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Deckungsschutz beim Abgasskandal: Wann die Versicherung laut BGH zahlen muss

Thermofenster im gebrauchten Diesel, doch die Versicherung verweigert die Deckung, da der Schutz laut Anbieter erst nach der Zulassung und nicht beim Kaufvertrag greift. Zusätzlich stellt sich die Frage, ob der Schutz für Ersatzfahrzeuge fortbesteht, wenn das manipulierte Auto bereits vor dem Rechtsstreit veräußert wurde.
Senior hält Autoschlüssel neben einem Diesel-Pkw in einer Einfahrt; Moment des Fahrzeugkaufs im Tageslicht.
Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Rechtsschutzfall bereits mit dem Abschluss des Kaufvertrags eines Fahrzeugs eintritt. Symbolfoto: KI

Zum vorliegenden Urteilstext springen: IV ZR 30/25

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Bundesgerichtshof
  • Datum: 25.03.2026
  • Aktenzeichen: IV ZR 30/25
  • Verfahren: Revisionsverfahren zum Deckungsschutz
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Verkehrsrecht
  • Streitwert: bis 3.000 €
  • Relevant für: Autofahrer, Rechtsschutzversicherungen, Kläger im Abgasskandal

Rechtsschutzversicherer zahlen für Abgasklagen, auch wenn Kunden das Auto erst nach Vertragsbeginn kauften.
  • Unklare Bedingungen in Versicherungsverträgen gehen rechtlich immer zu Lasten der Versicherung.
  • Der Versicherungsschutz gilt auch für Autos, die Kunden erst später zulassen oder erwerben.
  • Betroffene Autofahrer erhalten Deckung für Klagen wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen wie Thermofenster.
  • Versicherer haften nicht auf Schadensersatz, wenn sie sich an damalige Urteile hielten.
  • Das Gericht schickt den Fall zur genauen Berechnung des Schadens zurück an die Vorinstanz.

BGH: Rechtsschutz beginnt beim Kauf, nicht bei Zulassung

Ein Rechtsschutzfall im Rahmen von Schadensersatzansprüchen tritt genau dann ein, wenn das zugrunde liegende Schadensereignis stattfindet, wie es § 4 Abs. 2 Satz 2 a) der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (VRB 2008) vorgibt. Innerhalb der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung knüpft der Versicherungsschutz in der Regel an Fahrzeuge an, die direkt auf den Versicherungsnehmer zugelassen sind (§ 21 Abs. 1 VRB 2008). Die rechtliche Beurteilung solcher Fälle umfasst häufig deliktische Haftungsansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in stetiger Verbindung mit der europäischen Fahrzeuggenehmigungsverordnung. Das bedeutet konkret: Jemand fordert Schadensersatz, weil ein Gesetz zum Schutz anderer verletzt wurde – hier die europäischen Vorschriften zur Abgasreinigung.

Den konkreten Startpunkt dieses Versicherungsschutzes musste der Bundesgerichtshof klären, als ein Versicherungsnehmer die Kostendeckung für eine Klage gegen einen Autohersteller wegen eines verbauten Thermofensters einforderte. Ein Thermofenster ist eine Software-Funktion, die die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur drosselt, was rechtlich oft als unzulässige Abschalteinrichtung gewertet wird. Der Käufer erwarb das gebrauchte Diesel-Fahrzeug mit einem Kilometerstand von 140.399 für 21.800 Euro am 15. Mai 2017, ließ es jedoch erst am 22. Mai 2017 auf sich zu. Das höchste deutsche Zivilgericht entschied am 25. März 2026 (Az. IV ZR 30/25), dass der Versicherungsfall exakt mit dem Erwerb des Autos am 15. Mai 2017 eingetreten ist. Zwar besaß der Fahrzeughalter seine Rechtsschutzversicherung bereits seit dem Mai 2006, das streitgegenständliche Auto kaufte er jedoch erst viele Jahre nach dem Vertragsschluss. Im Ergebnis hoben die Richter das Berufungsurteil teilweise auf, verwiesen den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung zurück an das Oberlandesgericht Köln und wiesen lediglich die Forderung nach einem zusätzlichen Schadensersatz ab. Diese Zurückverweisung bedeutet, dass das höhere Gericht den Fall nicht selbst abschließt, sondern die Vorinstanz anweist, den Fall unter Beachtung der neuen Rechtsauffassung erneut zu prüfen.

