Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Versicherungsbetrug: Bedeutung von Anzeigepflichten bei Brandschäden
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Was sind die wichtigsten Pflichten gegenüber der Versicherung nach einem Brandschaden?
- Welche Folgen haben falsche Angaben gegenüber der Versicherung?
- Wie muss ein Brandschaden dokumentiert werden?
- Ab wann gilt eine Betriebsänderung als versicherungsrelevant?
- Welche Rechtsmittel bestehen bei Ablehnung des Versicherungsanspruchs?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Essen
- Datum: 19.10.2022
- Aktenzeichen: 18 O 375/21
- Verfahrensart: Zivilrechtsstreit
- Rechtsbereiche: Versicherungsrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Der Kläger, Inhaber eines KFZ-Teilehandels, beansprucht Versicherungsleistungen aus einer Inhaltsversicherung bei der Beklagten wegen eines Brandschadens. Er argumentiert, dass ihm durch den Brand beträchtliche Schäden an seinen Gütern, insbesondere Autoteilen, entstanden sind, die nicht sein Eigentum sind. Er gibt an, das Feuer sei ohne sein Verschulden entstanden.
- Beklagte: Die Versicherungsgesellschaft, die den Vertrag mit dem Kläger geschlossen hat. Sie argumentiert, dass der Versicherungsschutz nicht greife, da der tatsächliche Betriebszweck von der angegebenen Betriebsbeschreibung abweicht. Zudem zweifelt sie die Eigentümerstellung des Klägers an und erhebt die Einrede der Verjährung.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Kläger versuchte nach einem Brand in seiner Lagerhalle, Schäden aus einer Inhaltsversicherung geltend zu machen. Der Kläger hatte in seinem Betrieb Autoteile gelagert, die angeblich durch das Feuer beschädigt wurden und die nach Nigeria verkauft werden sollten.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob der Kläger einen Anspruch auf Versicherungsleistungen hatte, obwohl er eventuell seine Mitteilungspflichten verletzt hatte, ungenaue Angaben zur Betriebsart gemacht hatte und es Unsicherheiten hinsichtlich der Eigentümerstellung der beschädigten Güter gab.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen. Der Kläger hat keinen Anspruch auf Leistungen aus der Versicherung aufgrund verschiedener Obliegenheitsverletzungen und fehlender Beweisführung.
- Begründung: Die Versicherung muss nicht leisten, da der Kläger seinen Mitteilungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkam, unrichtige Angaben zum Schadensereignis machte und nicht ausreichend nachweisen konnte, dass die Schäden seine eigenen Güter betrafen. Des Weiteren hat der Kläger keine ausreichenden Angaben zum Zeitwert der zerstörten Sachen gemacht.
- Folgen: Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Aufgrund der umfassenden Obliegenheitsverletzungen ist die Versicherung leistungsfrei, unabhängig von der etwaigen Entstehung eines Schadens. Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung wahrheitsgemäßer Angaben und zeitnaher Schadenmeldungen für den Erhalt von Versicherungsleistungen.
Versicherungsbetrug: Bedeutung von Anzeigepflichten bei Brandschäden
Die Betriebs-Haftpflichtversicherung und die Inhaltsversicherung sind zentrale Bausteine für den Schutz von Unternehmen vor finanziellen Risiken. Während die Betriebs-Haftpflichtversicherung Haftungsansprüche abdeckt, die Dritte aufgrund von Schäden an deren Eigentum oder Personen geltend machen könnten, sorgt die Inhaltsversicherung für den Schutz von Betriebseinrichtungen und Waren gegen Sachschäden. Insbesondere bei einem Brandschaden kann es zu komplexen Versicherungsfragen kommen, die sich um die Schadensregulierung und die Erfüllung von Vertragsbedingungen drehen, wie zum Beispiel den vorvertraglichen Anzeigepflichten.
Falschangaben bei der Schadensmeldung können gravierende Folgen haben, die bis hin zu Versicherungsbetrug reichen. Wenn beispielsweise relevante Informationen nicht korrekt angegeben werden, kann dies den Versicherungsschutz erheblich beeinträchtigen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Im folgenden Kapitel wird ein konkreter Fall beleuchtet, in dem diese Thematik zu einem strittigen Gerichtsurteil geführt hat.
Der Fall vor Gericht
Versicherungsansprüche wegen Brandschaden in Kfz-Werkstatt gescheitert

Ein Kfz-Teile-Händler in R. ist mit seiner Klage auf Versicherungsleistungen in Höhe von 63.735,25 Euro vor dem Landgericht Essen gescheitert. Die Richter wiesen die Forderungen aus einer Inhaltsversicherung für einen Brandschaden vom 00.00.0000 vollständig zurück.
