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Cyber-Versicherungsvertrag – Cyber-Vertrauensschäden

Dreiste Betrüger ergaunern per E-Mail 85.000 Euro von einem arglosen Unternehmen – ein Fall von perfider Täuschung, der nun vor Gericht landete. Doch statt Schadensregulierung folgte die kalte Dusche: Die Cyber-Versicherung weigert sich zu zahlen, und ein bitterer Rechtsstreit entbrennt um die Frage, wer für den immensen Vertrauensschaden aufkommen muss.

Übersicht

Zum vorliegenden Urteil Az.: 9 O 258/23 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Hagen
  • Datum: 15.10.2024
  • Aktenzeichen: 9 O 258/23
  • Verfahrensart: Klage
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Cyber-Versicherungsrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Klägerin: Macht gegen die Beklagte einen Ersatzanspruch aus einem Cyber-Versicherungsvertrag geltend.
    • Beklagte: Cyber-Versicherung, gegen die ein Ersatzanspruch geltend gemacht wird.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Die Klägerin macht einen Anspruch aus einem Cyber-Versicherungsvertrag gegen die Beklagte geltend. Zwischen den Parteien besteht eine Cyber-Versicherung, die sich auch auf den Baustein „Cyber-Vertrauensschäden“ erstreckt.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Die Klage wird abgewiesen.
    • Folgen: Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Fall vor Gericht


Cyber-Versicherung abgelehnt: Gericht weist Klage wegen Cyber-Vertrauensschadens ab

Mitarbeiter in modernem deutschen Büro bestätigt eine große Transaktion per Klick auf E-Mail.
Ablehnung eines Cyber-Versicherungsanspruchs wegen Betrug. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

In einem aktuellen Urteil des Landgerichts Hagen (Az.: 9 O 258/23) wurde die Klage eines Unternehmens gegen seinen Cyber-Versicherer abgewiesen. Das Gericht entschied, dass ein sogenannter Cyber-Vertrauensschaden im vorliegenden Fall nicht unter den Versicherungsschutz fällt. Der Fall dreht sich um einen dreisten Betrug, bei dem das Unternehmen durch gefälschte E-Mails um 85.000 Euro gebracht wurde. Doch warum verweigerte die Versicherung die Schadensregulierung und was bedeutet das Urteil für andere Unternehmen?

Hintergrund des Falls: Fake-E-Mails führen zu hohem finanziellen Schaden

Das klagende Unternehmen, eine GmbH, unterhält eine Geschäftsbeziehung zu einem polnischen Lieferanten. Die Kommunikation erfolgte üblicherweise per E-Mail mit einem festen Ansprechpartner des Lieferanten. Zum Jahreswechsel 2022/2023 standen noch offene Rechnungen im unteren sechsstelligen Bereich aus. Im Januar 2023 erhielt das Unternehmen dann eine E-Mail, die scheinbar von dem bekannten Lieferanten stammte. In dieser E-Mail wurde eine Änderung der Bankverbindung angekündigt – vermeintlich aufgrund hoher Kontoführungsgebühren bei der bisherigen Bank.

Die E-Mail sah täuschend echt aus: Sie verwendete die korrekte E-Mail-Domäne des Lieferanten und die Signatur des bekannten Ansprechpartners. In der Folgekommunikation, die ebenfalls per E-Mail erfolgte, wurden Bestellungen und offene Rechnungen besprochen, wie es im normalen Geschäftsablauf üblich war. Die neuen Bankdaten wurden bestätigt und das Unternehmen änderte daraufhin die hinterlegten Kontoinformationen für den Lieferanten.

Zahlungen auf Betrügerkonto: 85.000 Euro Schaden durch „Fake President“ Methode?

In den folgenden Wochen zahlte das Unternehmen insgesamt 85.000 Euro in vier Tranchen auf das in den gefälschten E-Mails angegebene neue Bankkonto. Erst später stellte sich heraus, dass die E-Mails nicht vom tatsächlichen Lieferanten stammten, sondern von Betrügern. Das Unternehmen war Opfer einer sogenannten „Fake President“ oder „CEO-Fraud“ ähnlichen Betrugsmethode geworden, bei der Kriminelle sich als vertrauenswürdige Geschäftspartner ausgeben, um Unternehmen zu Zahlungen auf fremde Konten zu bewegen.

