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Einstellungsmitteilung der Versicherung: Bis wann die Rente gezahlt werden muss

Monat für Monat die BU-Rente – dann die Einstellungsmitteilung. Die Versicherung beruft sich auf wiedererlangte Arbeitskraft, besteht aber auf einem Stichtag, der erst drei Monate später liegt.
Versicherungsvermittler deutet im Kundengespräch auf einen Tischkalender im Monat Dezember; Laptop und Akte auf dem Tisch.
Die Wiederaufnahme der Tätigkeit als Vermittler kann das Ende der Berufsunfähigkeitsleistungen markieren, sofern die 50-Prozent-Hürde erreicht wird. Symbolfoto: KI

Zum vorliegenden Urteilstext springen: 20 U 37/23

Das Wichtigste im Überblick

Versicherer zahlt Berufsunfähigkeitsrente nur bis zum Jahresende, wenn die Gesundheit des Kunden sich nachhaltig verbessert.
  • Gericht bestätigt Anspruch auf Rente und Beitragsbefreiung bis einschließlich Dezember 2022.
  • Psychische Besserung senkt Grad der Berufsunfähigkeit seit Juni 2022 unter 50 Prozent.
  • Versicherung beendet Leistungen wirksam durch schriftliche Mitteilung unter Bezug auf ein Gutachten.
  • Kläger muss Belastungsspitzen im Job durch eigene Willensanstrengung ohne Gesundheitsgefahr meistern.
  • Versicherer bleibt an selbst gewählte Fristen in der Einstellungsmitteilung rechtlich gebunden.

  • Gericht: Oberlandesgericht Hamm
  • Datum: 16.02.2024
  • Aktenzeichen: 20 U 37/23
  • Verfahren: Berufung im Zivilprozess
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht
  • Relevant für: Berufsunfähigkeitsversicherte, Versicherungsunternehmen, Vermittler

Wann endet die BU-Leistungspflicht im Nachprüfungsverfahren?

Gemäß § 11 Abs. 3 AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen – das Kleingedruckte Ihres Vertrags) kann der Versicherer seine Leistungen einstellen, wenn die Berufsunfähigkeit ganz oder teilweise weggefallen ist. Die Leistungspflicht endet, sobald der Grad der Einschränkung unter den vertraglich vereinbarten Mindestgrad sinkt. Voraussetzung für eine solche Einstellung ist ein ordnungsgemäßes Nachprüfungsverfahren – also eine formale Kontrolle der Versicherung, ob sich Ihr Gesundheitszustand verbessert hat – inklusive einer formalen Einstellungsmitteilung.

Prüfen Sie sofort, ob Ihnen eine formale Einstellungsmitteilung zugegangen ist. Ohne dieses Dokument bleibt die Versicherung zur Zahlung verpflichtet, selbst wenn Sie medizinisch wieder gesund sind.

OLG Hamm: Teilerfolg für Vermittler bei Depressions-Streit

In einem aktuellen Fall stritt ein selbstständiger Versicherungsvermittler mit seiner Versicherung über den Fortbestand seiner Leistungen ab Juni 2022, wobei er am Ende einen Teilerfolg erzielte und das Gericht ihm weitere 4.156,30 Euro sowie eine zweimonatige Beitragsbefreiung zusprach. Die Klage auf eine dauerhafte Rentenzahlung bis zum Jahr 2048 wies der Senat hingegen ab. Der 1983 geborene Mann hatte ursprünglich wegen einer depressiven Störung ab November 2018 Leistungen beantragt. Die vereinbarte Rente belief sich auf monatlich 2.078,15 Euro bei einem Beitrag von 82,57 Euro. Das Landgericht Bielefeld (Az. 18 O 88/20) hatte die Leistungspflicht in der ersten Instanz nur bis Mai 2022 bejaht. Im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm (Az. 20 U 37/23) stand nun zur Debatte, ob die psychische Erkrankung weiterhin eine hälftige Berufsunfähigkeit rechtfertigte. Das bedeutet konkret: Der Versicherte muss nachweisen, dass er seinen Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann, um den vollen Rentenanspruch zu behalten.

