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Berufsunfähigkeit bei einer Depression: Leistungen trotz verspäteter Meldung

Ein Geschäftsführer forderte nach seinem plötzlichen Karriere-Aus Leistungen für eine Berufsunfähigkeit bei einer Depression. Die Versicherung verweigerte die Zahlung jedoch, da der Manager den Schaden erst zwei Jahre zu spät meldete. Trotz dieser klaren Verletzung der Mitwirkungspflichten hing der Rentenanspruch am Ende an der Wirksamkeit einer einzigen Versicherungsklausel.

Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil 12 U 1/22

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe
  • Datum: 05.07.2022
  • Aktenzeichen: 12 U 1/22
  • Verfahren: Berufungsverfahren zur Berufsunfähigkeitsrente
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Vertragsrecht

Versicherung zahlt Berufsunfähigkeitsrente an Geschäftsführer trotz verspäteter Meldung und Streit um Gutachten.

  • Ein Gutachter bestätigt die Berufsunfähigkeit wegen einer schweren Depression dauerhaft.
  • Ungültige Klauseln im Vertrag dürfen Kunden bei Meldefehlern nicht sofort benachteiligen.
  • Die Versicherung zahlt rückwirkende Renten und erstattet gezahlte Beiträge ab Krankheitsbeginn.
  • Verspätete Krankmeldungen verhindern Zahlungen nicht ohne konkrete Nachteile für die Versicherung.
  • Streitigkeiten über die Anwesenheit eines Anwalts bei Untersuchungen stoppen die Leistungspflicht nicht.

Wann liegt eine Berufsunfähigkeit bei einer Depression vor?

Ein erfolgreicher Geschäftsführer bricht unter der Last seiner Verantwortung zusammen. Diagnose: Schwere Depression. Doch als er seine private Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen will, verweigert diese die Zahlung. Der Vorwurf: Der Mann habe seinen Zustand viel zu spät gemeldet und zudem bei der Begutachtung nicht kooperiert. Über fast ein Jahrzehnt zog sich ein erbitterter Rechtsstreit, der nun vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe sein Ende fand. Das Urteil ist ein Paukenschlag für die Rechte von Versicherten, insbesondere wenn es um psychische Erkrankungen und das Kleingedruckte in den Verträgen geht.

Erschöpfter Mann sitzt regungslos an einem massiven Schreibtisch zwischen hohen Aktenstapeln vor einer urbanen Glasfront.
Versicherer müssen bei Berufsunfähigkeit trotz verspäteter Meldung leisten, wenn die Erkrankung medizinisch zweifelsfrei nachgewiesen ist. | Symbolbild: KI

Im Zentrum dieses Falls steht ein 1962 geborener Manager. Er hatte im Dezember 2011 eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BB-BUZ) abgeschlossen, die ihm im Ernstfall eine monatliche Rente von gut 4.000 Euro sowie eine Beitragsbefreiung zusicherte. Nur ein Jahr später, am 5. Dezember 2012, meldete er sich krank. Die Diagnose lautete auf eine schwere depressive Episode. Doch den Leistungsantrag bei der Versicherung stellte er erst im Oktober 2014 – fast zwei Jahre später.

Die Versicherung witterte ihre Chance, die Zahlungen zu verweigern. Sie bestritt nicht nur die Schwere der Krankheit, sondern berief sich vor allem auf formale Fehler des Versicherten: Die verspätete Meldung sei eine Verletzung der Mitwirkungspflichten. Zudem habe der Manager eine Begutachtung verzögert, weil er darauf bestand, dass sein Anwalt bei der ärztlichen Untersuchung anwesend sein dürfe.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe musste in seiner Entscheidung vom 5. Juli 2022 (Az. 12 U 1/22) klären, ob diese formalen Einwände die Leistungspflicht des Versicherers tatsächlich aufheben können und wie detailliert das Berufsbild eines Geschäftsführers für den Nachweis einer Berufsunfähigkeit dargelegt werden muss. Das Ergebnis ist eine Verurteilung der Versicherung zur Nachzahlung von fast einer halben Million Euro.

Welche rechtlichen Hürden bestehen für den Anspruch auf eine Rente?

