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Berufsunfähigkeitsversicherung: Darf die Anerkennung rückwirkend befristet werden?

Ein Berufssportler erhielt von seiner Berufsunfähigkeitsversicherung eine Nachricht, die Freude und Ernüchterung zugleich brachte: Sie erkannte seine Berufsunfähigkeit rückwirkend ab August 2019 an. Doch im selben Atemzug beendete die Versicherung die Zahlungen nur wenige Tage später, zum 31. März 2020, mit Verweis auf eine Genesungsmeldung des Athleten. Für den Sportler war klar: Ein Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit, das die Leistung gleichzeitig zum jetzigen Zeitpunkt beendet, kann nicht rechtens sein.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 O 2679/22 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
  • Datum: 28.03.2024
  • Aktenzeichen: 11 O 2679/22
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein Versicherungsnehmer mit drei Berufsunfähigkeitsversicherungen. Er forderte von seiner Versicherung Leistungen wegen Berufsunfähigkeit.
  • Beklagte: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie erkannte die Berufsunfähigkeit des Klägers nur befristet an und stellte die Zahlungen danach ein.

Worum ging es genau?

  • Sachverhalt: Der Kläger beantragte Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Versicherung erkannte die Berufsunfähigkeit nur für einen bestimmten Zeitraum an und stellte die Zahlungen danach ein.

Welche Rechtsfrage war entscheidend?

  • Kernfrage: Durfte die Berufsunfähigkeitsversicherung ihre Leistungen nach der ursprünglichen Zusage wieder beenden, indem sie die Zahlung von vornherein befristet hat?

Entscheidung des Gerichts:

  • Urteil im Ergebnis: Der Klage des Versicherungsnehmers wurde weitestgehend stattgegeben.
  • Zentrale Begründung: Die Befristung der Leistungen war rechtlich unzulässig, und die Versicherung konnte die Einstellung der Zahlungen nicht wirksam begründen.
  • Konsequenzen für die Parteien: Die Versicherung muss dem Kläger die ausstehenden Leistungen sowie Anwaltskosten zahlen und die gesamten Prozesskosten tragen.

Der Fall vor Gericht


Was stand in dem Schreiben der Versicherung, das den Streit auslöste?

Ein Berufssportler erhielt im März 2020 Post von seiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Das Schreiben enthielt auf den ersten Blick eine gute und eine schlechte Nachricht zugleich. Die gute Nachricht: Die Versicherung erkannte an, dass der Sportler seit dem 1. August 2019 berufsunfähig gewesen war und zahlte die vereinbarte Rente für diesen Zeitraum. Die schlechte Nachricht: Die Zahlungen sollten bereits zum 31. März 2020 wieder enden – also nur wenige Tage nach Erhalt des Briefes.

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In der Begründung verwies die Versicherung auf ein kurz zuvor geführtes Telefonat. Darin hatte der Athlet mitgeteilt, dass er aus medizinischer Sicht wieder in seine Saison starten könne, nicht mehr krankgeschrieben sei und mit dem Training begonnen habe. Für die Versicherung war der Fall damit klar: Sie zahlte für die Vergangenheit, stellte die Leistungen für die Zukunft aber sofort wieder ein. Genau dieses Vorgehen, eine rückwirkende Anerkennung bei gleichzeitiger Einstellung der Leistung, führte die beiden Parteien vor das Landgericht Nürnberg-Fürth.

Wie kam es überhaupt zu der Entscheidung der Versicherung?

Der Kläger, ein Profisportler, unterhielt bei einem großen Versicherer gleich drei Berufsunfähigkeitsversicherungen, die ihm im Ernstfall eine monatliche Rente von insgesamt über 2.400 Euro sichern sollten. Als er seiner Tätigkeit tatsächlich nicht mehr nachgehen konnte, meldete er im Januar 2020 seinen Leistungsfall an. Die Prüfung durch die Versicherung lief an.