Nicht genehmigte Betriebsausübung und unklare Schadenshöhe
Der Kläger hatte bei der beklagten Versicherung eine kombinierte Betriebs-Haftpflicht- und Inhaltsversicherung für sein gewerblich genutztes Grundstück abgeschlossen. Während er im Versicherungsschein „KFZ-Handel“ als Betriebsbeschreibung angab, betrieb er tatsächlich einen nicht genehmigten Kfz-Teile-Handel. Er kaufte Fahrzeuge an, zerlegte diese und verkaufte die Teile nach Nigeria.
Am Schadenstag arbeitete der Kläger mit einem Mitarbeiter in der Lagerhalle an Fahrzeugen, als es zu einem Brand kam. Die genauen Umstände der Brandentstehung blieben unklar. Ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung wurde mangels Tatverdachts eingestellt.
Verspätete Meldung und widersprüchliche Angaben
Das Gericht sah mehrere Gründe für die Klageabweisung: Der Kläger konnte die genaue Schadenshöhe nicht nachweisen. Zudem meldete er den Schaden erst am 2. Juni 2016 bei der Versicherung – deutlich verspätet und nicht „unverzüglich“ wie vertraglich vereinbart.
Besonders schwer wogen seine widersprüchlichen Angaben zu den Arbeiten vor dem Brand. Zunächst verneinte er die Nutzung einer Flex, später räumte er diese ein, um dies vor Gericht wieder zu bestreiten. Auch verschwieg er zunächst die gegen ihn geführten Ermittlungsverfahren.
Leistungsfreiheit der Versicherung rechtmäßig
Das Gericht wertete diese Obliegenheitsverletzungen als vorsätzlich. Die wechselnden Aussagen des Klägers ließen sich nur damit erklären, dass er Schwierigkeiten bei der Durchsetzung seiner Ansprüche vermeiden wollte. Eine Gesamtschau seines Verhaltens zeigte, dass ihm zu keiner Zeit an der Aufklärung des Schadenfalls gelegen war.
Die Richter sahen auch keine besonderen Umstände, die trotz der Täuschungen eine teilweise Regulierung rechtfertigen würden. Der Kläger hatte nach eigenen Angaben mit dem Betrieb monatlich nur 500 Euro verdient und diesen nach dem Brand ohnehin aufgegeben.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil verdeutlicht, dass Versicherungsnehmer bei der Schadensmeldung und -abwicklung absolute Sorgfalt und Ehrlichkeit walten lassen müssen. Unvollständige, verspätete oder widersprüchliche Angaben können zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen. Besonders kritisch sieht das Gericht, wenn Versicherungsnehmer relevante Informationen wie laufende Ermittlungsverfahren verschweigen oder ihre Angaben zum Schadenshergang mehrfach ändern. Die Entscheidung zeigt auch, dass bei gewerblichen Schäden der konkrete Zeitwert der beschädigten Gegenstände nachgewiesen werden muss.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie einen Versicherungsschaden haben, müssen Sie diesen unverzüglich melden und von Anfang an vollständig und wahrheitsgemäß über alle Umstände informieren. Dokumentieren Sie den Schaden sorgfältig mit Fotos und bewahren Sie alle relevanten Unterlagen wie Kaufbelege auf. Informieren Sie Ihre Versicherung proaktiv über behördliche Ermittlungen oder Verfahren. Bei der Schadenshöhe müssen Sie den konkreten Wert der beschädigten Gegenstände zum Schadenszeitpunkt nachweisen können – der bloße Kaufpreis reicht nicht aus. Holen Sie sich im Zweifel frühzeitig rechtliche Unterstützung, um Ihre Ansprüche zu sichern.
Benötigen Sie Hilfe?
Bei komplexen Versicherungsfällen kann eine falsche oder unvollständige Schadensmeldung weitreichende Konsequenzen haben. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte analysieren Ihre individuelle Situation und unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche professionell durchzusetzen. Lassen Sie uns gemeinsam die optimale rechtliche Strategie für Ihren Fall entwickeln. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was sind die wichtigsten Pflichten gegenüber der Versicherung nach einem Brandschaden?
Nach einem Brandschaden müssen Sie den Schaden unverzüglich bei Ihrer Versicherung melden. Eine verspätete Meldung kann zu Leistungskürzungen führen.
