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Berufsunfähigkeitsversicherung – Konkrete Verweisung eines Profisportlers

Vom gefeierten Sporthelden zum Bittsteller? Ein ehemaliger Profisportler kämpfte vor Gericht um seine Berufsunfähigkeitsrente – und das Urteil könnte die Spielregeln für Versicherungen ändern. Es geht um viel mehr als nur Geld: Es geht um die Frage, welchen Wert eine Sportlerkarriere wirklich hat, wenn der Körper nicht mehr mitspielt.

Übersicht

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe
  • Datum: 05.12.2024
  • Aktenzeichen: 12 U 34/24
  • Verfahrensart: Berufung
  • Beteiligte Parteien:
    • Kläger: Ein Profisportler, der aufgrund gesundheitlicher Probleme seinen Sport nicht mehr ausüben kann und finanzielle Ansprüche geltend macht.
    • Beklagte zu 2: (Die konkrete Identität der Beklagten wird nicht genannt, es handelt sich aber um eine Partei, die zur Zahlung von Entschädigung verpflichtet werden soll).
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Ein Profisportler kann seinen Beruf aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr ausüben und fordert finanzielle Entschädigung. Es geht um die Frage, welche Verweisungstätigkeit zumutbar ist, um die bisherige Lebensstellung zu wahren.
    • Kern des Rechtsstreits: Inwieweit darf eine Verweisungstätigkeit, die die Lebensstellung eines ehemaligen Profisportlers wahren soll, hinsichtlich Vergütung und Wertschätzung unter dem Niveau des zuletzt ausgeübten Sports liegen.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Das Urteil des Landgerichts Karlsruhe wurde abgeändert. Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 10.678,30 € nebst Zinsen zu zahlen.
    • Begründung: Auch bei einem Profisportler, dessen Berufstätigkeit typischerweise zeitlich begrenzt ist, ist die bisherige Lebensstellung durch den ausgeübten Sport geprägt. Eine Verweisungstätigkeit darf hinsichtlich Vergütung und Wertschätzung nicht spürbar unter dem Niveau des Sports liegen. Allerdings kann eine deutlich höhere Einkommenseinbuße als gewöhnlich für die Wahrung der Lebensstellung unschädlich sein.
    • Folgen: Die Beklagte zu 2) muss dem Kläger die zugesprochene Summe zahlen. Das Urteil präzisiert die Anforderungen an eine zumutbare Verweisungstätigkeit für Profisportler.

Der Fall vor Gericht


OLG Karlsruhe stärkt Rechte von Profisportlern in Berufsunfähigkeitsversicherung

Rechte von Profisportlern in Berufsunfähigkeitsversicherung | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat in einem aktuellen Urteil (Az.: 12 U 34/24) die Rechte von Profisportlern im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung gestärkt. Das Gericht entschied zugunsten eines Klägers, einem ehemaligen Profisportler, und verurteilte eine Versicherung zur Zahlung der vollen Berufsunfähigkeitsrente. Im Kern des Rechtsstreits stand die Frage der konkreten Verweisung und deren Angemessenheit für Sportler, deren Karriere naturgemäß zeitlich begrenzt und oft mit hohen Einkommen verbunden ist. Das Urteil setzt Maßstäbe für die Beurteilung der Lebensstellung von Profisportlern und deren Schutz durch Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Hintergrund des Falls: Vom Bankkaufmann zum Profisportler und die Berufsunfähigkeit

Der Fall dreht sich um einen 1982 geborenen Mann, der im Jahr 1999 eine Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bei der beklagten Versicherung abschloss. Im Versicherungsantrag gab er als berufliche Tätigkeit Bankkaufmann im Angestelltenverhältnis an. Die monatliche Berufsunfähigkeitsrente belief sich zuletzt auf 2.024,18 Euro. Im Laufe seines Lebenswegs entwickelte sich der Versicherte jedoch zum Profisportler. Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit beantragte er Leistungen aus seiner Versicherung. Die Versicherung erkannte die Berufsunfähigkeit zwar an, versuchte aber, sich durch eine konkrete Verweisung auf eine andere Tätigkeit von der vollen Leistungspflicht zu befreien.

