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Berufsunfähigkeitsversicherung – Beweislast für Berufsbild liegt beim Versicherungsnehmer

Eine Kommunikationsdesignerin kämpft um ihre Berufsunfähigkeitsrente, doch das Gericht verlangt ein detailliertes Bild ihres Arbeitsalltags. War ihr Job wirklich so fordernd, wie sie behauptet, oder scheitert ihr Anspruch an der fehlenden Beweisführung? Ein Urteil, das Selbstständige aufhorchen lässt und die Frage aufwirft: Wie genau muss man seinen Job beschreiben, um im Notfall abgesichert zu sein?

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg
  • Datum: 09.08.2023
  • Aktenzeichen: 11 U 278/22
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Vertragsrecht
  • Beteiligte Parteien:
  • Kläger (Versicherungsnehmer): Fordert die Rückzahlung von gezahlten Prämien und die Auszahlung von Leistungen aus einem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag, weil seine Ehefrau als Kommunikationsdesignerin als berufsunfähig angesehen werden soll.
  • Beklagte (Versicherer): Lehnt die Ansprüche ab, da die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit gemäß den vertraglich vereinbarten Bedingungen nicht erfüllt sind.
  • Um was ging es?
  • Sachverhalt: Der Versicherungsnehmer verlangt aus einem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag die Rückzahlung von Prämien und Leistungsauszahlung, weil seine als Kommunikationsdesignerin tätige Ehefrau nach seiner Aussage berufsunfähig sei.
  • Kern des Rechtsstreits: Es steht zur Streitfrage, ob die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit der Ehefrau ausreichen, um den vertraglich festgelegten Tatbestand der Berufsunfähigkeit zu erfüllen und somit den Leistungsanspruch zu begründen.
  • Was wurde entschieden?
  • Entscheidung: Die Berufung des Versicherungsnehmers wurde zurückgewiesen, das Urteil des Landgerichts Neuruppin bleibt bestehen, der Versicherungsnehmer trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, die Entscheidung ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, und eine Revision wurde nicht zugelassen.
  • Begründung: Das Gericht stützte sich auf die Feststellung, dass aus den Zeiten der Arbeitsunfähigkeit allein nicht auf eine Berufsunfähigkeit im Sinne des Versicherungsvertrags geschlossen werden kann, da die vertraglich definierten Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt sind.
  • Folgen: Das abweisende Urteil des Landgerichts wird bestätigt, der Versicherungsnehmer muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen und es können Sicherheitsleistungen zur Abwendung der Zwangsvollstreckung verlangt werden.

Der Fall vor Gericht


Beweislast bei Berufsunfähigkeitsversicherung: Versicherungsnehmer muss Berufsbild detailliert darlegen

Beweislast bei Berufsunfähigkeitsversicherung | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Das Oberlandesgericht Brandenburg (OLG Brandenburg) hat mit Beschluss vom 9. August 2023 (Az.: 11 U 278/22) ein Urteil des Landgerichts Neuruppin bestätigt und damit die Klage eines Versicherungsnehmers gegen eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abgewiesen. Im Kern des Rechtsstreits stand die Frage der Beweislast für das konkrete Berufsbild des Versicherten im Rahmen eines BUV-Leistungsantrags. Das Gericht stellte klar, dass es Aufgabe des Versicherungsnehmers ist, detailliert und nachvollziehbar darzulegen, wie das Berufsbild des Versicherten konkret aussah, bevor eine Berufsunfähigkeit geprüft werden kann.

Ablehnung der Berufung: Gericht fordert präzise Angaben zum Arbeitsalltag

Der Kläger, Ehemann der versicherten Person, einer selbstständigen Kommunikationsdesignerin, hatte gegen das Urteil des Landgerichts Neuruppin Berufung eingelegt. Das Landgericht hatte die Klage zuvor abgewiesen, weil es nicht von einer Berufsunfähigkeit der Ehefrau ausgegangen war. Das OLG Brandenburg teilte diese Auffassung und wies die Berufung des Klägers zurück. Das Gericht bemängelte, dass der Kläger keinen ausreichenden Beweis für die konkrete Ausgestaltung des Berufs der Ehefrau erbracht hatte.

Gericht kritisiert unzureichende Schilderung der beruflichen Tätigkeit

Das Landgericht hatte bereits in erster Instanz die Aussage der Ehefrau des Klägers als Zeugin und die vorgelegte Arbeitsbeschreibung (Anlage K7) als nicht ausreichend überzeugend bewertet. Das Gericht konnte sich nicht davon überzeugen, dass die Anlage K7 tatsächlich eine typische Arbeitswoche der Kommunikationsdesignerin widerspiegelte. Die Zeugin selbst habe in ihrer Vernehmung keine klaren Angaben zu ihrer durchschnittlichen Arbeitszeit und der zeitlichen Verteilung ihrer verschiedenen Tätigkeiten machen können.