Meldepflichten und Dokumentation
Sie müssen der Versicherung folgende Angaben zur Verfügung stellen:
- Name, Anschrift und Versicherungsnummer
- Detaillierte Beschreibung des Schadenhergangs und der Ursache
- Liste der beschädigten Gegenstände mit Wertangaben
- Fotos und sonstige Nachweise
- Vorhandene Rechnungen der beschädigten Objekte
Schadenminderung und Erhaltungspflicht
Sie sind verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Dies bedeutet, dass Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten unbeschädigte Gegenstände aus dem Gefahrenbereich entfernen müssen. Dabei dürfen Sie sich jedoch nicht selbst gefährden.
Der Brandort darf nicht verändert werden, bevor die Versicherung den Schaden begutachtet hat. Ausnahmen gelten nur für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung oder wenn es das öffentliche Interesse erfordert. In diesen Fällen müssen Sie den ursprünglichen Zustand durch Fotos oder Videos dokumentieren.
Wahrheitspflicht und Mitwirkung
Bei allen Angaben gegenüber der Versicherung besteht eine strikte Wahrheitspflicht. Falsche oder unvollständige Angaben können zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen. Dies gilt besonders bei Verdacht auf Brandstiftung.
Für die Schadensregulierung müssen Sie eine präzise Aufstellung aller beschädigten oder zerstörten Gegenstände einreichen. Dabei sind genaue Angaben zu Art, Alter und Wert der Sachen erforderlich. Fügen Sie wenn möglich Kaufbelege oder Fotos bei.
Welche Folgen haben falsche Angaben gegenüber der Versicherung?
Falschangaben gegenüber der Versicherung können schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.
Leistungsfreiheit der Versicherung
Wenn Sie bei der Schadensmeldung bewusst falsche Angaben machen oder den Schadensumfang überhöhen, wird die Versicherung vollständig von ihrer Leistungspflicht befreit. Dies gilt selbst dann, wenn nur ein Teil der Angaben falsch ist – die Versicherung muss dann auch die eigentlich berechtigten Ansprüche nicht erfüllen.
Strafrechtliche Konsequenzen
Bewusst falsche Angaben erfüllen den Tatbestand des Betruges nach § 263 StGB. Dies kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu mehreren Jahren geahndet werden. Auch der Versuch, Freunde oder Verwandte fälschlicherweise als Schadenverursacher anzugeben, ist strafbar.
Vertragsrechtliche Folgen
Die Versicherung hat bei Falschangaben verschiedene Möglichkeiten zu reagieren:
Bei fahrlässigen Falschangaben kann sie den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Bei vorsätzlichen oder arglistigen Täuschungen kann die Versicherung vom Vertrag zurücktreten oder diesen anfechten. In diesem Fall wird der Versicherungsvertrag rückwirkend aufgehoben, und Sie verlieren nicht nur den aktuellen Versicherungsschutz, sondern auch alle bereits gezahlten Beiträge.
Praktische Beispiele
Ein typischer Fall ist die Überhöhung von Schadenssummen: Ein Wohnungseigentümer gab bei einem Wasserschaden zusätzliche, nicht vom Schaden betroffene Reparaturen mit an und verlor dadurch seinen kompletten Erstattungsanspruch.
Auch kleine Abweichungen von der Wahrheit können gravierende Folgen haben: Bei einem Einbruchsdiebstahl machte ein Gewerbetreibender falsche Angaben zur Tiefe der Fenstergitterverankerung und verlor seinen Anspruch auf die Versicherungsleistung von 20.000 Euro.
Die Versicherung prüft Schadensfälle sehr genau. Selbst wenn nur ein Teil der Angaben gefälscht ist, verlieren Sie den gesamten Versicherungsschutz für den Schadensfall. Besonders problematisch ist dabei, dass auch Angaben von bevollmächtigten Dritten, wie etwa Familienangehörigen, dem Versicherungsnehmer zugerechnet werden.
Wie muss ein Brandschaden dokumentiert werden?
Eine rechtssichere Brandschadendokumentation erfordert eine systematische und lückenlose Erfassung aller relevanten Informationen. Die Dokumentation muss unmittelbar nach dem Brandvorfall beginnen und chronologisch geführt werden.
Grundlegende Dokumentationselemente
Der Brandschaden muss durch aussagekräftige Fotos und detaillierte schriftliche Aufzeichnungen festgehalten werden. Die Dokumentation sollte den Zustand vor, während und nach dem Brand umfassen. Dabei müssen alle Schäden einzeln erfasst und mit Zeitstempeln versehen werden.