Cyber-Versicherung greift nicht: Klage auf Schadensersatz abgewiesen

Das betroffene Unternehmen verfügte über eine Cyber-Versicherung bei der beklagten Versicherung. Es meldete den Schaden und forderte die Erstattung der 85.000 Euro. Die Versicherung lehnte die Regulierung jedoch ab. Daraufhin zog das Unternehmen vor Gericht und klagte auf Schadensersatz aus dem Cyber-Versicherungsvertrag. Das Landgericht Hagen musste nun entscheiden, ob der erlittene Schaden durch die Cyber-Versicherung abgedeckt ist.

AVB entscheidend: Was sind „Informationssicherheitsverletzungen“?

Kern der Auseinandersetzung waren die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des Cyber-Versicherungsvertrages. Diese definieren, welche Arten von Schäden unter den Versicherungsschutz fallen. Im Zentrum stand hierbei der Begriff der „Informationssicherheitsverletzung„. Die AVB listen verschiedene Formen von Informationssicherheitsverletzungen auf, darunter:

  • Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen (z.B. unzulässige Verarbeitung personenbezogener Daten)
  • Vertraulichkeitsverletzung (z.B. Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen Dritter)
  • Netzwerksicherheitsverletzungen (Beeinträchtigungen der IT-Systeme des Versicherungsnehmers)

Gericht sieht keine „Netzwerksicherheitsverletzung“ im Sinne der AVB

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Betrugsfall keine „Netzwerksicherheitsverletzung im Sinne der Versicherungsbedingungen darstellt. Eine Netzwerksicherheitsverletzung liegt laut AVB vor, wenn es zu Beeinträchtigungen der Verfügbarkeit, Integrität oder Vertraulichkeit der informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse des Versicherungsnehmers kommt.

Im vorliegenden Fall argumentierte das Gericht, dass die IT-Systeme des Unternehmens selbst nicht kompromittiert wurden. Die Mitarbeiter des Unternehmens wurden zwar durch die gefälschten E-Mails getäuscht und zu den Zahlungen verleitet, aber es gab keinen direkten Angriff auf die IT-Infrastruktur des Unternehmens. Die Betrüger nutzten lediglich die E-Mail-Kommunikation als Werkzeug, um das Unternehmen zu manipulieren.

„Cyber-Vertrauensschäden“ nicht als eigenständiger Versicherungsfall definiert

Das Gericht stellte fest, dass der Versicherungsvertrag zwar den Baustein „Cyber-Vertrauensschäden“ beinhaltet, dieser Begriff aber in den AVB nicht explizit definiert wird. Auch aus dem Kontext der Versicherungsbedingungen gehe nicht hervor, dass „Cyber-Vertrauensschäden“ über die definierten Informationssicherheitsverletzungen hinausgehen sollen. Da keine Netzwerksicherheitsverletzung vorlag, sah das Gericht auch keinen Versicherungsschutz für den geltend gemachten „Cyber-Vertrauensschaden“.

Entscheidung gegen den Versicherungsnehmer: Klage wird abgewiesen

Aufgrund der fehlenden „Netzwerksicherheitsverletzung“ und der Auslegung der Versicherungsbedingungen wies das Landgericht Hagen die Klage des Unternehmens vollständig ab. Das Unternehmen muss die Kosten des Rechtsstreits tragen und die Vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils durch Sicherheitsleistung abwenden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bedeutung des Urteils für Betroffene und Cyber-Versicherungen

Dieses Urteil hat erhebliche Bedeutung für Unternehmen und Inhaber von Cyber-Versicherungen. Es zeigt, dass der Begriff „Cyber-Versicherung“ nicht automatisch jeden Schaden abdeckt, der im Zusammenhang mit Cyberkriminalität entsteht. Die genauen Versicherungsbedingungen sind entscheidend. Unternehmen sollten ihre Cyber-Versicherungsverträge genau prüfen und sich vergewissern, welche konkreten Risiken und Schadensfälle abgedeckt sind.

