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Berufsunfähigkeit bei einer Depression: Ohne Facharzt kein Leistungsanspruch

Druck in der Führungsetage, Leere im Kopf: Nichts geht mehr. Wenn Depressionen den Geschäftsführer eines Autohauses stoppen, geht es um hohe Summen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Doch wie beweist man die schwere Erkrankung rechtssicher, wenn weder Fachärzte aufgesucht noch Medikamente gegen das tägliche Leiden eingenommen wurden?
Geschäftsführer am Schreibtisch schiebt eine Tablettendose weg, im Hintergrund Autokataloge und Aktenordner.
Die Verweigerung medizinischer Behandlungen kann vor Gericht als Indiz gegen eine dauerhafte Berufsunfähigkeit gewertet werden. Symbolfoto: KI

Zum vorliegenden Urteilstext springen: 5 U 80/24

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: OLG Saarbrücken
  • Datum: 10.12.2025
  • Aktenzeichen: 5 U 80/24
  • Verfahren: Berufungsurteil
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht
  • Relevant für: Versicherte, Geschäftsführer, Versicherungsunternehmen

Ein Geschäftsführer erhält keine Berufsunfähigkeitsrente bei Depressionen ohne regelmäßige fachärztliche Behandlung und eindeutige Beweise.
  • Der Kläger bewies keine dauerhafte Einschränkung von mindestens fünfzig Prozent seiner Arbeitskraft.
  • Versicherte müssen schwere psychische Erkrankungen durch regelmäßige Besuche bei Fachärzten lückenlos belegen.
  • Ohne fachärztliche Therapie und Medikamente geht das Gericht von einer geringeren Belastung aus.
  • Rein hausärztliche Atteste genügen nicht als Nachweis für eine dauerhafte psychische Berufsunfähigkeit.
  • Der Senat wies die Berufung zurück und ließ keine Revision zum Bundesgerichtshof zu.

Warum die BU-Klage des Geschäftsführers scheiterte

Eine Berufsunfähigkeit liegt rechtlich dann vor, wenn eine betroffene Person infolge einer Krankheit voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 Prozent außerstande ist, ihren Beruf auszuüben. Die Beweislast für diese Einschränkung trägt die versicherte Person selbst. Gemäß Paragraf 286 der Zivilprozessordnung (ZPO) muss das Gericht dabei eine Gewissheit erlangen, die etwaigen Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie jedoch völlig auszuschließen. Das bedeutet konkret: Der Richter benötigt keine absolute, unumstößliche Sicherheit. Es reicht ein so hoher Grad an Wahrscheinlichkeit aus, dass vernünftige Zweifel für die Entscheidung in der Praxis keine Rolle mehr spielen.

Der Kläger, den die Beweislast für diese Voraussetzungen trifft, muss hierzu nachweisen, dass er, bezogen auf einen konkreten Zeitpunkt (Stichtag), zu der versicherten beruflichen Tätigkeit in einem Ausmaß nicht mehr imstande ist, welches nach den Versicherungsbedingungen einen Anspruch auf die Versicherungsleistungen begründet. – so das Oberlandesgericht Saarbrücken

Überlassen Sie die Beweisführung daher niemals der Versicherung. Fordern Sie frühzeitig Ihre vollständigen Patientenakten an und prüfen Sie selbst, ob Ihre behandelnden Ärzte Ihre konkreten beruflichen Einschränkungen klar und deutlich dokumentiert haben. Was nicht präzise in den ärztlichen Akten steht, existiert für das Gericht später rechtlich nicht.

Infografik: Die 4 Hürden der BU-Klage. Pfad mit Stationen zu Facharzt, Mitwirkung, Symptomen und Beweiskraft.
Die kritischen Hürden für eine erfolgreiche BU-Rente bei Depression.

Genau diese komplexe Beweisfrage musste das Oberlandesgericht Saarbrücken in einem aktuellen Verfahren klären.