Erforderliche Nachweise
Für eine vollständige Dokumentation benötigen Sie:
- Fotodokumentation aller Schäden mit Datum und Uhrzeit
- Schadensprotokolle mit genauer Beschreibung der Brandursache und des Schadensumfangs
- Inventarlisten der beschädigten Gegenstände
- Rechnungen und Belege für beschädigte Objekte
- Prüfberichte von Sachverständigen
- Feuerwehrberichte und behördliche Dokumente
Dokumentationsstandards
Die Brandschadendokumentation muss beständig und nachhaltig sein. Alle Unterlagen müssen mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden, da sich rechtliche Ansprüche noch nach dieser Zeit ergeben können. Die Dokumentation sollte sowohl digital als auch in Papierform erfolgen, wobei die digitale Version mit Zeitstempeln und abgestuften Benutzerkonten versehen sein muss.
Ab wann gilt eine Betriebsänderung als versicherungsrelevant?
Eine Betriebsänderung ist unmittelbar bei ihrer Planung versicherungsrelevant und muss dem Versicherer gemeldet werden. Dies gilt insbesondere für Änderungen, die das versicherte Risiko beeinflussen können.
Meldepflichtige Änderungen
Versicherungsrelevante Betriebsänderungen umfassen:
- Änderungen des Betriebszwecks oder der Tätigkeitsfelder
- Verlegung des Standorts
- Erweiterung oder Einschränkung der Geschäftstätigkeit
- Grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation
- Einführung neuer Fertigungsverfahren oder Arbeitsmethoden
Zeitpunkt der Meldepflicht
Die Meldung muss vor Durchführung der Änderung erfolgen. Bei der Inhaltsversicherung ist besonders wichtig, dass Sie Änderungen der Betriebsausstattung, des Warenlagers oder der Geschäftsräume rechtzeitig mitteilen.
Folgen der Änderungsmeldung
Nach Eingang der Änderungsmeldung prüft der Versicherer die neuen Risiken und passt gegebenenfalls:
- Die Versicherungssumme an
- Den Versicherungsumfang
- Die Beitragshöhe entsprechend dem geänderten Risiko
Bei einem Umzug des Betriebs ist zu beachten, dass die neuen Geschäftsräume und das Inventar nicht automatisch mitversichert sind. Eine rechtzeitige Meldung ist hier besonders wichtig, damit der Versicherungsvertrag angepasst werden kann.
Welche Rechtsmittel bestehen bei Ablehnung des Versicherungsanspruchs?
Bei einer Ablehnung Ihres Versicherungsanspruchs können Sie in mehreren Stufen vorgehen:
Schriftlicher Widerspruch
Nach einer Ablehnung sollten Sie zunächst schriftlich Widerspruch einlegen. Setzen Sie dabei eine angemessene Frist zur Antwort und Zahlung der Schadenssumme. In Ihrem Widerspruchsschreiben müssen Sie auf die Ablehnungsgründe eingehen und Ihren Fall nochmals ausführlich darlegen. Fügen Sie relevante Dokumente wie Gutachten bei und versenden Sie den Widerspruch per Einschreiben.
Beschwerdemanagement
Wenn der Widerspruch erfolglos bleibt, können Sie sich an das Beschwerdemanagement oder den Vorstand der Versicherung wenden. Da diese Beschwerde „von ganz oben“ kommt, wird Ihr Fall nochmals eingehend geprüft.
Schlichtungsstellen
Als nächste Instanz steht Ihnen die kostenlose Schlichtung durch die Versicherungsombudsstelle zur Verfügung. Die Entscheidung der Schlichtungsstelle kann für die Versicherung bindend sein.
Aufsichtsbehörde
Parallel können Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden. Die BaFin prüft, ob die Versicherung Vertragsbedingungen und rechtliche Vorgaben eingehalten hat. Sie fordert eine Stellungnahme des Versicherungsvorstands an, der den Fall erneut prüfen muss.
Gerichtliche Klärung
Wenn alle vorherigen Schritte nicht zum Erfolg führen, bleibt der Klageweg. Beachten Sie dabei die geltenden Verjährungsfristen. Bei Unklarheiten über den Zeitpunkt des Schadenseintritts, wie etwa bei Rechtsschutzversicherungen, gibt es höchstrichterliche Entscheidungen, die meist zugunsten der Versicherten ausfallen.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Obliegenheit
Eine rechtliche Pflicht oder Verhaltensanforderung im Versicherungsvertrag, die der Versicherungsnehmer erfüllen muss, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Anders als bei normalen Vertragspflichten kann die Versicherung die Erfüllung nicht einklagen, aber bei Verletzung den Versicherungsschutz verweigern. Geregelt in §§ 28, 37 VVG. Beispiel: Die unverzügliche Meldung eines Schadensfalls oder die wahrheitsgemäße Angabe aller relevanten Umstände.