Danach bildet in Fällen, in denen […] der Versicherungsnehmer Ansprüche auf Ersatz des Schadens geltend macht, der ihm aus dem Abschluss des Kaufvertrags über ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung entstanden ist, der Erwerb dieses Fahrzeugs den Versicherungsfall, denn erst ab diesem Zeitpunkt existiert ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Fahrzeughersteller. – so der Bundesgerichtshof

Das bedeutet konkret: Ein gesetzliches Schuldverhältnis ist eine rechtliche Verpflichtung, die automatisch durch das Gesetz entsteht – etwa durch den Abschluss eines Kaufvertrags oder die Zufügung eines Schadens – ohne dass die Beteiligten darüber eine gesonderte Vereinbarung treffen mussten.

Prüfen Sie bei einer Ablehnung Ihrer Versicherung sofort, ob diese mit dem Datum der Fahrzeugzulassung begründet wurde. Nach diesem BGH-Urteil ist allein der Tag des Kaufvertrags entscheidend. Verweisen Sie gegenüber Ihrem Versicherer explizit auf das Aktenzeichen IV ZR 30/25, falls Ihr Kauf nach Versicherungsbeginn lag, die Zulassung aber erst später erfolgte.

Unklare Klauseln versichern auch später gekaufte Pkw

Wenn Klauseln in allgemeinen Versicherungsbedingungen unklar formuliert sind, gehen diese gemäß § 305c Abs. 2 BGB grundsätzlich zulasten des Verwenders. Der Verwender ist in diesem Fall das Versicherungsunternehmen, das die Bedingungen vorformuliert hat. Maßgeblich für die rechtliche Auslegung ist dabei immer die Perspektive eines durchschnittlichen, um ein Verständnis bemühten Versicherungsnehmers. Sobald bei der juristischen Auslegung mindestens zwei vertretbare Deutungsmöglichkeiten existieren, ist zwingend die Variante zu wählen, die für den Versicherungskunden am günstigsten ist.

Im direkten Streit um die Kostendeckung stuften die Richter die Bestimmungen in § 21 Abs. 2 und Abs. 8 sowie § 23 Abs. 3 Satz 4 VRB 2008 als eindeutig unklar ein. Zwischen dem Autokäufer und dem Schadensabwicklungsunternehmen der Versicherung war heftig umstritten, ob der Schutz nur für Fahrzeuge gilt, die bei dem Vertragsschluss bereits zugelassen waren, oder ob er auch später erworbene Ersatzfahrzeuge umfasst.

Verbrauchersicht entscheidet über Vertragsauslegung

Aus Sicht des Gerichts konnte der Versicherungsnehmer die Bedingungen durchaus so verstehen, dass auch Rechtsstreitigkeiten aus dem Kauf eines neuen, in die versicherte Fahrzeuggruppe fallenden PKW mitversichert sind. Das Schadensabwicklungsunternehmen konnte sich folglich nicht auf eine extrem enge Lesart der Zulassungsklausel berufen, um eine Kostenübernahme abzulehnen. Die festgestellte juristische Unklarheit kippte die pauschale Deckungsablehnung des Unternehmens.

Den Klauseln […] lässt sich nach ihrem Wortlaut unter Berücksichtigung ihres Sinns und Zwecks aus der maßgeblichen Sicht eines um Verständnis bemühten durchschnittlichen Versicherungsnehmers nicht eindeutig entnehmen, dass der Versicherer die versprochene Deckung auch im Fall eines Ersatzfahrzeugs auf Rechtsschutzfälle aus Ereignissen begrenzen will. – so der BGH

Praxis-Hinweis: Der entscheidende Hebel

Ob Sie Deckungsschutz für ein später gekauftes Fahrzeug erhalten, hängt an der Formulierung Ihrer Versicherungsbedingungen. Wenn dort nicht unmissverständlich steht, dass nur das bei Vertragsschluss vorhandene Auto versichert ist, greift die Unklarheitenregel zu Ihren Gunsten. Sie liegen ähnlich wie der Kläger, wenn Sie eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung für ein Fahrzeug abgeschlossen haben und später auf ein anderes Modell der gleichen Gruppe (zum Beispiel Pkw) umgestiegen sind.