Kern des Streits: Die konkrete Verweisung und die „Lebensstellung“ im Profisport

Die Versicherung argumentierte, dass der Kläger auf eine andere, zumutbare Tätigkeit verwiesen werden könne und somit keine volle Berufsunfähigkeitsrente beanspruchen dürfe. Ein zentraler Punkt im deutschen Versicherungsrecht ist die sogenannte „konkrete Verweisung“. Diese erlaubt es Versicherungen, die Leistung zu verweigern, wenn der Versicherte in der Lage ist, eine andere Tätigkeit auszuüben, die seiner bisherigen „Lebensstellung“ entspricht. Im vorliegenden Fall war strittig, ob die von der Versicherung vorgeschlagene Tätigkeit die „Lebensstellung“ eines ehemaligen Profisportlers angemessen berücksichtigt.

Die „Lebensstellung“ von Profisportlern: Ein besonderer Maßstab

Das OLG Karlsruhe betonte in seinem Urteil, dass die „Lebensstellung“ von Profisportlern einen besonderen Stellenwert einnimmt. Gerade weil die Karriere von Profisportlern oft nur von kurzer Dauer ist und mit hohen Einkommen verbunden sein kann, präge die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte sportliche Tätigkeit die Lebensstellung maßgeblich. Eine Verweisungstätigkeit, die diese Lebensstellung wahren soll, dürfe daher hinsichtlich Vergütung und Wertschätzung nicht spürbar unter dem Niveau des vorherigen Berufs liegen.

Einkommenseinbußen im Rahmen der „Lebensstellung“ – Höhere Toleranzgrenze für Profisportler

Das Gericht räumte ein, dass bei Profisportlern eine deutlich höhere Einkommenseinbuße als üblich akzeptabel sein kann, ohne die Wahrung der Lebensstellung zu gefährden. Dies begründete das Gericht mit der Sonderstellung des Profisports, der oft mit temporär sehr hohen Verdiensten, aber eben auch einer begrenzten Karrieredauer einhergeht. Dennoch müsse die Verweisungstätigkeit in einem angemessenen Verhältnis zur vorherigen Tätigkeit stehen und dürfe nicht zu einer unzumutbaren sozialen und finanziellen Herabstufung führen.

Das Urteil des OLG Karlsruhe: Klare Entscheidung zugunsten des Klägers

Das OLG Karlsruhe gab der Berufung des Klägers weitgehend statt und änderte das Urteil des Landgerichts Karlsruhe ab. Die Versicherung wurde zur Nachzahlung von 10.678,30 Euro zuzüglich Zinsen verurteilt. Darüber hinaus muss die Versicherung eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente von 2.024,18 Euro ab April 2023 bis längstens Dezember 2041 zahlen. Zusätzlich wurde die Versicherung zur Beitragsfreistellung für diesen Zeitraum sowie zur Auszahlung von Überschussbeteiligungen verpflichtet. Auch die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten musste die Versicherung tragen.

Detailurteile und Feststellungen des OLG Karlsruhe im Überblick

Verurteilung zur Rentenzahlung und Beitragsfreistellung

Das Gericht verurteilte die Beklagte konkret zur Zahlung der rückständigen Rente sowie zur monatlichen Rentenzahlung ab April 2023 bis Dezember 2041. Ebenso wurde die Beitragsfreistellung für den Versicherungsvertrag für den genannten Zeitraum richterlich festgestellt.

Auszahlung der Überschussbeteiligung

Ein weiterer wichtiger Punkt des Urteils betrifft die Überschussbeteiligung. Die Versicherung wurde verpflichtet, die im Zeitraum November 2022 bis März 2023 fällige Überschussbeteiligung abzurechnen und auszuzahlen sowie die zukünftige Überschussbeteiligung monatlich zusammen mit der Rente zu zahlen.

Übernahme der Rechtsanwaltskosten

Das OLG Karlsruhe entschied zudem, dass die Versicherung die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten des Klägers in Höhe von 2.438,67 Euro übernehmen muss. Dies ist ein wichtiger Aspekt, da Versicherungsnehmer oft vor hohen Kosten zurückschrecken, wenn sie ihre Rechte durchsetzen wollen.

Abweisung der Klage im Übrigen und Kostenverteilung

In einigen wenigen Punkten wurde die Klage abgewiesen, dies betraf jedoch eher untergeordnete Aspekte. Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen wurden hauptsächlich der Versicherung auferlegt, was die klare Tendenz des Urteils zugunsten des Klägers unterstreicht.

