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Einwand der Unterversicherung – fehlerhafte Angaben im Versicherungsvertrag

Sturmschaden sorgt für Wirbel: Hausbesitzer gewinnt gegen Versicherung und erhält Entschädigung, obwohl die Angaben im Vertrag nicht stimmten. Gericht weist Einwand der Unterversicherung zurück und bestätigt Schadenshöhe größtenteils. Versicherung muss nun zahlen und Anwaltskosten übernehmen.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Fall behandelt die Ansprüche eines Klägers gegenüber seiner Wohngebäudeversicherung nach einem Sturmschaden.
  • Der Kläger und seine Ehefrau erwarben das Grundstück und traten in den bestehenden Versicherungsvertrag ein.
  • Die Versicherung stellte eine Unterversicherung von 21 Prozent fest und beanstandete einige Positionen der Reparaturkosten.
  • Der Kläger ließ den Schaden reparieren und stellte der Versicherung entsprechende Rechnungen aus.
  • Das Gericht entschied, dass die Versicherung dem Kläger einen bestimmten Betrag für den Schaden sowie Kosten für die rechtliche Vertretung zahlen muss.
  • Die Klage wurde in Teilen abgewiesen, sodass nicht alle Ansprüche des Klägers anerkannt wurden.
  • Das Gericht berücksichtigte die vorliegenden Nachweise und den Versicherungsvertrag bei der Urteilsfindung.
  • Die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils ermöglicht dem Kläger, die zugesprochene Summe einzuverlangen, während der Beklagten eine Sicherheitsleistung ermöglicht wird.
  • Der Streitwert wurde gerichtlich festgesetzt, was für die weiteren rechtlichen Schritte von Bedeutung ist.
  • Die Entscheidung beeinflusst die Klärung von Ansprüchen bei Unterversicherung und die Beurteilung von Reparaturkosten in zukünftigen Versicherungsfällen.

Unterversicherung: Wie fehlerhafte Angaben zu finanziellen Einbußen führen

Eine Unterversicherung tritt häufig auf, wenn die vereinbarte Versicherungssumme nicht ausreicht, um im Schadensfall den tatsächlich entstandenen Verlust zu decken. Dies kann aus fehlerhaften Angaben im Versicherungsvertrag resultieren, etwa bei der Risikoanalyse oder der Kundenberatung. Oftmals sind sich Versicherungsnehmer dieser Problematik nicht bewusst, was zu einem geringen Deckungsschutz führt und im Ernstfall die gesamte finanzielle Absicherung gefährdet. Die Vertragsbedingungen und Versicherungsbedingungen legen fest, wie viel Schutz eine Versicherungspolice bietet, doch ohne korrekte Angaben kann dieser Schutz stark eingeschränkt sein.

In solchen Fällen kann es zu Konflikten zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Risikoträger kommen, insbesondere wenn es um die Leistungsansprüche bei einem Versicherungsfall geht. Selbst eine kleine Abweichung, beispielsweise ungenaue Daten zur Wohnfläche oder zur Nutzung eines Gebäudes, kann erhebliche Konsequenzen für den Schadensausgleich haben. Der Versicherungsnehmer könnte aufgrund von Unterversicherungswand möglicherweise hohe finanzielle Einbußen in Kauf nehmen. Umso wichtiger ist es, die Versicherungsklausel und alle relevanten Informationen sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind.

Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Fall vorgestellt, der verdeutlicht, wie fehlerhafte Angaben im Versicherungsvertrag zu Problemen führen können.

Der Fall vor Gericht


Sturmschaden an Nebengebäuden: Gericht spricht Hausbesitzer Entschädigung zu

Ein Hausbesitzer aus Hoyerswerda konnte vor dem Amtsgericht einen teilweisen Erfolg gegen seine Wohngebäudeversicherung erzielen.

Unterversicherung aufgrund falscher Angaben im Versicherungsvertrag
Fehlerhafte Angaben im Versicherungsvertrag können zu Unterversicherung führen, was im Schadensfall zu finanziellen Einbußen für den Versicherungsnehmer führt, wie ein Gerichtsurteil über Sturmschäden an Nebengebäuden zeigt.(Symbolfoto: Ideogram gen.)

Das Gericht verurteilte die Versicherung zur Zahlung von 1.357,10 Euro plus Zinsen für Sturmschäden an Nebengebäuden.

