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Die wichtigsten Versicherungen für Mieter

Es gibt auf dem Versicherungsmarkt eine wahre Vielzahl von Versicherungsangeboten, mit welchen sich die Versicherungsnehmer gegen alle nur erdenklichen Lebensrisiken absichern können. Die Frage ist nur, welches Versicherungsangebot für welchen Menschen auch tatsächlich zwingend notwendig ist. Speziell Mieter müssen sich gegenüber dem Vermieter absichern, da sie nun einmal fremdes Eigentum bewohnen. Dementsprechend ist die Frage, welche Versicherungen für Mieter zu den wichtigsten Versicherungen gehören, absolut entscheidend.

Das absolute Must-have ist die Haftpflichtversicherung

Wichtigste Versicherungen für Mieter
(Symbolfoto: Prostock-studio/Shutterstock.com)

Zu einem zwingenden Muss für Mieter gehört die private Haftpflichtversicherung. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass ein Mieter nicht alleinig für diejenigen Schäden, die von ihm selbst tatsächlich verursacht wurden, gegenüber dem Mieter haftet. Vielmehr erstreckt sich die Mieterhaftung auch auf diejenigen Schäden, welche in dem Mietobjekt tatsächlich entstanden sind. Die Frage des Verursachers ist zunächst für den Vermieter absolut unwichtig, da der Mieter als erster Ansprechpartner für den Vermieter gilt. In der gängigen Praxis sind derartige Schäden überhaupt nicht unwahrscheinlich. Eher das Gegenteil ist der Fall. Rasch ist etwa eine Vase, die auf einer Fensterbank stand, heruntergefallen und hat einen Schaden verursacht. Sollte die Blumenvase beispielsweise von dem Balkon herunterfallen und dabei einen Passanten verletzen, so kann dieser Passant den Mieter verklagen. Dies ist jedoch nur ein einziges Praxisbeispiel von vielen weiteren. In jedem Haushalt findet sich beispielsweise auch eine Waschmaschine wieder, die einen Defekt haben kann und danach einen Wasserschaden in dem Mietobjekt verursacht. Die Kosten hierfür sind immens hoch und der Mieter kann als Verursacher dafür in die Haftung genommen werden.

Auf der Grundlage der deutschen Rechtsprechung, genauer gesagt das deutsche Zivilrecht, haftet ein Mieter sowohl für Personen- als auch für Sachschäden. Die Schuldfrage ist hierbei irrelevant. Mit einer privaten Haftpflichtversicherung ist der Mieter jedoch, je nach Umfang des Versicherungsvertrages, gegen derartige Schäden abgesichert.

Der Vermieter selbst schützt sein Eigentum ebenfalls

In der gängigen Praxis ist es so, dass auch ein Vermieter sein Eigentum mittels einer Gebäudeversicherung schützt. Diese Versicherung deckt sämtliche Schäden an dem gesamten Mietobjekt ab und schützt zudem auch vor eventuell entstehenden Schadensersatzansprüchen dritter Personen. Hierbei handelt es sich jedoch um eine andere Versicherung, als es bei der privaten Haftpflichtversicherung des Mieters der Fall ist. Die private Haftpflichtversicherung schützt den Mieter selbst vor Schäden an dem fremden Eigentum sowie an anderen Personen.

Obgleich die private Haftpflichtversicherung für einen Mieter auf jeden Fall sehr empfehlenswert ist, so ist der Vermieter nicht dazu berechtigt, den Abschluss einer derartigen Versicherung von dem Mieter zu verlangen.

Der Schutz des eigenen Eigentums in der Mietwohnung

Natürlich lebt ein Mieter zunächst erst einmal dem reinen Grundsatz nach in dem fremden Eigentum des Vermieters. Es ist jedoch ebenfalls ein Faktum, dass ein Mieter selbst in dem fremden Eigentum auch sein eigenes Eigentum verstaut und nutzt. Dieses Eigentum, zumeist in der Form von Mobiliar sowie persönlichen Gegenständen nebst elektronischer Geräte, muss natürlich ebenfalls vor Schäden geschützt werden. An dieser Stelle tritt die Hausratversicherung auf den Plan, welche diese Schäden abdeckt. Hat ein Versicherungsnehmer eine Hausratversicherung, so werden beschädigte oder auch vollständig zerstörte Gegenstände durch den Versicherungsgeber ersetzt. Es gibt jedoch bei dem Abschluss einer Hausratversicherung gewisse Aspekte zu beachten. Der wichtigste Punkt ist dabei der Umfang der Versicherung im Hinblick auf die Schadensursache. Der Vertragsinhalt ist dabei absolut entscheidend.

Diese Schadensursachen sollten auf jeden Fall in dem Hausratversicherungsvertrag enthalten sein

  • Schäden, die durch einen Brand entstehen
  • Schäden, welche durch Leitungswasser entstehen
  • Schäden, die durch Sturm bzw. Hagel respektive Blitzeinschlägen entstehen
  • Schäden, welche infolge von Vandalismus oder auch eines Einbruchdiebstahls entstehen

Bei nahezu jedem Versicherungsgeber ist es möglich, etwaige Zusatzpakete zu dem Grundversicherungsvertrag zu buchen. Der Versicherungsnehmer kann sich auf diese Weise sein bestmögliches Versicherungspaket auf der Grundlage des eigenen individuellen Bedarfs zusammenstellen.