Ein im Jahr 1969 geborener kaufmännischer Geschäftsführer eines familiären Kfz-Betriebes zog gegen zwei Versicherungsgesellschaften vor Gericht. Der Mann, der über vier Zusatzversicherungen verfügte, forderte umfangreiche Rentenzahlungen sowie eine Beitragsbefreiung und gab an, seit Dezember 2016 wegen einer mittelgradigen bis schweren Depression sowie Angst- und Schlafstörungen an seinem Arbeitsplatz auszufallen. Das Oberlandesgericht Saarbrücken wies die Forderungen des Mannes jedoch vollumfänglich ab und bestätigte die vorherige Klageabweisung der Vorinstanz. Unter den Aktenzeichen 5 U 80/24 (verbunden mit 5 U 79/24) entschieden die Richter am 10. Dezember 2025, dass der Versicherte den Nachweis für seine Einschränkungen nicht erbringen konnte. Damit blieben auch die Entscheidungen des Landgerichts Saarbrücken (Aktenzeichen 14 O 117/20 und 14 O 118/20) bestehen.

Warum Hausarzt-Behandlung allein für BU-Rente nicht reicht

Um Zahlungen aus einer Versicherung zu erhalten, setzt eine Berufsunfähigkeit voraus, dass der gesundheitliche Zustand voraussichtlich dauernd besteht oder bereits mindestens sechs Monate ununterbrochen andauerte. Das bloße Fehlen einer fachärztlichen Behandlung werten Gerichte oft als starkes Indiz gegen eine bedingungsgemäße Einschränkung. Das bedeutet konkret: Die gesundheitlichen Beschwerden müssen exakt das Ausmaß erreichen, das in den Verträgen der Versicherung für eine Auszahlung zwingend festgelegt ist. Ebenso kann die Ablehnung von notwendigen medizinischen Maßnahmen, wie etwa die Einnahme von Psychopharmaka, gegen einen entsprechenden Leidensdruck der betroffenen Person sprechen.

Im vorliegenden Fall zeigte sich dieses Prinzip besonders deutlich an der medizinischen Historie des Betroffenen.

Der Geschäftsführer befand sich im kritischen Zeitraum des Jahres 2017 ausschließlich in hausärztlicher Behandlung und suchte für seine psychischen Probleme keinen Facharzt auf. Zudem lehnte der Mann die Einnahme von Psychopharmaka ab, was das Gericht letztlich als starkes Indiz gegen eine dauernde Berufsunfähigkeit wertete. Zwar hielt der Senat fest, dass eine Berufsunfähigkeit nicht zwingend eine fachgerechte Behandlung voraussetzt, das Fehlen einer medikamentösen Therapie ließ die Richter jedoch an den behaupteten funktionellen Beeinträchtigungen zweifeln. Ein zusätzlicher Entlassbericht einer Rehabilitationsklinik aus dem Jahr 2018 stufte den Betroffenen zudem wieder als voll erwerbsfähig für seine gewohnte Tätigkeit als Geschäftsführer ein.

Dass der Sachverständige […] mangels aussagekräftiger Befunde, die die Darstellung des Klägers stützten würden, sich außerstande dazu gesehen hat, die Prognose einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit […] zu stellen […] ist bei all dem keineswegs mangelhaft, sondern schlicht verständlich. – so das OLG Saarbrücken

Praxis-Hinweis: Medizinische Mitwirkung

Der entscheidende Hebel war hier die medizinische Historie: Wer Facharztbesuche und die Einnahme empfohlener Medikamente ablehnt, liefert dem Gericht ein starkes Argument gegen das Vorliegen einer schweren Depression. Für eine erfolgreiche Klage muss erkennbar sein, dass alle gängigen therapeutischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden – ansonsten wird ein mangelnder Leidensdruck unterstellt, der einer Berufsunfähigkeit widerspricht.

Wann darf das Gericht ein Zweitgutachten ablehnen?

In gerichtlichen Verfahren ist ein neues Sachverständigengutachten nach Paragraf 412 der ZPO nur dann zwingend erforderlich, wenn die vorliegende Expertise grobe Mängel aufweist. Die beauftragten Sachverständigen müssen die gesamte Beweisaufnahme sorgfältig würdigen und sich intensiv mit widersprüchlichen ärztlichen Attesten auseinandersetzen. Kann ein Experte mangels objektiver Befunde keine positive Prognose stellen, geht diese Beweisfälligkeit vollumfänglich zu Lasten der versicherten Person. Das heißt im juristischen Alltag: Wer vor Gericht eine Zahlung fordert, aber die dafür nötigen medizinischen Beweise nicht erbringen kann, trägt das rechtliche Risiko und verliert den Prozess.

