Skip to content

Beitragsanpassung der privaten Krankenversicherung: Wann Erhöhungen wirksam sind

Eine Beitragsanpassung der privaten Krankenversicherung kostete einen Versicherten seit dem Jahr 2020 monatlich 120 Euro zusätzlich und summierte sich auf die stolze Summe von 5.760 Euro. Ob die bloße Erwähnung interner Schwellenwerte im Informationsblatt für die Wirksamkeit der Beitragserhöhung ausreicht, beschäftigt nun das Oberlandesgericht Karlsruhe.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 12 U 134/23

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe
  • Datum: 19.03.2024
  • Aktenzeichen: 12 U 134/23
  • Verfahren: Berufung
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht

Versicherer dürfen Beiträge anpassen, wenn sie die Gründe und Schwellenwerte in Informationsblättern verständlich erklären.

  • Versicherer müssen die konkrete Ursache für höhere Beiträge im Informationsblatt nennen.
  • Das Anschreiben und das Beiblatt informieren den Kunden gemeinsam ausreichend.
  • Höhere Kosten durch medizinischen Fortschritt erlauben es, die Beiträge rechtlich anzupassen.
  • Der Versicherer muss das Überschreiten eines festen Schwellenwerts für Kunden klar belegen.
  • Versicherte erhalten kein Geld zurück, wenn die Versicherung alle Informationspflichten erfüllt.

Wann ist eine Beitragsanpassung der privaten Krankenversicherung wirksam?

Viele Privatversicherte kennen das Szenario: Zum Jahreswechsel flattert ein Brief ins Haus, der eine Erhöhung der monatlichen Prämien ankündigt. Für einen Familienvater, der bei einem großen Versicherungsunternehmen krankenversichert ist, summierten sich diese Erhöhungen über die Jahre zu einem erheblichen Betrag. Doch er wollte die Beitragsanpassung der privaten Krankenversicherung nicht einfach hinnehmen. Der Versicherte war der Ansicht, dass die Begründungsschreiben des Unternehmens formell unzureichend waren und forderte eine Rückerstattung der gezahlten Beiträge.

Geöffneter Brief mit Kostengrafik neben Euro-Münzen und einer Medikamentenpackung auf einem Frühstückstisch.
Standardisierte Informationsschreiben genügen für eine rechtlich wirksame Begründung von Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung. Symbolfoto: KI
Der Streit landete schließlich vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe. In dem Verfahren ging es um die Frage, wie detailliert ein Versicherer erklären muss, warum er die Preise erhöht. Genügt ein Standardbrief mit einem beiliegenden Informationsblatt, oder muss die Begründung individuell und detailreich auf den einzelnen Tarif eingehen? Das Urteil (Az. 12 U 134/23) vom 19.03.2024 liefert wichtige Antworten zur Wirksamkeit der Beitragserhöhung und stärkt die Position der Versicherer bei der Verwendung standardisierter Informationsschreiben.

Was verlangt das Gesetz für eine wirksame Prämienerhöhung?

Damit eine Versicherung die Beiträge erhöhen darf, müssen strenge gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Der Gesetzgeber hat im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Hürden eingebaut, um Kunden vor willkürlichen Preissteigerungen zu schützen. Zentral ist hierbei § 203 VVG.

Eine Beitragsanpassung ist nicht nach Belieben möglich. Sie setzt voraus, dass sich bestimmte Berechnungsgrundlagen dauerhaft verändert haben. In der privaten Krankenversicherung gibt es im Wesentlichen zwei Faktoren, die eine Erhöhung auslösen können:

  • Die gestiegenen Leistungsausgaben (Versicherungsleistungen)
  • Die gestiegene Lebenserwartung (Sterberisiko)

Das Gesetz verlangt zudem, dass ein bestimmter Schwellenwert überschritten wird. Meistens müssen die realen Kosten um mehr als 10 Prozent (in manchen Tarifen auch 5 Prozent) von den ursprünglich kalkulierten Kosten abweichen, damit der Versicherer die Preise anpassen darf.

Die Pflicht zur Mitteilung der maßgeblichen Gründe

Ein entscheidender Punkt, über den oft gestritten wird, ist die Begründungspflicht. Nach § 203 Abs. 5 VVG muss der Versicherer dem Kunden die „maßgeblichen Gründe“ für die Neufestsetzung der Prämie mitteilen. Das klingt zunächst einfach, führt aber in der Praxis zu komplexen Rechtsstreitigkeiten.