Ebenfalls angebracht ist die Rechtsschutzversicherung

Streitigkeiten unter erwachsenen Menschen sind in Deutschland bedauerlicherweise keine Seltenheit. Diese Streitigkeiten werden jedoch nicht mehr in simplen Streitgesprächen geregelt. Vielmehr enden Streitigkeiten unter erwachsenen Menschen in der gängigen Praxis vor einem Gericht, welches mit der Lösung des Streits beauftragt wird. Derartige Streitigkeiten erfordern auch nicht selten die Dienste von einem Rechtsanwalt, was natürlich weitergehende Kosten verursacht. Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist gerade für Mieter bedeutungsvoll, da es mit dem Vermieter sowie auch den Nachbarn in dem Mietobjekt rasch zu Streitigkeiten kommen kann. Der Versicherungsgeber bei einer Rechtsschutzversicherung übernimmt sämtliche Kosten im Zusammenhang mit einem gerichtlichen Streit, sodass die Anwaltsgebühren sowie auch die Gerichtskosten erstattet werden. Nicht selten handelt es sich hierbei durchaus um hohe Beträge, die ein Mensch oftmals nur schwerlich aus den eigenen wirtschaftlichen Mitteln heraus abdecken kann. Es gibt zudem auch Versicherungspakete, in denen bereits die außergerichtliche Streitigkeit von dem Versicherungsgeber übernommen wird.

Jeder Mieter hat mit einem Vermieter einen Mietvertrag abgeschlossen, welcher in den Bereich des Mietrechts fällt. Das deutsche Mietrecht ist jedoch überaus komplex, sodass für die Lösung der Streitigkeiten in den meisten Fällen die Dienste eines Rechtsanwalts erforderlich wird.

Speziellere Versicherungen, die sinnvoll sind

Eine weitere Versicherung, die für Mieter mit Haustieren angebracht sein kann, ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung. Sollte in dem Mietobjekt die Haustierhaltung gestattet sein, so übernimmt die Tierhalterhaftpflichtversicherung sämtliche Schäden, die durch das Haustier entstanden sind. In derartigen Fällen wird die Reparatur oder auch Neuanschaffung von beschädigten Gegenständen von dem Versicherungsgeber erstattet. Der Abschluss einer derartigen Versicherung ist jedoch lediglich für diejenigen Mieter interessant, die auch tatsächlich ein Haustier in ihrem Haushalt beherbergen. Etwas größer ist da die Zielgruppe der Geräte- sowie Glasversicherung, welche speziell die Bruch- oder Flüssigkeitsschäden an Geräten abdeckt.

Schreibt der Gesetzgeber Mietern eine Versicherung vor oder kann ein Vermieter eine ganz bestimmte Versicherung verlangen?

Genau genommen hat ein Vermieter auf der Grundlage der deutschen Gesetzgebung keinerlei Berechtigung dazu, von dem Vermieter den Abschluss einer bestimmten Versicherung zwingend zu verlangen. Auch der deutsche Gesetzgeber schreibt einem Menschen in seiner Eigenschaft als Mieter keinen Abschluss von einer bestimmten Versicherung vor. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass die Haftungsfrage in Bezug auf das Mietvertragsverhältnis eindeutig gesetzlich geklärt ist. Trotz dieses Umstandes ist es Sicht eines Mieters überaus ratsam, gewisse Versicherungen abzuschließen. Das Leben ist oftmals unvorhersehbar und selbst die beste Vorsorge schützt nicht vor einem Schaden. Ist der Schaden erst einmal entstanden, so kann es sehr schnell für einen Mieter sehr teuer werden. Zwar ist der Umstand korrekt, dass ein Mieter in der gängigen Praxis auf der Basis von monatlichen Zahlungen die Versicherungsbeiträge an den Versicherungsgeber zu leisten, allerdings handelt es sich hierbei um ein simples Rechenbeispiel. Die Zahlungen der Versicherungsbeiträge können natürlich auch quartalsweise oder auf der Basis von jährlichen Zahlungen abgeleistet werden.

Die Entscheidung liegt bei jedem Menschen selbst

Es obliegt letztlich jedem Menschen selbst, das eigene Risiko im Hinblick auf die Schäden sowie die damit verbundene Kostenfrage abzuschätzen. Es gibt Menschen, die im Hinblick auf die Versicherungen lediglich das absolute Minimum abgeschlossen haben und trotzdem gut durch das Leben kommen. Hierbei handelt es sich jedoch stets um ein Glücksspiel, da sich das Risiko von Schäden niemals so gänzlich ausschließen lässt. Die Höhe der jeweiligen Versicherungsprämien richtet sich nach dem Umfang des Versicherungsvertrages, sodass die Zahlungen an den Versicherungsgeber variieren können. Durch einen klugen Vergleich aller Anbieter auf dem Markt sowie dem tatsächlich benötigten Versicherungsumfang kann die Versicherungsprämie dementsprechend derartig gestaltet werden, dass der Versicherungsnehmer für sich selbst das bestmögliche Preis-Leistungs-Verhältnis gestalten kann.

Fazit

Als Mieter sollten Sie über folgende Versicherungen nachdenken:

  1. Hausratversicherung: deckt den Verlust oder die Beschädigung Ihrer persönlichen Gegenstände im Falle eines Einbruchs, Brandes oder anderer Schäden ab.
  2. Haftpflichtversicherung: schützt Sie vor finanziellen Verlusten, falls Sie jemandem Schaden zufügen, z.B. durch einen Wasserschaden.
  3. Rechtsschutzversicherung: bietet Ihnen Schutz und Unterstützung im Falle von Rechtsstreitigkeiten, z.B. bei Streitigkeiten mit dem Vermieter.

Es ist wichtig zu prüfen, ob diese Versicherungen bereits durch den Vermieter abgedeckt sind und welche spezifischen Bedürfnisse Sie haben, um die für Sie passende Versicherung auszuwählen. Es ist auch ratsam, sich von einem Experten beraten zu lassen, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

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