Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) gehört zu den Invaliditäsversicherungen. Sie wird auch als Zusatzversicherung (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, kurz: BUZ) zu einer Renten- oder Lebensversicherung angeboten. Es ist auch möglich, die BU-Versicherung als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Allgemeines zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Der Begriff „Berufsunfähigkeitsversicherung“ bezeichnet eine privatwirtschaftliche Versicherung. Für Personen, die vor dem 02. Januar 1961 geboren sind, gibt es allerdings noch den Begriff „Berufsunfähigkeit“ im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung. Hier gibt es niedrigere Leistungen und nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Generell können alle Menschen die Absicherung durch eine Berufsunfähigkeit beanspruchen, die einer Arbeit nachgehen, die anderen oder ihnen den Unterhalt sichert. Auch bei unentgeltlich ausgeführter Tätigkeit (z.B. Hausfrau) ist die Absicherung möglich, wenn der Ausfall der Arbeitskraft nicht ohne großen finanziellen Aufwand zu ersetzen wäre.
Welchen Zweck erfüllt die Berufsunfähigkeitsvorsorge?
Die Berufsunfähigkeitsvorsorge verfolgt den Zweck, einen sozialen, gesellschaftlichen und individuellen Abstieg des Versicherten zu verhindern. Da der Versicherte nicht mehr am Erwerbsleben teilnehmen kann, muss auch an den Versorgungscharakter für die Alters- und Familienversorgung gedacht werden. Es sollte jedoch bedacht werden, dass es sich bei der Berufsunfähigkeitsvorsorge um eine Summenversicherung handelt, d.h. es wird nur eine definierte wiederkehrende Leistung erbracht, nicht der tatsächlich eingetretende wirtschaftliche Schaden.
Welches Risiko ist versichert?
Es ist die individuelle berufliche Leistungsfähigkeit des Versicherten, bezugnehmend auf seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit (Beruf), versichert. Versichert ist der krankheitsbedingte (teilweise) Wegfall der Berufsfähigkeit. Die Berufsunfähigkeit muss ärztlich nachgewiesen werden und muss mindestens 50% betragen. Mit dem Eintritt einer Versicherungsleistung enden auch die Beitragszahlungen für den Versicherungsschutz.
Was sind Klauseln bei einer BU-Versicherung?
Klauseln sollen die rechtliche Funktion einnehmen Leistungen bedingungsmäß einzuschränken, zu erleichtern oder zu erweitern. Dabei können bereits vorhandene Krankheiten aus dem Versicherungsschutz herausgenommen werden. Deshalb sollte man sich vor dem Abschluss nach den genauen Versicherungsbedingungen erkundigen.
Verweisungsklauseln haben neben der BU auch für die Rente wegen Erwerbsminderung große Bedeutung. Eine Besonderheit ist die abstrakte Verweisung, diese bedeutet, dass der Versicherte auf die Ausübung einer neuen Tätigkeit verwiesen werden kann. Dabei ist egal, ob es die Arbeitsmarktsituation zulässt in dem anderen Beruf zu arbeiten. Das Risiko des Berufswechsels trägt also der Versicherte. Es ist also wichtig sich den Versicherungsvertrag genau durchzulesen und die Klauseln zu kennen. Am besten läßt man sich dazu von einem Rechtsanwalt für Versicherungsrecht beraten.
Was passiert bei einer Anzeigepflichtverletzung?
Sollte der Versicherte bei Vertragsstellung falsche Angaben tätigen, hat der Versicherer Sanktionsrechte gegen den Versicherten. Die Geheimhaltung, Verharmlosung oder Verschleierung kann böse Folgen für den Versicherten haben. Der Versicherer kann den Vertrag anfechten oder gar davon zurücktreten. In diesem Fall sollte man sich schleunigst einen Rechtsanwalt zur Hilfe holen. Ansonsten kann es dazu führen, dass man keine Leistungen erhält.
Wie setzt sich die Höhe der Versicherungsprämie zusammen?
Die Versicherungsprämie richtet sich nach dem Alter des Versicherten bis zu dem die BU-Rente gezahlt wird. Nach der Versicherungsdauer und der Berufsgruppe, wobei jemand mit einem handwerklichen Beruf mit höheren Beiträgen rechnen muss, als beispielsweise ein Apotheker. Das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand sind zudem entscheidend. Das Geschlecht darf seit Ende 2012 nicht mehr maßgebend sein.
Woran erkenne ich einen guten Versicherungsvertrag?
Auf jeden Fall sollte man vor Abschluss eines Vetrages einen Rechtsanwalt befragen. Hier im Einzelnen woran man einen guten Vertrag erkennt:
- der Versicherer verzichtet auf die abstrakte Verweisung
- der Versicherte muss nur 6 Monate berufsunfähig sein und nicht 3 Jahre
- eine Erkarnkung wird unterschätzt: 3 Jahre rückwirkende Zahlung bei zu später Meldung
- Nachversicherungsgarantie: die Rente wird ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht
- garantierte Rentensteigerung während der Auszahlung (mind. 2-3% im Jahr)
- Rücktrittsrechts Begrenzung des Versicherers
- keine Arztanordnungsklausel
Wichtig!
Verzicht auf §19 VVG: hier ist es der Gesellschaft erlaubt, nachträglich den Beitrag zu erhöhen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn bei Vertragsbeginn ein erhöhtes Risiko vorlag, auch ohne das es dem Versicherungsnehmer bekannt war!
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