Die Rechtsprechung, insbesondere durch den Bundesgerichtshof (BGH), hat klargestellt, dass diese Mitteilung zwei Kerninformationen enthalten muss:
Erstens muss die Rechnungsgrundlage benannt werden, die sich verändert hat (also ob die Kosten gestiegen sind oder die Lebenserwartung). Zweitens muss der Hinweis erfolgen, dass ein gesetzlicher oder tariflicher Schwellenwert überschritten wurde. Fehlen diese Angaben, ist die Erhöhung formell unwirksam – selbst wenn sie rechnerisch eigentlich gerechtfertigt wäre. Der Versicherungsnehmer muss dann die Erhöhung nicht zahlen, bis eine korrekte Begründung nachgeholt wird.

Warum hielt der Versicherte die Schreiben für unzureichend?

Im vorliegenden Fall ging der Familienvater gegen die Anpassungen der Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 vor. Er argumentierte, dass die Schreiben des Unternehmens zu allgemein gehalten waren. Aus seiner Sicht war für einen Laien nicht erkennbar, was genau in seinem spezifischen Tarif passiert war.

Der Versicherungsnehmer kritisierte insbesondere, dass die Anschreiben oft nur auf beigefügte Informationsblätter verwiesen. Diese Blätter erklärten zwar den allgemeinen Mechanismus von Beitragsanpassungen, aber – so die Argumentation des Mannes – sie ließen nicht klar genug erkennen, ob nun konkret in seinem Tarif die Rechnungsgrundlage für die Versicherungsleistung oder das Sterberisiko ausschlaggebend war.

Zudem monierte der Mann eine Passage in den Informationsblättern der Jahre 2020 und 2021. Dort wurde der „medizinische Fortschritt“ als ein Grund für steigende Kosten genannt. Der Versicherte sah darin eine unzulässige Vermischung von Begrifflichkeiten. Er argumentierte, dass der medizinische Fortschritt eigentlich eine Änderung der Versicherungsbedingungen (AVB) bedeute und nicht einfach unter den Begriff der „Versicherungsleistungen“ gefasst werden dürfe.

Sein Ziel war klar: Er wollte die Feststellung der Unwirksamkeit der Erhöhungen erreichen und forderte über 5.500 Euro an zu viel gezahlten Beiträgen zurück. Nachdem das Landgericht Karlsruhe seine Klage für die Jahre ab 2018 abgewiesen hatte, zog er in die Berufung vor das Oberlandesgericht.

Wie beurteilte das Oberlandesgericht Karlsruhe die Informationsschreiben?

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe wies die Berufung des Mannes zurück und bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Der Senat für Versicherungsrecht kam zu dem Schluss, dass die Anforderungen an das Mitteilungsschreiben in allen Streitjahren erfüllt waren.

Die Richter prüften die Schreiben sehr genau und wandten dabei den Maßstab an, den der Bundesgerichtshof in mehreren Grundsatzurteilen entwickelt hat. Das Gericht betonte, dass man nicht nur das Anschreiben isoliert betrachten darf. Vielmehr muss der Kunde das Anschreiben zusammen mit den beigefügten Informationsblättern lesen. In dieser „Gesamtschau“ ergab sich für das Gericht ein ausreichend klares Bild.

Dabei dürfen die Anforderungen an den Inhalt der Mitteilung nicht überspannt werden. Nach dem Wortlaut des Gesetzes sind die maßgeblichen Gründe für die Neufestsetzung der Prämie anzugeben. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer zeigen, dass weder sein individuelles Verhalten noch eine freie Entscheidung des Versicherers Grund für die Beitragserhöhung war, sondern dass eine bestimmte Veränderung der Daten eine Neukalkulation veranlasst hat.

Warum reichte die Angabe zum Schwellenwert aus?

Ein zentraler Streitpunkt war die Angabe zum Schwellenwert bei der Beitragsanpassung. Der Versicherte hatte bemängelt, dass nicht klar genug sei, ob und welcher Grenzwert überschritten wurde. Das Gericht sah das anders. In den Informationsblättern wurde erläutert, dass eine Anpassung erfolgt, wenn die Ausgaben um mehr als 5 Prozent (oder 10 Prozent) von der Kalkulation abweichen.

Gleichzeitig wurde dem Kunden mitgeteilt, dass in seinem Tarif genau diese Voraussetzung eingetreten sei. Das OLG Karlsruhe stellte klar, dass der Versicherer nicht die exakte Prozentzahl der Abweichung (zum Beispiel „7,3 Prozent“) nennen muss. Es genügt die Information, dass der vertraglich oder gesetzlich festgelegte Auslöser betätigt wurde.