Das Urteil verdeutlicht, dass „Social Engineering“ Angriffe, bei denen menschliches Vertrauen und Manipulation im Vordergrund stehen, möglicherweise nicht immer unter den klassischen Deckungsumfang einer Cyber-Versicherung fallen, wenn keine direkte Kompromittierung der IT-Systeme nachweisbar ist. Unternehmen sollten daher nicht nur in technische Sicherheitsmaßnahmen investieren, sondern auch in die Schulung ihrer Mitarbeiter, um sie für solche Betrugsmaschen zu sensibilisieren und das Risiko von „Cyber-Vertrauensschäden“ zu minimieren. Es bleibt abzuwarten, ob dieses Urteil in höheren Instanzen bestätigt wird oder ob die Versicherungsbedingungen im Bereich „Cyber-Vertrauensschäden“ zukünftig präziser gefasst werden müssen, um solchen Fällen besser Rechnung zu tragen.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil verdeutlicht, dass Cyber-Versicherungen nicht automatisch bei Betrugsschäden durch manipulierte E-Mail-Kommunikation leisten, wenn der Angriff nicht direkt auf das eigene Netzwerk des Versicherungsnehmers erfolgte. Die Quintessenz liegt darin, dass bei solchen „Fake President“-Betrugsfällen genau geprüft werden muss, ob tatsächlich eine versicherte „Netzwerksicherheitsverletzung“ im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt oder ob lediglich das Netzwerk des Geschäftspartners kompromittiert wurde. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie sowohl ihre technischen Sicherheitsmaßnahmen verstärken als auch den genauen Versicherungsumfang ihrer Cyber-Policen prüfen sollten, um Deckungslücken bei solchen Betrugsszenarien zu vermeiden.


Hinweise und Tipps

Praxistipps für Unternehmen bei Cyber-Betrug und Versicherungsfällen

Cyber-Betrug kann Unternehmen erheblich schädigen. Die Cyber-Versicherung soll vor solchen Schäden schützen, aber die Realität zeigt, dass Versicherungen die Zahlung verweigern können. Diese Tipps helfen Ihnen, sich besser vorzubereiten und im Schadensfall richtig zu handeln.

⚖️ DISCLAIMER: Diese Praxistipps stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die individuelle juristische Beratung. Jeder Fall ist anders und kann besondere Umstände aufweisen, die einer speziellen Einschätzung bedürfen.

Tipp 1: Überprüfung der Cyber-Versicherungsbedingungen

Lesen Sie Ihre Cyber-Versicherungsbedingungen sorgfältig durch. Achten Sie besonders auf die Definitionen von „Cyber-Vertrauensschäden“ und die darin enthaltenen Ausschlüsse. Vergewissern Sie sich, dass Ihre Police den spezifischen Risiken Ihres Unternehmens entspricht.

Beispiel: Die Police schließt Schäden aus, die durch Mitarbeiter verursacht wurden, die nicht ausreichend geschult wurden. Stellen Sie sicher, dass regelmäßige Schulungen dokumentiert sind.

⚠️ ACHTUNG: Unklare Formulierungen in der Versicherungspolice können im Streitfall zu Ihren Lasten ausgelegt werden. Holen Sie sich bei Unklarheiten rechtzeitig juristischen Rat ein.


Tipp 2: Schulung der Mitarbeiter

Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für Phishing-E-Mails und andere Betrugsversuche. Regelmäßige Schulungen sind entscheidend, um das Risiko von Cyber-Angriffen zu minimieren. Dokumentieren Sie diese Schulungen sorgfältig.


Tipp 3: Implementierung starker Sicherheitsmaßnahmen

Implementieren Sie starke Sicherheitsmaßnahmen wie Firewalls, Virenschutzprogramme und regelmäßige Backups Ihrer Daten. Eine Multi-Faktor-Authentifizierung für alle kritischen Systeme ist unerlässlich.


Tipp 4: Sofortige Reaktion im Schadensfall

Wenn Sie Opfer eines Cyber-Angriffs werden, handeln Sie sofort. Informieren Sie umgehend Ihre Versicherung und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Dokumentieren Sie alle Schäden und Maßnahmen, die Sie ergreifen.