Um eine Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten, muss der Versicherte beweisen, dass er seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Das klingt in der Theorie simpel, ist in der Praxis jedoch voller Fallstricke.

Das Gesetz und die Versicherungsbedingungen verlangen eine präzise Darstellung der Tätigkeit in „gesunden Tagen“. Es reicht nicht aus, pauschal „Geschäftsführer“ oder „Manager“ in das Formular zu schreiben. Der Versicherte muss seinen Arbeitsalltag minutengenau aufschlüsseln: Wie viel Zeit verbrachte er mit Personalgesprächen? Wie viel mit Controlling? Wie hoch war die Stressbelastung durch Reisetätigkeit oder Nachtarbeit?

Ein zweiter kritischer Punkt sind die sogenannten Obliegenheiten. Das sind Verhaltenspflichten des Kunden gegenüber der Versicherung. Dazu gehört die unverzügliche Anzeige des Versicherungsfalls und die Mitwirkung bei der Aufklärung, etwa durch das Erscheinen zu ärztlichen Untersuchungen. Verstößt der Kunde gegen diese Pflichten, kann die Versicherung unter Umständen leistungsfrei werden – sie muss also nicht zahlen.

Die rechtliche Brisanz in diesem Fall lag in der Frage, wie streng die Versicherung diese Pflichten in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) regeln darf. Die Versicherung hatte in § 9 ihrer Bedingungen (BB-BUZ) festgelegt, dass bei einer Verletzung von Mitwirkungspflichten sofort und verschuldensunabhängig die Leistungspflicht entfällt. Das Gericht musste prüfen, ob eine solch harte Klausel überhaupt mit dem Gesetz, speziell dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), vereinbar ist.

Wie verlief der Streit um die Diagnose und die Verspätung?

Die Fronten zwischen dem Manager und der Versicherung verhärteten sich schnell. Der 60-jährige Mann schilderte, wie sein Arbeitsleben bis Ende 2012 aussah: Er war Geschäftsführer mehrerer miteinander verbundener Gesellschaften. Sein Aufgabenbereich war enorm breit gefächert – von Finance & Controlling über Personalverantwortung bis hin zur Immobilienverwaltung. Er arbeitete täglich bis zu zwölf Stunden, war nachts erreichbar und opferte seine Wochenenden. Sein Jahresgehalt lag zwischen 240.000 und 285.000 Euro.

Ab Dezember 2012 ging nichts mehr. Eine schwere depressive Störung mit massiver Antriebslosigkeit fesselte ihn. Mehrere Gutachter bestätigten ihm in den Jahren 2013 und 2014 die Berufsunfähigkeit. Auch andere Versicherungen hatten bereits gezahlt oder sich verglichen.

Die beklagte Versicherung sah das anders. Sie argumentierte:

  1. Der Manager habe seine Tätigkeiten „in gesunden Tagen“ nicht schlüssig dargelegt. Die behaupteten Arbeitszeiten von über 40 Stunden und die nächtliche Erreichbarkeit seien unglaubwürdig.
  2. Medizinisch liege keine Berufsunfähigkeit vor. Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter, Dr. G, kam zu einem anderen Ergebnis als die behandelnden Ärzte.
  3. Der Kunde habe seine Verletzung der Mitwirkungspflichten selbst zu verschulden. Er habe die Krankheit erst fast zwei Jahre später gemeldet. Zudem habe er eine Untersuchung verweigert, nur weil die Versicherung die Anwesenheit seines Anwalts ablehnte. Nach § 9 der Versicherungsbedingungen sei der Konzern daher leistungsfrei.

Der Manager hielt dagegen. Er habe auf den Rat seines damaligen Anwalts vertraut, der ihm empfahl, nicht ohne Beistand zum Gutachter zu gehen. Zudem sei die Klausel der Versicherung unwirksam, da sie ihn unangemessen benachteilige.

Warum entschied das Gericht für den Geschäftsführer?

Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte das Urteil der Vorinstanz (Landgericht Heidelberg) weitgehend und wies die Berufung der Versicherung zurück. Die Richter zerlegten die Argumentation des Versicherers Punkt für Punkt. Die Entscheidung bietet eine Lehrstunde darin, wie Gerichte komplexe Sachverhalte aus Medizin und Vertragsrecht entwirren.