Interessant ist hierbei, dass der Senat seine eigene frühere Rechtsauffassung korrigierte. In früheren, unveröffentlichten Beschlüssen war das Gericht noch strenger gewesen. Doch nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. Januar 2024 (Az. IV ZR 309/22) passte das OLG seine Linie an. Der BGH hatte bestätigt, dass die Kombination aus Anschreiben und erläuterndem Beiblatt ausreicht, solange der Bezug zum konkreten Tarif hergestellt wird.

Darf der medizinische Fortschritt als Grund genannt werden?

Besonders detailliert setzte sich das Gericht mit dem Argument auseinander, die Erwähnung des „medizinischen Fortschritts“ sei irreführend. Der Versicherungsnehmer hatte behauptet, dies deute auf eine Änderung der Vertragsbedingungen hin und verwirre den Kunden über die wahre Rechnungsgrundlage.

Das Oberlandesgericht erteilte dieser Ansicht eine klare Absage. Der medizinische Fortschritt führt dazu, dass neue, oft teurere Behandlungsmethoden verfügbar werden. Wenn Ärzte diese neuen Methoden anwenden und die Versicherung sie bezahlt, steigen die Ausgaben.

Entgegen der Auffassung der Berufung ist die Erläuterung der Beklagten […] auch inhaltlich nicht falsch. […] Denn auch Kostensteigerungen, die darauf beruhen, dass neue Behandlungsmethoden entwickelt wurden, die im bisherigen Leistungskatalog der Beklagten noch nicht enthalten waren, betreffen die Rechnungsgrundlage Versicherungsleistungen.

Das Gericht stellte fest, dass der Begriff „Versicherungsleistungen“ alle Zahlungen umfasst, die der Versicherer für Heilbehandlungen erbringt. Wenn diese Zahlungen aufgrund neuer Technologien steigen, ist es völlig korrekt, dies dem Kunden auch so zu erklären. Eine formelle Unwirksamkeit lässt sich daraus nicht ableiten.

Welche Rolle spielten die formalen Einwände gegen die Jahre 2018 und 2019?

Der Versicherte versuchte, für jedes Jahr spezifische formale Mängel zu finden. Für die Anpassung zum 01.01.2019 kritisierte er beispielsweise, dass die Unterlagen den Eindruck erweckten, der Versicherer prüfe „ständig“ alle Tarife.

Das Gericht analysierte die Texte der Informationsbroschüren („Informationen zur Beitragsanpassung“ und „Informationen zur rechtlichen Seite“). Es kam zu dem Ergebnis, dass die Texte für einen durchschnittlichen Leser verständlich machten, dass eine jährliche Überprüfung stattfindet, aber nur bei signifikanten Abweichungen eine Anpassung erfolgt.

Für das Jahr 2018 hatte der Mann moniert, dass das Anschreiben allein zu wenig Informationen enthielt. Das Gericht verwies auch hier auf die Einheit aus Brief und Anlage. Da im Beiblatt explizit stand, dass beim Tarif des Versicherten die Kalkulation der Versicherungsprämien überprüft wurde und eine Abweichung über dem Schwellenwert vorlag, war der Informationspflicht Genüge getan.

Da die Anpassungen formell wirksam waren, bestand kein Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Beiträge. Die Unwirksamkeit der Erhöhung im Tarif konnte nicht festgestellt werden.

Was bedeutet das Urteil für laufende und künftige Prozesse?

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe reiht sich in eine Tendenz der Rechtsprechung ein, die die formalen Hürden für Versicherer zwar hoch hält, aber nicht überspannt. Solange aus den Unterlagen hervorgeht, *dass* die Kosten (Rechnungsgrundlage Versicherungsleistungen) oder die Sterblichkeit gestiegen sind und *dass* der definierte Schwellenwert überschritten wurde, ist die Erhöhung meist formell wirksam.

Für Versicherungskunden bedeutet dies: Allein die Tatsache, dass ein Begründungsschreiben standardisiert wirkt oder Textbausteine enthält, reicht nicht aus, um Geld zurückzufordern. Es kommt darauf an, ob der Informationsgehalt – notfalls durch das „Kleingedruckte“ in den Anlagen – die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt.

Wichtige Details zu Verfahren und Kosten

Das Gericht wies darauf hin, dass für die Jahre vor 2019 ohnehin keine Rückzahlungen mehr gefordert wurden oder diese durch spätere, wirksame Anpassungen überholt waren. Ein interessanter prozessualer Aspekt betraf die sogenannte Zwischenfeststellungsklage. Der Mann wollte für das Jahr 2018 unbedingt festgestellt wissen, dass die Anpassung unwirksam war, obwohl er für diesen Zeitraum gar kein Geld mehr zurückforderte.

