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Berufung abgewiesen: Wann sind neue Beweismittel zu spät?

Eine Hausbesitzerin kämpfte vor dem OLG Brandenburg um Ansprüche gegen ihre Wohngebäudeversicherung, reichte aber entscheidende neue Beweismittel im Berufungsverfahren verspätet ein. Diese wichtigen Belege sollten den Fall eigentlich drehen – doch gerade ihre verspätete Vorlage wurde ihr zum unerwarteten Verhängnis.

Zum vorliegenden Urteil 11 U 37/25 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg
  • Datum: 13.08.2025
  • Aktenzeichen: 11 U 37/25
  • Verfahren: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht, Wohngebäudeversicherung

  • Das Problem: Eine Versicherte stritt mit ihrer Wohngebäudeversicherung über die Höhe der Neuwertentschädigung nach einem Schaden. Sie legte Berufung ein, da sie vom Gericht mehr Geld für den Wiederaufbau ihres Hauses verlangte.
  • Die Rechtsfrage: Darf ein höheres Gericht eine Berufung ablehnen, wenn die Klägerin erst spät im Verfahren neue Fakten und Unterlagen vorlegt, die schon früher hätten eingereicht werden müssen?
  • Die Antwort: Nein. Das Gericht wies die Berufung ab, weil die Klägerin entscheidende neue Unterlagen viel zu spät eingereicht hatte. Diese hätten bereits zu Beginn des Berufungsverfahrens vorgelegt werden müssen.
  • Die Bedeutung: Diese Entscheidung zeigt, dass alle relevanten Informationen und Belege im Gerichtsverfahren rechtzeitig vorgelegt werden müssen. Wer wichtige neue Fakten zu spät einreicht, riskiert, dass der Fall deswegen verloren geht.

Der Fall vor Gericht


Was war der entscheidende Fehler im Berufungsverfahren?

Eine Hausbesitzerin zog in die zweite Runde ihres Rechtsstreits gegen ihre Wohngebäudeversicherung. In der Hand hielt sie, was sie für den entscheidenden Trumpf hielt: brandneue Unterlagen, die ihre Forderungen untermauern sollten. Ein Bauvertrag, frische Gutachten – alles schien für sie zu sprechen. Doch das Oberlandesgericht Brandenburg schaute sich die Dokumente nicht einmal an. Es wies ihre Berufung zurück, weil ein unscheinbarer Fehler im Zeitplan alles zunichtemachte.

Die Versicherungsnehmerin reicht Beweismittel für ihre Berufung ein. Die verspäteten Unterlagen führen zur Abweisung des Falls zur Wohngebäudeversicherung.
Fristversäumnis bei der Berufungsbegründung ließ neue Unterlagen unberücksichtigt; Klägerin muss alle Verfahrenskosten tragen. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Das Landgericht hatte ihre Klage in der ersten Instanz abgewiesen. Für die zweite Runde, die Berufung, gelten strenge Spielregeln. Eine davon ist die Frist für die Begründung. Innerhalb dieser Frist muss ein Kläger nicht nur erklären, warum er das erste Urteil für falsch hält. Er muss auch alle neuen Fakten und Beweismittel auf den Tisch legen, die seine Position stützen.

Genau hier lag der Fehler. Die Hausbesitzerin reichte ihre Berufungsbegründung fristgerecht ein. Wochen später aber, in einem weiteren Schreiben, legte sie die entscheidenden Dokumente vor: eine Nachtragsvereinbarung mit einem Bauunternehmer und neue Berechnungen zum Wert der Immobilie. Das war zu spät. Der Zug war abgefahren. Für das Gericht waren diese Unterlagen wie ein Brief, der nach Postschluss eingeworfen wird. Er wird nicht mehr zugestellt.

Hätte das Gericht die Unterlagen nicht trotzdem zulassen müssen?