Streit um Versicherungsschutz für Nebengebäude

Der Kläger hatte das Grundstück mit mehreren Gebäuden 2017 erworben und war in einen bestehenden Versicherungsvertrag eingetreten. Laut Vertrag waren eine Scheune mit 40 m² Grundfläche und Garagen mitversichert. Die tatsächliche Bebauung wich jedoch davon ab: Es gab ein zweites kleineres Wohnhaus sowie einen Anbau am Haupthaus, der teils als Garage und Scheune genutzt wurde.

Nach einem Sturmschaden am 18. Januar 2018 meldete der Hausbesitzer den Schaden seiner Versicherung. Diese erkannte den Schaden grundsätzlich an, machte aber eine Unterversicherung von 21% geltend. Zudem beanstandete sie einige Positionen des Kostenvoranschlags für die Reparatur.

Gericht weist Einwand der Unterversicherung zurück

Das Gericht folgte der Argumentation der Versicherung nicht. Es stellte fest, dass die Angaben im Versicherungsvertrag nicht mit der Realität übereinstimmten. Diese fehlerhaften Angaben stammten von einer ehemaligen Mitarbeiterin der Versicherung, die den Vertrag ursprünglich für sich selbst abgeschlossen hatte. Das Gericht entschied, dass sich die Versicherung diese Fehler zurechnen lassen muss und sich daher nicht auf eine Unterversicherung berufen kann.

Sachverständiger bestätigt Schadenshöhe größtenteils

Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger überprüfte die strittigen Rechnungspositionen. Er kam zu dem Schluss, dass die meisten Reparaturleistungen notwendig und angemessen waren. Lediglich in einigen Punkten korrigierte er die Kosten nach unten. Insgesamt bestätigte er Reparaturkosten von 3.119,30 Euro als gerechtfertigt.

Versicherung muss Restbetrag und Anwaltskosten zahlen

Da die Versicherung bereits 1.978,88 Euro netto gezahlt hatte, verurteilte das Gericht sie zur Zahlung der Differenz von 1.357,10 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Zusätzlich muss die Versicherung den Kläger von einem Teil der vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 201,71 Euro freistellen.

Das Urteil zeigt, wie wichtig es ist, dass Versicherungsverträge die tatsächlichen Gegebenheiten korrekt abbilden. Hausbesitzer sollten ihre Policen regelmäßig überprüfen und Änderungen am Gebäudebestand ihrer Versicherung melden, um im Schadensfall ausreichend geschützt zu sein.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil verdeutlicht, dass Versicherungen für fehlerhafte Angaben ihrer Mitarbeiter haften müssen, selbst wenn diese den Vertrag für sich selbst abschließen. Die Versicherung kann sich nicht auf Unterversicherung berufen, wenn die falschen Angaben von ihr selbst stammen. Dies stärkt den Verbraucherschutz und unterstreicht die Bedeutung korrekter Vertragsgestaltung im Versicherungswesen. Versicherungsnehmer sollten dennoch ihre Policen regelmäßig auf Aktualität prüfen, um im Schadensfall ausreichend abgesichert zu sein.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil stärkt die Position von Hausbesitzern gegenüber ihren Wohngebäudeversicherungen. Wenn Sie einen Sturmschaden erleiden und Ihre Versicherung eine Unterversicherung geltend macht, lohnt es sich, die Angaben in Ihrem Vertrag genau zu prüfen. Fehlerhafte Angaben, die von der Versicherung oder ihren Mitarbeitern stammen, können nicht zu Ihrem Nachteil verwendet werden. Sie haben in solchen Fällen Anspruch auf die volle Schadensregulierung. Zudem zeigt das Urteil, dass es sich lohnen kann, strittige Rechnungspositionen durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen. Selbst wenn Sie nur teilweise Recht bekommen, kann die Versicherung verpflichtet werden, einen Großteil Ihrer Anwaltskosten zu übernehmen. Es ist daher ratsam, bei Konflikten mit der Versicherung rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.


FAQ – Häufige Fragen

In dieser FAQ-Rubrik finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu wichtigen Themen rund um Versicherungen und deren rechtliche Aspekte. Besonders beleuchten wir die Problematik der Unterversicherung aufgrund falscher Angaben im Versicherungsvertrag, die oft zu unangenehmen Überraschungen führen kann. Informieren Sie sich hier, um Ihre Rechte und Pflichten besser zu verstehen und potenzielle Fallstricke zu vermeiden.

Was ist eine Unterversicherung und wie wirkt sie sich bei einem Schadensfall aus?

Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des versicherten Gegenstands oder Risikos. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die Schadensregulierung haben.

Entstehung einer Unterversicherung

Eine Unterversicherung entsteht häufig durch:

  • Fehlerhafte Werteinschätzung beim Vertragsabschluss
  • Wertsteigerungen des versicherten Objekts über die Zeit
  • Bewusst zu niedrig gewählte Versicherungssummen, um Prämien zu sparen

Wenn Sie beispielsweise Ihren Hausrat mit einem Wert von 50.000 Euro nur für 30.000 Euro versichern, liegt eine Unterversicherung vor.

Auswirkungen im Schadensfall

Bei einer Unterversicherung wird die Versicherungsleistung im Schadensfall anteilig gekürzt. Die Entschädigung wird nach der sogenannten Proportionalregel berechnet:

Entschädigung = Schadenshöhe × (Versicherungssumme / Versicherungswert)

Stellen Sie sich vor, in Ihrem unterversicherten Haushalt entsteht ein Schaden von 10.000 Euro. Die Versicherung würde in diesem Fall nur 6.000 Euro (10.000 × 30.000 / 50.000) zahlen. Die restlichen 4.000 Euro müssten Sie selbst tragen.

Rechtliche Grundlagen

Die Unterversicherung ist in § 75 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt. Demnach ist der Versicherer bei einer erheblichen Unterversicherung berechtigt, die Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, in dem die Versicherungssumme zum Versicherungswert steht.

Vermeidung einer Unterversicherung

Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollten Sie:

  • Den Wert Ihres Eigentums regelmäßig überprüfen und anpassen
  • Bei Neuanschaffungen oder Wertsteigerungen die Versicherungssumme erhöhen
  • Einen Unterversicherungsverzicht vereinbaren, sofern vom Versicherer angeboten

Beachten Sie, dass ein Unterversicherungsverzicht oft an Bedingungen geknüpft ist, wie die korrekte Angabe der Wohnfläche oder die Verwendung bestimmter Berechnungsmodelle.


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Welche Pflichten haben Versicherungsnehmer bei der Angabe von Gebäudedaten im Versicherungsvertrag?

Als Versicherungsnehmer haben Sie bei der Angabe von Gebäudedaten im Versicherungsvertrag umfassende Informationspflichten. Diese ergeben sich aus der gesetzlichen Anzeigepflicht nach § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Vorvertragliche Anzeigepflicht

Vor Abschluss des Versicherungsvertrags müssen Sie alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß und vollständig angeben. Gefahrerheblich sind alle Umstände, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für seine Entscheidung über den Vertragsabschluss relevant sind. Bei Gebäudedaten betrifft dies typischerweise:

  • Baujahr und Bauart des Gebäudes
  • Wohn- und Nutzfläche
  • Ausstattungsmerkmale (z.B. Heizungsart, Dacheindeckung)
  • Vorhandene Sicherungseinrichtungen
  • Vorschäden am Gebäude

Falsche oder unvollständige Angaben können schwerwiegende Folgen haben. Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen oder anpassen. Im Schadensfall droht der Verlust des Versicherungsschutzes.

Anzeigepflicht während der Vertragslaufzeit

Auch nach Vertragsabschluss müssen Sie den Versicherer über Änderungen der Gebäudedaten informieren, die das versicherte Risiko erhöhen. Dies betrifft beispielsweise:

  • Umbauten oder Anbauten
  • Änderung der Nutzungsart (z.B. von Wohn- zu Gewerbenutzung)
  • Installation oder Entfernung von Sicherheitseinrichtungen

Wenn Sie eine solche Gefahrerhöhung nicht anzeigen, kann der Versicherer die Leistung im Schadensfall kürzen oder sogar vollständig verweigern.

Folgen von Falschangaben

Stellt der Versicherer fest, dass Sie falsche Gebäudedaten angegeben haben, droht eine Unterversicherung. In diesem Fall wird die Versicherungsleistung im Schadensfall anteilig gekürzt. Wenn Sie beispielsweise nur 80% der tatsächlichen Wohnfläche angegeben haben, zahlt die Versicherung im Schadensfall auch nur 80% des Schadens.

Bei vorsätzlichen Falschangaben kann der Versicherer den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Sie verlieren dann rückwirkend den Versicherungsschutz und müssen bereits erhaltene Leistungen zurückzahlen.