Rund zwei Monate später, am 23. März 2020, griff der Sportler zum Telefon und informierte seinen Versicherer über eine positive Entwicklung: Sein Gesundheitszustand habe sich so weit gebessert, dass er wieder in die Saisonvorbereitung einsteigen könne. Nur zwei Tage nach diesem Anruf verfasste die Versicherung die entscheidenden Schreiben. Darin erkannte sie die Leistungspflicht für den zurückliegenden Zeitraum vom 1. August 2019 bis zum 31. März 2020 an, kündigte aber im selben Atemzug die Einstellung der Zahlungen zu diesem Datum an. Der Versicherungsfall, so die Botschaft, sei damit abgeschlossen.

Warum hielt der Sportler das Vorgehen der Versicherung für unzulässig?

Der Versicherungsnehmer war der Ansicht, dass die Versicherung einen schweren formalen Fehler begangen hatte. Sein zentrales Argument lautete: Ein solches „rückwirkend befristetes Anerkenntnis“ ist rechtlich nicht erlaubt. Ein Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit, so seine Position, müsse grundsätzlich unbefristet gelten. Nur in eng definierten Ausnahmefällen dürfe ein Versicherer eine Frist setzen – und das auch nur für einen Zeitraum in der Zukunft, um eine unklare gesundheitliche Entwicklung abzuwarten.

Hier aber habe die Versicherung einen Leistungszeitraum anerkannt, der bei Zugang des Schreibens bereits fast vollständig in der Vergangenheit lag. Die Befristung diente also nicht dazu, eine unsichere Zukunft zu überbrücken, sondern einen abgeschlossenen Fall zu definieren. Eine solche unzulässige Befristung, so argumentierte der Kläger weiter, habe zur Folge, dass sie einfach wegfällt. Übrig bliebe dann ein unbefristetes Anerkenntnis. Wolle die Versicherung die Zahlungen danach einstellen, müsse sie ein formell korrektes Nachprüfungsverfahren einleiten. Auch das habe sie hier nicht getan.

Wie verteidigte die Versicherung ihre Entscheidung?

Die Versicherung sah die Sache völlig anders. Sie argumentierte, ihr Vorgehen sei sowohl vom Gesetz als auch von den eigenen Vertragsbedingungen gedeckt. Eine Befristung sei zulässig, wenn es dafür einen sachlichen Grund gebe. Und diesen Grund habe der Kläger selbst geliefert, als er am Telefon seine Genesung mitteilte. Die Entscheidung sei also keineswegs willkürlich gewesen.

Zudem, so die Versicherung, handle es sich nicht um ein unzulässiges rückwirkendes Anerkenntnis. Schließlich sei das Schreiben vor dem 31. März, also vor dem Ende der Frist, beim Kläger eingegangen. Die Entscheidung sei zudem in der Phase der Erstprüfung gefallen, als die Lage noch unklar war. Man sei daher nicht verpflichtet gewesen, von vornherein eine unbefristete Leistung zuzusagen.

Für den Fall, dass das Gericht dieser Argumentation nicht folgen sollte, hatte die Versicherung noch ein juristisches Ass im Ärmel: Das Schreiben vom 25. März 2020 sollte hilfsweise als eine formelle Änderungsmitteilung zur Leistungseinstellung „umgedeutet“ werden. Damit ist gemeint, das Dokument rechtlich so zu behandeln, als wäre es von Anfang an etwas anderes gewesen – nämlich eine offizielle Mitteilung über das Ende der Leistungspflicht. Der Wille, die Zahlung einzustellen, sei schließlich klar erkennbar gewesen, und die formalen Anforderungen an die Begründung dürften nicht überspannt werden.

Warum erklärte das Gericht das befristete Anerkenntnis für unwirksam?

Das Landgericht folgte der Argumentation des Klägers und erklärte das Vorgehen der Versicherung für unzulässig. Die Richter stellten klar, dass die entscheidenden Schreiben vom 25. März 2020 tatsächlich ein unwirksames, weil rückwirkendes, befristetes Anerkenntnis darstellten.