Die Richter hatten keine Wahl. Das Gesetz ist in diesem Punkt unerbittlich. Neue Beweismittel, die erst nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist eingereicht werden, weist ein Gericht zurück, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind. Erstens: Ihre Berücksichtigung würde den Prozess verzögern. Zweitens: Die Partei kann keinen guten Grund für die Verspätung nennen.

Beide Bedingungen waren hier erfüllt. Der Fall war aus Sicht des Gerichts entscheidungsreif. Hätten die Richter die neuen Dokumente zugelassen, hätten sie der Versicherung Zeit für eine Stellungnahme geben müssen. Möglicherweise wäre sogar eine neue mündliche Verhandlung nötig geworden. Das alles hätte den Abschluss des Verfahrens verzögert. Im Klartext bedeutet das: Der Prozess wäre durch die verspäteten Unterlagen künstlich in die Länge gezogen worden.

Einen plausiblen Grund für die Verspätung nannte die Hausbesitzerin nicht. Sie erklärte nicht, warum sie den Bauvertrag oder die neuen Berechnungen nicht schon mit ihrer ursprünglichen Berufungsbegründung einreichen konnte. Ohne eine solche Entschuldigung schließt das Gesetz die Tür für verspätete Beweise. Das ist kein Ermessen der Richter – es ist eine zwingende prozessuale Vorschrift. Die Berufung war damit inhaltlich leer. Sie hatte keine Aussicht auf Erfolg mehr.

Wer trägt die Kosten für diesen prozessualen K. o.?

Die Regel ist einfach: Wer verliert, zahlt. Die Hausbesitzerin verlor ihre Berufung vollständig. Deshalb muss sie die gesamten Kosten des Berufungsverfahrens tragen.

Das umfasst nicht nur die Gebühren für das Gericht selbst. Sie muss auch die Kosten für ihren eigenen Anwalt in der zweiten Instanz übernehmen und zusätzlich die Anwaltskosten der gegnerischen Versicherung erstatten. Bei einem Streitwert von bis zu 70.000 Euro kommt hier eine beträchtliche Summe zusammen. Der prozessuale Fehler, die richtigen Dokumente zur falschen Zeit vorzulegen, pulverisierte nicht nur ihre Siegchancen, sondern zementierte auch eine hohe Kostenlast.

Die Urteilslogik

Prozessuale Fristen zu missachten, gefährdet selbst die stärksten Beweismittel und die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits.

  • Fristgemäße Vorlage von Beweismitteln: Parteien legen neue Beweismittel und Tatsachen zwingend mit der Berufungsbegründung vor; Gerichte weisen verspätete Vorträge ab, wenn sie das Verfahren verzögern und keine plausible Entschuldigung besteht.
  • Kostenlast bei Prozessverlust: Die Partei, die im Berufungsverfahren unterliegt, trägt sämtliche Verfahrenskosten, einschließlich der Anwaltsgebühren beider Seiten.

Gerichte betonen damit die unbedingte Notwendigkeit, prozessuale Regeln präzise zu befolgen, um die eigenen Rechte wirksam durchzusetzen.


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Experten Kommentar

Neue Belege, die den Fall drehen könnten – das klingt nach einem Joker. Aber dieses Urteil macht ganz klar: Im Berufungsverfahren gibt es für entscheidende Unterlagen keine zweite Chance. Wer wichtige Beweismittel nicht pünktlich mit der Berufungsbegründung vorlegt, riskiert die Abweisung – selbst wenn der Fall inhaltlich gut wäre. So verliert man nicht nur den Prozess, sondern trägt am Ende auch alle hohen Verfahrenskosten.


FAQ Versicherungsrecht: Waage, Geld und Versicherungspolice unter Schirm mit Fragezeichen-Schild illustrieren häufige Rechtsfragen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange habe ich nach einem Urteil Zeit, um überhaupt Berufung einzulegen?

Nach Erhalt eines Urteils haben Sie einen Monat Zeit, um Berufung einzulegen. Diese Frist ist unerbittlich und beginnt mit der Zustellung des vollständigen Urteils. Innerhalb von zwei Monaten müssen Sie die Berufung begründen. Jegliche Verspätung, selbst bei vermeintlich kleinen Fehlern, kann Ihre gesamte Berufung unzulässig machen und Ihre Chance auf Erfolg zunichtemachen.