Tipp 5: Professionelle Unterstützung hinzuziehen

Ziehen Sie im Schadensfall einen IT-Sicherheitsexperten und einen Anwalt für Versicherungsrecht hinzu. Diese Fachleute können Ihnen helfen, den Schaden zu begrenzen und Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen.


Tipp 6: Dokumentation aller Kommunikationen

Führen Sie ein genaues Protokoll aller Kommunikationen mit der Versicherung. Bewahren Sie E-Mails, Briefe und Gesprächsnotizen auf, um Ihre Position im Streitfall zu untermauern.


Gibt es Fallstricke oder Besonderheiten? Die Beweislast, dass ein versicherter Schaden vorliegt, liegt grundsätzlich beim Versicherungsnehmer. Daher ist eine sorgfältige Dokumentation unerlässlich. Viele Versicherungen enthalten Klauseln, die bei grober Fahrlässigkeit die Leistung kürzen oder ausschließen. Achten Sie darauf, dass Ihre Sicherheitsvorkehrungen dem Stand der Technik entsprechen.

Checkliste: Cyber-Versicherung und Betrugsprävention

  • Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Cyber-Versicherungspolice auf Aktualität und Vollständigkeit.
  • Führen Sie regelmäßige Schulungen für Ihre Mitarbeiter durch, um das Bewusstsein für Cyber-Risiken zu schärfen.
  • Implementieren Sie starke Sicherheitsmaßnahmen und aktualisieren Sie diese regelmäßig.
  • Erstellen Sie einen Notfallplan für den Fall eines Cyber-Angriffs.

Benötigen Sie Hilfe?

Cyberrisiken verstehen – Rechtliche Unterstützung bei Versicherungsfragen

Die Auseinandersetzung mit Anspruchsfragen im Zusammenhang mit Cyber-Versicherungen kann zu erheblichen Unsicherheiten führen. Fälle, in denen Betrugsmaschen über manipulierte E-Mail-Kommunikation zu finanzi Einbußen führen, zeigen, wie wichtig das genaue Verständnis der vertraglichen Grundlagen ist. Besonders wenn traditionelle IT-Sicherheitsverletzungen nicht vorliegen, entstehen komplexe Fragestellungen zur Auslegung der Versicherungsbedingungen.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre individuelle Situation fachgerecht zu analysieren und die relevanten vertraglichen Bestimmungen in Ihrem Interesse zu interpretieren. Vertrauen Sie auf unsere präzise und objektive Beratung, um die für Sie besten rechtlichen Handlungsmöglichkeiten zu identifizieren und somit Klarheit in einem komplexen Umfeld zu erlangen.

Ersteinschätzung anfragen

Häufig gestellte Fragen zu versicherungsrechtlichen Themen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was genau versteht man unter einer Informationssicherheitsverletzung im Rahmen einer Cyber-Versicherung und welche typischen Beispiele gibt es?

Eine Informationssicherheitsverletzung im Rahmen einer Cyber-Versicherung bezieht sich auf Vorfälle, bei denen die Verfügbarkeit, Integrität oder Vertraulichkeit von Daten oder IT-Systemen beeinträchtigt wird. Dies kann durch verschiedene Arten von Cyber-Angriffen geschehen, wie z.B. Hacking, Malware-Infektionen, Phishing-Angriffe, Datenlecks oder unbefugten Zugriff auf sensible Informationen.

Typische Beispiele für Informationssicherheitsverletzungen sind:

  • Datenverlust: Wenn Daten gelöscht oder unzugänglich gemacht werden.
  • Datenmanipulation: Wenn Daten gefälscht oder verändert werden.
  • Datendiebstahl: Wenn Daten an unberechtigte Personen weitergegeben werden.
  • Netzwerksicherheitsverletzungen: DDoS-Angriffe oder die Infiltration von Systemen mit Schadsoftware.
  • Cyber-Erpressung: Wenn Hacker Lösegeld für die Freigabe von verschlüsselten Daten fordern.