Ein Fall aus dem Jahr 2025 macht eindrücklich deutlich, wie Gerichte mit solchen medizinischen Widersprüchen in der Praxis umgehen.

Wann das Gutachten trotz ärztlicher Widersprüche zählt

Der vom Gericht bestellte Sachverständige stellte bei dem Mann zwar eine mittelgradige Depression fest, sah darin jedoch keine Grundlage für dauerhafte Ausfälle, sondern lediglich eine zeitweise Arbeitsunfähigkeit. Der betroffene Geschäftsführer rügte diese Einschätzung scharf, da der Gutachter ärztliche Atteste seines Hausarztes, die explizit eine schwere Depression bescheinigten, seiner Meinung nach nicht ausreichend gewürdigt habe. Das Gericht lehnte den Antrag auf ein neues Gutachten ab, da der Sachverständige alle offenen Widersprüche im Rahmen eines Senatstermins mündlich auflösen konnte. Dass der Sachverständige mangels Befunden keine Prognose für eine Berufsunfähigkeit stellen konnte, wertete der Senat nicht als Mangel des Gutachtens, sondern als direkte Folge der mangelnden Beweise seitens des Versicherten.

Wenn ein gerichtlicher Sachverständiger Ihre Beschwerden herunterspielt, müssen Sie sofort handeln. Verlangen Sie über Ihren Anwalt eine mündliche Anhörung des Gutachters, um gezielt auf Lücken in dessen Bewertung hinzuweisen. Reichen Sie zudem zwingend fundierte fachärztliche Stellungnahmen ein – mit eigenen Schilderungen oder einfachen hausärztlichen Notizen können Sie eine gerichtlich bestellte Expertise niemals entkräften.

Warum fehlende Brückensymptome zur Klageabweisung führten

Bei selbstständigen Unternehmern und Mitgesellschaftern prüfen Gerichte stets, ob eine interne Umorganisation des Betriebes zumutbar und praktisch möglich ist, um den Ausfall zu kompensieren. Versicherer können zudem kontrollieren, ob eine abstrakte Verweisung auf andere kaufmännische Tätigkeiten laut den Vertragsbedingungen zulässig ist. Das bedeutet konkret: Die Versicherung darf die Rentenzahlung verweigern, wenn die erkrankte Person theoretisch in der Lage wäre, einen anderen zumutbaren Beruf auszuüben – völlig unabhängig davon, ob sie auf dem Arbeitsmarkt tatsächlich eine solche Stelle findet. Für den handfesten Nachweis einer schweren Depression fehlen in der Praxis außerdem oft sogenannte Brückensymptome, wie etwa dokumentierte Suizidversuche, festgestellte Freudlosigkeit oder regelmäßige Facharztbesuche.

Bereiten Sie sich auf diese Hürden proaktiv vor: Führen Sie ein präzises Symptomtagebuch, das Ihre sogenannten Brückensymptome wie massive Antriebslosigkeit oder Konzentrationsausfälle an konkreten Arbeitstagen belegt. Als Unternehmer müssen Sie zudem schon vor dem Leistungsantrag detailliert durchrechnen und schriftlich dokumentieren, warum eine Umverteilung Ihrer Aufgaben auf andere Mitarbeiter wirtschaftlich oder organisatorisch unmöglich ist.

Genau mit diesen vertraglichen und medizinischen Hürden sah sich der Kfz-Betriebswirt vor dem Oberlandesgericht konfrontiert.

Scheitern der Umorganisation und fehlende Symptome

Die Versicherungen verweigerten die Zahlung und wiesen die Forderung des Mannes über insgesamt rund 118.277 Euro an Rentenrückständen und Beitragsrückerstattungen entschieden zurück. Der Versicherte argumentierte vergeblich, dass eine betriebliche Umorganisation gescheitert sei, da sein Bruder als Mitinhaber sämtliche strukturellen Veränderungen kategorisch ablehnte. Ein vorgerichtliches Gutachten der Anbieter stufte die Depression zudem als bereits abgelaufen und primär auf den Konflikt im Familienunternehmen bezogen ein.