Zur Begründung zog das Gericht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) heran. Ein befristetes Anerkenntnis ist demnach ein Instrument für die Zukunft. Es soll eine vorläufige Regelung schaffen, wenn die weitere gesundheitliche Entwicklung des Versicherten noch unsicher ist. Es dient dazu, dem Betroffenen schnell finanzielle Sicherheit zu geben, während der Versicherer sich die Möglichkeit offenhält, die Lage nach einer bestimmten Zeit neu zu bewerten.

Im vorliegenden Fall diente die Befristung jedoch einem anderen Zweck. Aus der Formulierung des Schreibens ging klar hervor, dass die Versicherung nicht von einer unsicheren Zukunft, sondern von einer bereits beendeten Berufsunfähigkeit ausging. Es sollte kein zweifelhafter Fall vorläufig geregelt, sondern ein abgeschlossener Sachverhalt finanziell abgewickelt werden. Dass das Schreiben formal sechs Tage vor Ablauf der Frist datiert war, änderte nichts an seinem wahren Charakter: Es war der Versuch, einen Leistungszeitraum im Nachhinein zu begrenzen. Ein solches Vorgehen unterläuft den Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen.

Die juristische Konsequenz dieser fehlerhaften Befristung ist weitreichend: Die Befristung selbst ist unwirksam. Das Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit bleibt jedoch bestehen – und gilt somit als unbefristet.

Konnte das Schreiben als Kündigung der Leistungen „umgedeutet“ werden?

Nachdem das Gericht das befristete Anerkenntnis gekippt hatte, musste es die zweite Verteidigungslinie der Versicherung prüfen: die „Umdeutung“ des Schreibens in eine wirksame Einstellungsmitteilung. Auch hier erteilten die Richter der Versicherung eine klare Absage.

Eine Umdeutung ist zwar nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 140 BGB) grundsätzlich möglich. Ein fehlerhaftes Rechtsgeschäft kann als ein anderes, gültiges Geschäft aufrechterhalten werden, wenn dessen Voraussetzungen erfüllt sind und man annehmen kann, dass die Parteien dies bei Kenntnis der Fehlerhaftigkeit gewollt hätten. Doch genau an den Voraussetzungen für eine wirksame Einstellungsmitteilung scheiterte die Versicherung.

Die Versicherungsbedingungen und die Rechtsprechung des BGH stellen strenge formale Anforderungen an eine solche Mitteilung. Der Versicherer muss darin nachvollziehbar darlegen, warum die Berufsunfähigkeit nicht mehr besteht. Dies erfordert eine konkrete Vergleichsbetrachtung:

  1. Der Versicherer muss zunächst offenlegen, von welchem Gesundheitszustand (welche Diagnosen, welche Symptome, welche konkreten Einschränkungen im Beruf) er bei seinem ursprünglichen Anerkenntnis ausgegangen ist.
  2. Anschließend muss er diesen Ausgangszustand dem aktuellen, verbesserten Gesundheitszustand gegenüberstellen und erklären, warum die Voraussetzungen für die Leistung nun nicht mehr gegeben sind.

Diese Vergleichsbetrachtung ist keine bloße Förmelei. Sie ist entscheidend, damit der Versicherte die Entscheidung nachvollziehen und auf ihre Richtigkeit überprüfen kann. Das Schreiben der Versicherung vom 25. März 2020 enthielt jedoch nichts davon. Es wurde lediglich auf das Telefonat des Klägers verwiesen. Es fehlte jegliche Angabe dazu, von welchem Krankheitsbild die Versicherung bei ihrer Leistungszusage überhaupt ausging. Ohne diese Basisinformation war es dem Sportler unmöglich zu prüfen, ob die Einschätzung der Versicherung, er sei wieder gesund, zutreffend war. Damit war das Schreiben auch als Einstellungsmitteilung unwirksam.

Zu welchem Ergebnis führte die rechtliche Prüfung durch das Gericht?