Vorvertragliche Anzeigepflicht
Die gesetzliche Verpflichtung des Versicherungsnehmers, vor Vertragsabschluss alle ihm bekannten Gefahrumstände wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben, die für die Risikoeinschätzung der Versicherung wichtig sind. Geregelt in § 19 VVG. Bei Verletzung kann die Versicherung vom Vertrag zurücktreten. Beispiel: Die korrekte Angabe der tatsächlichen Geschäftstätigkeit bei einer Betriebsversicherung.
Inhaltsversicherung
Eine Sachversicherung für Unternehmen, die das bewegliche Eigentum eines Betriebs wie Maschinen, Waren und Einrichtungsgegenstände gegen Schäden durch Feuer, Einbruch oder andere vereinbarte Gefahren absichert. Basiert auf §§ 88 ff. VVG. Anders als die Gebäudeversicherung schützt sie nicht die Immobilie selbst, sondern nur deren Inhalt.
Leistungsfreiheit
Die rechtliche Folge, wenn eine Versicherung aufgrund von Vertragsverletzungen des Versicherungsnehmers (z.B. Obliegenheitsverletzungen) von ihrer Zahlungspflicht befreit wird. Geregelt in §§ 28, 37 VVG. Die Versicherung muss dann trotz eingetretenem Versicherungsfall nicht zahlen. Beispiel: Vorsätzlich falsche Angaben bei der Schadensmeldung führen zur vollständigen Leistungsfreiheit.
Schadensregulierung
Der gesamte Prozess der Schadensprüfung und -abwicklung durch die Versicherung nach einem Versicherungsfall. Umfasst die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, Feststellung der Schadenshöhe und Entscheidung über die Versicherungsleistung. Basiert auf §§ 14, 15 VVG. Die Versicherung muss dabei die Interessen des Versicherungsnehmers angemessen berücksichtigen.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 45 Abs. 3 VVG: Diese Vorschrift regelt die Bedingungen, unter denen ein Versicherungsnehmer bei Schäden an fremdem Eigentum Ansprüche geltend machen kann. Er verlangt die Zustimmung des Eigentümers, um sicherzustellen, dass keine unberechtigten Ansprüche erhoben werden. Im vorliegenden Fall bestreitet die Beklagte die Aktivlegitimation des Klägers, da er fremde Gegenstände ohne entsprechende Erlaubnis als seinen Schaden angibt.
- § 84 VVG: Hier wird festgelegt, dass der Versicherungsnehmer besondere Obliegenheiten hat, die er zu beachten hat, um Versicherungsschutz zu erhalten. Wenn diese Obliegenheiten verletzt werden, kann die Versicherung ihre Leistung verweigern. Der Kläger hat ein nicht genehmigtes Gewerbe betrieben, was in der Folge zur Ablehnung seiner Ansprüche führen könnte, da dies einen Verstoß gegen die vereinbarten Versicherungsbedingungen darstellt.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Die AGB, die der Versicherung zugrunde liegen, definieren die Rahmenbedingungen des Versicherungsvertrages und beinhalten spezifische Ausschlüsse und Obliegenheiten. Der Kläger hat eine Versicherung für den „KFZ-Handel“ abgeschlossen, jedoch nicht für die Zerlegung von Fahrzeugen, was zur Ablehnung des Versicherungsanspruchs führt, da der tatsächliche Geschäftsbetrieb nicht im Einklang mit den Bedingungen steht.
- § 1 I des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG): Diese Norm legt fest, dass ein Versicherungsschutz nur für die im Vertrag benannten Risiken besteht. Der Kläger hat ein Risiko aus einem Brand, jedoch hat die Beklagte klargestellt, dass der Vertrag nicht für das tatsächliche Gewerbe des Kläger, das das Ausschlachten von Fahrzeugen beinhaltet, geeignet ist, was die Grundlage für die Ablehnung der Schadenersatzforderungen bildet.
- § 153a StPO: Diese Vorschrift regelt die Einstellung eines Verfahrens nach Erfüllung einer Auflage, was im Strafverfahren des Klägers aufgrund fahrlässiger Brandstiftung geschehen ist. Obwohl die Einstellung des Verfahrens für den Kläger positiv ist, bestätigt sie auch, dass der Rechtsstreit aufgrund einer straftatbestandlichen Prüfung zusammenhängt, was das Image des Klägers beeinträchtigen und die Argumentationslinie in Bezug auf sein Verschulden bei der Versicherung beeinflussen könnte.
Das vorliegende Urteil
Landgericht Essen – Az.: 18 O 375/21 – Urteil vom 19.10.2022
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