Letztlich verwarf das Gericht die Argumentation des Mannes vollständig. Die Diagnosen des Hausarztes blieben im Verfahren völlig isoliert und standen im direkten Widerspruch zu allen anderen fachärztlichen Berichten sowie dem gerichtlichen Gutachten. Da für das entscheidende Jahr 2017 jegliche Brückensymptome fehlten, die eine schwere Depression untermauert hätten, blieb der Versicherte den rechtlichen Beweis für seine Berufsunfähigkeit schuldig und muss nun auch die Kosten des Berufungsverfahrens tragen.

Soweit nach den vorliegenden Unterlagen der Konflikt mit dem Bruder des Klägers als die maßgebliche Ursache seiner Erkrankung erscheine, sei bei ausreichend kompetenter Behandlung nicht einmal auszuschließen gewesen, dass der Kläger trotz dieser Konfliktsituation in den Betrieb zurückkehren werde. – so das Gericht

BU-Antrag bei Depression: Was Sie beachten müssen

Das Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken verdeutlicht die extrem hohen Beweisanforderungen bei psychischen Leiden und ist als strenger Maßstab auf nahezu alle Berufsunfähigkeitsverfahren übertragbar. Wer an einer schweren Depression erkrankt ist, darf sich für den Rentenanspruch niemals allein auf hausärztliche Atteste verlassen.

Sie müssen sich unverzüglich in eine psychiatrische oder psychotherapeutische Fachbehandlung begeben und alle ärztlich empfohlenen Therapieschritte aktiv mitmachen. Dokumentieren Sie Ihre genauen Leistungseinschränkungen im Alltag lückenlos. Fehlen Ihnen diese belastbaren, fachärztlichen Nachweise, riskieren Sie, dass Richter und Gutachter Ihre Krankheit im Nachhinein als bloße vorübergehende Überlastung einstufen – was zur endgültigen Ablehnung Ihrer Rentenzahlungen führt.

Achtung Falle: Konflikt am Arbeitsplatz

Wenn die Depression im Gutachten primär auf einen konkreten Konflikt (hier im Familienunternehmen) zurückgeführt wird, fehlt oft die Grundlage für eine dauerhafte Berufsunfähigkeit. Gerichte werten solche Zustände eher als zeitlich begrenzte Arbeitsunfähigkeit. Eine Übertragbarkeit des Urteils auf Ihre Lage ist wahrscheinlich, wenn die psychische Belastung untrennbar mit einer spezifischen Konstellation im Betrieb verbunden ist, statt eine eigenständige schwere Erkrankung darzustellen.


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Der Prozess um eine Berufsunfähigkeitsrente scheitert oft an lückenhaften medizinischen Nachweisen oder strategischen Fehlern im Antragsverfahren. Unser Fachanwalt für Versicherungsrecht prüft Ihre Ablehnung im Detail und unterstützt Sie dabei, die notwendige Beweisführung gegenüber der Versicherung rechtssicher aufzubauen. Er hilft Ihnen, die entscheidenden medizinischen Berichte aufzubereiten und Ihre Rentenansprüche konsequent durchzusetzen.

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Unser Experte: Dr. Christian Gerd Kotz (Fachanwalt für Versicherungsrecht)
Experten Kommentar

Die Weichen für das Scheitern werden meist schon Monate vor dem Gerichtssaal im ersten Fragebogen der Versicherung gestellt. Wer hier arglos detailliert von familiären Betriebsfehden oder toxischen Chefs berichtet, liefert der Gegenseite die perfekte Steilvorlage. Die Sachbearbeiter stürzen sich sofort auf solche Passagen, um die psychische Erkrankung als bloßes vorübergehendes Motivationsproblem umzudeuten.

Deshalb rate ich dringend davon ab, diese umfangreichen Antragsformulare abends allein am Küchentisch auszufüllen. Es zahlt sich aus, die Schilderungen vorab strategisch prüfen zu lassen, bevor auch nur ein einziges Blatt an den Versicherer geht. Ist der Stempel „Arbeitsplatzkonflikt“ erst einmal in der Schadensakte, bekommt man ihn später vor Gericht kaum noch gelöscht.


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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Reicht eine rein psychotherapeutische Behandlung aus, wenn ich keinen Termin beim psychiatrischen Facharzt bekomme?

NEIN. Eine rein psychotherapeutische Behandlung reicht für den rechtlichen Nachweis einer Berufsunfähigkeit regelmäßig nicht aus, da Gerichte zwingend medizinische Befunde eines psychiatrischen Facharztes fordern. Ohne diesen fachärztlichen Status fehlen entscheidende Beweise für den erforderlichen Leidensdruck und die Ausschöpfung aller medizinischen Behandlungsoptionen.