Diese Vorfälle können erhebliche finanzielle und reputationsbedrohende Folgen für Unternehmen haben und werden durch eine Cyber-Versicherung abgedeckt.


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Welche Pflichten habe ich als Versicherungsnehmer, um im Falle eines Cyber-Angriffs meinen Anspruch auf Versicherungsleistungen nicht zu gefährden?

Um im Falle eines Cyber-Angriffs Ihren Anspruch auf Versicherungsleistungen nicht zu gefährden, sollten Sie als Versicherungsnehmer folgende wichtige Pflichten beachten:

Einhaltung von Sicherheitsstandards: Es ist entscheidend, dass Sie regelmäßige Updates durchführen, Firewalls und Antivirensoftware einsetzen und andere Sicherheitsmaßnahmen umsetzen, um Ihre IT-Systeme zu schützen. Dies hilft, das Risiko eines Cyber-Angriffs zu minimieren und sicherzustellen, dass Sie im Schadensfall den Versicherungsschutz nicht verlieren.

Unverzügliche Meldung von Sicherheitsvorfällen: Sobald Sie einen Cyber-Angriff feststellen, sollten Sie diesen unverzüglich der Versicherung melden. Eine zeitnahe Meldung ist entscheidend, um die Schadensregulierung zu erleichtern und sicherzustellen, dass der Versicherer alle notwendigen Informationen erhält.

Zusammenarbeit bei der Aufklärung des Schadensfalls: Sie sollten vollständig mit der Versicherung zusammenarbeiten, um den Schadenfall aufzuklären. Dazu gehört es, alle relevanten Informationen bereitzustellen und an der Untersuchung des Vorfalls mitzuwirken.

Dokumentation relevanter Informationen: Halten Sie alle relevanten Informationen zu Ihren IT-Sicherheitsmaßnahmen und Schadensfällen gründlich dokumentiert. Dies kann im Schadensfall helfen, nachzuweisen, dass Sie Ihre Obliegenheiten erfüllt haben und dass falsche Angaben nicht ursächlich für den Schaden waren.

Verletzung dieser Pflichten: Wenn Sie diese Pflichten nicht erfüllen, kann dies zur Ablehnung Ihres Versicherungsanspruchs führen. Insbesondere falsche oder unvollständige Angaben bei der Antragstellung können den Versicherungsschutz gefährden.

Es ist wichtig, dass Sie alle Risikofragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten, um sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz im Ernstfall greift.


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Was sind typische Ausschlussklauseln in Cyber-Versicherungsverträgen und wie kann ich diese verstehen?

Cyber-Versicherungsverträge enthalten oft Ausschlussklauseln, die bestimmte Ereignisse oder Umstände vom Versicherungsschutz ausschließen. Diese Klauseln sind wichtig, da sie bestimmen, wann eine Versicherung nicht zahlt. Hier sind einige häufige Ausschlussklauseln:

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden: Wenn ein Schaden absichtlich verursacht wurde, zahlen die meisten Versicherungen nicht.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Wenn ein Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten entsteht, kann die Versicherung ebenfalls ablehnen, zu zahlen.
  • Krieg, Terrorismus oder innere Unruhen: Schäden, die durch Krieg, Terrorismus oder innere Unruhen verursacht werden, sind oft ausgeschlossen.
  • Bereits bekannte Sicherheitslücken: Wenn ein Unternehmen bekannte Sicherheitslücken nicht behebt und dadurch ein Schaden entsteht, kann die Versicherung den Schaden ablehnen.
  • Vertragsstrafen und Bußgelder: Diese sind in der Regel nicht durch eine Cyberversicherung abgedeckt.

Um diese Ausschlussklauseln zu verstehen, ist es wichtig, den Versicherungsvertrag sorgfältig zu lesen und sich über die spezifischen Bedingungen zu informieren. Beispiele für Situationen, in denen diese Klauseln greifen könnten, sind:

  • Ein Mitarbeiter löscht absichtlich wichtige Daten, was als vorsätzlicher Schaden gilt.
  • Ein Unternehmen ignoriert bekannte Sicherheitslücken und wird Opfer eines Angriffs.
  • Ein Betrieb wird durch einen Terroranschlag geschädigt.