Bedeutung des Urteils für Betroffene und die Berufsunfähigkeitsversicherung

Dieses Urteil des OLG Karlsruhe hat erhebliche Bedeutung für Profisportler und deren Absicherung durch Berufsunfähigkeitsversicherungen. Es stellt klar, dass die „Lebensstellung“ von Profisportlern bei der Beurteilung einer konkreten Verweisung besonders zu berücksichtigen ist. Versicherungen können sich nicht einfach auf beliebige Tätigkeiten verweisen, sondern müssen die spezifische Situation und die bisherige Karriere der Sportler angemessen würdigen. Das Urteil stärkt die Position von Profisportlern gegenüber Versicherungen und setzt einen wichtigen Präzedenzfall für zukünftige ähnliche Fälle. Es verdeutlicht, dass auch bei Berufsunfähigkeitsversicherungen der Einzelfall und die individuelle Lebenssituation des Versicherten im Vordergrund stehen müssen, insbesondere bei Berufsgruppen mit besonderen Karriereverläufen wie Profisportlern. Für Versicherungen bedeutet dies, dass die Prüfung der konkreten Verweisung bei Profisportlern besonders sorgfältig und unter Berücksichtigung der spezifischen Umstände erfolgen muss, um gerichtliche Auseinandersetzungen und Leistungspflichten zu vermeiden.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil verdeutlicht, dass auch bei Profisportlern die zuletzt ausgeübte sportliche Berufstätigkeit maßgeblich für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit ist, selbst wenn diese typischerweise nur zeitlich begrenzt ausgeübt werden kann. Eine Verweisungstätigkeit muss hinsichtlich Vergütung und Wertschätzung dem Niveau des zuletzt ausgeübten Berufs entsprechen, wobei bei Profisportlern höhere Einkommenseinbußen als bei anderen Berufsgruppen hingenommen werden können. Die Quintessenz liegt darin, dass trotz der Besonderheiten einer Profisportlerkarriere die bisherige Lebensstellung als Maßstab für Verweisungstätigkeiten dient, was für Betroffene bedeutet, dass Versicherer nicht ohne Weiteres auf deutlich schlechter gestellte Ersatztätigkeiten verweisen können.

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In der Berufsunfähigkeitsversicherung können sich Situationen ergeben, in denen die Besonderheiten einer Profisportlerkarriere zu rechtlichen Unsicherheiten führen. Fragen rund um die angemessene Berücksichtigung der individuellen Lebensstellung und die Prüfung von Verweisungstätigkeiten stellen viele Betroffene vor komplexe Herausforderungen.

Wir unterstützen Sie dabei, die relevanten Aspekte Ihrer Situation fundiert zu analysieren und Ihnen in einem strukturierten Beratungsprozess zu einer verständlichen und nachvollziehbaren Einschätzung zu verhelfen. Vertrauen Sie auf unsere sachliche Expertise, um Ihre beruflichen und versicherungstechnischen Fragestellungen optimal zu klären.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet „konkrete Verweisung“ im Zusammenhang mit meiner Berufsunfähigkeitsversicherung als (ehemaliger) Profisportler?

Die konkrete Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet, dass der Versicherer die Leistung verweigern kann, wenn der Versicherungsnehmer trotz Berufsunfähigkeit in seinem ursprünglichen Beruf eine andere Tätigkeit aufnimmt, die seinen Fähigkeiten, Kenntnissen und der Lebensstellung entspricht. Dies bedeutet, dass der Versicherer prüft, ob die neue Tätigkeit gesundheitlich zumutbar ist und ob sie in etwa das gleiche Einkommen und soziale Ansehen bietet wie der ursprüngliche Beruf.

Für Profisportler kann dies besonders relevant sein, da ihre Lebensstellung oft durch hohe Einkommen und ein hohes soziales Ansehen geprägt ist. Wenn ein Profisportler aufgrund einer Verletzung oder Krankheit nicht mehr in seinem Sportberuf tätig sein kann, aber eine andere Tätigkeit aufnimmt, die diesen Kriterien entspricht (z.B. Trainer oder Sportmanager), könnte der Versicherer die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigern.

Gerichte beurteilen die Zumutbarkeit einer solchen Verweisung anhand der individuellen Umstände des Versicherten. Sie prüfen, ob die neue Tätigkeit realistisch und gesundheitlich tragbar ist und ob sie die Lebensstellung des Versicherten nicht erheblich verschlechtert.