Versicherte tragen die volle Beweislast für ihre Einschränkungen und müssen gemäß Paragraf 286 ZPO eine Überzeugungsgewissheit des Gerichts herbeiführen, die durch rein psychologische Berichte oft nicht erreicht wird. Psychiatrische Fachärzte beurteilen im Gegensatz zu Therapeuten auch die medizinische Notwendigkeit einer medikamentösen Therapie, deren Nichtprüfung Richter häufig als Indiz gegen einen ausreichenden Leidensdruck werten. Fehlen diese ärztlichen Befunde, stufen Gutachter die Erkrankung meist nur als vorübergehende Arbeitsunfähigkeit statt als dauerhafte Berufsunfähigkeit ein, was zur Abweisung des Leistungsantrags führt. Eine fachärztliche Dokumentation ist daher unverzichtbar, um die erforderlichen Brückensymptome (objektivierbare Krankheitsmerkmale) für den Versicherer und das Gericht rechtssicher nachzuweisen.

Betroffene können rechtliche Nachteile bei langen Wartezeiten nur mindern, wenn sie ihre erfolglose Facharztsuche lückenlos dokumentieren und den Hausarzt um eine Dringlichkeitsüberweisung mit Vermittlungscode zur psychiatrischen Akutbehandlung bitten.


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Verliere ich meinen Rentenanspruch, wenn ich im Antrag einen Konflikt mit dem Chef erwähne?

JA. Die Darstellung eines Arbeitsplatzkonflikts als primäre Ursache Ihrer psychischen Beschwerden gefährdet Ihren Rentenanspruch massiv. Versicherer werten solche Situationen im Regelfall lediglich als vorübergehende Arbeitsunfähigkeit an einem spezifischen Einsatzort statt als dauerhafte Berufsunfähigkeit im gesamten Berufsbild.

Eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit setzt rechtlich voraus, dass Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustands voraussichtlich dauerhaft außerstande sind, die Tätigkeiten Ihres Berufs in ihrer allgemeinen Ausprägung auszuüben. Wenn Sie im Leistungsantrag einen Streit mit dem Vorgesetzten als dominierenden Grund angeben, argumentieren Versicherer oft, dass ein bloßer Arbeitsplatzwechsel die gesundheitliche Beeinträchtigung sofort beheben würde. Die Versicherung stuft Ihr Leiden dann nicht als eigenständige chronische Erkrankung ein, sondern lediglich als situative Reaktion auf ein belastendes Betriebsklima an einer einzelnen Stelle. Daher müssen Sie gegenüber dem Versicherer stets die generellen psychischen Leistungseinbußen in den Fokus rücken, die völlig unabhängig von konkreten Personen an Ihrem jetzigen Arbeitsplatz fortbestehen.

Der Konflikt darf im Antrag nur am Rande erwähnt werden, wenn die Belastung bereits zu einer chronischen und arbeitsplatzübergreifenden Erkrankung geführt hat. Das ärztliche Attest muss zwingend die dauerhaften Defizite dokumentieren, die auch bei einem Arbeitgeberwechsel fortbestehen würden.


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Muss ich zwingend Psychopharmaka einnehmen, um meine Berufsunfähigkeit vor Gericht erfolgreich zu beweisen?

ES KOMMT DARAUF AN. Es gibt keinen gesetzlichen Zwang zur Medikamenteneinnahme, doch wertet die Rechtsprechung die grundlose Ablehnung von Psychopharmaka regelmäßig als Indiz gegen einen hinreichenden Leidensdruck. Ohne die Ausschöpfung gängiger Therapiemittel scheitert der Beweis der Berufsunfähigkeit meist an mangelnder medizinischer Plausibilität.

Im Prozess zur Berufsunfähigkeitsrente trägt der Versicherte die volle Beweislast für den Grad seiner gesundheitlichen Einschränkung gemäß Paragraph 286 der Zivilprozessordnung. Wenn ein Facharzt eine medikamentöse Therapie empfiehlt und diese ohne triftigen Grund verweigert wird, ziehen Richter oft den Schluss, dass die psychische Belastung nicht das erforderliche Ausmaß erreicht. Diese Mitwirkungspflicht verlangt die Demonstration eines ernsthaften Heilungswillens durch die Nutzung anerkannter Behandlungsmethoden zur Minderung der Berufsunfähigkeit. Werden gängige medizinische Standards ignoriert, fehlt dem gerichtlichen Sachverständigen die notwendige Grundlage für eine positive Prognose über den dauerhaften Fortbestand der krankheitsbedingten Leistungseinbußen.