Es ist entscheidend, die spezifischen Bedingungen des eigenen Vertrags zu kennen, um Überraschungen zu vermeiden.


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Was kann ich tun, wenn meine Cyber-Versicherung einen Anspruch wegen Betrugsverdachts ablehnt?

Wenn Ihre Cyber-Versicherung einen Anspruch wegen Betrugsverdachts ablehnt, gibt es mehrere Schritte, die Sie in Betracht ziehen können:

1. Überprüfung der Ablehnungsbegründung und der Versicherungsbedingungen:

  • Prüfen Sie die Gründe für die Ablehnung sorgfältig. Versicherungen lehnen oft ab, wenn sie den Verdacht haben, dass der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht hat.
  • Lesen Sie Ihre Versicherungsbedingungen genau durch, um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllt haben.

2. Einholung einer unabhängigen juristischen Beratung:

  • Suchen Sie sich einen Fachmann, der Ihre Situation überprüft und Ihnen hilft, Ihre Ansprüche zu bewerten.

3. Zusammenstellung von Beweismitteln:

  • Sammeln Sie alle relevanten Beweise, die zeigen, dass Sie keine betrügerische Absicht hatten. Dazu gehören Dokumente über Ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen und Zeugenaussagen.

4. Einlegung eines Widerspruchs bei der Versicherung:

  • Fordern Sie die Versicherung auf, Ihre Entscheidung zu überdenken. Dies kann außergerichtlich erfolgen.

5. Erhebung einer Klage vor Gericht:

  • Wenn alle anderen Schritte fehlschlagen, bleibt Ihnen die Möglichkeit, vor Gericht zu klagen. Hierbei wird die Beweislast eine entscheidende Rolle spielen.

Bedeutung der Beweislast:

  • Die Beweislast liegt in der Regel bei Ihnen, um nachzuweisen, dass keine betrügerische Absicht bestand. Eine sorgfältige Dokumentation Ihrer Maßnahmen kann entscheidend sein.

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Welche Rolle spielt die Beweislast bei der Ablehnung eines Cyber-Versicherungsanspruchs wegen Betrugs?

Die Beweislast spielt eine entscheidende Rolle, wenn ein Versicherer einen Cyber-Versicherungsanspruch wegen Betrugs ablehnt. Grundsätzlich muss der Versicherer den Betrug beweisen, um den Anspruch ablehnen zu können. Dies bedeutet, dass der Versicherer nachweisen muss, dass der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat oder dass ein Betrug vorliegt.

Für den Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass er im Gegenzug nachweisen muss, dass er seine vertraglichen Pflichten erfüllt hat. Dazu gehören beispielsweise die Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen oder die korrekte Meldung von Schäden. Wenn der Versicherungsnehmer beispielsweise nicht die erforderlichen Sicherheitsstandards eingehalten hat, könnte dies als Verletzung seiner Obliegenheiten angesehen werden, was die Leistungspflicht des Versicherers beeinflussen könnte.

Relevante Beweismittel in solchen Fällen können technische Analysen, Zeugenaussagen oder Dokumente sein, die den Schaden und dessen Ursache belegen. Die Beweislastverteilung ist entscheidend, da sie bestimmt, wer im Streitfall was beweisen muss. In einigen Fällen kann es auch zu einer Beweislastumkehr kommen, bei der der Versicherer beweisen muss, dass der Schaden nicht versichert ist.

Für Unternehmen und Privatpersonen ist es wichtig, sich über die genauen Bedingungen ihrer Versicherungspolicen zu informieren, um im Schadensfall bestmöglich abgesichert zu sein.


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⚖️ DISCLAIMER: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Cyber-Versicherung

Eine Cyber-Versicherung ist ein spezieller Versicherungsvertrag, der Unternehmen vor finanziellen Folgen von Cyber-Angriffen und Datenschutzverletzungen schützt. Diese Versicherung deckt typischerweise Schäden ab, die durch Hacker-Angriffe, Datenverlust, Betriebsunterbrechungen oder Cyber-Erpressung entstehen können. Der Versicherungsschutz ist modular aufgebaut und kann verschiedene Bausteine wie Haftpflicht-, Eigenschadens- und Assistance-Leistungen umfassen. Die gesetzliche Grundlage bildet das Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Beispiel: Ein Unternehmen schließt eine Cyber-Versicherung ab, die bei Hackerangriffen auf das eigene Netzwerk Kosten für IT-Forensik, Wiederherstellung von Daten und Betriebsunterbrechungen abdeckt.