Aktualisierung der Gebäudedaten

Um Probleme zu vermeiden, sollten Sie die Gebäudedaten in regelmäßigen Abständen überprüfen und aktualisieren. Informieren Sie Ihren Versicherer umgehend über alle relevanten Änderungen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Gebäude stets angemessen versichert ist und Sie im Schadensfall den vollen Versicherungsschutz genießen.


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Wie können Versicherungsnehmer prüfen, ob ihre Gebäude ausreichend versichert sind?

Versicherungsnehmer sollten regelmäßig überprüfen, ob ihre Gebäude ausreichend versichert sind, um im Schadensfall eine vollständige Entschädigung zu erhalten. Eine gründliche Überprüfung des Versicherungsschutzes ist mindestens alle drei bis fünf Jahre empfehlenswert.

Wertermittlung durchführen

Eine präzise Wertermittlung bildet die Grundlage für einen angemessenen Versicherungsschutz. Sie können diese selbst vornehmen oder einen Sachverständigen beauftragen. Berücksichtigen Sie bei der Wertermittlung alle Gebäudeteile, Anbauten und fest installierten Einrichtungen. Dazu gehören beispielsweise Garagen, Carports, Solaranlagen oder Einbauküchen.

Versicherungsunterlagen prüfen

Überprüfen Sie Ihre Versicherungspolice und den Versicherungsschein auf Vollständigkeit und Aktualität. Achten Sie besonders auf die angegebene Wohnfläche, Bauart und Ausstattungsmerkmale. Wenn sich diese Angaben seit Vertragsabschluss geändert haben, müssen Sie dies Ihrem Versicherer mitteilen.

Bauliche Veränderungen berücksichtigen

Wenn Sie Umbauten, Anbauten oder Modernisierungen vorgenommen haben, kann sich der Wert Ihres Gebäudes erhöht haben. Melden Sie solche wertsteigernden Maßnahmen umgehend Ihrem Versicherer, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Dies gilt auch für den nachträglichen Einbau hochwertiger Ausstattungen wie Fußbodenheizungen oder Smart-Home-Systeme.

Versicherungssumme anpassen

Vergleichen Sie die ermittelte Versicherungssumme mit der in Ihrer Police angegebenen Summe. Bei Abweichungen sollten Sie die Versicherungssumme anpassen lassen. Beachten Sie dabei, dass die Versicherungssumme den Wiederaufbauwert des Gebäudes widerspiegeln sollte, nicht den Verkehrswert.


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Wann haftet eine Versicherung für fehlerhafte Angaben im Versicherungsvertrag?

Eine Versicherung kann unter bestimmten Umständen für fehlerhafte Angaben im Versicherungsvertrag haften. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Fehler auf das Verhalten der Versicherung oder ihrer Vertreter zurückzuführen sind.

Haftung bei Beratungsfehlern

Wenn Sie eine Versicherung abschließen, haben Sie Anspruch auf eine korrekte Beratung. Die Versicherung haftet für Beratungsfehler ihrer Vertreter, die zu fehlerhaften Angaben im Vertrag führen. Dies ist seit 2008 in § 6 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt. Stellen Sie sich vor, ein Versicherungsvertreter gibt Ihnen falsche Informationen zum Versicherungsumfang, die dann in den Vertrag einfließen. In diesem Fall kann die Versicherung verpflichtet sein, den Schaden zu ersetzen, der Ihnen durch die Falschberatung entstanden ist.

Haftung bei falschen Auskünften des Versicherungsvertreters

Besonders relevant ist die sogenannte gewohnheitsrechtliche Vertrauenshaftung. Wenn ein Versicherungsvertreter Ihnen falsche Auskünfte zum Versicherungsschutz gibt, dürfen Sie auf die Richtigkeit dieser Informationen vertrauen. Die Versicherung muss diese falschen Angaben gegen sich gelten lassen, als hätte sie diese selbst gemacht. Ein Beispiel: Der Vertreter erklärt Ihnen, dass bestimmte Schäden versichert sind, obwohl dies nicht der Fall ist. Tritt ein solcher Schaden ein, kann die Versicherung verpflichtet sein, trotzdem zu leisten.

Haftung bei Dokumentationsfehlern

Die Versicherung bzw. ihre Vertreter sind verpflichtet, das Beratungsgespräch zu dokumentieren und Ihnen zeitnah eine Abschrift des Beratungsprotokolls zuzusenden (§ 62 VVG). Fehlt diese Dokumentation oder ist sie unvollständig, kann dies im Streitfall zu Ihren Gunsten ausgelegt werden. Wenn Sie beispielsweise behaupten, bestimmte Informationen erhalten zu haben, die nicht im Protokoll vermerkt sind, liegt die Beweislast bei der Versicherung.

