszahlung eine ausreichende Anzahl von Anteilen am Pool mit garantiertem Wertzuwachs zugeteilt ist.“
Als der Kläger im Januar 2024 die Auszahlung beantragte, verweigerte die Versicherung diese mit der Begründung, der Vertragswert sei nicht ausreichend. Der Kläger berief sich darauf, dass die Auszahlung im Versicherungsantrag klar und ohne Einschränkungen vereinbart worden sei. Die nachträgliche Einschränkung im Versicherungsschein sei nicht wirksam.
Gericht sieht keine Garantie für Auszahlungsbetrag
Das Landgericht Mannheim folgte dieser Argumentation nicht. Nach Auffassung der Richter war bereits im Versicherungsantrag keine garantierte Auszahlung vereinbart worden. Die Policenbedingungen machten hinreichend deutlich, dass Auszahlungen nur durch Einlösung von Anteilen erfolgen und damit vom aktuellen Vertragswert abhängig sind.
Anders als in früheren vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen seien die Bedingungen hier auch nicht intransparent. Die Regelungen in den Versicherungsbedingungen bezögen sich eindeutig sowohl auf bereits im Antrag beantragte als auch auf später gewünschte Auszahlungen. Der Vorbehalt eines ausreichenden Anteilswerts sei für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer bei aufmerksamer Durchsicht der Bedingungen erkennbar.
Das Gericht wertete auch die Aussagen des Versicherungsvermittlers nicht als Garantieversprechen. Der Kläger hatte zwar vorgetragen, ihm sei die Versicherung als Alternative zu einer deutschen Police empfohlen worden, bei der keine Garantien möglich seien. Eine ausdrückliche Zusage einer garantierten Auszahlung wurde nach Überzeugung des Gerichts aber nicht gemacht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Ablaufleistung der Versicherung wird erst 2029 fällig. Die vereinbarte Zwischenauszahlung von 210.000 Euro entfällt mangels ausreichender Poolanteile zum vorgesehenen Auszahlungstermin.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil verdeutlicht, dass bei fondsgebundenen Kapitallebensversicherungen die im Versicherungsschein genannten Auszahlungsbeträge nicht automatisch garantiert sind. Entscheidend sind die detaillierten Vertragsbedingungen, insbesondere Klauseln zur Abhängigkeit der Auszahlung von verfügbaren Anteilen. Die Versicherungsgesellschaft kann Auszahlungen von der Bedingung abhängig machen, dass zum Auszahlungszeitpunkt ausreichend Anteile im Vertrag vorhanden sind.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Als Versicherungsnehmer einer fondsgebundenen Lebensversicherung müssen Sie besonders auf die Bedingungen für Auszahlungen in Ihren Vertragsunterlagen achten. Auch wenn im Versicherungsschein konkrete Auszahlungssummen genannt sind, können diese von der tatsächlichen Wertentwicklung Ihrer Fondsanteile abhängen. Prüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge und reagieren Sie zeitnah auf Überprüfungsbescheide der Versicherung, die auf mögliche Unterdeckungen hinweisen. Bei Unsicherheiten sollten Sie sich frühzeitig beraten lassen, um böse Überraschungen zum Auszahlungszeitpunkt zu vermeiden.
Benötigen Sie Hilfe?
Klärungsbedarf bei Kapitallebensversicherungsauszahlungen?
Wer in einer Situation steckt, in der vertraglich zugesicherte Auszahlungen aufgrund komplexer Regelungen infrage gestellt werden, sieht sich oftmals mit Unsicherheiten konfrontiert. Unklare Bestimmungen und nachträgliche Anpassungen der vertraglichen Leistungen können dazu führen, dass die tatsächlichen Ansprüche schwer nachvollziehbar sind.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre individuelle Situation im Detail zu beleuchten und die vertraglichen Voraussetzungen präzise zu überprüfen. So erhalten Sie Klarheit über die Auslegung der Regelungen und können Ihre Rechte fundiert bewerten – für eine informierte und abgestimmte Entscheidungsgrundlage.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was sind die häufigsten Gründe für die Ablehnung einer Auszahlung bei Kapitallebensversicherungen?