Redaktionelle Leitsätze

  1. Eine Einstellungsmitteilung des Berufsunfähigkeitsversicherers entfaltet nach dem objektiven Empfängerhorizont Bindungswirkung hinsichtlich des darin genannten Beendigungszeitpunkts; der Versicherer kann sich wegen der existenzsichernden Funktion der Leistungen nach § 242 BGB nicht auf einen früheren, für ihn günstigeren Wegfall der Berufsunfähigkeit berufen.
  2. Im laufenden gerichtlichen Verfahren kann der Versicherer den Wegfall der Berufsunfähigkeit auch ohne vorheriges Anerkenntnis der Leistungspflicht und durch eine hilfsweise in einem Prozessschriftsatz erklärte Einstellungsmitteilung geltend machen, sofern diese unter Bezugnahme auf ein medizinisches Gutachten nachvollziehbar begründet ist.
  3. Ein psychisch bedingtes dysfunktionales Vermeidungsverhalten schließt die Berufsfähigkeit nicht aus, wenn der Versicherte Belastungsspitzen durch zumutbare eigene Willensanstrengung überwinden kann und eine konkrete Gefahr des Raubbaus an der Gesundheit nicht festzustellen ist; eine Therapie als Voraussetzung der Leistungseinstellung ist mangels vertraglicher Obliegenheit nicht geschuldet.
Infografik: Der Berufsunfähigkeitsversicherer ist an das in seiner Einstellungsmitteilung genannte Beendigungsdatum gebunden und kann sich nicht auf einen früheren Wegfall der Berufsunfähigkeit berufen.
Einstellungsmitteilung: Versicherer bleibt ans Datum gebunden

Ist eine hilfsweise Einstellungsmitteilung im Prozess zulässig?

Eine Einstellungsmitteilung muss für den Versicherungsnehmer nachvollziehbar begründet sein. Der Versicherer kann die Einstellung der Leistungen auch hilfsweise in einem gerichtlichen Schriftsatz erklären. Hilfsweise bedeutet hier: Die Versicherung stellt den Antrag nur für den Fall, dass das Gericht ihrer Hauptargumentation nicht folgt und eine grundsätzliche Zahlungspflicht bejaht. Die Mitteilung muss darlegen, warum das Unternehmen von einer wiederhergestellten Berufsfähigkeit ausgeht, beispielsweise durch die Bezugnahme auf ein medizinisches Gutachten.

In dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht gab die Versicherung am 27. September 2022 eine solche hilfsweise Einstellungsmitteilung ab. Der Senat verwies dabei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (unter anderem BGH, Beschluss vom 13.03.2019, Az. IV ZR 124/18 und Urteil vom 18.12.2019, Az. IV ZR 65/19), wonach sich ein Versicherer auch im laufenden Prozess ohne vorheriges Anerkenntnis auf den Wegfall der Berufsunfähigkeit berufen darf. Ein Anerkenntnis ist die rechtlich bindende Erklärung der Versicherung, dass sie den Leistungsfall und ihre Zahlungspflicht offiziell akzeptiert. Das Unternehmen stützte sich in dem Schriftsatz auf das Gutachten eines Sachverständigen, welches eine deutliche Besserung des Gesundheitszustands attestierte. Das Gericht bewertete diese Mitteilung als formal ordnungsgemäß und nachvollziehbar, obwohl darin keine exakte Zeitangabe zum genauen Wegfall der Einschränkungen stand. Aus dem Zusammenhang mit dem Gutachten ergab sich für die Richter hinreichend deutlich, dass die Berufsfähigkeit spätestens im Juni 2022 wiederhergestellt war.