Keine Grundlage für medizinisches Gutachten mangels klarem Berufsbild

Das OLG Brandenburg bestätigte diese Einschätzung. Ohne eine präzise und nachvollziehbare Beschreibung des Berufsbildes, so das Gericht, fehle es an den notwendigen Anknüpfungstatsachen, um ein medizinisches Gutachten zur Frage der Berufsunfähigkeit einzuholen. Ein medizinisches Gutachten soll klären, ob die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Versicherten dazu führen, dass er seinen bisherigen Beruf nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben kann. Ohne ein klares Bild davon, was der „bisherige Beruf“ konkret beinhaltet, ist eine solche medizinische Beurteilung jedoch nicht möglich.

Versicherungsnehmer argumentiert mit typischer Arbeitsweise von Selbstständigen

Der Kläger argumentierte in seiner Berufung, dass es gerade für Selbstständige, insbesondere in kreativen Berufen wie dem der Kommunikationsdesignerin, keine typische Arbeitswoche gebe. Die Arbeit sei projektbezogen und variiere stark. Daher dürften die Anforderungen an die Darlegung und den Beweis der beruflichen Tätigkeit nicht zu hoch angesetzt werden. Er war der Ansicht, dass die Aussage der Zeugin und die allgemeine Beschreibung des Berufs als Kommunikationsdesignerin ausreichend gewesen wären, um ein medizinisches Gutachten zu veranlassen.

Gericht betont die Notwendigkeit der Beweislast durch den Kläger

Das OLG Brandenburg wies dieses Argument zurück. Das Gericht räumte zwar ein, dass die Arbeitsweise von Selbstständigen oft flexibel und unregelmäßig ist. Dennoch betonte es, dass der Versicherungsnehmer die Beweislast für die Berufsunfähigkeit trägt. Dazu gehört auch der Beweis für die konkrete Ausgestaltung des zuletzt ausgeübten Berufs. Es reiche nicht aus, lediglich die Berufsbezeichnung „Kommunikationsdesignerin“ anzugeben. Vielmehr müsse der Versicherungsnehmer detailliert darlegen, welche konkreten Aufgaben und Tätigkeiten in welchem zeitlichen Umfang zu seinem Berufsalltag gehörten.

Relevanz des Urteils für Betroffene und zukünftige BUV-Fälle

Dieses Urteil des OLG Brandenburg hat erhebliche Bedeutung für Versicherungsnehmer einer Berufsunfähigkeitsversicherung, insbesondere für Selbstständige und Freiberufler. Es verdeutlicht, dass im Leistungsfall nicht nur die medizinische Diagnose entscheidend ist, sondern auch die präzise und umfassende Darlegung des eigenen Berufsbildes. Versicherungsnehmer sollten sich bewusst sein, dass sie im Streitfall detailliert nachweisen müssen, welche konkreten Tätigkeiten ihren Berufsalltag prägten.

Dies kann durch detaillierte Tätigkeitsbeschreibungen, Arbeitszeitnachweise, Projektübersichten oder Zeugenaussagen geschehen. Das Urteil mahnt Versicherungsnehmer zur Sorgfalt bei der Dokumentation ihrer beruflichen Tätigkeit, um im Falle einer Berufsunfähigkeit ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung erfolgreich geltend machen zu können. Für Selbstständige, deren Arbeitsalltag oft weniger strukturiert ist als bei Angestellten, ist es ratsam, besonders akribisch ihre Tätigkeiten und deren zeitlichen Umfang zu dokumentieren, um im Leistungsfall die notwendigen Beweise vorlegen zu können. Das Urteil macht deutlich, dass die Gerichte hohe Anforderungen an die Substantiierung des Berufsbildes stellen und Versicherungsnehmer gut beraten sind, diesen Anforderungen gerecht zu werden, um ihre Ansprüche auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu sichern.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil zeigt, dass für erfolgreich geltend gemachte Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung der konkrete Beruf und dessen typische Ausübung nachgewiesen werden müssen. Bei selbständig oder projektweise Tätigen reicht es nicht aus, allgemein zu behaupten, dass die Arbeit unregelmäßig sei; vielmehr müssen trotz der Variabilität durchschnittliche Arbeitszeiten und Tätigkeitsschwerpunkte dargelegt werden. Das Gericht wird erst dann einen medizinischen Sachverständigen zur Beurteilung der Berufsunfähigkeit hinzuziehen, wenn diese beruflichen Grundlagen ausreichend konkretisiert sind.