Bei Auszahlungsklagen von Kapitallebensversicherungen gibt es mehrere typische Ablehnungsgründe, die Versicherungsnehmer kennen sollten.
Verjährung des Anspruchs
Der Auszahlungsanspruch einer Lebensversicherung verjährt nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Versicherungsnehmer von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat. Wenn Sie also erst nach Ablauf dieser Frist einen Antrag auf Auszahlung stellen, kann die Versicherung die Zahlung aufgrund von Verjährung verweigern.
Rechtsmissbräuchlicher Widerruf
Ein Widerspruch nach vielen Jahren kann als rechtsmissbräuchlich eingestuft werden, besonders wenn er sich nur auf formale Fehler im Vertrag stützt, die für den Versicherungsnehmer keinen tatsächlichen Nachteil bedeuteten. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein solcher Widerruf gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt.
Fehlende Nachweise bei älteren Verträgen
Bei langjährigen Versicherungsverträgen scheitern Auszahlungsklagen häufig an der mangelnden Nachweisführung über Vertragsbestand und -änderungen. Wenn Versicherungsnehmer ihre Ansprüche nicht ausreichend dokumentieren können, führt dies regelmäßig zur Klageabweisung.
Verwirkung des Anspruchs
Die Gerichte nehmen häufig eine Verwirkung des Anspruchs an, wenn zwischen dem möglichen Auszahlungsanspruch und seiner Geltendmachung ein längerer Zeitraum verstrichen ist. Die Erfolgsaussichten für Rückabwicklungsklagen sind deutlich gesunken, da sich viele Landgerichte dieser Rechtsprechung anschließen.
Fehlerhafte Bezugsberechtigung
Wenn die Bezugsberechtigung nicht korrekt festgelegt oder geändert wurde, kann dies zur Ablehnung der Auszahlungsklage führen. Dies ist besonders relevant bei Todesfallleistungen oder wenn mehrere potenzielle Bezugsberechtigte existieren.
Unzulässige Doppelbesteuerung
Bei steuerrechtlichen Streitigkeiten um die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung wird eine Klage abgewiesen, wenn der Vorwurf der Doppelbesteuerung nicht ausreichend nachgewiesen werden kann. Die Beweislast für eine unzulässige Doppelbesteuerung liegt beim Versicherungsnehmer.
Welche Rechte haben Versicherungsnehmer bei Streitigkeiten um die Auszahlungshöhe?
Bei Streitigkeiten um die Auszahlungshöhe einer Lebensversicherung stehen Versicherungsnehmern mehrere rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung.
Prüfung der Auszahlungsberechnung
Wenn die Auszahlungshöhe strittig ist, können Versicherungsnehmer eine detaillierte Überprüfung der Berechnung verlangen. Dies betrifft insbesondere die Beteiligung an Bewertungsreserven, die Berechnung der Überschussbeteiligung und die Berechnung eventueller Stornokosten.
Widerspruchsrecht prüfen
Ein wichtiges Instrument ist das Widerspruchsrecht. Bei Verträgen, die zwischen 1994 und Ende 2007 nach dem Policenmodell abgeschlossen wurden, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein „ewiges“ Widerspruchsrecht. Dies gilt insbesondere dann, wenn die ursprüngliche Widerspruchsbelehrung nicht ordnungsgemäß erfolgte.