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Cyber-Vertrauensschaden

Ein Cyber-Vertrauensschaden bezeichnet in der Versicherungswirtschaft finanzielle Verluste, die durch betrügerische elektronische Kommunikation oder Manipulation entstehen. Dabei werden Vertrauensverhältnisse ausgenutzt, um das Opfer zu Zahlungen oder anderen finanziellen Handlungen zu veranlassen. Diese Schäden entstehen typischerweise durch Social Engineering, gefälschte E-Mails oder kompromittierte elektronische Kommunikation. Der Begriff ist nicht gesetzlich definiert, sondern ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Beispiel: Ein Betrüger gibt sich per E-Mail als Geschäftsführer aus („Fake President“) und weist einen Mitarbeiter an, dringend eine Überweisung zu tätigen, wodurch dem Unternehmen ein finanzieller Schaden entsteht.


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Netzwerksicherheitsverletzung

Eine Netzwerksicherheitsverletzung bezeichnet im versicherungsrechtlichen Kontext einen unbefugten Zugriff auf oder eine Beeinträchtigung des IT-Systems eines Unternehmens. Sie umfasst Hacking-Angriffe, Malware-Infektionen oder andere Formen des unautorisierten Eindringens in das Computernetzwerk. In Cyber-Versicherungsbedingungen ist dieser Begriff meist präzise definiert und bildet die Grundlage für den Versicherungsschutz. Die Definition ist entscheidend für die Frage, ob ein Schadensereignis versichert ist.

Beispiel: Ein Hacker verschafft sich Zugang zum E-Mail-System eines Unternehmens und kann dadurch interne Kommunikation abhören oder manipulieren, was als Netzwerksicherheitsverletzung im Sinne vieler Cyber-Versicherungen gilt.


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Fake President Betrug

Der Fake President Betrug ist eine spezialisierte Form des Betrugs im Geschäftsumfeld, bei der sich Täter als Führungskräfte (meist CEO oder CFO) ausgeben und Mitarbeiter per E-Mail oder Telefon zu dringenden Überweisungen anweisen. Diese Betrugsmasche zielt gezielt auf die Autoritätsstrukturen in Unternehmen ab und nutzt Zeitdruck sowie Vertraulichkeit, um kritisches Hinterfragen zu verhindern. Strafrechtlich handelt es sich um einen Betrug gemäß § 263 StGB.

Beispiel: Ein Mitarbeiter der Buchhaltung erhält eine täuschend echte E-Mail vom vermeintlichen Geschäftsführer mit der Aufforderung, umgehend 85.000 Euro für eine „vertrauliche Akquisition“ zu überweisen, wobei die E-Mail tatsächlich von Betrügern stammt.


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Versicherungsbedingungen

Versicherungsbedingungen sind das vertragsrechtliche Fundament eines Versicherungsverhältnisses, das die Rechte und Pflichten beider Parteien sowie den Umfang des Versicherungsschutzes detailliert festlegt. Sie bestehen typischerweise aus Allgemeinen (AVB) und Besonderen Versicherungsbedingungen (BVB) und definieren präzise, welche Ereignisse versichert sind und welche ausgeschlossen werden (Risikoausschlüsse). Gemäß § 307 BGB unterliegen sie als Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Inhaltskontrolle.

Beispiel: In den Versicherungsbedingungen einer Cyber-Versicherung ist festgelegt, dass nur Schäden durch direkte Angriffe auf das eigene Netzwerk des Versicherten gedeckt sind, nicht aber Betrug durch kompromittierte Systeme von Geschäftspartnern.