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Herausforderungen bei der Beweisführung in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wenn der Nachweis der konkreten Ausgestaltung des eigenen Berufsbildes zur zentralen Frage wird, können sich Unsicherheiten und komplexe Fragestellungen ergeben. Besonders in Fällen, in denen detaillierte Angaben und eine akkurate Dokumentation essenziell sind, stellt sich die Frage, wie die vorhandene Beweislast gelingt. Eine präzise Analyse der Situation und eine nachvollziehbare Darstellung der beruflichen Tätigkeiten bleiben dabei von entscheidender Bedeutung.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre individuelle Situation nachvollziehbar zu erfassen und die relevanten Zusammenhänge strukturiert darzulegen. Mit einer fundierten Prüfung der Ausgangslage und einem klaren Beratungsansatz schaffen wir die Basis für eine transparente Bewertung Ihres Falls. Nehmen Sie in Erwägung, diesen Weg gemeinsam mit uns zu beschreiten, um eine belastbare und sachgerechte Darstellung Ihres Berufsbildes zu erreichen.

Ersteinschätzung anfragen

Häufig gestellte Fragen zu versicherungsrechtlichen Themen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Warum ist es so wichtig, meinen Beruf detailliert zu beschreiben, wenn ich Berufsunfähigkeitsleistungen beantrage?

Eine detaillierte Beschreibung Ihres Berufs ist entscheidend, da sie die Grundlage für die Beurteilung Ihrer Berufsunfähigkeit bildet. Versicherungen und gegebenenfalls Gerichte benötigen ein klares Bild von Ihrem tatsächlichen Arbeitsalltag, um zu entscheiden, ob Sie wegen Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, Ihre beruflichen Aufgaben zu erfüllen.

1. Der Berufstitel allein reicht nicht aus

Der bloße Titel Ihrer Position (z. B. „Manager“ oder „Techniker“) vermittelt oft ein unvollständiges oder falsches Bild Ihrer tatsächlichen Tätigkeiten. Standardisierte Jobbeschreibungen aus der Personalabteilung sind häufig zu allgemein gehalten und spiegeln nicht die spezifischen Anforderungen Ihres Arbeitsalltags wider. Beispielsweise kann ein „Manager“ in der Praxis keine Führungsaufgaben ausüben, sondern vor allem operative Tätigkeiten übernehmen.

2. Die Beurteilung der Berufsunfähigkeit basiert auf Ihren tatsächlichen Aufgaben

Die Versicherung prüft, ob Sie die wesentlichen Aufgaben (sogenannte „essential functions“) Ihres Berufs noch ausführen können. Diese Analyse umfasst sowohl körperliche als auch geistige Anforderungen:

  • Körperliche Anforderungen: z. B. schweres Heben, langes Stehen oder Arbeiten in schwierigen Umgebungen.
  • Geistige Anforderungen: z. B. Problemlösung, Entscheidungsfindung oder hohe Konzentrationsfähigkeit.

Ein Beispiel: Ein Bauarbeiter muss möglicherweise schwere Lasten tragen und auf Baustellen arbeiten, während ein Büroangestellter vor allem geistige Tätigkeiten am Schreibtisch ausführt. Ohne eine genaue Beschreibung könnte die Versicherung annehmen, dass Sie leichtere Tätigkeiten innerhalb derselben Berufsgruppe ausführen könnten.

3. Vermeidung von Fehlinterpretationen durch die Versicherung

Versicherungen neigen dazu, Berufe auf Basis nationaler Standards oder allgemeiner Tätigkeitsbeschreibungen zu bewerten. Dies kann dazu führen, dass Ihre tatsächlichen Aufgaben nicht korrekt berücksichtigt werden und Ihre Ansprüche abgelehnt werden. Eine präzise Darstellung Ihrer täglichen Aufgaben hilft, Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihre beruflichen Einschränkungen korrekt beurteilt werden.

4. Bedeutung für medizinische Gutachten

Ein medizinisches Gutachten kann nur dann aussagekräftig sein, wenn der Gutachter genau weiß, welche Tätigkeiten Sie ausführen müssen und welche davon durch Ihre gesundheitlichen Einschränkungen beeinträchtigt sind. Ohne eine detaillierte Berufsbeschreibung fehlt die Grundlage für eine fundierte medizinische Beurteilung.

Tipps zur Erstellung einer detaillierten Berufsbeschreibung

  • Listen Sie alle wesentlichen Aufgaben auf, die Sie regelmäßig ausführen (täglich, wöchentlich oder monatlich).
  • Beschreiben Sie physische Anforderungen, wie das Heben schwerer Lasten oder langes Stehen.
  • Erklären Sie geistige Anforderungen, wie Entscheidungsfindung oder Multitasking.
  • Vermeiden Sie Übertreibungen oder das Hinzufügen von Aufgaben, die nicht relevant sind.
  • Ergänzen Sie Ihre eigene Beschreibung mit einer Stellungnahme Ihres Vorgesetzten oder Kollegen, falls möglich.