Warum das gewählte Einstellungsdatum die Versicherung bindet

Eine Einstellungsmitteilung entfaltet eine rechtliche Bindungswirkung nach dem objektiven Empfängerhorizont. Das bedeutet: Es kommt nicht darauf an, was die Versicherung sagen wollte, sondern wie ein vernünftiger Leser das Schreiben verstehen musste. Aufgrund der existenzsichernden Funktion von Berufsunfähigkeitsleistungen kann sich der Versicherer nach § 242 BGB (dem Grundsatz von Treu und Glauben, der faires Verhalten im Vertrag vorschreibt) nicht auf einen früheren Wegfall berufen, wenn er selbst ein späteres Datum nennt. Bis zum in der Mitteilung genannten Beendigungszeitpunkt besteht der Anspruch auf die Rente und die Beitragsbefreiung fort.

Diese Bindungswirkung verhalf dem Vermittler zu seinem finanziellen Teilerfolg, da die Versicherung in ihrem Schreiben den Fortfall der Leistungspflicht erst zum 1. Januar 2023 erklärt hatte. Obwohl die medizinischen Voraussetzungen bereits im Mai 2022 entfallen waren, verurteilten die Richter das Unternehmen zur Zahlung der rückständigen Rente für die Monate November und Dezember 2022. Bei einer monatlichen Rente von 2.078,15 Euro ergab dies exakt den zugesprochenen Betrag von 4.156,30 Euro. Zusätzlich stellte das Gericht die Beitragsbefreiung für November und Dezember – exakt für den Zeitraum vom 31. Oktober bis zum 1. Dezember 2022 – ausdrücklich fest.

Jedenfalls kann sich die Beklagte aufgrund der existenzsichernden Funktion von Berufsunfähigkeitsleistungen und dem Umstand, dass sich der Versicherungsnehmer auf deren Fortfall einrichten können muss, nach § 242 BGB nicht auf ihre abweichenden, ihr günstigeren AVB berufen. – so das OLG Hamm

Praxis-Hinweis: Bindungswirkung des Datums

Der entscheidende Hebel für den Teilerfolg war hier das vom Versicherer selbst gewählte Datum in der Einstellungsmitteilung. Wenn Ihre Versicherung die Leistung zu einem bestimmten Termin einstellt, ist sie an dieses Datum gebunden – selbst wenn ein Gutachter rückwirkend feststellt, dass die Berufsfähigkeit schon Monate früher wiederhergestellt war. Prüfen Sie in Ihrem Schreiben genau, ab welchem Tag die Einstellung laut Versicherung gelten soll; dieser Termin ist für die Rentenzahlung rechtlich bindend.

Wer muss die Besserung der Berufsunfähigkeit beweisen?

Der Versicherer trägt gemäß § 286 ZPO die volle Darlegungs- und Beweislast für den Wegfall der Berufsunfähigkeit. Das heißt: Im Zweifel muss das Unternehmen beweisen, dass Sie wieder gesund sind – gelingt dieser Beweis nicht, muss die Versicherung weiterzahlen. Es muss eine erhebliche und nachhaltige Besserung des Gesundheitszustands nachgewiesen werden. Die ärztliche Prognose muss ergeben, dass der Versicherte seine Tätigkeit wieder zu mehr als 50 Prozent ausüben kann.

Geht es um eine Gesundheitsbesserung, so ist im Nachprüfungsverfahren maßgebend der Vergleich desjenigen Gesundheitszustands, der einem gebotenen Anerkenntnis hätte zugrunde gelegt werden müssen […] mit dem Gesundheitszustand zu dem späteren Zeitpunkt, zu welchem der Versicherer den Wegfall der Berufsunfähigkeit behauptet. – so das OLG Hamm

Wann belegt ein Gutachten die 50-Prozent-Hürde?