Grenzen der Haftung

Es ist wichtig zu beachten, dass die Haftung der Versicherung Grenzen hat. Wenn Sie selbst grob fahrlässig oder vorsätzlich falsche Angaben machen, kann die Versicherung vom Vertrag zurücktreten oder ihn anfechten. Dies gilt insbesondere, wenn Sie bei Vertragsabschluss wichtige Vorerkrankungen verschweigen oder falsche Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand machen.

In Fällen, in denen unklar ist, ob die Versicherung für fehlerhafte Angaben haftet, kann es ratsam sein, die genauen Umstände des Vertragsabschlusses zu rekonstruieren. Dokumentieren Sie alle Gespräche und Korrespondenzen mit der Versicherung oder ihren Vertretern sorgfältig. Diese Informationen können im Streitfall von entscheidender Bedeutung sein.


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Welche Möglichkeiten haben Versicherungsnehmer, wenn die Versicherung eine Unterversicherung geltend macht?

Wenn Ihre Versicherung eine Unterversicherung geltend macht, haben Sie als Versicherungsnehmer mehrere Möglichkeiten, um dagegen vorzugehen:

Überprüfung der Versicherungssumme

Prüfen Sie zunächst sorgfältig, ob tatsächlich eine Unterversicherung vorliegt. Vergleichen Sie dazu die im Vertrag festgelegte Versicherungssumme mit dem aktuellen Wert des versicherten Gegenstands oder Interesses. Stellen Sie fest, dass die Versicherungssumme korrekt ist, können Sie dies der Versicherung mitteilen und Ihre Einschätzung begründen.

Widerspruch einlegen

Legen Sie schriftlich Widerspruch gegen die Entscheidung der Versicherung ein. Erläutern Sie dabei detailliert, warum Sie die Feststellung einer Unterversicherung für nicht gerechtfertigt halten. Fügen Sie Belege bei, die Ihre Argumentation stützen, wie etwa Kaufbelege, Wertgutachten oder Fotos.

Sachverständigenverfahren beantragen

Sie haben das Recht, ein Sachverständigenverfahren zu beantragen. Dabei bewerten unabhängige Experten den Schaden und den Wert des versicherten Gegenstands. Das Ergebnis dieses Verfahrens ist für beide Seiten bindend. Die Kosten für das Verfahren teilen sich in der Regel Versicherungsnehmer und Versicherung.

Dokumentation und Beweissicherung

Sammeln und dokumentieren Sie alle relevanten Informationen sorgfältig. Dazu gehören Fotos vom Schaden, Rechnungen, Wertgutachten und die gesamte Kommunikation mit der Versicherung. Eine lückenlose Dokumentation stärkt Ihre Position erheblich.

Prüfung der Beratungspflicht

Untersuchen Sie, ob die Versicherung ihre Beratungspflicht bei Vertragsabschluss erfüllt hat. Wurden Sie nicht ausreichend über die Notwendigkeit einer angemessenen Versicherungssumme informiert, könnte dies zu Ihren Gunsten ausgelegt werden.

Verhandlung mit der Versicherung

Versuchen Sie, direkt mit der Versicherung zu verhandeln. Oft lässt sich durch ein persönliches Gespräch oder eine schriftliche Darlegung Ihrer Argumente eine Einigung erzielen. Bleiben Sie dabei sachlich und präsentieren Sie Ihre Argumente klar und überzeugend.

Gerichtliche Klärung

Wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, bleibt Ihnen der Weg vor Gericht. Dies sollte jedoch als letztes Mittel betrachtet werden, da es mit Kosten und Risiken verbunden ist. Vor diesem Schritt ist es ratsam, die Erfolgsaussichten sorgfältig abzuwägen.