Ombudsverfahren nutzen
Ein kostengünstiger Weg zur Klärung von Streitigkeiten ist das Ombudsverfahren. Dabei gilt:
- Der Versicherungsnehmer reicht eine schriftliche Beschwerde mit allen relevanten Unterlagen ein
- Die Ombudsstelle prüft den Fall und holt eine Stellungnahme der Versicherung ein
- Bei Streitwerten bis 10.000 Euro ist die Entscheidung für die Versicherung bindend
Vertragsrechtliche Ansprüche
Versicherungsnehmer haben das Recht auf vollständige Information über die Berechnung ihrer Versicherungsleistung. Sie können außerdem die Überprüfung der korrekten Anwendung der Überschussbeteiligung und der Bewertungsreserven einfordern.
Verjährungsfristen beachten
Bei der Geltendmachung von Ansprüchen ist die gesetzliche Verjährungsfrist zu beachten. Die reguläre Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Versicherungsnehmer von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat.
Welche Bedeutung haben die Versicherungsbedingungen für den Auszahlungsanspruch?
Die Versicherungsbedingungen bilden die rechtliche Grundlage für den Auszahlungsanspruch einer Kapitallebensversicherung. Sie regeln verbindlich die Rechte und Pflichten zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft.
Zentrale Regelungsinhalte
Die Versicherungsbedingungen legen konkrete Voraussetzungen für die Auszahlung fest. Wenn Sie eine Kapitallebensversicherung abschließen, bestimmen diese insbesondere:
- Den Zeitpunkt der Auszahlung
- Die Form der Leistung (Einmalzahlung oder Rentenzahlung)
- Die Höhe der garantierten Leistungen
- Die Bedingungen für eine vorzeitige Kündigung
Steuerliche Auswirkungen
Die Versicherungsbedingungen haben auch erhebliche steuerliche Konsequenzen. Wenn Sie beispielsweise eine Kapitallebensversicherung nach dem 01. Januar 2005 abgeschlossen haben, ist eine steuerliche Begünstigung nur möglich, wenn:
- Die Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre beträgt
- Die Auszahlung erst nach dem vollendeten 62. Lebensjahr erfolgt
- Der Todesfallschutz mindestens 50 Prozent der Beitragssumme beträgt
Rechtliche Durchsetzbarkeit
Die Versicherungsbedingungen müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Bei Streitigkeiten prüfen Gerichte die Wirksamkeit einzelner Klauseln. Unwirksame Bedingungen können durch gesetzliche Regelungen ersetzt werden.
Bei der Auszahlung der Versicherungsleistung steht Ihnen ein gesetzlicher Zinsanspruch von 4 Prozent zu, wenn die Versicherung die Auszahlung verzögert.
Ab wann sollte man einen Fachanwalt für Versicherungsrecht einschalten?
Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht wird besonders relevant, wenn die Versicherung die Kostenübernahme nach einem Schaden verweigert oder Leistungen ablehnt, zu denen sie vertraglich verpflichtet ist.
Typische Situationen für anwaltliche Unterstützung
Bei einer schleppenden Schadensregulierung oder wenn die Versicherung die Zahlung komplett verweigert, ist fachkundige Hilfe oft unerlässlich. Dies gilt insbesondere bei komplexen Schadensfällen wie Berufsunfähigkeit oder größeren Sachschäden.
Frühzeitige Einbindung bei Streitigkeiten
Wenn die Versicherung eine Zahlungsverweigerung schriftlich mitteilt, sollten Sie nicht lange zögern. Die Erfahrung zeigt, dass eine zeitnahe Reaktion die Erfolgsaussichten deutlich erhöht. Bei Unklarheiten über den genauen Unfallhergang oder strittigen Sachverhalten ist eine frühzeitige Einbindung besonders sinnvoll.
Vor dem Vertragsabschluss
Eine Beratung kann bereits vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrags sinnvoll sein. Nach § 6 VVG muss der Versicherer den Versicherungsnehmer nach seinen Wünschen und Bedürfnissen befragen, beraten und dies dokumentieren. Wenn diese Pflichten verletzt wurden, können daraus Schadensersatzansprüche entstehen.