Um diese nachhaltige Besserung zu belegen, stützte sich der Senat maßgeblich auf das im Prozess eingeholte Sachverständigengutachten und dessen ausführliche mündliche Erläuterung. Die medizinische Untersuchung ergab, dass bei dem Mann nur noch eine leicht- bis mittelgradige depressive Symptomatik vorlag. Das Gericht war nach der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass der Betroffene seit Juni 2022 seine Tätigkeit als Versicherungsfachmann wieder zu deutlich mehr als 50 Prozent ausüben konnte. Die Beweisaufnahme ist der Teil des Prozesses, in dem das Gericht Gutachten prüft oder Sachverständige befragt, um sich ein eigenes Bild vom Gesundheitszustand zu machen. Der Einwand des Mannes, ein Wegfall dürfe nur angenommen werden, wenn der Zustand für mindestens sechs Monate unverändert bleibe, ließ das Gericht ins Leere laufen. Die Richter hielten diesen Maßstab durch die festgestellte nachhaltige Besserung ohnehin für erfüllt, da eine spätere Verschlechterung nicht absehbar war.

Gleichen Sie die Feststellungen des Gutachters mit Ihrem realen Arbeitsalltag ab. Notieren Sie konkret, welche Teiltätigkeiten Sie wie lange ausüben können, um die 50-Prozent-Grenze im Zweifel gerichtlich verteidigen zu können.

Wann ist Arbeitsaufnahme trotz psychischer Belastung zumutbar?

Eine Berufsfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte mit einer zumutbaren Willensanstrengung den Schwellenwert von 50 Prozent erreicht. Ein unzumutbarer Raubbau an der Gesundheit oder eine konkret drohende Verschlechterung dürfen dabei nicht zu erwarten sein. Ein dysfunktionales Vermeidungsverhalten – also eine psychische Reaktion, bei der belastende Arbeitssituationen umgangen werden, statt sie zu bewältigen – steht der Berufsfähigkeit nicht zwingend entgegen, sofern Belastungsspitzen eigenständig überwunden werden können.

Sind traumatische Belastungen im Verkaufsgespräch unzumutbar?

Die Grenzen dieser Zumutbarkeit bildeten den Kern der mündlichen Verhandlung, da der Vermittler argumentierte, Antragsgespräche zu Themen wie Krankheit und Tod seien ihm aufgrund einer Traumatisierung unmöglich. Seine Kräfte reichten für die konkret geschilderte Tätigkeit nicht aus. Der Senat entschied nach der Beweisaufnahme jedoch, dass der Mann allgemeine Verkaufsgespräche führen kann und die belastenden Situationen im Beruf nicht mit der ursprünglichen Traumaursache identisch sind. Er müsse Belastungsspitzen durch eigene Willensanstrengung überwinden, ohne dass dem Kunden die innere Anstrengung auffallen müsse. Eine Traumatherapie stuften die Richter zwar als sinnvoll ein, werteten sie aber nicht als vertraglich geschuldete Voraussetzung für die Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit. Ein unzumutbarer Raubbau an der Gesundheit – also eine Arbeit, die die Gesundheit langfristig schädigt oder eine Verschlechterung erzwingt – sei durch die Arbeit nicht zu befürchten.

Eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit
[kann]
auch dann vorliegen […], wenn sich die fortgesetzte Berufstätigkeit des Versicherungsnehmers angesichts einer drohenden Verschlechterung seines Gesundheitszustandes als Raubbau an der Gesundheit und deshalb überobligationsmäßig erweist. – so das OLG Hamm

OLG Hamm: Warum das Einstellungsdatum bares Geld wert ist

Das Urteil des OLG Hamm (Az. 20 U 37/23) festigt die Position von Versicherten bei der Beendigung von BU-Leistungen. Da der Senat die BGH-Linie zur Bindungswirkung von Einstellungsmitteilungen konsequent anwendet, ist die Entscheidung bundesweit als Präzedenzfall für Nachzahlungsansprüche bei formalen Fehlern der Versicherer nutzbar. Ein Präzedenzfall ist ein Urteil, das als Orientierungshilfe für künftige, ähnliche Rechtsstreitigkeiten dient. Sie sollten daher bei jeder Leistungseinstellung juristisch prüfen lassen, ob die Mitteilung den strengen Transparenzanforderungen genügt, um die Rente so lange wie möglich zu sichern.