Juristen nennen das System der gesetzlichen Fristen ein Präklusionssystem. Nach der Zustellung des schriftlichen Urteils tickt die Uhr sofort. Sie müssen die Berufung formell innerhalb eines Monats einlegen. Verstreicht dieser Monat ungenutzt, ist der Weg zur höheren Instanz unwiederbringlich versperrt. Anschließend folgt die Frist für die Berufungsbegründung, die in der Regel zwei Monate beträgt und innerhalb derer alle Argumente und Beweismittel vorgelegt werden müssen.

Gerade im Zivilrecht werden solche Fristen äußerst streng gehandhabt. Das Gericht sieht sich an diese klaren Vorgaben gebunden. Es gibt kaum Spielraum für Nachsicht, wenn die gesetzlichen Fristen nicht penibel eingehalten werden. Dies sichert die Rechtssicherheit und die zügige Abwicklung von Verfahren.

Denken Sie an die Situation, in der Sie eine wichtige Steuererklärung abgeben müssen. Es gibt ein festes Datum. Reichen Sie die Erklärung auch nur einen Tag zu spät ein, drohen empfindliche Strafen oder die Nichtbeachtung. Genauso konsequent handhabt das Gericht die Berufungsfristen: Nachschicken ist keine Option, der Zug ist abgefahren.

Kontaktieren Sie unmittelbar nach Erhalt des Urteils einen Fachanwalt für Zivilrecht. Er kann die exakten Fristen für Ihre spezifische Berufung klären. Lassen Sie zudem einen detaillierten Zeitplan erstellen, um jegliches Fristversäumnis von vornherein auszuschließen. Jede Minute zählt.


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Wann darf ich trotz Berufungsfrist neue Beweismittel nachreichen?

Das Nachreichen neuer Beweismittel nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist gelingt nur unter extrem seltenen Bedingungen. Entweder dürfen Ihre verspäteten Unterlagen den Prozess absolut nicht verzögern ODER Sie müssen einen wirklich triftigen, nicht selbst verschuldeten Grund für die Fristversäumnis vorlegen können. Die juristische Realität ist jedoch, dass dies fast nie der Fall ist.

Juristen nennen dieses strikte Vorgehen die Präklusion. Ein Gericht weist verspätete Beweismittel konsequent zurück, falls zwei Bedingungen kumulativ erfüllt sind: Erstens würde deren Berücksichtigung das gesamte Verfahren verzögern. Zweitens kann die einreichende Partei keinen triftigen, unverschuldeten Grund für die Verspätung nennen. Das bedeutet im Umkehrschluss: Eine winzige Chance besteht lediglich dann, wenn Ihre Beweise den Prozess nicht verzögern ODER Sie einen lückenlos nachweisbaren, objektiv unverschuldeten Grund für die späte Einreichung haben. Gerichte besitzen hier übrigens kein Ermessen; es ist eine zwingende prozessuale Vorschrift. Reine Unachtsamkeit oder vage Erklärungen wie „ich hatte viel zu tun“ werden dabei nicht als plausibler Grund akzeptiert.

Denken Sie an einen wichtigen Brief, den Sie nach Postschluss einwerfen: Er wird nicht mehr zugestellt. Genauso verhält es sich mit verspäteten Beweismitteln vor Gericht. Egal, wie überzeugend oder neu Ihre Unterlagen sind – sind die Fristen verstrichen, bleiben die richterlichen Türen verschlossen.

Sollten Sie in diese missliche Lage geraten sein, handeln Sie sofort: Fertigen Sie eine detaillierte Chronologie aller Ereignisse an, die zur Verspätung geführt haben. Suchen Sie akribisch nach einem objektiv unverschuldeten und unvermeidbaren Grund für die Verzögerung. Erst dann besprechen Sie dies minutiös mit Ihrem Anwalt, um eine realistische Einschätzung zu erhalten.