Eine präzise und ehrliche Darstellung Ihrer beruflichen Tätigkeiten ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Beantragung von Berufsunfähigkeitsleistungen.


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Was bedeutet „Beweislast“ im Zusammenhang mit meiner Berufsunfähigkeitsversicherung konkret für mich?

Die Beweislast in der Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet, dass Sie als Versicherungsnehmer aktiv nachweisen müssen, dass Sie berufsunfähig sind. Dies ist eine zentrale Voraussetzung, um Leistungen aus Ihrer Versicherung zu erhalten. Die Versicherung selbst ist nicht verpflichtet, Beweise für Ihre Berufsunfähigkeit zu suchen oder zu erbringen.

Was müssen Sie konkret nachweisen?

  1. Gesundheitliche Beeinträchtigungen: Sie müssen belegen, dass Ihre gesundheitlichen Probleme so schwerwiegend sind, dass sie Ihre Berufsausübung erheblich einschränken oder unmöglich machen. Dafür sind folgende Nachweise erforderlich:
    • Ärztliche Atteste und Gutachten: Diese sollten Diagnosen, Befunde und die Auswirkungen Ihrer Erkrankung auf Ihre Arbeitsfähigkeit enthalten.
    • Medizinische Berichte: Zum Beispiel von Fachärzten oder Therapeuten, die Ihre Beschwerden dokumentieren.
    • Krankheitsverlauf: Falls vorhanden, können auch Dokumente über längere Krankschreibungen oder Behandlungen hilfreich sein.
  2. Konkrete Ausgestaltung Ihres Berufs vor der Berufsunfähigkeit: Es reicht nicht aus, Ihren Beruf allgemein zu beschreiben (z. B. „Ich bin Lehrer“). Sie müssen detailliert darlegen, wie Ihre Tätigkeit vor Eintritt der Berufsunfähigkeit aussah:
    • Tätigkeitsbeschreibung: Erstellen Sie eine genaue Beschreibung Ihrer täglichen Aufgaben, inklusive körperlicher und geistiger Anforderungen.
    • Zeitliche Aufteilung: Geben Sie an, wie viel Zeit Sie für einzelne Tätigkeiten aufgewendet haben.
    • Vergleich mit der aktuellen Situation: Zeigen Sie auf, warum und in welchem Umfang Sie diese Tätigkeiten aufgrund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr ausüben können.
  3. Ausschluss anderer Erwerbstätigkeiten: Zusätzlich müssen Sie nachweisen, dass Sie keine andere Tätigkeit ausüben können, die Ihrer Lebensstellung sowie Ihren Fähigkeiten und Kenntnissen entspricht. Dies wird oft als Negativbeweis bezeichnet.

Wie erfolgt die Prüfung durch die Versicherung?

  • Die Versicherung wird Ihre eingereichten Unterlagen prüfen und kann zusätzliche Informationen oder Gutachten anfordern.
  • Falls Zweifel bestehen, ob Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen tatsächlich zur Berufsunfähigkeit führen, gehen diese Zweifel zunächst zu Ihren Lasten.

Beispiel zur Veranschaulichung:

Stellen Sie sich vor, Sie arbeiten als Bauingenieur und sind aufgrund eines Bandscheibenvorfalls nicht mehr in der Lage, Baustellen zu betreuen oder längere Zeit am Schreibtisch zu sitzen. In diesem Fall müssten Sie:

  • Ein ärztliches Gutachten vorlegen, das den Bandscheibenvorfall und die damit verbundenen Einschränkungen bestätigt.
  • Eine detaillierte Beschreibung Ihrer beruflichen Aufgaben erstellen (z. B. Baustellenbesuche mit körperlicher Belastung).
  • Nachweisen, dass es keine vergleichbare Tätigkeit gibt (z. B. rein administrative Aufgaben), die Ihnen gesundheitlich möglich wäre und Ihrer beruflichen Qualifikation entspricht.

Warum ist die Beweislast wichtig?

Die Verantwortung liegt bei Ihnen, sämtliche relevanten Informationen und Dokumente vorzulegen. Ohne überzeugende Nachweise kann die Versicherung Ihren Antrag ablehnen. Daher sollten Sie sorgfältig alle erforderlichen Unterlagen zusammenstellen und gegebenenfalls medizinische Experten hinzuziehen.


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Welche Dokumente oder Nachweise kann ich verwenden, um meinen Beruf und meine Tätigkeiten zu belegen?