Was jetzt zu tun ist: Fordern Sie umgehend das medizinische Gutachten an, auf das sich die Versicherung bezieht. Ohne eigene Prüfung riskieren Sie den dauerhaften Verlust Ihrer Rente, da die Versicherung eine „nachhaltige Besserung“ unterstellt. Lassen Sie von Ihrem Arzt prüfen, ob das Gutachten Ihre berufliche Belastung korrekt abbildet, und wahren Sie unbedingt die Widerspruchsfristen Ihres Vertrags.

Praxis-Hürde: Zumutbare Willensanstrengung

Das Gericht unterschied hier strikt zwischen psychischer Belastung und einem unzumutbaren Raubbau an der Gesundheit. Wenn die Versicherung die Rente einstellt, liegt der entscheidende Faktor oft bei der Frage, ob Sie die Belastung durch eigene Willensanstrengung bewältigen können. Eine Fortzahlung der Rente ist meist nur dann durchsetzbar, wenn Sie belegen, dass die Wiederaufnahme der Arbeit Ihre Gesundheit konkret gefährdet oder eine medizinische Verschlechterung unmittelbar droht.


Leistungseinstellung der BU? Jetzt Ansprüche sichern

Eine Einstellungsmitteilung der Versicherung ist oft fehlerhaft oder setzt rechtlich zu früh an. Unser Fachanwalt für Versicherungsrecht prüft die formale Korrektheit Ihres Schreibens und stellt sicher, dass Sie keine zustehenden Rentenzahlungen verlieren. Wir unterstützen Sie dabei, die wichtige 50-Prozent-Hürde rechtssicher zu verteidigen und unberechtigte Leistungseinstellungen effektiv abzuwehren.

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Unser Experte: Dr. Christian Gerd Kotz (Fachanwalt für Versicherungsrecht)
Experten Kommentar

Die eigentliche Schlacht um die Rente wird selten im Gerichtssaal, sondern meist im Gutachterzimmer geschlagen. Versicherer setzen im Prozess gezielt Sachverständige ein, die für ihre versicherungsfreundlichen Einschätzungen bekannt sind. Gerade bei unsichtbaren Krankheiten wie Depressionen wird dann aus einer massiven Einschränkung auf dem Papier schnell eine bloße Befindlichkeitsstörung.

Betroffene dürfen sich daher niemals blind auf diese vermeintlich neutralen Expertisen verlassen. Ein detaillierter Befundbericht des eigenen Facharztes ist oft das einzige Mittel, um diese systematische Verharmlosung wirksam anzugreifen. Wer die Einschätzung der Gegenseite unkommentiert stehen lässt, spielt der Versicherung direkt in die Karten und verliert am Ende bares Geld.


FAQ Versicherungsrecht: Waage, Geld und Versicherungspolice unter Schirm mit Fragezeichen-Schild illustrieren häufige Rechtsfragen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss die Versicherung bis zum genannten Datum zahlen, obwohl ich medizinisch bereits gesund bin?

JA. Die Versicherung ist rechtlich an das von ihr selbst gewählte Datum in der Einstellungsmitteilung gebunden, selbst wenn die medizinische Genesung bereits zu einem früheren Zeitpunkt eingetreten ist. Diese rechtliche Bindungswirkung schützt Ihr berechtigtes Vertrauen in die angekündigte Zahlungsdauer, da Berufsunfähigkeitsrenten für den Versicherten eine existenzsichernde Funktion erfüllen.

Der Grund hierfür liegt im Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB, da Sie sich als Versicherungsnehmer auf die verbindlichen Fristen im Einstellungsschreiben verlassen dürfen. Nach dem objektiven Empfängerhorizont (Sicht eines vernünftigen Lesers) setzt die Versicherung mit ihrem Schreiben einen verbindlichen Stichtag für das Ende ihrer Leistungspflicht fest. Selbst wenn ein medizinisches Gutachten rückwirkend eine frühere Gesundheit attestiert, darf das Unternehmen seine eigene Zusage nicht nachträglich zu Ihren Ungunsten korrigieren. Sie müssen daher keine Rentenzahlungen für den Zeitraum vor dem genannten Datum zurückzahlen, sofern die Mitteilung formal ordnungsgemäß erfolgt ist.


