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Beitragserhöhung bei der PKV – Ist das immer rechtens?

Lassen Sie die Erhöhung der Beiträge Ihrer privaten Krankeversicherung durch uns überprüfen.

Jedes Jahr aufs Neue erhalten Versicherungsnehmer von ihren Versicherungsgebern Briefe in den Briefkasten, welche nur sehr selten gute Nachrichten mit sich bringen. In der Regel teilt der Versicherungsgeber dem Versicherungsnehmer mit, dass die Versicherungsprämien für die private Krankenversicherung (PKV) auch in diesem Jahr wieder gestiegen sind. Die meisten Versicherungsnehmer nehmen diese Nachrichten mit einem gewissen Ärger zur Kenntnis, da nunmehr für die gleich gebliebenen Leistungen ein höherer Betrag gezahlt werden muss. Die wenigsten Versicherungsnehmer machen sich jedoch darüber Gedanken, ob diese Beitragserhöhung der PKV überhaupt rechtmäßig ist und welche Maßnahmen dagegen unternommen werden können.

PKV Beitragserhöhung
Haben Sie eine PKV Beitragserhöhung erhalten? Nicht immer handelt die Private Krankenversicherung korrekt. Lassen Sie die Erhöhung durch uns überprüfen. Symbolfoto: Von FrankHH/Shutterstock.com
Bei Weitem nicht jede Versicherungsprämienerhöhung ist auch wirklich rechtlich wirksam. Fakt ist, dass ein Versicherungsgeber für höhere Beiträge auch entsprechend gesetzlich streng formulierte Vorgaben erfüllen muss. Ignoriert ein Versicherungsgeber diese Vorgaben, so wird die Beitragserhöhung damit unwirksam. Sollte ein Versicherungsnehmer die unrechtmäßige Beitragserhöhung gezahlt haben, so besteht ein Rückforderungsrecht inklusive Zinsen. Dieses Rückforderungsrecht gilt für ein Minimum von drei Jahren und kann sich sogar unter ganz bestimmten Voraussetzungen auf den Zeitraum von zehn Jahren erhöhen.

Der Versicherungsgeber muss die Beitragserhöhung begründen

Damit eine Beitragserhöhung bei der PKV rechtlich wirksam wird muss der Versicherungsgeber diese Beitragserhöhung gem. § 203 Absatz 5 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) begründen. Zwar ist der Versicherungsgeber nicht ausdrücklich nicht dazu verpflichtet, im Rahmen der Begründung seine eigene Prämienkalkulation für den Versicherungsnehmer offenzulegen, allerdings ist auch eine reine Gesetzeswortlautwiedergabe oder eine formelhafte Begründung unzureichend. Der Gesetzgeber besagt ausdrücklich, dass eine unzureichend begründete Beitragserhöhung bei der PKV formelhaft unwirksam ist.

Viele Versicherungsgeber buhlen aktiv um Neukunden mit den Versprechungen auf besonders günstige Beiträge. Zwar ist der Umstand bekannt, dass es sich hierbei lediglich um reine Werbeaktionen handelt, allerdings kann es auch durchaus in der gängigen Praxis vorkommen, dass ein Versicherungsgeber die Beiträge bei der PKV vor dem Vertragsbeginn bereits zu niedrig kalkuliert hat. Die ausreichende Berechnungsgrundlage ist in diesem Fall nicht gegeben, sodass der Versicherungsgeber sie direkt bei dem nächstmöglichen Zeitpunkt durch eine entsprechende Beitragserhöhung herzustellen versucht. Gem. § 155 Absatz 3 VAG ist diese Vorgehensweise jedoch unter bestimmten Voraussetzungen als ungültig anzusehen. Der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall das Recht gem. § 199 Absatz 4 Bürgerliches Gesetzbuch, eine verzinste Rückzahlung der Beiträge bei der PKV zu verlangen.

Gem. § 199 Absatz 4 Bürgerliches Gesetzbuch gilt derzeitig noch die Verjährungsfrist von zehn Jahren. Diese Frage ist jedoch aufgrund von laufenden Verfahren nicht abschließend geklärt.

Sollte die Beitragserhöhung bei der PKV auch tatsächlich rechtlich unwirksam sein, so besteht nicht nur der Anspruch auf eine verzinste Rückzahlung der erhöhten Beiträge – es gelten dann auch die alten Beiträge vor der Erhöhung.