Da sowohl die Befristung des Anerkenntnisses als auch eine Umdeutung in eine wirksame Einstellungsmitteilung scheiterten, kam das Gericht zu einem klaren Ergebnis: Das von der Versicherung im März 2020 abgegebene Anerkenntnis war als unbefristet zu behandeln. Die Leistungspflicht bestand daher über den 31. März 2020 hinaus fort.

Das Gericht verurteilte die Versicherung, die ausstehenden Renten für den Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 31. Januar 2022 nachzuzahlen. Dies ergab eine Summe von über 54.000 Euro. Zusätzlich musste die Versicherung die vom Kläger in diesem Zeitraum weiter gezahlten Versicherungsbeiträge in Höhe von knapp 3.000 Euro erstatten.

Zusammen mit den Zinsen belief sich die Hauptforderung auf über 57.000 Euro. Darüber hinaus wurde die Versicherung verurteilt, die Überschussbeteiligungen für den strittigen Zeitraum abzurechnen und auszuzahlen sowie den Kläger von den Kosten freizustellen, die ihm durch die Beauftragung seines Anwalts vor dem Prozess entstanden waren. Die gesamten Kosten des Rechtsstreits wurden ebenfalls der Versicherung auferlegt.

Wichtigste Erkenntnisse

Gerichte legen klare Grenzen fest, wann und wie Versicherer Berufsunfähigkeitsleistungen befristen oder beenden können.

  • Befristung von Leistungen: Eine Befristung des Anerkenntnisses einer Berufsunfähigkeit dient dazu, eine vorläufige Leistung bei unsicherer gesundheitlicher Entwicklung zu ermöglichen. Befristet ein Versicherer eine Leistung rückwirkend, entfällt die Befristung, und das Anerkenntnis wird unbefristet.
  • Anforderungen an die Leistungseinstellung: Beendet ein Versicherer die Leistungspflicht, muss er den ursprünglichen und den aktuellen Gesundheitszustand des Versicherten detailliert vergleichen und die Gründe für das Ende der Berufsunfähigkeit klar darlegen. Fehlt diese nachvollziehbare Begründung, ist die Leistungseinstellung unwirksam.

Transparente und formgerechte Kommunikation durch den Versicherer sichert den umfassenden Schutz des Versicherten vor willkürlicher Leistungsbeendigung.


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Das Urteil in der Praxis

Wer als Versicherer glaubt, mit ein paar Telefonnotizen Leistungsansprüche abwürgen zu können, bekommt hier eine kalte Dusche. Dieses Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth macht unmissverständlich klar: Die Tücke steckt im Detail, und formale Präzision ist keine juristische Spielerei, sondern ein Bollwerk für den Versicherten. Insbesondere die Notwendigkeit einer detaillierten Vergleichsbetrachtung bei der Einstellung von BU-Leistungen wird hier gnadenlos durchgesetzt, um willkürliche Beendigungen zu verhindern. Für Versicherer ist das ein klares Signal, ihre Prozesse und die Schulung ihrer Mitarbeiter auf den Prüfstand zu stellen, denn der Schutz des Versicherten wiegt schwerer als interne Effizienz.


FAQ Versicherungsrecht: Waage, Geld und Versicherungspolice unter Schirm mit Fragezeichen-Schild illustrieren häufige Rechtsfragen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Versicherer die Dauer eines anerkannten Leistungsfalls befristen?

Ein Versicherer kann die Dauer eines anerkannten Leistungsfalls befristen, wenn diese Befristung eine unsichere zukünftige Entwicklung des Gesundheitszustandes überbrücken soll. Dies dient dazu, einem Versicherungsnehmer schnell finanzielle Sicherheit zu geben, während die zukünftige Situation noch unklar ist.

Stellen Sie sich vor, ein Arzt gibt Ihnen eine Krankschreibung für die nächsten zwei Wochen, weil er erwartet, dass Sie danach wieder fit sind, aber noch nicht sicher sein kann. Er befristet sie auf die Zukunft. Er würde Ihnen aber keine Krankschreibung ausstellen, die bereits letzte Woche geendet hat, wenn er Sie heute erst untersucht.