Wie wurde das Berufsbild in gesunden Tagen bewertet?

Die Versicherung versuchte, die Darstellung des Managers als übertrieben darzustellen. Das Gericht ließ diesen Einwand nicht gelten. Es stützte sich auf die Beweisaufnahme der ersten Instanz. Durch Zeugnisse, umfangreiche E-Mail-Korrespondenz und Zeugenaussagen war belegt, dass der Mann tatsächlich ein extremes Pensum bewältigte.

Das Gericht betonte, dass es an die Feststellungen des Landgerichts gebunden sei (§ 529 ZPO), solange keine konkreten Zweifel an deren Richtigkeit bestünden. Die Schilderung der Tätigkeit als hochverantwortlicher Geschäftsführer mit weit überdurchschnittlicher Arbeitslast und Stressbelastung war glaubhaft und durch Dokumente untermauert.

War der medizinische Nachweis eindeutig?

Ein entscheidender Streitpunkt war das medizinische Gutachten. Das Gericht bestellte Prof. Dr. F als unabhängigen Sachverständigen. Dieser bestätigte in einem ausführlichen Gutachten und mehreren Ergänzungen die Diagnose: Schwere depressive Episode (ICD-10 F32.2).

Prof. Dr. F legte dar, dass die typischen Symptome dieser Krankheit – ständiges Grübeln, Verlust der Handlungsfähigkeit, kognitive Einbußen – gerade für einen Geschäftsführer fatal sind. In einem Beruf, der schnelle Entscheidungen, Personalverantwortung und strategisches Denken verlangt, führen diese Einschränkungen zwangsläufig zur Berufsunfähigkeit. Ein relevantes Restleistungsvermögen war nicht vorhanden.

Das Gericht stellte fest:

„Damit ist der Vollbeweis (§ 286 ZPO) für das Vorliegen einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit seit dem Beginn der Erkrankung (Ende 2012; konkret 05.12.2012) erbracht.“

Das Gegengutachten der Versicherung durch Dr. G, das auf einer nur einmaligen Untersuchung basierte, konnte die fundierte Analyse des Gerichtsgutachters nicht erschüttern.

Durfte der Gutachter Aufgaben delegieren?

Die Versicherung griff zu einem prozessualen Mittel, um das unliebsame Gerichtsgutachten zu Fall zu bringen: Sie rügte einen Verstoß gegen das Delegationsverbot bei einem gerichtlichen Sachverständigen. Der Vorwurf: Prof. Dr. F habe Teile der Untersuchung, insbesondere psychologische Tests, von einer Mitarbeiterin, Dr. W, durchführen lassen und das Gutachten nicht komplett selbst erstellt.

Das OLG Karlsruhe wies diesen Angriff zurück. Nach § 407a Abs. 3 ZPO darf sich ein Sachverständiger der Mitarbeit anderer Personen bedienen, solange er die Verantwortung für das Ergebnis trägt.

Das Gericht erklärte hierzu:

„Der Sachverständige hat Dr. W als Mitarbeiterin i. S. d. § 407a Abs. 3 Satz 2 ZPO herangezogen, die neurokognitive Zusatzuntersuchung durchgeführt und der Sachverständige hat die Schlussbewertung selbst erstellt und verantwortet.“

Da Prof. Dr. F die Ergebnisse selbst bewertete, die Diagnose eigenständig formulierte und das Gutachten unterzeichnete, war das Vorgehen rechtlich einwandfrei.

Warum war die Versicherungsklausel unwirksam?

Der juristisch wohl wichtigste Teil des Urteils betrifft die Wirksamkeit einer Versicherungsklausel. Die Versicherung berief sich auf § 9 ihrer Bedingungen (BB-BUZ), wonach bei einer Verletzung von Mitwirkungspflichten (wie der verspäteten Meldung) die Leistungspflicht entfällt.

Das Gericht erklärte diese Klausel für unwirksam. Sie verstoße gegen § 307 BGB, weil sie den Versicherten unangemessen benachteilige. Die Klausel sah eine Leistungsfreiheit unabhängig vom Verschulden und den Folgen vor. Das Gesetz (§ 28 VVG) ist jedoch differenzierter: Es erlaubt dem Versicherten den sogenannten Kausalitätsgegenbeweis.