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Verliere ich meinen Rentenanspruch, wenn ich trotz psychischer Belastung keine Therapie machen möchte?

NEIN, der Rentenanspruch in der Berufsunfähigkeitsversicherung geht nicht allein durch die Ablehnung einer Therapie verloren, da eine medizinische Behandlung meist keine vertragliche Pflicht darstellt. Entscheidend für den Erhalt der Rente ist ausschließlich, ob die gesundheitlichen Einschränkungen weiterhin den vertraglich vereinbarten Grad der Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent erreichen.

Die rechtliche Grundlage hierfür ist, dass Versicherte grundsätzlich nicht dazu verpflichtet sind, sich zur Wiederherstellung ihrer Arbeitskraft belastenden Heilbehandlungen zu unterziehen. Das Oberlandesgericht Hamm hat klargestellt, dass eine Therapie mangels einer entsprechenden vertraglichen Obliegenheit (Verpflichtung aus dem Vertrag) nicht als Voraussetzung für die Leistung verlangt werden kann. Die Versicherung darf die Rentenzahlung daher nur einstellen, wenn sie nachweist, dass die Person auch ohne Therapie wieder zu mehr als 50 Prozent arbeitsfähig ist. Dies setzt voraus, dass die psychischen Belastungsspitzen durch eine zumutbare Willensanstrengung eigenständig überwunden werden können, ohne dass ein gesundheitlicher Raubbau droht.

Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Versicherungsbedingungen Ihres Vertrages spezifische Mitwirkungspflichten für völlig risikofreie Heilbehandlungen enthalten. In diesen seltenen Fällen könnte eine Verweigerung zumutbarer Maßnahmen den Anspruch gefährden, sofern die Behandlung den Gesundheitszustand nachweislich und ohne Nebenwirkungen verbessern würde.


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Muss die Versicherung ein neues Gutachten vorlegen, um meine Rente im Prozess hilfsweise einzustellen?

NEIN, die Versicherung muss kein neues privates Gutachten vorlegen, sofern sie sich auf ein bereits vorliegendes medizinisches Gutachten stützt, welches eine Besserung nachvollziehbar belegt. Dies kann auch ein im laufenden Gerichtsverfahren erstelltes Sachverständigengutachten sein.

Im laufenden Prozess darf der Versicherer eine sogenannte hilfsweise Einstellungsmitteilung abgeben, um die Leistungspflicht für die Zukunft zu beenden, falls das Gericht eine ursprüngliche Rentenpflicht bejaht. Diese prozessuale Taktik erfordert zwingend eine nachvollziehbare Begründung, die dem Versicherten aufzeigt, warum das Unternehmen von einem Wegfall der Berufsunfähigkeit ausgeht. Da ein gerichtliches Gutachten eine objektive Beweisgrundlage darstellt, genügt die bloße Bezugnahme auf dessen Ergebnisse in einem Schriftsatz zur Erfüllung der formalen Anforderungen. Ein zusätzliches privates Gutachten ist nicht erforderlich, da die Beweisaufnahme durch das Gericht bereits die notwendigen medizinischen Erkenntnisse liefert.

Die Wirksamkeit hängt davon ab, dass die Versicherung das Gutachten so präzise zitiert, dass der Versicherte die medizinische Argumentation unmittelbar nachvollziehen und eigenständig prüfen kann. Eine pauschale Bezugnahme ohne konkrete Erläuterung der gesundheitlichen Besserung führt hingegen zur formalen Unwirksamkeit der Mitteilung und sichert den weiteren Rentenanspruch.


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Was kann ich tun, wenn die Versicherung meine psychischen Blockaden als bloße Unlust abtut?