Eine solche Befristung ist nur dann zulässig, wenn der Versicherer einen Zeitraum in der Zukunft festlegt, in dem sich der Gesundheitszustand voraussichtlich ändert oder bessert, aber noch nicht feststeht. Sie schafft eine vorläufige Regelung. Der Versicherer kann sich so vorbehalten, die Leistung nach dieser Frist neu zu prüfen.

Unzulässig ist es jedoch, wenn die Befristung dazu dient, einen bereits abgeschlossenen oder in der Vergangenheit liegenden Sachverhalt im Nachhinein zu begrenzen. Ein rückwirkendes oder quasi-rückwirkendes Anerkenntnis, das einen bereits beendeten oder fast beendeten Zeitraum abdecken soll, ist nicht erlaubt.

Diese Unterscheidung stellt sicher, dass befristete Anerkenntnisse dem Schutz des Versicherten dienen und nicht dazu missbraucht werden, klare Leistungspflichten zu umgehen.


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Welche Anforderungen stellt das Versicherungsrecht an die Einstellung bestehender Leistungszahlungen?

Versicherer dürfen bestehende Leistungszahlungen nicht einfach einstellen, sondern müssen dafür strenge Anforderungen einhalten. Hat ein Versicherer eine Leistung einmal anerkannt, ist für eine spätere Einstellung in der Regel ein formelles Nachprüfungsverfahren erforderlich.

Man kann sich das wie bei einem Fußballspiel vorstellen: Wenn der Schiedsrichter eine Entscheidung getroffen hat (zum Beispiel ein Tor anerkannt), kann er diese nicht willkürlich zurücknehmen. Er muss eine klare Begründung liefern und ein spezifisches Verfahren einhalten, wenn sich nachträglich neue Tatsachen ergeben, die seine ursprüngliche Entscheidung in Frage stellen.

Für die Einstellung einer Leistung muss der Versicherer eine nachvollziehbare Begründung vorlegen. Er muss konkret darlegen, warum die ursprünglichen Voraussetzungen für die Leistung, die er einmal anerkannt hatte, nicht mehr gegeben sind. Dies erfordert eine detaillierte Vergleichsbetrachtung. Dabei muss der Versicherer offenlegen, welcher Gesundheitszustand und welche Einschränkungen ursprünglich zur Leistungszusage führten. Diesen Ausgangszustand muss er dann dem aktuellen, vermeintlich verbesserten Gesundheitszustand gegenüberstellen. Erklären muss er dabei, warum dieser neue Zustand keine Leistungspflicht mehr begründet.

Diese genauen Anforderungen dienen dazu, Versicherten zu ermöglichen, die Entscheidung des Versicherers zu verstehen und selbst auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, wodurch ihre Rechte geschützt werden.


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Warum sind detaillierte Begründungen bei Änderungen oder der Einstellung von Versicherungsleistungen so wichtig?

Detaillierte Begründungen sind bei Änderungen oder der Einstellung von Versicherungsleistungen unerlässlich, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit für den Versicherungsnehmer zu schaffen. Sie ermöglichen es, die Entscheidung des Versicherers vollständig zu verstehen.

Stellen Sie sich vor, ein Schiedsrichter erklärt eine wichtige Entscheidung auf dem Spielfeld nicht: Niemand könnte nachvollziehen, ob sie korrekt war oder warum sie getroffen wurde. Ebenso muss eine Versicherung klar darlegen, auf welcher Grundlage sie eine Leistung ändert oder einstellt.

Ohne eine solche präzise Begründung, die beispielsweise offenlegt, von welchem Gesundheitszustand der Versicherer bei der ursprünglichen Zusage ausging und wie sich dieser zum aktuellen Zustand verhält, kann der Versicherte die Entscheidung nicht überprüfen. Dies wäre wie ein „Blindflug“. Die genaue Gegenüberstellung des alten und neuen Sachverhalts ist entscheidend, damit man die Richtigkeit der Einschätzung nachvollziehen kann. Eine solche Pflicht verhindert zudem willkürliche Entscheidungen des Versicherers.