Wann hohe Kilometerstände den Deckungsschutz gefährden

Ein rechtlicher Anspruch auf eine Kostenübernahme setzt zwingend voraus, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Erfolgsaussichten bietet. Die juristische Prüfung orientiert sich dabei an der Schlüssigkeit und der grundsätzlichen Beweisbarkeit des vorgetragenen Sachverhalts. Schlüssigkeit bedeutet hierbei, dass der geschilderte Ablauf – sofern er wahr ist – rechtlich tatsächlich ausreichen muss, um den Anspruch zu rechtfertigen. Als juristische Maßstäbe dienen hierbei unter anderem Art. 5 Abs. 2 der EU-Verordnung Nr. 715/2007 sowie die entsprechende Rechtsprechung von dem Gerichtshof der Europäischen Union.

Mit dem Ziel, diese formellen Hürden zu nehmen, stützte der Diesel-Besitzer seine geplante Klage im Wesentlichen auf das Vorhandensein eines Thermofensters, welches er als unzulässige Abschalteinrichtung wertete. Im Laufe der Instanzen konkretisierte er sein Begehren auf die Zahlung von 15 Prozent des Bruttokaufpreises als Differenzschaden, wobei er einen Nutzungsersatz für gefahrene Kilometer anrechnen ließ. Der Differenzschaden bezeichnet den finanziellen Nachteil durch die Manipulation beim Kauf, während der Nutzungsersatz den Wertvorteil ausgleicht, den der Käufer durch das Fahren des Autos bereits hatte. Nachdem das Landgericht Bonn (Az. 10 O 63/23) am 9. November 2023 der Klage zunächst stattgegeben hatte, wies das Oberlandesgericht Köln (Az. 9 U 30/24) sie am 21. Januar 2025 ab.

Warum das OLG Köln den Fall neu prüft

Das Oberlandesgericht Köln muss nach der Zurückverweisung nun detailliert klären, ob der finanzielle Anspruch zu dem maßgeblichen Zeitpunkt eventuell bereits durch die erlangten Nutzungsvorteile und den verbliebenen Restwert des Autos vollständig aufgezehrt war. Weil diese Berechnungen noch ausstehen, war der Rechtsstreit nicht entscheidungsreif. Das bedeutet konkret: Es fehlten noch notwendige Fakten oder Berechnungen, damit das Gericht ein abschließendes Urteil fällen konnte. Dennoch hob der Bundesgerichtshof die vorherige Abweisung des Deckungsschutzes auf und übergab die Akten zurück an die Kölner Richter.

Lassen Sie vor einer Klageerhebung Ihren individuellen Differenzschaden berechnen. Wenn Ihre gefahrenen Kilometer die potenzielle Entschädigung bereits rechnerisch „auffressen“, darf die Versicherung die Deckung wegen fehlender Erfolgsaussicht verweigern. Nutzen Sie eine Erstberatung, um diesen Schwellenwert exakt zu bestimmen.

Warum die Versicherung keinen Schadensersatz zahlen muss

Ein Anspruch auf einen Schadensersatz gegen einen Versicherer aus § 280 Abs. 1 BGB erfordert zwingend einen schuldhaften Pflichtverstoß. Ein solcher Verstoß liegt rechtlich nicht vor, wenn sich das Versicherungsunternehmen bei einer Leistungsablehnung an der aktuell geltenden höchstrichterlichen Rechtsprechung orientiert. Auch eine mögliche Verletzung der Bindungswirkung von einem Schiedsgutachten nach § 17 Abs. 3 VRB 2008 setzt für einen finanziellen Schadensersatz immer ein konkretes Verschulden voraus. Ein Schiedsgutachten ist eine außergerichtliche Entscheidung eines Experten, die für beide Seiten verpflichtend ist, um einen Prozess zu vermeiden.