Wichtige Aspekte für Profisportler sind:

  • Einkommensvergleich: Eine Einkommensreduzierung von bis zu 20 % kann als zumutbar angesehen werden.
  • Soziale Anerkennung: Die neue Tätigkeit sollte ein ähnliches soziales Ansehen bieten wie der Sportberuf.
  • Gesundheitliche Zumutbarkeit: Die neue Tätigkeit muss gesundheitlich tragbar sein.

Es ist entscheidend, die Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen und sich über die spezifischen Regelungen zur konkreten Verweisung im eigenen Versicherungsvertrag zu informieren.


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Wie wird meine „Lebensstellung“ als Profisportler bei der Beurteilung einer möglichen Verweisungstätigkeit berücksichtigt?

Die Lebensstellung eines Profisportlers wird bei der Beurteilung einer Verweisungstätigkeit im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung umfassend berücksichtigt. Hierbei spielen früheres Einkommen, sozialer Status und die gesellschaftliche Anerkennung, die mit dem Sport verbunden sind, eine zentrale Rolle. Eine Verweisungstätigkeit muss in Bezug auf Vergütung und Wertschätzung nicht wesentlich unter dem Niveau des vorherigen Berufs liegen, um die Lebensstellung angemessen zu wahren.

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe betont, dass bei Profisportlern, die typischerweise nur für einen begrenzten Zeitraum hohe Einkünfte erzielen, die Lebensstellung durch die zuletzt ausgeübte sportliche Tätigkeit geprägt wird. Daher darf eine Verweisungstätigkeit nicht spürbar unter diesem Niveau liegen.

Beispiel: Ein ehemaliger Profifußballspieler, der nach einer Verletzung als Trainer arbeitet, kann weiterhin als berufsunfähig angesehen werden, wenn die neue Tätigkeit nicht den gleichen Status und das gleiche Einkommen bietet wie seine frühere Karriere.

Für Sie bedeutet das, dass die Lebensstellung als Profisportler bei der Bewertung von Verweisungstätigkeiten sehr individuell betrachtet wird und eine neue Tätigkeit in der Regel nicht als gleichwertig angesehen wird, wenn sie erheblich von der früheren Lebensstellung abweicht.


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Welche Arten von Tätigkeiten gelten als „zumutbar“ im Rahmen einer konkreten Verweisung für ehemalige Profisportler?

Die Zumutbarkeit von Verweisungstätigkeiten für ehemalige Profisportler hängt von mehreren Faktoren ab. Gerichte prüfen, ob die neue Tätigkeit den Fähigkeiten und Qualifikationen des Sportlers entspricht und ob sie sozial und finanziell akzeptabel ist.

Kriterien für die Zumutbarkeit:

  • Fähigkeiten und Qualifikationen: Die neue Tätigkeit sollte den Fähigkeiten und Qualifikationen des ehemaligen Profisportlers entsprechen. Dies kann beispielsweise eine Tätigkeit im Trainer- oder Betreuerbereich sein, die auf den erworbenen Erfahrungen aufbaut.
  • Soziale und finanzielle Aspekte: Die Tätigkeit sollte sozial und finanziell akzeptabel sein. Dies bedeutet, dass sie nicht deutlich weniger Prestige oder Einkommen bieten sollte als die ursprüngliche Tätigkeit, es sei denn, es gibt triftige Gründe, die eine solche Veränderung rechtfertigen.

Beispiele für zumutbare Tätigkeiten:

  • Trainer- oder Betreuerrollen: Diese Tätigkeiten sind oft zumutbar, da sie auf den erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen im Sport aufbauen.
  • Verwaltungstätigkeiten im Sportbereich: Tätigkeiten in der Verwaltung von Sportvereinen oder -organisationen können ebenfalls zumutbar sein, da sie oft die Fähigkeiten und Kenntnisse des Sportlers nutzen.

Beispiele für nicht zumutbare Tätigkeiten:

  • Tätigkeiten mit deutlich geringerem Prestige oder Einkommen: Wenn die neue Tätigkeit erheblich weniger Prestige oder Einkommen bietet als die ursprüngliche Tätigkeit, kann sie als nicht zumutbar angesehen werden, es sei denn, es gibt besondere Umstände, die dies rechtfertigen.
  • Tätigkeiten, die die Gesundheit gefährden: Wenn die neue Tätigkeit die Gesundheit des Sportlers gefährden könnte, insbesondere bei bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen, kann sie als nicht zumutbar betrachtet werden.