Bei Ablehnungen von Leistungen
Besonders wichtig wird juristische Unterstützung bei der Ablehnung von Versicherungsleistungen in folgenden Bereichen:
- Bei verweigerter Kostenübernahme nach Unfällen
- Bei Streit um Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung
- Bei Konflikten um die Auszahlung von Lebensversicherungen
- Bei Ablehnungen von Anträgen auf Versicherungsleistungen
Die Versicherung wird stets versuchen, eine Zahlung zu vermeiden und Gründe zu finden, warum sie nicht leisten muss. Da die Verträge häufig sehr komplex sind, ist eine qualifizierte Prüfung der Ansprüche durch einen Experten oft der einzige Weg, berechtigte Forderungen durchzusetzen.
Wie kann man sich vor Vertragsabschluss gegen spätere Auszahlungsprobleme absichern?
Vertragliche Dokumentation und Prüfung
Eine sorgfältige Dokumentation aller geschäftlichen Vorgänge ist der erste Schritt zur Absicherung. Achten Sie besonders auf die exakte und eindeutige Formulierung der Vertragsunterlagen und Versicherungsbedingungen. Lassen Sie sich alle wichtigen Zusagen und Vereinbarungen schriftlich bestätigen.
Bankverbindung und Kontaktdaten
Aktuelle Kontaktdaten und Bankverbindungen müssen von Beginn an korrekt hinterlegt sein. Bei ruhenden Verträgen ist es besonders wichtig, Änderungen der Bankverbindung dem Versicherer unverzüglich mitzuteilen, da es sonst zu Problemen bei der späteren Auszahlung kommen kann.
Auszahlungsmodalitäten prüfen
Klären Sie bereits beim Vertragsabschluss die genauen Auszahlungsmodalitäten. Der Versicherer sollte sich einige Wochen vor Vertragsende mit Ihnen in Verbindung setzen. Prüfen Sie auch, ob der Vertrag eine Abrufphase enthält, in der Sie flexibel über den Auszahlungszeitpunkt entscheiden können.
Steuerliche Aspekte beachten
Die steuerliche Behandlung der späteren Auszahlung hängt vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Bei Verträgen, die nach 2004 abgeschlossen wurden, müssen die Erträge je nach Konstellation hälftig oder voll versteuert werden. Die Versicherung behält in der Regel 25% Kapitalertragsteuer von den Kapitalerträgen ein.
Bezugsrechte eindeutig regeln
Legen Sie bereits bei Vertragsabschluss eindeutig fest, wer im Erlebens- oder Todesfall bezugsberechtigt sein soll. Die Auszahlung der Kapitallebensversicherung ist personengebunden. Eine unklare Regelung der Bezugsrechte kann später zu Problemen bei der Auszahlung führen.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Erfüllungsanspruch
Ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch auf die vereinbarte Leistung aus einem Versicherungsvertrag. Der Versicherte kann die im Vertrag festgelegte Zahlung oder Leistung vom Versicherer verlangen, wenn die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Grundlage findet sich in § 241 BGB in Verbindung mit dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Beispiel: Bei einer Kapitallebensversicherung besteht ein Erfüllungsanspruch auf die vereinbarte Versicherungssumme zum Ende der Laufzeit, sofern keine einschränkenden Bedingungen vereinbart wurden.
Fondsgebundene Versicherung
Eine Versicherungsform, bei der die eingezahlten Beiträge in Investmentfonds angelegt werden. Die Höhe der späteren Auszahlung hängt von der Wertentwicklung der Fondsanteile ab. Anders als bei klassischen Lebensversicherungen gibt es meist keine garantierte Mindestleistung. Geregelt in § 169 VVG.
Beispiel: Ein Versicherungsnehmer zahlt monatlich 100 Euro ein, die in verschiedene Aktienfonds investiert werden. Die spätere Auszahlung schwankt je nach Börsenentwicklung.
With-Profits-Modell
Ein spezielles britisches Versicherungsmodell, bei dem die Versicherungsbeiträge in einem gemeinsamen Anlagepool verwaltet werden. Charakteristisch ist die Garantie gegen Wertverlust bei gleichzeitig variablen jährlichen Wertzuwächsen, die erst nachträglich festgelegt werden.