Wegen dieser strengen Anforderungen an ein Verschulden scheiterten die weitreichenden finanziellen Forderungen des Fahrzeugkäufers. Der Mann verlangte einen Ersatz für materielle Schäden, weil er im Februar 2023 einen Prozesskostenfinanzierer beauftragte und diesem eine Erfolgsprovision von 35 bis zu 49 Prozent versprach. Ein Prozesskostenfinanzierer übernimmt das Kostenrisiko einer Klage und erhält dafür im Erfolgsfall eine prozentuale Beteiligung am Erlös, die sogenannte Erfolgsprovision. Die Versicherung hatte eine Kostendeckung bereits am 8. Dezember 2021 abgelehnt. Die Assekuranz orientierte sich bei ihrer damaligen Absage exakt an der damaligen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, welche Haftungsansprüche wegen Thermofenstern vor einem wegweisenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. März 2023 noch ablehnte.

Vertrauen auf bisherige Rechtsprechung schützt vor Haftung

Die Karlsruher Richter entschieden deutlich, dass dem Versicherungsunternehmen kein Vorwurf einer Vertragsverletzung zu machen ist. Da das Schadensabwicklungsunternehmen bis zu der unionsrechtlichen Klärung auf die damalige Rechtslage vertrauen durfte, handelte es ohne jeglichen Sorgfaltsverstoß. Aus diesem Grund wurde die Revision des Autokäufers hinsichtlich des Schadensersatzantrags wegen der verweigerten Deckungszusage höchstrichterlich zurückgewiesen.

Orientiert sich der Versicherer bei der Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussicht […] an der zum Zeitpunkt der Bewilligungsreife geltenden höchstrichterlichen Rechtsprechung und lehnt diese einen Anspruch mangels Anspruchsgrundlage in vergleichbaren Fällen ab, ist für den Vorwurf einer Vertragsverletzung wegen Verweigerung der Deckungszusage kein Raum. – so der Bundesgerichtshof

Das bedeutet konkret: Die Bewilligungsreife ist der Zeitpunkt, an dem der Versicherung alle Informationen vorliegen, um eine fundierte Entscheidung über die Kostenübernahme treffen zu können.

Infografik: 4-Schritte-Check zur Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung nach dem BGH-Urteil zum Autokauf.
Schritt-für-Schritt-Prüfung: So setzen Sie Ihren Anspruch auf Kostendeckung erfolgreich durch.

Checkliste für Versicherte beim Fahrzeugwechsel

Dieses Urteil des Bundesgerichtshofs ist als höchstrichterliche Entscheidung für alle Rechtsschutzversicherer richtungsweisend und schränkt deren Spielraum bei der Ablehnung von „Ersatzfahrzeugen“ massiv ein. Die Bindungswirkung ist hoch, da der BGH klargestellt hat, dass unpräzise Klauseln zur Fahrzeugzulassung immer zugunsten der Kunden auszulegen sind.

Für Sie bedeutet das konkret: Haben Sie Ihre Versicherung bereits vor dem Autokauf abgeschlossen, muss diese für Abgas-Klagen in der Regel leisten – unabhängig davon, ob das konkrete Fahrzeug im Versicherungsschein steht. Wenn Sie aktuell eine Ablehnung vorliegen haben, die mit „nicht versichertes Fahrzeug“ oder dem „Zeitpunkt des Rechtsschutzfalls“ argumentiert, sollten Sie Ihren Anwalt anweisen, das Deckungsverfahren unter Bezugnahme auf dieses Urteil neu aufzurollen.

So fordern Sie die Deckungszusage erneut an

Prüfen Sie Ihre Rechtsschutzbedingungen auf die Klauseln § 21 und § 23 VRB 2008. Finden Sie dort keine eindeutige Regelung, dass nur das bei Vertragsschluss vorhandene Fahrzeug versichert ist, fordern Sie unter Hinweis auf die Unklarheitenregel (§ 305c Abs. 2 BGB) erneut Deckung an. Vermeiden Sie es jedoch, bereits gezahlte Provisionen an Prozessfinanzierer von der Versicherung zurückzufordern, wenn die Absage vor März 2023 erfolgte – hier bleiben Sie nach dem Urteil auf den Kosten sitzen.