Um Ihren Beruf und Ihre Tätigkeiten im Rahmen eines Versicherungsanspruchs, insbesondere bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, nachzuweisen, können Sie eine Vielzahl von Dokumenten und Nachweisen einreichen. Je detaillierter und vielfältiger die Belege sind, desto besser können Sie Ihre Position untermauern. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über mögliche Nachweise:

1. Arbeitsbezogene Dokumente

  • Arbeitsverträge: Diese dokumentieren Ihre Anstellung sowie Ihre Aufgabenbeschreibung.
  • Tätigkeitsbeschreibungen: Detaillierte Auflistungen Ihrer beruflichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten.
  • Arbeitszeitnachweise: Stundenzettel, Schichtpläne oder ähnliche Dokumente, die Ihre Arbeitszeiten belegen.
  • Projektübersichten: Listen oder Berichte über abgeschlossene Projekte, inklusive Ihrer Rolle und Verantwortlichkeiten.
  • Jobbeschreibungen: Offizielle Stellenbeschreibungen, die den Umfang Ihrer Tätigkeit verdeutlichen.

2. Einkommensnachweise

  • Gehaltsabrechnungen: Regelmäßige Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, die Ihr Einkommen belegen.
  • Steuerunterlagen: W-2-Formulare (in den USA) oder Steuerbescheide, die Ihr Einkommen ausweisen.
  • Rechnungen und Kontoauszüge: Insbesondere für Selbstständige können Rechnungen an Kunden oder Kontoauszüge als Einkommensnachweis dienen.

3. Zeugenaussagen

  • Kollegen oder Vorgesetzte: Schriftliche Aussagen von Kollegen oder Vorgesetzten, die Ihre beruflichen Tätigkeiten bestätigen können.
  • Kundenreferenzen: Für Selbstständige können Kundenbewertungen oder -aussagen hilfreich sein.

4. Schriftliche Kommunikation

  • E-Mail-Korrespondenz: Relevante E-Mails, die Ihre beruflichen Tätigkeiten dokumentieren.
  • Berichte und Protokolle: Schriftstücke, die Ihre aktive Teilnahme an Projekten oder Sitzungen belegen.

5. Weitere Nachweise

  • Berufliche Zertifikate und Schulungsnachweise: Diese zeigen Ihre Qualifikationen und Weiterbildungen.
  • Arbeitszeugnisse: Offizielle Dokumente früherer Arbeitgeber, die Ihre beruflichen Leistungen beschreiben.
  • Gutachten von Berufsexperten: Falls erforderlich, können Sie ein Gutachten eines Experten einholen, das Ihre berufliche Tätigkeit beschreibt.

Wichtige Hinweise

Je umfassender und präziser die eingereichten Nachweise sind, desto besser können Sie Ihren Anspruch untermauern. Achten Sie darauf, dass alle Dokumente aktuell sind und genau auf Ihre berufliche Situation abgestimmt sind.


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Gilt für Selbstständige bei der Beweislast in der Berufsunfähigkeitsversicherung etwas anderes als für Angestellte?

Die Beweislast in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist grundsätzlich für Selbstständige und Angestellte gleich: Der Versicherungsnehmer trägt die Verantwortung, den Eintritt der Berufsunfähigkeit nachzuweisen. Dies umfasst die Darlegung, dass die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr ausgeübt werden kann und dass keine andere zumutbare Tätigkeit möglich ist, die den Lebensstandard und die Qualifikationen des Versicherten berücksichtigt.

Besondere Herausforderungen für Selbstständige

Für Selbstständige ergeben sich jedoch spezifische Anforderungen bei der Beweisführung, da ihre beruflichen Tätigkeiten oft weniger standardisiert und dokumentiert sind als bei Angestellten. Während Angestellte häufig auf Arbeitsverträge, Tätigkeitsbeschreibungen und Zeugenaussagen von Kollegen zurückgreifen können, müssen Selbstständige ihre beruflichen Tätigkeiten eigenständig und detailliert dokumentieren. Dies betrifft insbesondere:

  • Tätigkeitsbeschreibung: Selbstständige müssen präzise darlegen, welche Aufgaben sie vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeführt haben. Diese Tätigkeiten sollten in Art, Umfang und Häufigkeit beschrieben werden, um dem Gericht oder Gutachter ein klares Bild zu vermitteln. Ein Stundenplan oder eine detaillierte Aufstellung des Arbeitsalltags kann hierbei hilfreich sein.
  • Nachweise zur Organisation: Bei Selbstständigen wird zusätzlich geprüft, ob eine Umorganisation des Betriebs möglich ist, um die Tätigkeit trotz gesundheitlicher Einschränkungen fortzusetzen. Dies betrifft vor allem Unternehmer mit Mitarbeitern oder komplexeren Betriebsstrukturen. Der Versicherungsnehmer muss beweisen, dass eine solche Umorganisation unzumutbar oder nicht möglich ist.