Fehlt diese ausführliche Begründung oder ist sie unzureichend, kann dies die gesamte Entscheidung des Versicherers unwirksam machen und schützt so die Rechte der Versicherten.


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Kann ein fehlerhaftes Rechtsgeschäft, wie eine unzulässige Befristung, rechtlich „umgedeutet“ werden?

Ein fehlerhaftes Rechtsgeschäft kann unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich „umgedeutet“ werden, um es als ein anderes, wirksames Geschäft zu erhalten. Dieses Prinzip ist im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert und dient dazu, den Willen der Beteiligten, wenn möglich, doch noch zu verwirklichen.

Man kann sich das Prinzip wie bei einem Bauvorhaben vorstellen: Wenn ein Bauplan für ein Haus wegen eines Fehlers nicht umsetzbar ist, das Material und die ursprüngliche Absicht aber noch für den Bau einer Garage ausreichen würden, kann das Bauvorhaben unter Umständen als Garage „umgedeutet“ werden. Dies geschieht, wenn alle Voraussetzungen für eine Garage erfüllt sind und man davon ausgehen kann, dass der Bauherr lieber eine Garage als gar nichts hätte.

Für eine solche Umdeutung muss das ursprünglich unwirksame Geschäft die Voraussetzungen eines anderen, wirksamen Geschäfts erfüllen. Zudem muss angenommen werden können, dass die beteiligten Parteien dieses andere Geschäft gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit des ersten bewusst gewesen wäre. Es gibt jedoch klare Grenzen: Eine Umdeutung ist nicht möglich, wenn das „andere“ Geschäft ebenfalls die nötigen formalen oder inhaltlichen Anforderungen nicht erfüllt. Wenn beispielsweise für eine wirksame Einstellungsmitteilung essenzielle Bestandteile wie eine konkrete Begründung oder eine Vergleichsbetrachtung fehlen, kann selbst bei klar erkennbarem Willen keine Umdeutung erfolgen.

Diese strengen Anforderungen an die Umdeutung schützen die Parteien, indem sie sicherstellen, dass die wesentlichen Erfordernisse eines Rechtsgeschäfts nicht durch eine Umgehung unterlaufen werden.


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Welche generelle Bedeutung haben Formvorschriften und Begründungspflichten im Versicherungsrecht?

Formvorschriften und Begründungspflichten im Versicherungsrecht sind von entscheidender Bedeutung, um Klarheit, Transparenz und Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten, insbesondere zum Schutz der versicherten Person. Sie stellen sicher, dass wichtige Entscheidungen nachvollziehbar sind und Vertrauen in die rechtlichen Prozesse besteht.

Man kann dies mit einem Fußballspiel vergleichen: Ein Schiedsrichter muss Entscheidungen nicht nur treffen, sondern auch nach festen Regeln kommunizieren und begründen. Andernfalls versteht niemand, warum ein Tor gegeben oder ein Foul gepfiffen wurde, und das Vertrauen in das Spiel geht verloren.

Formvorschriften, wie die Schriftform, dienen der Beweissicherung und der Warnfunktion. Sie stellen sicher, dass wesentliche Erklärungen eindeutig dokumentiert sind und Beteiligte die Ernsthaftigkeit ihrer Handlungen erkennen. Dies schafft Klarheit und Rechtssicherheit für alle Parteien im Vertragsverhältnis. Begründungspflichten, beispielsweise wenn ein Versicherer Leistungen einstellt, erhöhen die Transparenz. Sie ermöglichen es der versicherten Person, die Entscheidung des Versicherers nachzuvollziehen und auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, indem der Versicherer detailliert darlegt, warum eine Leistung nicht mehr besteht.