Achtung Falle: Grenze der Übertragbarkeit

Dieses Urteil hilft Ihnen zwar, die Prozesskostendeckung für die Zukunft durchzusetzen, es schützt Sie jedoch nicht vor den Kosten einer bereits abgeschlossenen Prozessfinanzierung. Falls die Versicherung Ihre Deckungsanfrage vor der Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung im März 2023 abgelehnt hat, können Sie die Erfolgsprovision eines Finanzierers in der Regel nicht als Schadensersatz vom Versicherer zurückfordern.


Versicherung lehnt Deckung ab? Jetzt Ansprüche prüfen

Die Weigerung Ihrer Rechtsschutzversicherung, die Kosten für einen Rechtsstreit zu übernehmen, ist nach dem aktuellen BGH-Urteil oft rechtlich nicht mehr haltbar. Unser Fachanwalt für Versicherungsrecht prüft Ihre Ablehnung im Detail und setzt Ihren Anspruch auf Kostendeckung gegenüber dem Versicherer konsequent durch. So sichern Sie sich die notwendige finanzielle Unterstützung für Ihre rechtliche Auseinandersetzung.

Jetzt Deckungszusage prüfen lassen

Unser Experte: Dr. Christian Gerd Kotz (Fachanwalt für Versicherungsrecht)
Experten Kommentar

Viele Sachbearbeiter lehnen Deckungsanfragen im ersten Schritt pauschal per Textbaustein ab. Das geschieht besonders gern bei zeitlichen Diskrepanzen zwischen Kaufvertrag und Zulassung, in der simplen Hoffnung, dass die Akte damit geräuschlos geschlossen wird. Im Hintergrund wird dabei anfangs oft gar nicht juristisch tiefgreifend geprüft, sondern rein nach Prozessökonomie aussortiert.

Wer nach der ersten Standardabsage aufgibt, spielt den Abteilungen direkt in die Karten. Betroffene fahren meist besser damit, beharrlich zu bleiben und der Ablehnung hartnäckig zu widersprechen. Sobald die internen Juristen der Assekuranz den Fall tatsächlich auf den Tisch bekommen, wird die Kostendeckung bei dieser Sachlage oft doch noch zügig erteilt.


FAQ Versicherungsrecht: Waage, Geld und Versicherungspolice unter Schirm mit Fragezeichen-Schild illustrieren häufige Rechtsfragen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Greift die Versicherung auch, wenn ich erst Jahre nach dem Vertragsschluss ein Ersatzfahrzeug kaufe?

JA. Ihre Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel auch Rechtsstreitigkeiten um ein Ersatzfahrzeug ab, das Sie erst Jahre nach dem ursprünglichen Vertragsabschluss erworben haben. Laut aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen unklare Bedingungen in der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung zugunsten der Versicherten ausgelegt werden.

Diese kundenfreundliche Auslegung basiert auf der gesetzlichen Unklarheitenregel gemäß § 305c Abs. 2 BGB, wonach zweifelhafte Klauseln zulasten des Versicherungsunternehmens gehen. Da Bedingungen wie § 21 VRB 2008 oft nicht eindeutig festlegen, dass nur das bei Vertragsschluss vorhandene Fahrzeug geschützt ist, darf ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer von einem fortbestehenden Schutz ausgehen. Der Versicherungsschutz umfasst somit auch den späteren Kauf eines neuen Wagens, sofern dieser zur gleichen Fahrzeuggruppe (beispielsweise Pkw) gehört. Entscheidend ist die Perspektive eines verständigen Kunden, der eine kontinuierliche Absicherung seiner Mobilität innerhalb der versicherten Risikoklasse erwartet. Versicherer können eine Deckungszusage daher nicht pauschal verweigern, nur weil das Fahrzeug erst nach Vertragsbeginn erworben wurde.