Praktische Tipps für Selbstständige

  • Dokumentation: Führen Sie regelmäßig Aufzeichnungen über Ihre Tätigkeiten, z. B. durch Arbeitszeitprotokolle, Projektberichte oder Rechnungen. Diese Unterlagen können im Ernstfall als Beweismittel dienen.
  • Zeugen: Ziehen Sie Geschäftspartner, Kunden oder Mitarbeiter als Zeugen heran, um Ihre Angaben zu bestätigen.
  • Gutachten: Lassen Sie sich frühzeitig von einem medizinischen Sachverständigen unterstützen, um den Zusammenhang zwischen Ihrer gesundheitlichen Einschränkung und der Berufsunfähigkeit darzulegen.

Fazit

Die rechtlichen Anforderungen an die Beweislast sind für Selbstständige und Angestellte identisch. Allerdings müssen Selbstständige aufgrund ihrer spezifischen beruflichen Situation besonders gründlich und kreativ bei der Dokumentation ihrer Tätigkeiten vorgehen, um ihre Ansprüche erfolgreich geltend machen zu können.


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Was kann ich tun, wenn die Versicherung meine Berufsunfähigkeit ablehnt, weil meiner Meinung nach mein Berufsbild nicht ausreichend berücksichtigt wurde?

Wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung eine Leistung ablehnt und Sie der Ansicht sind, dass Ihr Berufsbild dabei nicht korrekt oder ausreichend berücksichtigt wurde, gibt es mehrere Schritte, die Sie unternehmen können:

1. Ablehnungsgründe prüfen

  • Lesen Sie das Ablehnungsschreiben der Versicherung sorgfältig durch. Achten Sie darauf, ob die Begründung auf einer fehlerhaften Einschätzung Ihres Berufsbildes oder Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen basiert.
  • Überprüfen Sie, ob die Versicherung Ihren Beruf korrekt beschrieben hat. Falls nicht, sollten Sie dies klarstellen und dokumentieren.

2. Widerspruch einlegen

  • Legen Sie schriftlich Widerspruch gegen die Entscheidung ein. Dies muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang des Ablehnungsschreibens erfolgen.
  • Argumentieren Sie sachlich und gezielt gegen die Ablehnungsgründe. Stellen Sie klar, wie Ihre gesundheitlichen Einschränkungen Ihre beruflichen Tätigkeiten beeinträchtigen.
  • Fügen Sie aktuelle und detaillierte ärztliche Gutachten sowie andere relevante Nachweise bei, um Ihre Argumentation zu untermauern.

3. Zweite ärztliche Meinung einholen

  • Lassen Sie sich von einem Facharzt oder einem unabhängigen medizinischen Gutachter untersuchen. Ein neues Gutachten kann helfen, Ihre Einschränkungen besser zu dokumentieren und die Entscheidung der Versicherung anzufechten.

4. Unterstützung durch Experten

  • Ziehen Sie einen spezialisierten Anwalt für Versicherungsrecht hinzu. Dieser kann Ihnen helfen, den Widerspruch professionell zu formulieren und Ihre Erfolgsaussichten zu bewerten.
  • Alternativ können Sie auch den Versicherungsombudsmann einschalten, um eine außergerichtliche Einigung anzustreben.

5. Klageerhebung

  • Wenn der Widerspruch erfolglos bleibt, können Sie Klage vor dem zuständigen Landgericht einreichen. Hierbei ist es wichtig, alle relevanten Beweise vorzulegen, insbesondere zur genauen Beschreibung Ihrer beruflichen Tätigkeiten und deren Einschränkungen durch Ihre gesundheitliche Situation.
  • Beachten Sie die dreijährige Verjährungsfrist für Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.

6. Weitere Tipps

  • Zahlen Sie weiterhin Ihre Versicherungsbeiträge, um eine Kündigung Ihrer Police zu vermeiden.
  • Dokumentieren Sie alle Kommunikation mit der Versicherung sorgfältig.
  • Prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag genau auf spezifische Klauseln zur Definition von Berufsunfähigkeit und möglichen Ausschlüssen.

