OLG Bremen Az: 3 U 35/13 Urteil vom 06.02.2014 Das Urteil des Landgerichts Bremen vom 16.06.2013 wird auf die Berufung der Beklagten wie folgt abgeändert: Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin wird auf die Widerklage verurteilt, € 1.885,24 als Übertragungswert auf die Versicherung zur Nummer […] bei der […] Krankenversicherung AG zu zahlen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von […]
Krankentagegeldversicherung
Bei einer Krankentagegeldversicherung ist es grundsätzlich der Versicherungsnehmer, der Eintritt und Fortdauer bedingungsgemäßer Arbeitsunfähigkeit darzulegen und zu beweisen hat. Die Vorlage ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen reicht dafür nicht aus. Sobald bei dem Versicherungsnehmer eine Berufsunfähigkeit eintritt, ist die Krankentagegeldversicherung leistungsfrei. Daher ist es Aufgabe des Versicherers, darzulegen und zu beweisen, dass seine Leistungspflicht zu dem von ihm behaupteten Zeitpunkt wegen Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers geendet hat. Eine Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers liegt vor, wenn er nach medizinischem Befund im […]
In der Krankentagegeldversicherung ist Maßstab für die Prüfung der Arbeitsunfähigkeit der bisher ausgeübte Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung. Daher kann der Versicherer den Versicherten nicht darauf verweisen, unter Kapitaleinsatz eine Weiterführung seiner bisherigen Tätigkeit unter geänderten Bedingungen zu ermöglichen (BGH, Urteil vom 20.05.2009, Az.: IV ZR 274/06).
Viele Krankentagegeldversicherungen sehen in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen (MB/KT) in § 5 Abs. 1 g MB/KT einen Wegfall der Leistungspflicht der Krankentagegeldversicherung während Kur- und Sanatoriumsbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger vor. Nach diesseitiger Auffassung und der Auffassung einiger Gerichte hält die Vertragsklausel des § 5 Abs. 1 g MB/KT keiner Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand und ist daher nichtig (vgl. LG Hildesheim, Urteil vom 05.07.2005, Az.: 3 O 114/05 sowie OLG Oldenburg, Urteil vom 01.10.1997, […]
In der Krankentagegeldversicherung setzt der Eintritt eines Versicherungsfalles neben der medizinisch notwendigen Heilbehandlung eine in deren Verlauf ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit voraus. Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgeht. Diese Definition der Arbeitsunfähigkeit knüpft an die konkrete berufliche Tätigkeit der versicherten Person und nicht allgemein an ihre beruflichen Möglichkeiten an. Dementsprechend bemisst sich die Arbeitsunfähigkeit […]
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