Die Haftpflicht für Unternehmer und bestimmte Berufsgruppen

Immer wieder passieren im Job Fehler, meist sind es nur kleine unbedenkliche Probleme, die schnell gelöst werden können. Was aber, wenn ein Fehler doch einmal fatale Folgen hat und dadurch dem Kunden ein großer Schaden entsteht.
Ein besonders bedrohliches Szenario für Selbstständige bzw. Freiberufler, deren Existenz am seidenen Faden hängt, wenn sie nicht gegen solche Fälle abgesichert sind. Genau für solche Fälle gibt es die Berufshaftpflichtversicherung, die den Versicherungsnehmer bei Ansprüchen im Schadensfall schützt.
Was deckt die Berufshaftpflichtversicherung ab?
Selbstständige und Freiberufler können für Schäden, die dem Kunden durch eine falsch ausgeführte Tätigkeit entstehen, haftbar gemacht werden. Die Versicherungen decken in der Regel Vermögensschäden, Sachschäden und Personenschäden ab. Die Versicherung springt hier jedoch nur ein und bietet Schutz, wenn der Schaden tatsächlich während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Für Schäden, die außerhalb der beruflichen Tätigkeit entstehen, gibt es andere Formen der Versicherung, wie die private Haftpflichtversicherung. Je nach Art des Vertrages können jedoch auch Fehler mitversichert werden, die aus dem Fehlverhalten eines Angestellten entstehen, jedoch dem Versicherungsnehmer zugerechnet werden können. Konkret würde dies bedeuten, wenn ein Mitarbeiter eine Arbeit ausgeführt war, für die der Versicherungsnehmer beispielsweise die Endkontrolle übernehmen hätte müssen, dies jedoch nicht getan hat und dadurch ein Schaden entstanden ist.
Berufsgruppen mit einem hohen Risiko
Grundsätzlich ist es für Selbstständige und Freiberufler unabhängig von der Branche immer sinnvoll eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, den Fehler können immer passieren. Es gibt jedoch einige berufliche Sparten, bei denen Fehler weitreichende Folgen haben können, die auch einen großen finanziellen Schaden nach sich ziehen können. Dazu gehören beispielsweise Ärzte oder selbstständige Pfleger, wo es nach Behandlungsfehlern zu sehr hohen Schadensersatzforderungen kommen kann. Berufsgruppen, die täglich mit großen Geldbeträgen arbeiten und sie beispielsweise für ihre Kunden investieren müssen, sind ebenfalls mit hohen Forderungen vonseiten der Kunden konfrontiert, wenn es zu Fehlinvestitionen kommt.
Fehler absichern
Schnell kann es aber auch bei anderen selbstständigen Tätigkeiten zu einem Fehler kommen. Oft sind es nur Kleinigkeiten, die weitreichende Folgen haben können. Ein Eventplaner lässt auf Einladungen zu einer Veranstaltung versehentlich das falsche Datum aufdrucken, wodurch es in erster Linie zu Mehrkosten, die über die Versicherung abgedeckt werden können, wenn neuerlich Einladungen gedruckt werden müssen. Sind dem Veranstalter durch die fehlerhaften Einladungen vielleicht Einnahmen entgangen, kann der Eventplaner ebenfalls dafür haftbar gemacht werden und die Berufshaftpflicht springt ein. Begeht ein Architekt Planungsfehler bei einem Gebäude und müssen teure Umbauten vorgenommen werden – auch hier kann die berufliche Haftpflichtversicherung einspringen und den Schaden übernehmen. Der Versicherungsnehmer übernimmt in solchen Fällen nicht nur die Schadenssumme bis zum festgesetzten Deckungsbeitrag, im Vorfeld wird geprüft, ob die Schadensforderung überhaupt gerechtfertigt ist. Dadurch kann bereits im Vorfeld der Versicherungsnehmer vor Schaden, die auch dem beruflichen Ansehen schaden könnten, bewahrt.
Unterschiedliche Deckungen
Die Höhe der Deckungssummen richtet sich einerseits nach der Berufsgruppe, andererseits auch danach, welche Schäden konkret versichert werden. Personenschäden, die etwa durch Fehler von Ärzten oder Architekten, deren Bauwerk einstürzt und Menschen verletzt, können in einer Höhe von bis zu drei Millionen abgedeckt werden. Sach- oder Vermögensschäden in diesen Berufsgruppen werden jedoch maximal bis etwa 300.000 Euro gedeckt. Ganz anders ist es in Berufen, die mit hohen Vermögenswerten zu tun haben, wie etwa Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Hier können die Deckungssummen für Vermögensschäden eine Million betragen, oft sogar noch mehr, abhängig davon, ob der Geschädigte ein Einzelunternehmen oder vielleicht sogar ein börsennotierter Betrieb ist. Verschiedene Versicherer haben sich hier auf bestimmte Berufsgruppen spezialisiert und bieten einen speziellen zugeschnittenen Service.
Berufshaftpflicht oder Betriebshaftpflicht?
Es gibt unterschiedliche Formen der Berufshaftpflichtversicherung, die entweder Vermögensschäden bzw. Sachschäden oder Personenschäden abdeckt. Welche Form der Versicherungsnehmer wählt, ist wiederum abhängig von der Berufsgruppe. Wirtschaftsprüfer werden vermutlich nie mit Personenschäden konfrontiert sein, wo hingegen Sach- oder Vermögensschäden viel häufiger in dieser Branche vorkommen. Je nach Vertrag werden bestimmte Schäden oder in Kombipaketen auch das gesamte mögliche Schadensspektrum abgedeckt. Oft wird jedoch die Berufshaftpflicht mit der Betriebshaftpflicht verwechselt. Wie der Name bereits vermuten lässt, wird die Betriebshaftpflicht nicht für eine Einzelperson abgeschlossen, sondern für ein Unternehmen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt die Angestellten des Betriebes bzw. das Unternehmen ist abgesichert, wenn ein Mitarbeiter einen Fehler macht, der eine Schadensersatzforderung nach sich ziehen kann.