Die Richter führten aus:

„Die Vereinbarung in § 9 Abs. 1 BB-BUZ […] weicht jedoch nach Auffassung des Gerichts zu Lasten des Versicherungsnehmers von den gesetzlichen Regelungen (insb. § 28 Abs. 2 VVG) ab und ist daher nach § 32 Satz 1 VVG i. V. m. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.“

Da die Klausel der Versicherung vom Tisch war, galt stattdessen das gesetzliche Regelwerk des § 28 VVG. Und dieses rettete dem Manager den Anspruch.

Was bedeutet der Kausalitätsgegenbeweis?

Nach dem Gesetz (§ 28 Abs. 3 VVG) muss die Versicherung trotz einer Pflichtverletzung (wie der verspäteten Meldung) zahlen, wenn der Versicherte beweisen kann, dass der Fehler keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadens hatte. Das ist der Kausalitätsgegenbeweis.

Dem Manager gelang dieser Beweis. Zwar hatte er die Berufsunfähigkeit fast zwei Jahre zu spät gemeldet. Aber: Durch ärztliche Befunde aus der Zeit der Erkrankung (2012/2013) ließ sich der Gesundheitszustand auch rückwirkend zweifelsfrei feststellen. Die Versicherung konnte nicht erklären, welche zusätzlichen Erkenntnisse sie gewonnen hätte, wenn die Meldung pünktlich eingegangen wäre.

Auch der Streit um die Anwesenheit des Anwalts bei der Untersuchung half der Versicherung nicht. Selbst wenn man hierin eine Pflichtverletzung sehen wollte, hatte sie keine negativen Folgen für die Feststellung der Krankheit. Zudem war dem Versicherten kein schweres Verschulden vorzuwerfen, da er auf den Rat seines damaligen Anwalts vertraut hatte. Ein Verschulden des Anwalts wird dem Mandanten in diesem Kontext (Obliegenheiten) nicht automatisch zugerechnet.

Welche finanziellen Folgen hat das Urteil für die Versicherung?

Für den Versicherten bedeutet das Urteil eine enorme finanzielle Wiedergutmachung. Das Gericht verurteilte die Versicherung zur Zahlung der rückständigen Berufsunfähigkeitsrente für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis September 2021.

Die Summe ist gewaltig: Das Landgericht hatte bereits 444.555,50 Euro errechnet. Hinzu kommen Zinsen seit dem Jahr 2018.

Zusätzlich muss die Versicherung:

  1. Die monatliche Rente (inklusive der vereinbarten Dynamik) bis zum Vertragsende im Jahr 2029 weiterzahlen, solange die Berufsunfähigkeit besteht.
  2. Den Versicherten von der Beitragszahlungspflicht freistellen.
  3. Alle seit dem 1. Januar 2013 zu Unrecht gezahlten Versicherungsbeiträge zurückerstatten – ebenfalls verzinst.

Das Gericht legte den Beginn der Verzinsung auf den 16. Februar 2018 fest. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Versicherung ihre Leistung endgültig abgelehnt und befand sich somit im Verzug.

Das Urteil sendet eine klare Warnung an Versicherer: Die Verwendung von pauschalen Klauseln zur Leistungsfreiheit für den Versicherer, die das gesetzliche Recht auf den Kausalitätsgegenbeweis aushebeln, wird von den Gerichten nicht toleriert. Für Versicherte zeigt der Fall, dass selbst bei Fehlern im Verfahren (wie einer verspäteten Meldung) der Anspruch nicht zwingend verloren ist, solange die Krankheit medizinisch eindeutig nachweisbar ist. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.

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Die Durchsetzung einer Berufsunfähigkeitsrente ist gerade bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen ein komplexes Unterfangen. Unser Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstützt Sie dabei, die notwendige Detailtiefe Ihres Berufsbildes darzulegen und unzulässige Ablehnungsgründe der Versicherer rechtssicher zu entkräften. Wir prüfen Ihre individuellen Vertragsbedingungen und sichern Ihre Ansprüche gegenüber dem Versicherungsunternehmen ab.

