Skip to content

Betriebshaftpflichtversicherung

Überblick über die BHV

Die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) deckt die Haftpflichtrisiken eines industriellen, gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betriebes ab. In vielen Punkten ähnelt die BHV der gesetzlichen Haftpflichtversicherung. Allerdings werden im Gegensatz zur privaten Haftpflichtversicherung bei der BHV keine Privatpersonen, sondern vielmehr ganze Unternehmen, selbstständige Handwerker und Gewerbetreibende sowie Freiberufler versichert. Die BHV haftet demnach also für Schäden, welche einer außenstehenden Person aufgrund betrieblicher Aktivitäten entstanden sind.

betriebshaftpflichtversicherung

Versicherungspflicht und versicherter Personenkreis

betriebshaftpflichversicherung und die versichterten PersonenBei der BHV handelt es sich grundsätzlich um eine freiwillige Versicherung. Dennoch besteht für einige Berufsgruppen eine gesetzliche Pflicht zur Deckungsvorsorge. Dazu zählen untern anderem Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und auch Ärzte. Der Versicherungszwang für diesen Personenkreis ergibt sich aus der großen Gefahr von Falschberatungen oder falschen Berechnungen, die schnell zu immensen Schäden führen können. Im Rahmen der BHV ist nicht nur der Versicherungsnehmer selbst versichert. Da die meisten Schadensursachen im betrieblichen Zusammenhang durch das Personal entstehen, werden durch die BHV auch sämtliche Arbeitnehmer sowie das Unternehmen als juristische Person selbst gegen Haftpflichtrisiken abgesichert. Die BHV greift allerdings nur, wenn der Schaden durch betriebliche Aktivitäten entstanden ist.

Leistungen der Versicherung

Das Hauptaugenmerk der BHV liegt in der Freistellung des Versicherten von Schadensersatzansprüchen, die von Dritten erhoben werden. Die Forderungen werden dabei vom Versicherungsgeber auf ihre Richtigkeit überprüft, wodurch der Versicherungsnehmer gewissermaßen Dank der BHV vor unbegründeten Ansprüchen geschützt wird. Da die Kosten dieser juristischen Prüfung immer vom Versicherer gezahlt werden, wirkt die BHV wie eine passive Rechtsschutzversicherung. Im Falle eines Rechtsstreits führt ebenfalls der Versicherungsgeber den Prozess und kommt auch für etwaige Kosten, die aufgrund des Rechtsstreits stehen, auf. Sollten die Ansprüche auf Schadensersatz begründet und durchsetzbar sein, leistet der Versicherer direkt an den Geschädigten. Eine direkte Leistung an den Versicherten kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht.

Versicherte und nicht versicherte Schäden

versicherungsschutz bei der bhvIm Rahmen einer BHV sind grundsätzlich sämtliche Personen- und Sachschäden, die infolge von betrieblichen Aktivitäten entstanden sind, versichert. In der Regel beträgt die Deckungssumme für Personenschäden zwei Mio. Euro und die für Sachschäden eine Mio. Euro. Der generelle Versicherungsschutz gilt zudem für Vermögensschäden, welche in einem direkten Zusammenhang mit Sach- oder Personenschäden stehen. Darüber hinaus können die Vertragsparteien im Zuge der freien Vertragsgestaltung verschiedene Schäden versichern, die im Versicherungsschein festgehalten werden sollten. Nichtversichert sind hingegen Arbeitsunfälle, da in einem solchen Fall die Unfallversicherung greift. Weitere Beispiele für nichtversicherte Schäden sind vorsätzlich verursachte Schäden, Schäden an geliehenen, vermieteten oder geleasten Gerätschaften oder vertraglich abgeleitete Verpflichtungen. Hier sollte genau abgewogen werden, welche Schäden typischerweise im Betrieb vorkommen und für welche davon eine BHV sinnvoll erscheint. Außerdem sind für einen vollumfänglichen Schutz des Unternehmens oftmals noch weitere Versicherungen notwendig. Dazu zählen beispielsweise die Produkthaftpflicht- oder die Umwelthaftpflichtversicherung. Bei Zweifeln bezüglich des richtigen Versicherungsschutzes ist eine Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte, die das Geschäft und dessen Risiken gut kennen, eine sinnvolle Option.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Unsere Hilfe im Versicherungsrecht

Egal ob Ihre Versicherung die Zahlung verweigert oder Sie Unterstützung bei der Schadensregulierung benötigen. Wir stehen Ihnen zur Seite.

 

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Wissenswertes aus dem Versicherungsrecht

Urteile aus dem Versicherungsrecht

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!