Gerichte beurteilen die Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit individuell und berücksichtigen dabei die spezifischen Umstände des Einzelfalls.


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Was kann ich tun, wenn meine Berufsunfähigkeitsversicherung eine konkrete Verweisung ausspricht, die ich für unzumutbar halte?

Wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine konkrete Verweisung ausspricht, die Sie für unzumutbar halten, gibt es mehrere Schritte, die Sie in Betracht ziehen können:

  1. Bewertung der Verweisungstätigkeit: Prüfen Sie, ob die neue Tätigkeit wirklich vergleichbar ist mit Ihrer bisherigen Lebensstellung, Ausbildung und Erfahrung. Dazu gehören Einkommen, soziale Stellung und gesundheitliche Eignung.
  2. Sammeln von Beweisen: Sorgen Sie dafür, dass Sie Beweise sammeln, die die Unzumutbarkeit der Verweisungstätigkeit belegen. Dies kann durch ärztliche Gutachten oder Dokumente zur Arbeitsmarktlage erfolgen.
  3. Widerspruch gegen die Entscheidung: Sie können gegen die Entscheidung der Versicherung Widerspruch einlegen. Dies ist oft der erste Schritt, um die Entscheidung zu überprüfen.
  4. Gerichtliche Schritte: Wenn der Widerspruch erfolglos bleibt, können Sie eine Klage vor Gericht einreichen. Hier wird die Zumutbarkeit der Verweisungstätigkeit juristisch geprüft.
  5. Rechtliche Unterstützung: Es ist hilfreich, sich von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden.

Diese Schritte helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und sicherzustellen, dass die Entscheidung der Versicherung fair und angemessen ist.


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Spielt es eine Rolle, welchen Beruf ich bei Abschluss meiner Berufsunfähigkeitsversicherung angegeben habe, wenn ich später Profisportler geworden bin?

Wenn Sie bei Abschluss Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung einen bestimmten Beruf angegeben haben und später als Profisportler tätig werden, kann dies wichtige Auswirkungen auf Ihre Leistungsansprüche haben. Hier sind einige zentrale Aspekte, die Sie beachten sollten:

Berufsgruppeneinordnung und Risiko: Die Berufsgruppeneinordnung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung bestimmt den Beitrag und das Risiko für den Versicherer. Wenn Sie einen Beruf angegeben haben, der weniger gefährlich ist als der Beruf des Profisportlers, könnte der Versicherer Einwände erheben, wenn die Berufsunfähigkeit im Zusammenhang mit der sportlichen Tätigkeit steht.

Falsche Angaben und Konsequenzen: Falsche oder unvollständige Angaben zum Beruf können zu arglistiger Täuschung führen. In solchen Fällen kann der Versicherer den Vertrag anfechten oder kündigen, was bedeutet, dass Sie keine Leistungen erhalten und möglicherweise sogar die bis dahin gezahlten Beiträge nicht zurückbekommen.

Leistungsansprüche: Wenn Sie als Profisportler berufsunfähig werden, könnte der Versicherer argumentieren, dass die Berufsunfähigkeit durch die neue Tätigkeit verursacht wurde, die nicht im ursprünglichen Vertrag abgedeckt ist. Dies könnte dazu führen, dass die Leistungen verweigert werden.

Verjährungsfrist: Falsche Angaben können bis zu zehn Jahre nach Vertragsabschluss relevant sein, falls der Versicherer arglistige Täuschung nachweisen kann.

Wichtige Schritte: Um mögliche Probleme zu vermeiden, sollten Sie den Versicherer über Änderungen in Ihrer beruflichen Tätigkeit informieren und gegebenenfalls eine Anpassung des Vertrags in Betracht ziehen. Eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Illustration zum Glossar Versicherungsrecht: Waage, aufgeschlagenes Buch und Siegelrolle.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein Versicherungsvertrag, der finanzielle Leistungen gewährt, wenn der Versicherte seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Die Versicherung zahlt in der Regel eine monatliche Rente, wenn der Versicherte zu mindestens 50% berufsunfähig ist. Die rechtliche Grundlage findet sich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie in den individuellen Versicherungsbedingungen.

Beispiel: Ein Profifußballer erleidet eine schwere Knieverletzung, die ihn dauerhaft daran hindert, seinen Beruf auszuüben. Seine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt ihm eine monatliche Rente als Ersatz für das entgangene Einkommen.