Belegen Sie durch ärztliche Atteste, dass eine Arbeitsaufnahme zu einer medizinischen Verschlechterung führen würde, statt lediglich auf die allgemeine psychische Belastung zu verweisen. Sie müssen nachweisen, dass die Tätigkeit einen unzumutbaren Raubbau an Ihrer Gesundheit darstellt und somit über eine bloße Überwindung von Unlust hinausgeht. Damit grenzen Sie Ihre psychischen Blockaden rechtssicher von einer mangelnden Motivation ab und sichern Ihren Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente.

Die Rechtsprechung unterscheidet strikt zwischen einem psychisch bedingten Vermeidungsverhalten, das durch Willensanstrengung überwindbar ist, und einer konkreten Gefährdung der psychischen Stabilität durch die Berufsausübung. Während Versicherer oft behaupten, dass Belastungsspitzen durch Motivation kompensiert werden können, entfällt diese Zumutbarkeit, sobald die Arbeit Ihre Genesung nachhaltig schädigt oder zu einem Zusammenbruch führt. Dokumentieren Sie daher spezifische Krankheitssymptome wie Panikattacken oder schwere Schlafstörungen, die unmittelbar im Zusammenhang mit Ihren täglichen Arbeitsaufgaben auftreten und medizinisch nicht mehr als bloße Anstrengung gelten. Ein Facharzt sollte explizit bestätigen, dass die Fortsetzung der Tätigkeit eine Verschlechterung Ihres Zustands erzwingt und somit einen unzumutbaren Raubbau an der Gesundheit darstellt.

Eine medizinisch sinnvolle Therapie ist rechtlich meist keine zwingende Voraussetzung für den Rentenbezug, sofern der Nachweis gelingt, dass die aktuelle Berufsausübung Ihre Gesundheit unmittelbar gefährdet.


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Kann die Versicherung meine Rente einstellen, ohne eine nachhaltige Besserung über sechs Monate abzuwarten?

JA, eine Leistungseinstellung ist zulässig, sobald eine nachhaltige Besserung medizinisch belegt ist, ohne dass eine zusätzliche Wartefrist von sechs Monaten eingehalten werden muss. **Maßgeblich für das Ende der Leistungspflicht ist allein das Unterschreiten des vertraglich vereinbarten Grades der Berufsunfähigkeit.**

Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Nachprüfungsverfahren, in dem der Versicherer beweisen muss, dass die gesundheitlichen Einschränkungen erheblich und dauerhaft zurückgegangen sind. Eine starre Wartezeit von sechs Monaten existiert im Gesetz nicht, da eine positive Prognose des medizinischen Gutachters das tatsächliche Abwarten eines längeren Zeitraums rechtlich ersetzt. Nachhaltigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang lediglich, dass aus aktueller medizinischer Sicht eine erneute Verschlechterung des Zustands unwahrscheinlich ist und der Versicherte seine Tätigkeit wieder aufnehmen kann. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte in einem aktuellen Urteil (Az. 20 U 37/23), dass der Einwand einer notwendigen sechsmonatigen Beobachtungsphase ins Leere läuft, wenn die Besserung bereits fundiert attestiert wurde.

Trotz der fehlenden Wartefrist muss der Versicherer zwingend eine formale Einstellungsmitteilung versenden, die den Wegfall der Berufsunfähigkeit für den Versicherten nachvollziehbar und unter Bezugnahme auf konkrete Gutachten begründet. Die Versicherung bleibt dabei an das von ihr selbst gewählte Einstellungsdatum gebunden, selbst wenn die medizinische Genesung laut Sachverständigem bereits zu einem deutlich früheren Zeitpunkt eingetreten war.


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Hinweis/Disclaimer: Teile der Inhalte dieses Beitrags, einschließlich der FAQ, wurden unter Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz erstellt oder überarbeitet und anschließend redaktionell geprüft. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen unverbindlichen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung; eine Haftung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

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Das vorliegende Urteil


OLG Hamm – Az.: 20 U 37/23 – Urteil vom 16.02.2024




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