Das Gericht erklärte diesen Antrag für unzulässig. Da ab 2019 spätestens wirksame Anpassungen vorlagen, hätte eine Feststellung zur „alten“ Erhöhung von 2018 keine Auswirkung mehr auf die heutige Beitragshöhe oder auf aktuelle Zahlungsansprüche. Es fehlte das sogenannte Feststellungsinteresse.

Der Versicherte muss nun nicht nur die erhöhten Beiträge weiterzahlen, sondern auch die Kosten des Berufungsverfahrens tragen. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen, da das OLG seine Entscheidung auf die bereits gefestigte Rechtsprechung des BGH stützte.

Die Revision wird nicht zugelassen, da die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 ZPO nicht vorliegen. Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts.

Mit diesem Urteil bestätigt sich, dass der Angriff auf Beitragsanpassungen allein mit formalen Argumenten („Das Schreiben war nicht konkret genug“) zunehmend schwieriger wird, wenn die Versicherer ihre Hausaufgaben bei der Erstellung der Informationsblätter gemacht haben.


Beitragserhöhung der PKV erhalten? Jetzt Wirksamkeit prüfen

Nicht jede Prämienanpassung der privaten Krankenversicherung ist rechtlich bindend, da oft formelle Fehler in den Begründungsschreiben vorliegen. Unser Fachanwalt für Versicherungsrecht prüft Ihre Unterlagen auf Konformität mit der aktuellen Rechtsprechung des BGH und des OLG. Wir klären für Sie fundiert, ob die gesetzlichen Mitteilungspflichten erfüllt wurden oder ob ein Anspruch auf Rückerstattung besteht.

Jetzt Beratung anfragen

Unser Experte: Dr. Christian Gerd Kotz (Fachanwalt für Versicherungsrecht)
Experten Kommentar

Der früher oft erfolgreiche „Form-Joker“ sticht vor Gericht kaum noch. Viele Mandanten hoffen immer noch, eine Beitragsanpassung allein deshalb zu kippen, weil das Anschreiben wie ein unpersönlicher Serienbrief wirkt, doch die Rechtsprechung winkt diese Standardwerke inzwischen meist durch. Ohne eine inhaltliche Prüfung der mathematischen Grundlagen wird die Klage schnell zum teuren Eigentor.

Das eigentliche Schlachtfeld verlagert sich damit weg von den Formalien hin zur Rechentechnik. Wer heute gewinnen will, muss oft beweisen, dass der Versicherer die auslösenden Faktoren falsch berechnet hat, was fast immer teure versicherungsmathematische Gutachten erfordert. Vorsicht vor schnellen Klagen: Das Prozesskostenrisiko übersteigt hier oft den möglichen Rückerstattungsbetrag.


FAQ Versicherungsrecht: Waage, Geld und Versicherungspolice unter Schirm mit Fragezeichen-Schild illustrieren häufige Rechtsfragen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist die Begründung ausreichend, wenn mein Versicherer medizinischen Fortschritt ohne Angabe konkreter Behandlungsmethoden nennt?


JA. Die pauschale Angabe des medizinischen Fortschritts genügt rechtlich als Begründung für eine Beitragserhöhung. Eine detaillierte Auflistung spezifischer Behandlungsmethoden ist im Mitteilungsschreiben nicht erforderlich.

Das OLG Karlsruhe stuft diesen Begriff als Teil der gesetzlichen Rechnungsgrundlage Versicherungsleistungen ein. Neue medizinische Verfahren führen nachweislich zu höheren Gesamtausgaben für das Versichertenkollektiv. Der Versicherer muss lediglich die Ursache der Kostensteigerung benennen. Details dazu finden Sie im entsprechenden Abschnitt des Hauptartikels.

Unser Tipp: Prüfen Sie im Beiblatt den Bezug des Fortschritts zur Rechnungsgrundlage Versicherungsleistungen. Vermeiden Sie Klagen, die lediglich das Fehlen einer konkreten Methodenliste rügen.


zurück zur FAQ Übersicht


Verliere ich meinen Rückerstattungsanspruch, wenn ich die höheren Beiträge jahrelang ohne Vorbehalt gezahlt habe?


NEIN, die jahrelange Zahlung allein lässt den Rückerstattungsanspruch nicht entfallen. Eine automatische Genehmigung der Erhöhung durch die bloße Überweisung findet rechtlich nicht statt. Maßgeblich bleibt die formelle Korrektheit der damaligen Begründungsschreiben.