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Experten Kommentar

Was viele nicht wissen: Versicherer setzen bei psychischen Diagnosen oft auf eine bewusste Zermürbungstaktik durch jahrelange Verzögerungen. Die Strategie zielt darauf ab, dass dem Versicherten entweder das Geld für die teuren Anwälte oder die mentale Kraft für den Prozess ausgeht. Wer hier nicht von Beginn an eine lückenlose Dokumentation vorlegt, steht gegen die juristische Übermacht der Konzerne meist auf verlorenem Posten.

Ich rate dazu, bereits vor dem ersten Antrag ein detailliertes Stundenprotokoll zu führen, das jede einzelne Überlastung im Arbeitsalltag messbar macht. Pauschale Jobbezeichnungen wie Geschäftsführer sind vor Gericht wertlos und führen fast immer direkt in die Ablehnungsfalle. Nur wer den Kontrollverlust durch die Depression anhand konkreter Aufgaben belegen kann, gewinnt am Ende gegen die spezialisierten Gutachter der Gegenseite.


FAQ Versicherungsrecht: Waage, Geld und Versicherungspolice unter Schirm mit Fragezeichen-Schild illustrieren häufige Rechtsfragen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Bleibt der Rentenanspruch trotz verspäteter Meldung der Berufsunfähigkeit bestehen?

Ja, Ihr Rentenanspruch bleibt in der Regel trotz verspäteter Meldung bestehen. Voraussetzung ist der medizinische Nachweis der Berufsunfähigkeit für den fraglichen Zeitraum. Eine Verspätung führt nicht zum automatischen Leistungsverlust. Im Urteilsfall erhielt ein Kläger trotz einer zweijährigen Meldeverzögerung seine volle Rente zugesprochen.

Der Versicherer darf die Leistung nur kürzen, wenn die Verspätung die Feststellung des Versicherungsfalls erschwert hat. Nach § 28 VVG greift der Kausalitätsgegenbeweis. Belegen lückenlose Arztberichte den Gesundheitszustand rückwirkend zweifelsfrei, bleibt die Leistungspflicht vollständig erhalten. Pauschale Vertragsklauseln zum Leistungsverlust sind nach § 307 BGB oft unwirksam. Entscheidend ist allein die medizinische Beweisbarkeit zum Zeitpunkt des behaupteten Eintritts. Ohne Beeinträchtigung der Aufklärung muss der Versicherer zahlen.

Unser Tipp: Sammeln Sie umgehend sämtliche ärztlichen Befunde ab dem tatsächlichen Beginn Ihrer Erkrankung. Eine lückenlose Dokumentation sichert Ihre Ansprüche auch ohne Einhaltung kurzer Meldefristen.


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Zahlt die Versicherung die BU-Rente auch rückwirkend für mehrere Jahre?

JA, die Versicherung muss die BU-Rente bei nachgewiesener Berufsunfähigkeit ab dem ersten Monat des Leistungsfalls rückwirkend auszahlen. Der Anspruch entsteht nicht erst mit der Antragstellung. Entscheidend ist allein der tatsächliche Eintritt der bedingungsgemäßen Einschränkung. Im verhandelten Fall führte dies zur Verpflichtung einer Nachzahlung für einen Zeitraum von über acht Jahren.

Das Gericht verurteilte die Versicherung zur Zahlung von insgesamt 444.555,50 Euro zuzüglich Zinsen. Diese Summe umfasst alle monatlichen Renten seit Januar 2013 bis September 2021. Zusätzlich zur Rente müssen Versicherer zu Unrecht gezahlte Beiträge erstatten. Dies liegt an der vertraglich vereinbarten Beitragsbefreiung im Leistungsfall. Sobald die Versicherung die Leistung endgültig ablehnt, fallen zudem Verzugszinsen auf die gesamte Rückstandssumme an.

Unser Tipp: Prüfen Sie in Ihren Versicherungsunterlagen genau, ab welchem Datum Sie vertraglich beitragsfrei gestellt werden müssten. Fordern Sie diese Beträge explizit mit ein.


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Darf die Versicherung die Zahlung bei verletzten Mitwirkungspflichten einfach einstellen?