Durch diese Schritte können Sie aktiv gegen die Geltendmachung einer Unterversicherung vorgehen und Ihre Interessen als Versicherungsnehmer wahren. Eine gründliche Vorbereitung und sachliche Argumentation sind dabei entscheidend für den Erfolg.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Unterversicherung: Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die im Versicherungsvertrag festgelegte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert der versicherten Sache. Dies bedeutet, dass die Versicherung im Schadensfall möglicherweise nicht den vollständigen Verlust abdeckt. Für den Versicherungsnehmer kann dies hohe finanzielle Verluste zur Folge haben, wenn er den Restbetrag selbst tragen muss.
  • Risikoträger: Als Risikoträger wird die Versicherungsgesellschaft bezeichnet, die das Risiko des Schadens übernimmt und im Versicherungsfall die vereinbarten Leistungen erbringt. Der Risikoträger verpflichtet sich durch den Versicherungsvertrag, bestimmte Gefahren abzudecken und Schadensersatz zu leisten, sofern die Voraussetzungen des Vertrags erfüllt sind.
  • Versicherungsklausel: Eine Versicherungsklausel ist eine Bestimmung im Versicherungsvertrag, die Rechte und Pflichten sowohl des Versicherers als auch des Versicherungsnehmers regelt. Diese Klauseln definieren unter anderem, welche Risiken abgedeckt sind, welche Ausschlüsse gelten und welche Verhaltensweisen im Schadensfall erwartet werden. Das Verständnis dieser Klauseln ist entscheidend für die Geltendmachung von Ansprüchen im Schadensfall.
  • Schadensregulierung: Schadensregulierung bezeichnet den Prozess, durch den eine Versicherungsgesellschaft einen gemeldeten Schaden prüft und den entsprechenden Schadenersatz leistet. Dabei wird festgestellt, ob der Schaden in den Deckungsbereich der Versicherung fällt und in welcher Höhe eine Entschädigung gezahlt wird. Häufig wird ein Sachverständiger eingeschaltet, um die Schadenshöhe zu überprüfen.
  • Selbstbeteiligung: Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst tragen muss, bevor die Versicherung die restlichen Kosten übernimmt. Sie wird im Versicherungsvertrag festgelegt und dient dazu, kleine Schäden selbst zu regulieren und somit die Versicherungskosten zu senken. Eine niedrigere Selbstbeteiligung führt oft zu höheren Versicherungsprämien und umgekehrt.
  • Sachverständiger: Ein Sachverständiger ist eine unabhängige Fachperson, die von einem Gericht oder einer Versicherung beauftragt wird, um beispielsweise die Höhe eines Schadens zu begutachten. Der Sachverständige erstellt ein Gutachten, das als Grundlage für die Entscheidung über den Umfang der Entschädigungszahlung dient. In Versicherungsfällen spielt er eine zentrale Rolle bei der objektiven Bewertung strittiger Punkte.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 55 Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Dieser Paragraf regelt die Leistungspflicht des Versicherers bei einem versicherten Schaden. Der Versicherer muss den versicherten Schaden gemäß den Bedingungen des Versicherungsvertrags ersetzen, soweit dieser nicht von einer vereinbarten Selbstbeteiligung abgedeckt ist. Im vorliegenden Fall ist die Frage der Höhe der Leistungspflicht der Beklagten an den Kläger relevant.
  • § 70 VVG: Dieser Paragraf behandelt die Unterversicherung. Bei einer Unterversicherung wird der Versicherungswert im Versicherungsvertrag niedriger angegeben als der tatsächliche Wert der versicherten Sache. In diesem Fall wird die Leistung des Versicherers entsprechend reduziert. Die beklagte Versicherung wirft dem Kläger eine Unterversicherung vor.
  • § 72 VVG: Dieser Paragraf regelt das Vorgehen bei einem Schadenfall. Der Versicherungsnehmer muss den Versicherer unverzüglich über den Schaden informieren und alle ihm zumutbaren Maßnahmen treffen, um den Umfang des Schadens zu begrenzen. Der Kläger hat den Schaden unverzüglich gemeldet und die Reparatur durchgeführt, die notwendig war, um den Schaden zu beheben.
  • § 59 VVG: Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Schäden, welche die versicherte Sache betreffen, soweit sie nicht von einem Ausschlusstatbestand im Versicherungsvertrag erfasst sind. Die Beklagte hat die Forderung des Klägers zunächst abgelehnt, möglicherweise aufgrund der Behauptung einer Unterversicherung oder eines Ausschlusstatbestands.
  • § 1.108 BGB: Dieser Paragraf regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer im Falle eines Schadens. Der Versicherer ist zur Zahlung des Schadens verpflichtet, wenn alle Voraussetzungen des zugrundeliegenden Versicherungsvertrages erfüllt sind. Ob die Beklagte zur Zahlung verpflichtet ist, wird von dem Gericht anhand der konkreten Sachlage und der im Versicherungsvertrag vereinbarten Bedingungen entschieden.

Das vorliegende Urteil

AG Hoyerswerda – Az.: 1 C 285/21 – Urteil vom 15.06.2023


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