Die Kostendeckung gilt allerdings nur für Fahrzeuge innerhalb der vereinbarten Gruppe und bei fehlenden, glasklaren Ausschlussklauseln. Zudem besteht kein Schadensersatzanspruch für private Prozesskostenfinanzierungen, wenn die ursprüngliche Ablehnung durch die Versicherung vor der Änderung der BGH-Rechtsprechung im März 2023 erfolgte.


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Verliere ich meinen Deckungsschutz, wenn ich mit dem Auto bereits zu viele Kilometer gefahren bin?

ES KOMMT DARAUF AN, da ein hoher Kilometerstand den Schutz gefährdet, wenn die Kilometeranrechnung Ihren Schadensersatz rechnerisch vollständig aufzehrt. In diesem Fall entfällt die notwendige Erfolgsaussicht, sodass die Versicherung die Kostenzusage rechtmäßig verweigern darf.

Die Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung setzt rechtlich immer voraus, dass die beabsichtigte Klage eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Da bei Abgasklagen der sogenannte Nutzungsvorteil für die gefahrenen Kilometer vom Schadensersatz abgezogen wird, sinkt der finanzielle Restanspruch mit jedem gefahrenen Kilometer kontinuierlich. Sobald dieser berechnete Wertvorteil den eigentlichen Schaden übersteigt, ist die Klage juristisch unbegründet und die Versicherung muss die Prozesskosten nach den geltenden Versicherungsbedingungen nicht mehr übernehmen. Sie sollten daher unbedingt vor Einreichung einer Klage prüfen lassen, ob Ihr individueller Kilometerstand diesen kritischen Schwellenwert bereits erreicht hat, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Ein Deckungsverlust droht jedoch nur bei einer rechnerischen Nullrechnung, während geringere Kilometerstände lediglich die Höhe der Auszahlung reduzieren, ohne den grundsätzlichen Anspruch auf die Kostenübernahme durch Ihren Versicherer zu vernichten.


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Wie reagiere ich, wenn die Versicherung trotz BGH-Urteil weiterhin mit dem Zulassungsdatum argumentiert?

Verweisen Sie schriftlich auf das BGH-Urteil Az. IV ZR 30/25 und fordern Sie die Deckung unter Vorlage des Kaufvertrags erneut an. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass der Rechtsschutzfall mit dem Kaufvertrag und nicht erst mit der Fahrzeugzulassung eintritt. Damit ist das spätere Zulassungsdatum für die rechtliche Bewertung des Versicherungsbeginns bedeutungslos.

Die rechtliche Begründung liegt darin, dass durch den Erwerb des Fahrzeugs ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen dem Käufer und dem Hersteller entsteht, welches den Versicherungsfall begründet. Da die Rechtsschutzversicherung den Kunden vor Risiken aus solchen Schuldverhältnissen schützen soll, ist allein der Moment der rechtlichen Verpflichtung beim Kauf entscheidend. Versicherer versuchen oft, auf die spätere Zulassung abzustellen, um den Schutz aufgrund einer vermeintlichen Vorvertraglichkeit (Schadeneintritt vor Versicherungsbeginn) abzulehnen. Das höchste deutsche Zivilgericht hat dieser Praxis widersprochen, da das schädigende Ereignis bereits mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags für das manipulierte Fahrzeug vollständig abgeschlossen ist. Sofern Ihre Versicherung zum Kaufzeitpunkt bereits bestand, ist das Unternehmen zur Leistung verpflichtet, unabhängig vom späteren Anmeldedatum bei der Behörde.

Eine Ablehnung kann dennoch rechtmäßig sein, wenn die geplante Klage aufgrund extrem hoher Laufleistungen keine hinreichende Erfolgsaussicht mehr bietet. In solchen Fällen zehrt der anzurechnende Nutzungsersatz (Wertminderung durch Gebrauch) den möglichen Differenzschaden vollständig auf, wodurch die vertragliche Deckungspflicht des Versicherers rechtmäßig entfällt.


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Kann ich die Provision für den Prozessfinanzierer zurückfordern, wenn die Versicherung damals zu Unrecht ablehnte?