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Verweisungstätigkeit

Eine Verweisungstätigkeit bezeichnet im Versicherungsrecht eine berufliche Tätigkeit, auf die ein Versicherungsnehmer bei Berufsunfähigkeit verwiesen werden kann, anstatt Leistungen zu erhalten. Man unterscheidet zwischen konkreter Verweisung (tatsächlich ausgeübter anderer Beruf) und abstrakter Verweisung (theoretisch möglicher anderer Beruf). Die Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit wird anhand von Qualifikation, Vergütung und sozialer Wertschätzung im Vergleich zum bisherigen Beruf beurteilt.

Beispiel: Ein verletzter Tennisprofi könnte auf eine Tätigkeit als Tennistrainer verwiesen werden, wenn diese seiner Qualifikation entspricht und die Lebensstellung annähernd wahrt.


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Lebensstellung

Die Lebensstellung im versicherungsrechtlichen Kontext umfasst die gesamte soziale, wirtschaftliche und berufliche Position einer Person. Sie wird bestimmt durch Faktoren wie Einkommen, berufliche Qualifikation, soziales Ansehen und Wertschätzung. Bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit ist die Wahrung der bisherigen Lebensstellung ein zentrales Kriterium für die Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit gemäß § 172 VVG und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

Beispiel: Die Lebensstellung eines Profisportlers umfasst neben dem Einkommen auch die öffentliche Anerkennung und das berufliche Prestige, das er als aktiver Sportler genießt.


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Zumutbarkeit

Zumutbarkeit ist ein Rechtsbegriff, der im Kontext der Berufsunfähigkeitsversicherung bewertet, welche alternativen Tätigkeiten ein Versicherter vernünftigerweise ausüben kann. Die Beurteilung erfolgt anhand objektiver Kriterien wie Ausbildung, Erfahrung, bisherige Tätigkeit sowie soziale und wirtschaftliche Aspekte. Gemäß der Rechtsprechung muss eine zumutbare Tätigkeit die bisherige Lebensstellung annähernd wahren und darf keine wesentlichen Einbußen bei Einkommen und sozialer Wertschätzung mit sich bringen.

Beispiel: Für einen ehemaligen Profisportler wäre eine Tätigkeit als Sportkommentator möglicherweise zumutbar, eine Stelle als einfacher Bürosachbearbeiter hingegen nicht.


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Berufungsverfahren

Das Berufungsverfahren ist ein Rechtsmittelverfahren, bei dem eine höhere gerichtliche Instanz die Entscheidung eines untergeordneten Gerichts überprüft. Es ermöglicht eine zweite vollständige Tatsachen- und Rechtsprüfung des Falls. Die rechtliche Grundlage findet sich in den §§ 511 bis 541 der Zivilprozessordnung (ZPO). Das Oberlandesgericht entscheidet als Berufungsgericht über Urteile der Landgerichte.

Beispiel: Im vorliegenden Fall hat das OLG Karlsruhe als Berufungsinstanz das Urteil des Landgerichts Karlsruhe überprüft und abgeändert, wodurch dem klagenden Profisportler die Berufsunfähigkeitsleistung zugesprochen wurde.


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Aktenzeichen

Das Aktenzeichen ist eine eindeutige Kennzeichnung für Gerichtsakten und -verfahren im deutschen Rechtssystem. Es enthält codierte Informationen über das Gericht, die Kammer oder den Senat, die Art des Verfahrens und die laufende Nummer. Das Aktenzeichen dient der präzisen Identifizierung und Zuordnung von Rechtsverfahren und wird bei jeder gerichtlichen Kommunikation verwendet.

Beispiel: Das Aktenzeichen „12 U 34/24“ im vorliegenden Fall zeigt an, dass es sich um ein Verfahren beim 12. Senat (Zivilsenat) des OLG Karlsruhe handelt, es ein Berufungsverfahren (U) mit der laufenden Nummer 34 aus dem Jahr 2024 ist.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 172 Abs. 1 VVG (Berufsunfähigkeit): Diese Norm definiert Berufsunfähigkeit legal als den Zustand, in dem die versicherte Person ihren zuletzt ausge

Das vorliegende Urteil


OLG Karlsruhe – Az.: 12 U 34/24 – Urteil vom 05.12.2024


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