Diese Regelungen sind ein wesentliches Element des Verbraucherschutzes. Sie verhindern willkürliche Entscheidungen und stellen sicher, dass die versicherte Partei, die oft als die schwächere im Vertragsverhältnis gilt, ihre Rechte wirksam wahrnehmen kann. Bei Nichteinhaltung können solche Entscheidungen rechtlich unwirksam sein, selbst wenn der Versicherer seinen Standpunkt für korrekt hielt.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Illustration zum Glossar Versicherungsrecht: Waage, aufgeschlagenes Buch und Siegelrolle.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit

Ein Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit bedeutet, dass die Versicherung offiziell und verbindlich zugibt, dass die Voraussetzungen für eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erfüllt sind. Damit verpflichtet sich die Versicherung zur Zahlung der vereinbarten Rente. Dieses Zugeständnis ist von großer Bedeutung, da es dem Versicherten Rechtssicherheit über seinen Leistungsanspruch gibt.
Beispiel: Im vorliegenden Fall gab die Versicherung ein Anerkenntnis ab, indem sie dem Sportler mitteilte, er sei seit dem 1. August 2019 berufsunfähig gewesen und erhalte für diesen Zeitraum die vereinbarte Rente.

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Befristung (im Versicherungsrecht)

Eine Befristung im Versicherungsrecht ist die Festlegung eines Enddatums für eine Versicherungsleistung oder ein Anerkenntnis. Sie soll eine vorläufige Regelung schaffen, typischerweise um eine unsichere zukünftige Entwicklung, wie eine mögliche Genesung, abzuwarten. Dies ermöglicht es, schnell Leistungen zu zahlen, ohne sich auf unbestimmte Zeit zu binden.
Beispiel: Die Versicherung befristete ihre Leistungszahlungen auf den 31. März 2020, mit der Argumentation, dies sei zulässig, da der Sportler seine Genesung mitgeteilt habe und die Lage noch unklar war.

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Einstellungsmitteilung

Eine Einstellungsmitteilung ist ein Schreiben der Versicherung, mit dem sie dem Versicherten offiziell mitteilt, dass sie die zuvor anerkannten Leistungen, wie die Rentenzahlungen, beendet. Damit diese Mitteilung wirksam ist, muss sie sehr strenge formale und inhaltliche Anforderungen erfüllen, insbesondere eine detaillierte Begründung mit einer Vergleichsbetrachtung des alten und neuen Gesundheitszustandes enthalten. Dies soll dem Versicherten ermöglichen, die Entscheidung zu überprüfen.
Beispiel: Das Gericht prüfte, ob das Schreiben der Versicherung als wirksame Einstellungsmitteilung umgedeutet werden konnte, stellte aber fest, dass es die dafür notwendigen detaillierten Begründungen und die Vergleichsbetrachtung des Gesundheitszustandes nicht enthielt und daher unwirksam war.

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Nachprüfungsverfahren

Ein Nachprüfungsverfahren ist ein formeller Prozess, den eine Versicherung einleiten muss, wenn sie bereits anerkannte Leistungen wieder einstellen oder reduzieren möchte. Es dient dazu, die aktuelle gesundheitliche Situation des Versicherten neu zu bewerten und nachvollziehbar darzulegen, warum die Voraussetzungen für die Leistung nicht mehr gegeben sind. Es ist ein Schutzmechanismus für den Versicherten, um willkürliche Leistungseinstellungen zu verhindern.
Beispiel: Der Sportler argumentierte, die Versicherung hätte, statt eines unzulässigen befristeten Anerkenntnisses, ein formell korrektes Nachprüfungsverfahren einleiten müssen, um die Zahlungen einzustellen.

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Rückwirkendes befristetes Anerkenntnis

Ein rückwirkendes befristetes Anerkenntnis liegt vor, wenn eine Versicherung eine Leistung für einen Zeitraum anerkennt, der bei der Mitteilung des Anerkenntnisses bereits vollständig oder fast vollständig in der Vergangenheit liegt und gleichzeitig ein Enddatum für diese Leistung setzt, das ebenfalls in der Vergangenheit oder in sehr naher Zukunft liegt. Diese Form ist rechtlich unzulässig, weil eine Befristung dazu dienen soll, eine unklare zukünftige Entwicklung zu überbrücken, nicht aber, einen bereits abgeschlossenen Sachverhalt nachträglich zu begrenzen oder abzuwickeln. Es unterläuft den Schutzzweck der Vorschriften.
Beispiel: Die Versicherung erkannte die Berufsunfähigkeit des Sportlers bis zum 31. März 2020 an, obwohl das Schreiben erst am 25. März 2020 zuging und der Zeitraum somit fast vollständig in der Vergangenheit lag. Das Gericht stufte dies als unzulässiges rückwirkendes befristetes Anerkenntnis ein.