Nein, Versicherer dürfen Leistungen nicht pauschal aufgrund formaler Fehler verweigern. Zwar sind Mitwirkungspflichten wie Meldefristen wichtig, doch führen Verstöße nicht automatisch zum Totalverlust des Anspruchs. Klauseln in den Versicherungsbedingungen, die eine sofortige Leistungsfreiheit ohne Prüfung vorsehen, benachteiligen Kunden oft unangemessen.

Rechtlich greift hier die Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Das OLG Karlsruhe erklärte etwa § 9 der Bedingungen für Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen für unwirksam. Solche Regelungen weichen unzulässig von gesetzlichen Standards ab. Versicherte müssen stets die Chance zum Kausalitätsgegenbeweis erhalten. Sie dürfen beweisen, dass die Verspätung keine negativen Folgen für die Schadensprüfung hatte. Ohne diese Möglichkeit bleibt die Versicherung zur Zahlung verpflichtet. Ein bloßer Formfehler rechtfertigt keine komplette Ablehnung der vereinbarten Versicherungsleistung.

Unser Tipp: Lassen Sie Ablehnungsschreiben wegen angeblicher Obliegenheitsverletzungen unbedingt anwaltlich prüfen. Oft halten die verwendeten AGB-Klauseln einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand und Sie erhalten trotz Fristversäumnis Ihr Geld.


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Wie beweisen Geschäftsführer ihren Arbeitsalltag für den Anspruch auf BU-Rente?

Sie beweisen Ihren Berufsalltag durch eine lückenlose und minutengenaue Aufschlüsselung Ihrer tatsächlichen Tätigkeiten vor der Erkrankung. Ein bloßer Verweis auf Ihre Position oder Ihren Titel im Vertrag genügt nicht. Sie müssen den extremen Kontrast zwischen Ihrer früheren Höchstleistung und der jetzigen Einschränkung belegen.

Im Praxisfall setzte der Kläger seinen Anspruch nur durch enorme Beweislast durch. Er belegte seine typischen Zwölf-Stunden-Tage und Reisetätigkeiten durch umfangreiche E-Mail-Korrespondenz sowie detaillierte Terminkalender. Erst diese Granularität ermöglichte es, die spezifischen Belastungsfaktoren rechtlich verwertbar darzustellen. Ohne objektive Dokumente oder Zeugenaussagen von Kollegen scheitert der Nachweis meist. Die Versicherung verweist sonst auf eine zumutbare Umgestaltung Ihres Arbeitsplatzes.

Unser Tipp: Erstellen Sie umgehend ein detailliertes Gedächtnisprotokoll einer typischen Arbeitswoche aus der Zeit vor Ihrer Erkrankung. Sichern Sie zudem relevante E-Mail-Verläufe und Terminkalender als Beweismittel.


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Darf mein Anwalt bei der ärztlichen Untersuchung durch die Versicherung anwesend sein?

Es kommt darauf an, da die rechtliche Lage umstritten ist, aber Ihr Leistungsanspruch bleibt meist gewahrt. Versicherungen werten das Beharren auf Anwaltspräsenz oft als Verletzung der Mitwirkungspflicht. Gerichte entscheiden jedoch häufig zugunsten der Versicherten. Solange die Untersuchung später nachgeholt werden kann, entfällt der Schutz nicht automatisch.

In einem konkreten Urteil verweigerte ein Kläger die Begutachtung ohne seinen Anwalt. Die Versicherung stellte daraufhin alle Zahlungen ein. Das Gericht wertete dies nicht als schweres Verschulden. Da der Kläger auf den Rat seines Juristen vertraute, handelte er nicht arglistig. Ein Verschulden des Anwalts wird dem Mandanten hier nicht zugerechnet. Die Versicherung muss leisten, wenn die Diagnose noch stellbar ist. Ein dauerhafter Ausschluss der Rentenansprüche wäre unverhältnismäßig.

Unser Tipp: Besprechen Sie mit Ihrem Anwalt vor dem Termin, ob seine Anwesenheit strategisch wirklich notwendig ist. Vermeiden Sie eine Verweigerung ohne ausdrückliche schriftliche Begründung Ihres Rechtsbeistands.


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Das vorliegende Urteil


OLG Karlsruhe – Az.: 12 U 1/22 – Urteil vom 05.07.2022


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