NEIN, eine Rückforderung der an einen Prozessfinanzierer gezahlten Erfolgsprovision ist im Regelfall nicht möglich. Da die Versicherung bei einer Ablehnung vor März 2023 auf die damalige höchstrichterliche Rechtsprechung vertrauen durfte, fehlt es für einen Schadensersatzanspruch an einem rechtlich erforderlichen Verschulden. In diesen Fällen verbleibt die finanzielle Belastung durch die vereinbarte Provision allein beim Versicherungsnehmer.

Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Versicherer gemäß § 280 Abs. 1 BGB setzt zwingend voraus, dass das Unternehmen eine schuldhafte Pflichtverletzung begangen hat. Da der Bundesgerichtshof Schadensersatzansprüche wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen lange Zeit ablehnte, handelten Versicherer nicht pflichtwidrig, wenn sie Deckungszusagen unter Berufung auf diese gefestigte Rechtsprechung verweigerten. Erst mit der Kehrtwende durch den Europäischen Gerichtshof am 21. März 2023 änderte sich die rechtliche Bewertung dieser Fälle für die gesamte Branche grundlegend. Weil die Versicherung zum Zeitpunkt der sogenannten Bewilligungsreife (Zeitpunkt der Entscheidungsfähigkeit über den Antrag) die künftige Rechtsentwicklung nicht vorhersehen musste, liegt kein vorwerfbares Fehlverhalten vor. Die Kosten für einen freiwillig gewählten Prozesskostenfinanzierer werden daher rechtlich nicht als erstattungsfähiger Schaden eingestuft.

Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn die Deckungsablehnung erst nach dem Stichtag im März 2023 erfolgte oder die Versicherung bereits damals offensichtliche Fakten ignorierte. In solchen seltenen Grenzfällen könnte ein Verschulden vorliegen, welches die Erstattung der Finanzierungskosten ausnahmsweise als Verzugsschaden rechtfertigt.


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Habe ich Anspruch auf Deckung, wenn der Kaufvertrag kurz vor dem offiziellen Versicherungsbeginn lag?

NEIN, ein Deckungsanspruch besteht in der Regel nicht, wenn der Kaufvertrag bereits vor dem offiziellen Beginn Ihres Rechtsschutzversicherungsvertrages unterzeichnet wurde. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt der Zeitpunkt des schuldrechtlichen Vertragsschlusses als der entscheidende Moment für den Eintritt des Versicherungsfalls.

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass der Rechtsschutzfall bei Schadensersatzansprüchen wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen genau in dem Moment eintritt, in dem das gesetzliche Schuldverhältnis durch den Fahrzeugerwerb entsteht. Liegt dieser Erwerbsvorgang zeitlich vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn, greift rechtlich der Ausschluss für vorvertragliche Angelegenheiten, da das schädigende Ereignis bereits in der unversicherten Zeit abgeschlossen war. Selbst wenn die offizielle Zulassung des Fahrzeugs auf Ihren Namen erst nach dem Versicherungsstart erfolgte, kann dieses spätere Datum den bereits eingetretenen Versicherungsfall nicht in den geschützten Zeitraum verschieben. Versicherer prüfen im Leistungsfall daher primär das Datum auf dem Kaufvertrag und lehnen die Kostendeckung bei einer zeitlichen Diskrepanz konsequent wegen mangelnder Deckungsvorsorge ab.

Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn die Versicherungsbedingungen so unklar formuliert sind, dass der Zeitpunkt des Rechtsschutzfalls für einen Laien nicht eindeutig hervorgeht. In diesen seltenen Grenzfällen greift die verbraucherfreundliche Unklarheitenregel des § 305c BGB, wodurch der Versicherer trotz der zeitlichen Überschneidung zur Leistung verpflichtet sein kann.


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Hinweis/Disclaimer: Teile der Inhalte dieses Beitrags, einschließlich der FAQ, wurden unter Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz erstellt oder überarbeitet und anschließend redaktionell geprüft. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen unverbindlichen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung; eine Haftung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

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Das vorliegende Urteil


BGH – Az.: 9 U 30/24 – Beschluss vom 25.03.2026




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