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Umdeutung (eines Rechtsgeschäfts)

Die Umdeutung eines Rechtsgeschäfts bedeutet, dass ein rechtlich unwirksamer Vorgang (z.B. ein fehlerhaftes Schreiben) so behandelt wird, als wäre er von Anfang an ein anderes, gültiges Rechtsgeschäft gewesen. Dies ist nur möglich, wenn das ursprünglich fehlerhafte Geschäft alle Voraussetzungen für das „neue“ Geschäft erfüllt und man davon ausgehen kann, dass die beteiligten Parteien dieses andere Geschäft gewollt hätten, wenn ihnen der Fehler bewusst gewesen wäre. Es dient dazu, den mutmaßlichen Parteiwillen, wenn möglich, doch noch zu verwirklichen.
Beispiel: Die Versicherung versuchte hilfsweise, ihr Schreiben vom 25. März 2020, das als unwirksames befristetes Anerkenntnis eingestuft wurde, in eine formelle Änderungsmitteilung zur Leistungseinstellung „umzudeuten“. Das Gericht lehnte dies jedoch ab, da die Voraussetzungen für eine wirksame Einstellungsmitteilung nicht erfüllt waren.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Wirksamkeit eines befristeten Anerkenntnisses der Berufsunfähigkeit (BGH-Rechtsprechung)

    Ein befristetes Anerkenntnis einer Berufsunfähigkeit ist nur wirksam, wenn es dazu dient, eine unsichere zukünftige Entwicklung des Gesundheitszustands vorläufig zu regeln.

    Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Versicherung wollte hier mit der Befristung einen bereits weitgehend abgeschlossenen Zeitraum abwickeln, was dem Zweck eines befristeten Anerkenntnisses widerspricht und es unwirksam macht.

  • Anforderungen an eine wirksame Einstellung der Berufsunfähigkeitsrente (BGH-Rechtsprechung und Versicherungsbedingungen)

    Um eine Berufsunfähigkeitsrente wirksam einzustellen, muss der Versicherer detailliert und nachvollziehbar erklären, warum die Voraussetzungen für die Leistung nicht mehr vorliegen.

    Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Versicherung scheiterte, weil sie nicht offengelegt hatte, von welchem Gesundheitszustand sie ursprünglich ausging und diesen nicht konkret dem aktuellen Zustand gegenüberstellte.

  • Umdeutung von Rechtsgeschäften (§ 140 BGB)

    Ein unwirksames Rechtsgeschäft kann in ein anderes, gültiges Rechtsgeschäft umgedeutet werden, wenn die Voraussetzungen des anderen Geschäfts vorliegen und dies dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht.

    Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht lehnte eine Umdeutung ab, weil das fehlerhafte Schreiben der Versicherung die strengen Voraussetzungen einer wirksamen Einstellung der Leistungen nicht erfüllte.

  • Schutzzweck der Berufsunfähigkeitsversicherung (Allgemeiner Rechtsgrundsatz)

    Die Regelungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung dienen dem besonderen Schutz des Versicherten, um dessen finanzielle Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit zu gewährleisten.

    Bedeutung im vorliegenden Fall: Dieser Grundsatz führte dazu, dass das Gericht eine Befristung ablehnte, die den Versicherten seiner zustehenden Leistungen beraubt hätte, und strenge Anforderungen an die Einstellung der Zahlungen stellte.


Das vorliegende Urteil


LG Nürnberg-Fürth – Az.: 11 O 2679/22 – Endurteil vom 28.03.2024


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