Indem Sie diese Schritte unternehmen, können Sie sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Ihre berufliche Situation korrekt bewertet wird.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Beweislast

Die Beweislast bezeichnet im Zivilprozessrecht die Verpflichtung einer Partei, die für ihren Anspruch sprechenden Tatsachen durch Beweismittel darzulegen und zu belegen. Im vorliegenden Fall muss der Versicherungsnehmer, also die gegenleistungspflichtige Person im Versicherungsvertrag, konkret nachweisen, inwiefern das tatsächliche Berufsbild seiner Ehefrau die vertraglich festgelegten Merkmale einer Berufsunfähigkeit erfüllt. Dieser Grundsatz ist beispielsweise in der ZPO verankert und stellt sicher, dass nicht allein subjektive Behauptungen, sondern objektiv überprüfbare Fakten den Anspruch untermauern. Ein einfaches Beispiel: Wenn jemand behauptet, er habe sich verletzt, muss er auch Anhaltspunkte vorlegen, wie etwa ärztliche Atteste, die diese Verletzung bestätigen. Die Beweislast ist damit ein zentrales Element, das den Zugang zu Versicherungsleistungen entscheidend beeinflusst.


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Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) ist ein Versicherungsvertrag, der den Versicherten finanziell unterstützt, wenn dieser krankheitsbedingt oder aus anderen wichtigen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf auszuführen. Die vertraglichen Bedingungen definieren präzise, wann und in welchem Umfang Leistungen zu erbringen sind, was häufig auf den konkreten beruflichen Werdegang und die typischen Tätigkeiten abstellt. Grundlage des Vertrages ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das Vorschriften zur Leistungsgewährung enthält. Als Beispiel: Schlägt nach einer Krankheit die Arbeitsfähigkeit des Versicherten dauerhaft fehl, erhält er im Rahmen der BUV eine vertraglich vereinbarte Rente. Dieser Vertragstyp ist also besonders relevant, wenn herkömmliche Krankengeldzahlungen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu sichern.


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Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit beschreibt den Zustand, in dem eine Person aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, ihre beruflich ausgeübte Tätigkeit – in ihrer individuellen Qualifikation und Leistungsfähigkeit – ausreichend zu verrichten. Dieser Begriff wird in Berufs­unfähigkeitsversicherungsverträgen detailliert definiert und ist oft strenger gefasst als allgemeine Vorstellungen von Arbeitsunfähigkeit. Maßgebliche Vorschriften finden sich im Versicherungsvertragsgesetz, das den Rahmen für die Leistungsansprüche setzt. Zum Beispiel: Eine Kommunikationsdesignerin muss nachweisen, dass ihre gesundheitliche Situation die spezifischen beruflichen Anforderungen an sie nachhaltig verhindert, um als berufsunfähig zu gelten. Der Unterschied zur allgemeinen Arbeitsunfähigkeit liegt gerade in der präzisen, vertraglich definierten Leistungs- und Tätigkeitsbezogenheit.


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Tatbestand

Der Tatbestand umfasst die konkret festgelegten Voraussetzungen und Umstände, die erfüllt sein müssen, damit ein Anspruch – wie der auf eine Leistung aus einem Versicherungsvertrag – rechtlich gegeben ist. Im Kontext der Berufsunfähigkeitsversicherung bezeichnet er die Kriterien, die im Vertrag festgelegt wurden, z. B. spezifische Zeiträume der Arbeitsunfähigkeit, die zu einer anerkannten Berufsunfähigkeit führen. Diese sachliche Voraussetzung wird oft anhand von vertraglichen Regelungen, unterstützt durch medizinische Gutachten, überprüft. Ein anschauliches Beispiel: Nur wenn die in den Versicherungsbedingungen definierten Symptome und Einschränkungen eintreten, greift die Versicherungsleistung. Somit bildet der Tatbestand die verbindliche Grundlage, um festzustellen, ob der Versicherungsvertrag Leistungspflichten auslöst.


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Sicherheitsleistung

Die Sicherheitsleistung ist ein finanzielle Garantie, die im Rahmen von Gerichtsverfahren oder Vollstreckungsmaßnahmen verlangt werden kann, um das Risiko zukünftiger Kosten oder Verpflichtungen abzusichern. Im genannten Fall kann das Gericht von der unterlegenen Partei verlangen, eine Sicherheitsleistung zu erbringen, um eine etwaige Zwangsvollstreckung abzufedern. Diese Regelung ist in der Zivilprozessordnung (ZPO) verankert und stellt sicher, dass der Beklagte im Falle eines in der Zukunft eintretenden Urteils finanziell abgesichert ist. Ein einfaches Beispiel: Wenn ein Urteil vorläufig vollstreckbar ist, muss die unterlegene Partei Sicherheit hinterlegen, um zu garantieren, dass etwaige Ansprüche später erfüllt werden. Dadurch wird das Interesse des Gläubigers geschützt, während das Verfahren andauert.