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Wie reiche ich meine Berufungsbegründung samt Beweismitteln fristgerecht ein?

Der sicherste Weg, Ihre Berufungsbegründung und alle Beweismittel fristgerecht einzureichen, ist, beides gleichzeitig und vollständig innerhalb der strengen Frist für die Berufungsbegründung vorzulegen. Entscheidende Dokumente, die auch nur Wochen später eingereicht werden, gelten als zu spät und werden nicht berücksichtigt. Diese simultane Einreichung verhindert, dass Ihre Berufung an einem prozessualen Fehler scheitert.

Juristen nennen das Präklusion: Alle relevanten Tatsachen und Beweismittel müssen zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgelegt werden. Im Berufungsverfahren ist diese Frist für die Begründung nicht nur für den Text Ihrer Berufung gedacht. Vielmehr ist sie der Stichtag, an dem wirklich alle Ihre Argumente und Belege dem Gericht vorliegen müssen. Verspätet eingereichte Unterlagen, selbst wenn Ihre Begründung pünktlich war, werden gnadenlos zurückgewiesen. Das Gesetz verlangt, dass ein Kläger innerhalb dieser Frist nicht nur seine rechtliche Argumentation darlegt, sondern auch alle neuen Fakten und Beweismittel, die seine Position stützen, auf den Tisch legt.

Diese strikte Regelung soll die Verfahren beschleunigen und verhindern, dass Prozesse durch immer wieder neue Beweismittel in die Länge gezogen werden. Das Gericht geht davon aus, dass Sie bei Fristablauf alles Relevante eingereicht haben.

Ein passender Vergleich ist der Abgabetermin für eine Hausarbeit: Sie können den Einleitungstext fristgerecht abgeben, doch reichen Sie die entscheidenden Kapitel Wochen später nach, zählt die Arbeit als unvollständig und wird nicht bewertet. Ähnlich verhält es sich mit Ihrer Berufung. Die wichtigen Belege sind wie ein Brief, der nach Postschluss eingeworfen wird – er wird vom Gericht einfach nicht mehr zugestellt.

Erstellen Sie daher umgehend eine detaillierte Checkliste aller Dokumente und Argumente, die für Ihre Berufung relevant sind. Planen Sie frühzeitig mit Ihrem Anwalt eine umfassende Prüfung, idealerweise mindestens eine Woche vor Ablauf der Begründungsfrist. Denn nur so stellen Sie sicher, dass wirklich alles beisammen und zur Einreichung bereit ist, um fatale Fehler zu vermeiden und Ihre Berufung erfolgreich zu machen.


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Gibt es eine Möglichkeit, meine Berufung bei verspäteten Unterlagen noch zu retten?

Die Realität ist ernüchternd: Nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist ist es fast unmöglich, eine Berufung mit verspäteten Unterlagen zu retten. Das Gesetz ist hier unerbittlich und schließt die Tür für verspätete Beweise, es sei denn, Sie können einen wirklich plausiblen Grund für die Verzögerung vorlegen. Eine Rettung ist die absolute Ausnahme.

Juristen nennen das Präklusion. Eine Rettung ist nur theoretisch möglich, wenn Sie dem Gericht einen wirklich plausiblen, objektiv nicht zu vertretenden Grund für die Verspätung darlegen können. Dieser Grund muss über bloße Unachtsamkeit oder Organisationsprobleme hinausgehen. Das Gericht akzeptiert keine vagen Entschuldigungen.

Selbst wenn ein solcher triftiger Grund vorläge, gibt es eine weitere Hürde: Die nachträglich eingereichten Beweismittel dürfen den Prozess keinesfalls verzögern. Dies ist in der Praxis oft schwierig zu gewährleisten. Das Gesetz ist hier nicht flexibel; es handelt sich um eine zwingende prozessuale Vorschrift. Ohne die fristgerechten Beweismittel ist Ihre Berufung inhaltlich leer und hat keine Aussicht auf Erfolg mehr.