Die Pflicht eines jeden Versicherungsgebers

Vor dem Schritt der Beitragserhöhung bei der PKV muss jeder Versicherungsgeber zunächst erst einmal die sogenannten technischen Berechnungsgrundlagen des Versicherungsgebers durch einen Treuhänder überprüfen lassen. In diesem Zusammenhang sieht das Gesetz gem. § 203 Absatz 2 VVG jedoch ebenfalls Richtlinien vor, denn ein Treuhänder muss gewisse Mindestkriterien erfüllen. Das wichtigste Kriterium ist dabei die Unabhängigkeit des Treuhänders in wirtschaftlicher Hinsicht.

Wenn ein Treuhänder die wirtschaftliche Unabhängigkeit von dem Versicherungsgeber nicht erfüllt, so kann er dementsprechend auch sehr leicht durch den Versicherungsgeber beeinflusst werden. Die Unabhängigkeit des Treuhänders ist stets ein Streitpunkt und wird von den meisten Klägern, die sich gegen eine Beitragserhöhung bei der PKV juristisch wehren, infrage gestellt.

Im Hinblick auf die juristische Bewertung des Treuhänders gibt es aktuell noch keine abschließende Rechtsprechung. Der BGH hat mit seinem Urteil aus dem Jahr 2018 (Aktenzeichen IV ZR 255/17) die Entscheidung getroffen, dass Zivilgerichte bei einem Rechtsstreit bezüglich der Prämienanpassung keine Berechtigung zur Prüfung der Unabhängigkeit eines Treuhänders mehr haben. Das Landgericht Berlin hat diesbezüglich jedoch eine völlig andere Sichtweise und hat auch schon eine andere Entscheidung im Urteil aus dem Jahr 2020 (Aktenzeichen AZ 24 O 2/19) getroffen. Der Fall, in dem das Landgericht Berlin dem Bundesgerichtshof die rechtliche Gefolgschaft verweigerte, ist aktuell noch nicht abschließend entschieden.

Die Berechnungsgrundlage des Versicherungsgebers

Vor jeder Beitragserhöhung eines Versicherungsgebers bei der PKV steht stets eine Berechnungsrundlage, welche von dem Versicherungsgeber errechnet wird. Diese Berechnungsgrundlage ist ein Gesamtzusammenspiel, welches sich aus den verschiedensten Faktoren heraus zusammensetzt.

Die wichtigsten Faktoren hierbei sind

  • das Alter des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
  • der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
  • allgemeine Statistiken im Zusammenhang mit den durchschnittlichen Krankheitskosten
  • weitergehende Kostentreiberfaktoren
  • die Lebenserwartung des Versicherungsnehmers

Auffällig bei den Faktoren ist der Umstand, dass es sich hierbei um veränderliche Werte handelt. Zum einen werden die Menschen zunehmend älter, d. h. die allgemeine Lebenserwartung der Versicherungsnehmer steigt stetig an, um zum anderen werden die medizinischen Behandlungskosten für die jeweiligen Krankheiten auch konstant teuer. Natürlich müssen die Versicherungsgeber finanziell durch Beitragserhöhungen bei der PKV auf diese Entwicklungen reagieren, allerdings darf diese Entwicklung nicht gänzlich „unkontrolliert“ erfolgen. Vielmehr gibt es von dem Gesetzgeber vorgegebene Schwellenwerte, die von den Faktoren überschritten sein müssen.

Übersteigt der Kostenfaktor bei der Berechnungsgrundlage den Schwellenwert von 10 Prozent im Zusammenhang mit den kalkulierten Ausgaben des Versicherungsgebers, so ist der Versicherungsgeber zu einer Beitragserhöhung bei der PKV durchaus berechtigt. Für die Sterbewahrscheinlichkeit gilt ausdrücklich der Schwellenwert von 5 Prozent.

Sollte der Schwellenwert von 10 Prozent bzw. 5 Prozent nicht erreicht werden, so gibt es bei dem Versicherungsgeber keine Berechtigung zur Beitragserhöhung bei der PKV. Zwar kann ein Versicherungsgeber seinen Versicherungsnehmern eine schrittweise Beitragserhöhung bei der PKV durchaus zumuten, allerdings entspricht diese Vorgehensweise nicht der gängigen Praxis. Viel eher wird von den Versicherungsgebern dann im Folgejahr, sofern die Schwellenwerte dann erreicht werden, eine höhere Beitragserhöhung bei der PKV vorgenommen.