Beispiel: Die Versicherung garantiert, dass der Wert der Anteile nicht unter den Einstandspreis fällt, der jährliche Wertzuwachs wird aber erst am Ende des Geschäftsjahres festgelegt.
Ablaufleistung
Der Gesamtbetrag, den der Versicherungsnehmer bei planmäßiger Beendigung des Versicherungsvertrags erhält. Sie setzt sich aus der garantierten Versicherungssumme und eventuellen Überschussbeteiligungen zusammen. Rechtlich verankert in § 169 VVG.
Beispiel: Bei Vertragsende nach 30 Jahren erhält der Versicherungsnehmer die vereinbarte Versicherungssumme plus erwirtschaftete Überschüsse.
Policenbedingungen
Die detaillierten vertraglichen Regelungen einer Versicherung, die Rechte und Pflichten beider Parteien festlegen. Sie sind Teil des Versicherungsvertrags und müssen nach § 7 VVG dem Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss übergeben werden.
Beispiel: In den Policenbedingungen wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Auszahlungen erfolgen können.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Das VVG regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern. Es enthält Bestimmungen zu Vertragsschluss, Informationspflichten, Leistungsansprüchen und den Rechten sowie Pflichten beider Vertragsparteien. Insbesondere § 13 VVG verpflichtet den Versicherer zur transparenten Darstellung der Vertragsbedingungen. Im vorliegenden Fall ist die Auszahlungsbedingung gemäß den Policenbedingungen ein zentraler Streitpunkt, der unter das VVG fällt.
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Vertragsrecht: Das BGB bildet die Grundlage für allgemeine Vertragsregelungen, einschließlich Zustandekommen, Auslegung und Erfüllung von Verträgen. Es stellt sicher, dass Verträge klar und verständlich formuliert sind und dass alle Vertragsparteien ihre Verpflichtungen einhalten. Im Fall betrifft dies die Auslegung der Vertragsklauseln zur Auszahlung und die Frage, ob diese Bedingungen wirksam und transparent kommuniziert wurden.
- EU-Verbraucherrechterichtlinie: Diese Richtlinie zielt darauf ab, den Verbraucherschutz innerhalb der EU zu harmonisieren, insbesondere in Bezug auf transparente Vertragsbedingungen und faire Geschäftsbedingungen. Sie verpflichtet Versicherer, klare und verständliche Informationen bereitzustellen, sodass Verbraucher fundierte Entscheidungen treffen können. Im vorliegenden Fall könnten unklare Formulierungen zur Auszahlung gegen diese Richtlinie verstoßen, was den Anspruch des Klägers stärkt.
- Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB): Das KAGB regelt die Verwaltung und den Vertrieb von Kapitalanlageprodukten, einschließlich fondsgebundener Versicherungen. Es stellt sicher, dass Versicherer ihre Kapitalanlagen ordnungsgemäß verwalten und die versprochenen Renditen einhalten. Da die streitige Kapitallebensversicherung fondsgebunden ist, ist das KAGB relevant für die Bewertung der Verwaltung des Pools und der zugesicherten Wertzuwächse.
- Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften (Haustürwiderrufsgesetz): Dieses Gesetz gewährt Verbrauchern ein Widerrufsrecht bei bestimmten Vertragsabschlüssen außerhalb von Geschäftsräumen, um sie vor übereilten Entscheidungen zu schützen. Im vorliegenden Fall könnte geprüft werden, ob der Vertrag ordnungsgemäß abgeschlossen wurde und ob alle Informationspflichten eingehalten wurden, was die Durchsetzbarkeit der Auszahlungsansprüche des Klägers beeinflussen könnte.
Das vorliegende Urteil
LG Mannheim – Az.: 11 O 86/24 – Urteil vom 17.12.2024
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