Denken Sie an die Situation eines Fluges mit festen Boarding-Zeiten. Auch wenn Sie das gültige Ticket besitzen und die tollsten Argumente für Ihre Reise hätten, nützt das alles nichts, wenn Sie nach dem Schließen des Gates am Schalter erscheinen. Das Flugzeug wartet nicht, und es gibt keine zweite Chance. Ähnlich gnadenlos sind die Fristen im Berufungsverfahren.

Bewerten Sie gemeinsam mit Ihrem Anwalt sofort kritisch und ohne Selbsttäuschung, ob ein objektiv unverschuldeter und absolut triftiger Grund für die Verspätung nachgewiesen werden kann, der das Gericht überzeugt. Entwickeln Sie gegebenenfalls eine Strategie zur Schadensbegrenzung. Verlieren Sie keine Zeit mit der Hoffnung auf richterliches Ermessen, denn das Gesetz bietet hier kaum Spielraum.


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Wie kann ich mein finanzielles Risiko einer Berufung besser einschätzen?

Das finanzielle Risiko einer Berufung ist erheblich. Als der unterlegene Part tragen Sie nicht nur Ihre eigenen Anwalts- und Gerichtskosten, sondern müssen zusätzlich die Anwaltskosten der Gegenseite vollständig erstatten. Dies addiert sich schnell zu einer beträchtlichen Summe, insbesondere wenn prozessuale Fehler hinzukommen. Eine sorgfältige Einschätzung im Vorfeld ist unerlässlich.

Juristen nennen das Prinzip der Kostenverteilung: „Wer verliert, zahlt“. Dieses Prinzip gilt uneingeschränkt für das gesamte Berufungsverfahren. Verlieren Sie die Berufung, müssen Sie neben den Gerichtskosten auch die Kosten für Ihren eigenen Anwalt tragen. Hinzu kommen noch die Anwaltskosten der Gegenseite, also beispielsweise der gegnerischen Versicherung oder Partei.

Diese addierten Kosten können bei einem Streitwert von bis zu 70.000 Euro schnell eine beträchtliche finanzielle Belastung darstellen. Ein prozessualer Fehler, wie das verspätete Einreichen wichtiger Dokumente, kann die Ausgangslage zusätzlich verschärfen und diese Kostenlast zementieren, indem er Ihre Erfolgschancen zunichtemacht.

Denken Sie an ein Pokerspiel mit hohem Einsatz: Sie setzen nicht nur Ihren eigenen Chipstapel, sondern riskieren bei Verlust auch, den des Gegners zu decken. Ein kleiner Fehler in der Strategie oder ein verspätet gespielter Trumpf kann Sie alles kosten. Im Gerichtssaal ist es ähnlich, nur mit echtem Geld.

Fordern Sie vor der Einlegung einer Berufung von Ihrem Anwalt eine detaillierte Aufschlüsselung der voraussichtlichen Gesamtkosten an, falls Sie das Verfahren vollständig verlieren. Überprüfen Sie außerdem umgehend, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Berufungsinstanz abdeckt. Handeln Sie proaktiv.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Berufungsbegründungsfrist

Eine Berufungsbegründungsfrist ist die gesetzlich festgelegte Zeitspanne, innerhalb derer Sie schriftlich beim höheren Gericht erklären müssen, warum Sie das Urteil der ersten Instanz für falsch halten und alle relevanten Beweismittel vorlegen. Das Gesetz setzt diese strikte Frist, um Rechtsstreitigkeiten zügig abzuschließen und zu verhindern, dass Parteien immer wieder neue Argumente oder Beweise nachreichen, was den Prozess unnötig verlängern würde.

Beispiel: Im vorliegenden Fall reichte die Hausbesitzerin ihre entscheidenden Unterlagen erst Wochen nach dem Ablauf der Berufungsbegründungsfrist ein, weshalb das Gericht diese nicht mehr berücksichtigen konnte.