Ein weiterer Faktor sind Niedrigzinsen

Die Versicherungsgeber verwenden die Beiträge der Versicherungsnehmer bei der PKV auch dazu, entsprechende Rücklagen mit einem Sparzins anzulegen. Diese Rücklagen werden gern als Altersrückstellungen bezeichnet, deren Erträge jedoch stark von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung auf dem Weltmarkt abhängig sind. Erreicht der allgemeine Zinssatz die Kalkulationen des Versicherungsgebers nicht, so nehmen viele Versicherungsgeber gern eine Beitragserhöhung bei der PKV vor. In diesem Zusammenhang muss jedoch erwähnt werden, dass die Beitragserhöhungen auch in diesem Fall von den Schwellenwerten abhängig gemacht werden müssen.

Welche Möglichkeiten hat der Versicherungsnehmer bei einer Beitragserhöhung bei der PKV?

Private Krankenversicherung Beiträge
Nicht immer sind höhere Beiträge für die private Krankenversicherung auch wirklich wirksam. Symbolfoto: Von PhotoSGH/Shutterstock.com

Es gibt für den Versicherungsnehmer immer die Möglichkeit, sich gegen eine Beitragserhöhung bei der PKV zu wehren. Als erster Schritt steht hierbei die rechtsanwaltliche Beratung an, die auf jeden Fall sehr empfehlenswert ist. Dieser Schritt empfiehlt sich jedoch vorwiegend dann, wenn der Versicherungsnehmer bei seinem angestammten Versicherungsgeber verbleiben möchte. Sollte ein Wechsel des Versicherungsgebers angedacht sein, so steht dem Versicherungsnehmer natürlich der Wechsel des Versicherungsgebers offen. Dies ist ein Recht, welches gesetzlich für den Versicherungsnehmer verbrieft ist. Auch ein Umstieg von einem gesonderten Tarif auf einen sogenannten Basistarif bei dem gleichen Versicherungsgeber ist eine Möglichkeit, sich gegen die Beitragserhöhung bei der PKV zu wehren. Hierbei darf jedoch nicht unerwähnt bleiben, dass dieser Wechsel zum Teil auch erhebliche Einschränkungen mit sich bringt und daher nur als reine Notlösung angesehen werden sollte.

Auch für private Versicherungsnehmer gibt es die Möglichkeit, einen Wechsel in die Krankenversicherung auf gesetzlicher Basis vorzunehmen. Auch die Erhöhung des Selbstbehalts bei der PKV kann eine Möglichkeit darstellen.

Wer den Versicherungsnehmer wechseln möchte kann im Fall einer Beitragserhöhung der PKV auch das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Dieses Sonderkündigungsrecht hat eine Frist über zwei Monate und gilt zu Beginn des Zeitpunkts, an dem die Beitragserhöhung der PKV dem Versicherungsnehmer mitgeteilt wurde.

Im Fall einer Kündigung verliert der Versicherungsnehmer jedoch sämtliche angesparten Altersrückstellungen. Überdies wird dann bei dem neuen Versicherungsgeber dann auch wieder das Aufnahmeverfahren fällig, welches mit neuen Fragen im Zusammenhang mit dem allgemeinen Gesundheitszustand verbunden ist.

Der Wechsel des Versicherungsgebers ist nicht immer unproblematisch und sollte wohlüberlegt stattfinden. Mitunter kann ein derartiger Wechsel sich im Nachhinein sogar als kostenintensiver darstellen, da auch der neue Versicherungsgeber den allgemeinen Gesundheitszustand des Neukunden genau überprüfen und dementsprechend vielleicht sogar Risikozuschläge in den neuen Vertrag einfließen lässt. Dementsprechend kann sich der neue Endbetrag für die PKV am Ende sogar im Vergleich zu der Beitragserhöhung bei der PKV des bereits bestehenden Versicherungsvertrages sogar höher darstellen. Eine genaue Überprüfung ist daher auf jeden Fall ratsam. Wie bereits erwähnt sollte die Rechtmäßigkeit der Beitragserhöhung bei der PKV zunächst erst einmal durch einen erfahrenen Fachanwalt für Vertragsrecht überprüft werden, da dies der einfachste und auch kostengünstigste Weg für den Versicherungsnehmer ist. Wir sind eine überaus erfahrene Rechtsanwaltskanzlei und verfügen über ein großes Team bestehend aus kompetenten und engagierten Fachanwälten, die für Sie in allen Fragen rund um das Thema Beitragserhöhung bei der PKV gerne für Sie zur Verfügung stehen. Kontaktieren Sie uns einfach und wir beraten Sie gern.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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