Die Nicht-Einnahme ist nur dann rechtlich unschädlich, wenn ein Facharzt medizinisch fundierte Gründe wie schwere Unverträglichkeiten oder unzumutbare Nebenwirkungen detailliert in der Patientenakte dokumentiert hat. In solchen Grenzfällen darf die Verweigerung der Medikation dem Versicherten nicht negativ ausgelegt werden.


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Was kann ich tun, wenn der gerichtliche Gutachter meine Depression als bloße Lebenskrise einstuft?

Sie müssen das negative Gutachten umgehend über Ihren Anwalt angreifen und eine mündliche Anhörung des Sachverständigen zur Klärung von Widersprüchen beantragen. Um die Einstufung als Lebenskrise zu kippen, benötigen Sie zwingend fachärztliche Gegenatteste. Ein bloßes Bestreiten der Diagnose reicht rechtlich nicht aus.

Ein neues Sachverständigengutachten wird gemäß § 412 ZPO vom Gericht nur dann angeordnet, wenn die bisherige Expertise grobe Mängel aufweist oder unlösbare fachliche Widersprüche enthält. Wenn der Gutachter eine Depression lediglich als Lebenskrise wertet, müssen Sie ihn im Rahmen einer mündlichen Anhörung gezielt mit Ihren klinisch dokumentierten Brückensymptomen konfrontieren. Hierzu zählen etwa belegbare Freudlosigkeit oder eine konsequente psychiatrische Medikation, welche gegen eine bloß vorübergehende Belastungssituation sprechen. Einfache hausärztliche Notizen reichen nicht aus, weshalb Sie eine fundierte fachärztliche Stellungnahme einreichen sollten, um die Lücken in der Bewertung aufzudecken.

Eine wichtige Grenze besteht, wenn die psychische Belastung untrennbar mit einem spezifischen Konflikt am Arbeitsplatz verbunden ist, da Gerichte dies oft als bloße Arbeitsunfähigkeit statt dauerhafter Berufsunfähigkeit werten.


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Zahlt die Versicherung, wenn die nötige Umorganisation am Veto meines Mitgesellschafters im Betrieb scheitert?

Nein, ein Veto Ihres Mitgesellschafters gegen betriebliche Veränderungen reicht der Versicherung für eine Rentenzahlung nicht aus. Sie müssen stattdessen objektiv beweisen, dass eine Umorganisation Ihres Aufgabenbereichs im Unternehmen grundsätzlich unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist.

Bei mitarbeitenden Gesellschaftern prüfen Versicherer stets, ob der Betrieb so umgestaltet werden kann, dass der Erkrankte trotz seiner Beeinträchtigungen weiterhin eine sinnvolle Tätigkeit ausüben kann. Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat klargestellt, dass die Weigerung eines Mitinhabers, strukturelle Veränderungen mitzutragen, primär als persönlicher Streitpunkt gewertet wird und nicht als objektive Unmöglichkeit gilt. Ohne eine detaillierte Dokumentation, die belegt, dass eine Umverteilung der Aufgaben auch ohne das Veto wirtschaftlich untragbar wäre, bleibt die Beweislast für die Berufsunfähigkeit meist unerfüllt. Sie müssen daher durch belastbare betriebswirtschaftliche Zahlen nachweisen, dass keine alternative Arbeitsstruktur existiert, die Ihre gesundheitliche Belastung ausreichend reduziert.

Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Sie nachweisen können, dass die Blockadehaltung des Partners zu einer unheilbaren Zerrüttung geführt hat, die eine sinnvolle Fortführung des Betriebs objektiv ausschließt. In solchen Grenzfällen rückt jedoch oft die Frage der abstrakten Verweisung auf andere kaufmännische Tätigkeiten außerhalb Ihres eigenen Unternehmens in den rechtlichen Fokus.


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Das vorliegende Urteil


Oberlandesgericht Saarbrücken – Az.: 5 U 80/24 – Urteil vom 10.12.2025




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