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Vorläufige Vollstreckbarkeit

Vorläufige Vollstreckbarkeit bezeichnet die Möglichkeit, ein Gerichtsurteil schon vor seiner Rechtskraft zu vollstrecken. Dies ist in den §§ 708 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Die siegreiche Partei kann damit Ansprüche durchsetzen, obwohl das Urteil noch mit Rechtsmitteln angefochten werden kann. Zum Schutz der unterlegenen Partei wird häufig eine Sicherheitsleistung verlangt, die potenzielle Schäden abdecken soll, falls das Urteil später aufgehoben wird.

Beispiel: Im vorliegenden Fall könnte die Versicherung ihre Anwaltskosten von der Klägerin einfordern, muss aber eine Sicherheitsleistung hinterlegen, falls das Urteil in einer höheren Instanz gekippt werden sollte.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 1, § 3, § 4: Das VVG regelt die Grundlagen des Versicherungsvertrags, definiert die Pflichten von Versicherer und Versicherungsnehmer und bestimmt, wie Versicherungsverträge zustande kommen. Es bildet den rechtlichen Rahmen für Cyber-Versicherungen und legt fest, unter welchen Bedingungen ein Versicherungsanspruch entsteht. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das VVG bildet die Basis für den Cyber-Versicherungsvertrag zwischen der Klägerin und der Beklagten und bestimmt, ob und inwieweit die Klägerin einen Anspruch auf Versicherungsleistungen aus diesem Vertrag hat.
  • Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für Cyber-Risiken (AGB-Recht § 305 ff. BGB): Die AVB konkretisieren den Versicherungsumfang, definieren versicherte Ereignisse und legen Leistungsausschlüsse fest. Als Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen sie der Inhaltskontrolle nach dem BGB und müssen transparent und fair sein. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die AVB der Cyber-Versicherung definieren, welche Cyber-Risiken versichert sind. Entscheidend ist, ob der konkrete Phishing-Vorfall und der daraus resultierende Vermögensschaden unter die Definitionen der AVB, insbesondere unter „Cyber-Vertrauensschäden“ oder „Netzwerksicherheitsverletzungen“, fallen.
  • Definition „Netzwerksicherheitsverletzung“ und „Cyber-Vertrauensschaden“ (Teil A 3.3., Teil D AVB): Die AVB definieren spezifische Begriffe wie „Netzwerksicherheitsverletzung“ und den Baustein „Cyber-Vertrauensschäden“. Diese Definitionen legen den genauen Umfang des Versicherungsschutzes fest und sind maßgeblich für die Beurteilung des Versicherungsfalls. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht muss prüfen, ob der Phishing-Angriff, bei dem die Klägerin zur Zahlung auf ein falsches Konto verleitet wurde, unter die Definition einer „Netzwerksicherheitsverletzung“ oder unter den Versicherungsschutz für „Cyber-Vertrauensschäden“ gemäß den AVB fällt, um einen Leistungsanspruch zu begründen.
  • Beweislast im Versicherungsrecht (§ 286 ZPO): Grundsätzlich trägt der Versicherungsnehmer die Beweislast für das Vorliegen eines Versicherungsfalls und den entstandenen Schaden. Der Versicherer muss Leistungsausschlüsse beweisen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Klägerin muss beweisen, dass ein versichertes Ereignis gemäß den AVB vorliegt, also eine „Informationssicherheitsverletzung“ im Sinne der Bedingungen stattgefunden hat und dadurch der Schaden entstanden ist.
  • Grundsatz von Treu und Glauben im Versicherungsrecht (§ 157, § 242 BGB, § 1 VVG): Im Versicherungsvertragsrecht gilt der Grundsatz von Treu und Glauben, der sowohl für den Versicherer als auch den Versicherungsnehmer gilt. Dies betrifft die Auslegung von Versicherungsbedingungen und das Verhalten beider Parteien im Versicherungsfall. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Bei der Auslegung der AVB und der Beurteilung des Verhaltens der Klägerin und der Versicherung im Zusammenhang mit dem Schadenfall ist der Grundsatz von Treu und Glauben zu berücksichtigen, um eine faire und angemessene Lösung zu finden.

Das vorliegende Urteil


LG Hagen – Az.: 9 O 258/23 – Urteil vom 15.10.2024


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