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Ermessen

Wenn Juristen von Ermessen sprechen, meinen sie den Entscheidungsspielraum eines Gerichts oder einer Behörde, ob und wie es eine bestimmte Regel oder Vorschrift im Einzelfall anwendet. Dort, wo Ermessen besteht, soll eine flexible und faire Lösung ermöglicht werden; ist jedoch kein Ermessen vorgesehen, muss die Regel starr angewendet werden, um Rechtssicherheit zu garantieren und Willkür zu vermeiden.

Beispiel: Das Oberlandesgericht hatte im Fall der Hausbesitzerin kein Ermessen, die verspätet eingereichten Beweismittel zuzulassen, da die Prozessordnung bei Fristversäumnissen eine zwingende Rückweisung vorschreibt.

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Kostenverteilung

Die Kostenverteilung regelt, wer am Ende eines Gerichtsverfahrens die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten tragen muss. Mit diesem Prinzip will das Gesetz sicherstellen, dass die unterlegene Partei die finanziellen Folgen ihrer Niederlage trägt, was auch eine gewisse Risikominimierung für die obsiegende Partei darstellt und zum Nachdenken über die Erfolgsaussichten anregen soll.

Beispiel: Aufgrund der klaren Kostenverteilung musste die Hausbesitzerin nach der verlorenen Berufung nicht nur ihre eigenen Anwaltskosten, sondern auch die gesamten Anwaltskosten der gegnerischen Versicherung erstatten.

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Präklusion

Unter Präklusion verstehen Juristen den endgültigen Ausschluss von Argumenten, Tatsachenbehauptungen oder Beweismitteln, die eine Partei nicht fristgerecht oder ordnungsgemäß in das Verfahren eingebracht hat. Das Gesetz nutzt die Präklusion, um Gerichtsverfahren zu beschleunigen und Rechtssicherheit zu schaffen, indem

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Präklusion neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel (§ 531 Abs. 2 ZPO)

    Neue Tatsachen und Beweismittel dürfen in der Berufungsinstanz nur unter bestimmten, engen Voraussetzungen berücksichtigt werden.

    Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Hausbesitzerin reichte ihre entscheidenden Dokumente verspätet ein, und da keine Verzögerung vermieden werden konnte und kein Entschuldigungsgrund vorlag, mussten diese Beweismittel vom Gericht zwingend zurückgewiesen werden.

  • Inhalt und Frist der Berufungsbegründung (§ 520 Abs. 3 ZPO)

    Innerhalb einer festgelegten Frist muss der Kläger im Berufungsverfahren alle Gründe für die Anfechtung des Urteils und alle unterstützenden Beweismittel vorlegen.

    Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Hausbesitzerin hätte die neuen Verträge und Gutachten bereits zusammen mit ihrer Berufungsbegründung innerhalb dieser gesetzten Frist einreichen müssen, um sie wirksam in den Prozess einzubringen.

  • Prozessförderungspflicht und Konzentrationsmaxime (Allgemeines Rechtsprinzip)

    Die Parteien und das Gericht sollen das Verfahren zügig vorantreiben, um eine schnelle und effektive Rechtsprechung zu gewährleisten.

    Bedeutung im vorliegenden Fall: Die strengen Regeln zur verspäteten Einreichung von Beweismitteln dienen dazu, eine künstliche Verlängerung des Gerichtsverfahrens zu verhindern, da dies dem Prinzip einer effizienten und konzentrierten Prozessführung widerspricht.

  • Kosten bei erfolgloser Berufung (§ 97 Abs. 1 ZPO)

    Verliert eine Partei eine Berufung vollständig, muss sie alle Gerichts- und Anwaltskosten des Berufungsverfahrens tragen.

    Bedeutung im vorliegenden Fall: Da die Berufung der Hausbesitzerin aufgrund des prozessualen Fehlers abgewiesen wurde, muss sie nun die Kosten für ihren eigenen Anwalt, die gegnerische Versicherung sowie die Gerichtskosten allein tragen.


Das vorliegende Urteil


OLG Brandenburg – Az.: 11 U 37/25 – Beschluss vom 13.08.2025


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