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Revision

Die Revision ist das Rechtsmittel, mit dem eine höhere Instanz einen kürzlich ergangenen Gerichtsbeschluss auf Rechtsfehler hin überprüft. Ziel ist es, festzustellen, ob bei der Urteilsfindung wesentliche verfahrens- oder entscheidungsrelevante Fehler unterlaufen sind, die das Urteil ungerechtfertigt erscheinen lassen. Die Rechtsgrundlagen regeln sich vor allem in der Zivilprozessordnung (ZPO) und im jeweiligen spezialgesetzlichen Regelwerk. Als Beispiel: Wird einem Parteienurteil gravierender Formfehler vorgeworfen, kann eine Revision eingelegt werden, um die Entscheidung durch ein höheres Gericht neu bewerten zu lassen. Wichtig ist, dass die Revision in ihrem Umfang auf Rechtsfragen beschränkt ist und keine erneute Tatsachenfeststellung erfolgt, was sie von einer Berufung abgrenzt.


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Arbeitsunfähigkeit

Der Begriff Arbeitsunfähigkeit beschreibt einen Gesundheitszustand, bei dem eine Person vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage ist, ihrer üblichen Arbeit nachzugehen. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit, die den Verlust der Leistungsfähigkeit im konkret ausgeübten Beruf meint, bezieht sich Arbeitsunfähigkeit oft auf allgemein medizinisch festgestellte Einschränkungen, die beispielsweise eine Krankschreibung rechtfertigen. Relevant sind hier unter anderem Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes, wonach eine temporäre Arbeitsunfähigkeit zu Arbeitsausfallentschädigungen führen kann. Ein Beispiel: Wenn jemand aufgrund einer Grippe mehrere Tage krankgeschrieben ist, gilt er als arbeitsunfähig, was jedoch nicht zwangsläufig seine berufsspezifische Fähigkeit dauerhaft ausschließt. Diese Unterscheidung hilft zu verstehen, warum Versicherungen oft strenge Kriterien zur Feststellung von Berufsunfähigkeit anlegen, die über eine bloße vorübergehende Arbeitsunfähigkeit hinausgehen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 172 ff. Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Regelt die Rechte und Pflichten bei Berufsunfähigkeitsversicherungen. Hierbei geht es um die Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers, die vorvertragliche Aufklärung durch den Versicherer und die Folgen von Obliegenheitsverletzungen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Diese Paragraphen sind relevant, da sie die Grundlage für den Versicherungsvertrag bilden und bestimmen, unter welchen Voraussetzungen der Versicherer zur Leistung verpflichtet ist, insbesondere im Hinblick auf die Berufsunfähigkeit der Ehefrau.
  • § 2 Abs. 1 AVB-BUV (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung): Definiert Berufsunfähigkeit als die durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall verursachte Unfähigkeit, den zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50% auszuüben. Maßgeblich ist der konkrete Beruf, nicht eine abstrakte Verweisung auf andere Tätigkeiten. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Entscheidend ist, ob die Ehefrau aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen ihren Beruf als Kommunikationsdesignerin zu mindestens 50% nicht mehr ausüben kann.
  • § 286 Zivilprozessordnung (ZPO): Betrifft die freie Beweiswürdigung des Gerichts. Das Gericht entscheidet nach freier Überzeugung, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder nicht wahr zu erachten ist. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht hat die Zeugenaussage der Ehefrau und die vorgelegte Tätigkeitsbeschreibung gewürdigt und ist nicht von der Richtigkeit der Angaben bezüglich des Umfangs ihrer Tätigkeit überzeugt, was entscheidend für die Feststellung der Berufsunfähigkeit ist.
  • Beweislastgrundsätze: Im Zivilprozess trägt grundsätzlich der Kläger die Beweislast für die Tatsachen, die seinen Anspruch begründen. Im vorliegenden Fall muss der Kläger also beweisen, dass seine Ehefrau berufsunfähig im Sinne der Versicherungsbedingungen ist. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Da das Gericht die Beweisaufnahme als nicht ausreichend erachtet, um die Berufsunfähigkeit der Ehefrau festzustellen, geht dies zulasten des Klägers.
  • § 529 ZPO Umfang der Berufungsprüfung: Das Berufungsgericht hat die erstinstanzliche Entscheidung daraufhin zu überprüfen, ob Rechtsfehler vorliegen oder ob neue Tatsachen vorgetragen werden, die eine andere Entscheidung rechtfertigen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Berufungsgericht prüft, ob das Landgericht die Beweise richtig gewürdigt hat und ob die Anforderungen an die Darlegung und den Beweis der beruflichen Tätigkeit überspannt wurden.

Das vorliegende Urteil


Oberlandesgericht Brandenburg – Az.: 11 U 278/22 – Beschluss vom 09.08.2023


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