Der Kläger im Hauptartikel forderte Beiträge für mehrere Jahre zurück. Sein Anspruch scheiterte laut Urteil an der inhaltlichen Richtigkeit der Schreiben. Die vorherige Zahlung werteten die Richter nicht als rechtliches Hindernis. Beachten Sie hierzu die Details im Abschnitt zur Beurteilung durch das Oberlandesgericht.

Unser Tipp: Suchen Sie alle Anpassungsschreiben der letzten drei Jahre für eine Prüfung heraus. Vermeiden Sie: Den Anspruch allein aufgrund Ihrer bisherigen Zahlungen aufzugeben.


zurück zur FAQ Übersicht


Muss ich der Erhöhung sofort widersprechen oder kann ich die formelle Wirksamkeit später prüfen lassen?


NEIN. Sie müssen der Erhöhung nicht sofort widersprechen, um die formelle Wirksamkeit später noch prüfen zu lassen. Eine nachträgliche Kontrolle ist auch nach mehreren Jahren rechtlich möglich.

Die Gerichte betrachten die formelle Wirksamkeit als objektive Voraussetzung für jede Beitragsanpassung. Im verhandelten Fall wurden Erhöhungen aus 2018 noch im Jahr 2024 gerichtlich überprüft. Solche Fehler heilen nicht allein durch Zeitablauf oder Zahlung der Beiträge. Der Hauptartikel erläutert dazu im entsprechenden Abschnitt die rechtlichen Hintergründe der Begründungspflicht. Ansprüche bestehen innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen fort.

Unser Tipp: Prüfen Sie Ihre alten Versicherungsdokumente auch ohne vorherigen Widerspruch auf formelle Fehler. Vermeiden Sie das voreilige Akzeptieren unwirksamer Erhöhungen aus Sorge vor versäumten Fristen.


zurück zur FAQ Übersicht


Was mache ich, wenn mein Versicherer die Unwirksamkeit durch ein nachträgliches, rechtssicheres Begründungsschreiben heilt?


Sie zahlen den höheren Beitrag erst ab dem Zeitpunkt des Zugangs der korrekten Begründung. Für die Vergangenheit bleibt die Erhöhung jedoch unwirksam und Sie können gezahlte Beträge zurückfordern. Die Heilung wirkt rechtlich nicht rückwirkend.

Laut § 203 VVG tritt die Wirksamkeit erst durch eine ordnungsgemäße Mitteilung ein. Eine nachträgliche Begründung heilt den Formfehler nur für die Zukunft. Unser Hauptartikel im Abschnitt zur Mitteilungspflicht erläutert diese zeitliche Grenze detailliert. Bis zum Zugang des neuen Schreibens gilt weiterhin Ihr alter Tarif.

Unser Tipp: Vergleichen Sie das Datum des neuen Schreibens mit dem Beginn der ursprünglichen Erhöhung. Vermeiden Sie Zahlungen für unwirksame Zeiträume.


zurück zur FAQ Übersicht


Kann ich die Unwirksamkeit alter Erhöhungen feststellen lassen, wenn mein Tarif inzwischen erneut angepasst wurde?


NEIN. Eine gerichtliche Feststellung für die Vergangenheit ist meist unzulässig, wenn bereits neue Anpassungen vorliegen. Spätere wirksame Beitragsanpassungen überholen veraltete Fehler in der Regel rechtlich.

Das Gericht fordert für eine Klage ein konkretes rechtliches Feststellungsinteresse. Dieses Interesse entfällt, sobald eine neue gültige Preisgestaltung die alte Anpassung ersetzt hat. Details dazu finden Sie im Abschnitt zu Verfahren und Kosten. Ohne einen gleichzeitigen Rückzahlungsanspruch bringt das Urteil keinen finanziellen Vorteil mehr. Deshalb weisen Gerichte rein prinzipielle Klagen gegen überholte Erhöhungen oft ab.

Unser Tipp: Prüfen Sie, ob Sie konkrete Rückzahlungen für den alten Zeitraum fordern können. Vermeiden Sie Klagen, die lediglich die abstrakte Unwirksamkeit längst überholter Tariferhöhungen bezwecken.


zurück zur FAQ Übersicht



Hinweis/Disclaimer: Teile der Inhalte dieses Beitrags, einschließlich der FAQ, wurden unter Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz erstellt oder überarbeitet und anschließend redaktionell geprüft. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen unverbindlichen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung; eine Haftung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Wenn Sie einen ähnlichen Fall haben und konkrete Fragen oder Anliegen klären möchten, kontaktieren Sie uns bitte für eine individuelle Prüfung Ihrer Situation und der aktuellen Rechtslage.


Das vorliegende Urteil


OLG Karlsruhe – Az.: 12 U 134/23 – Urteil vom 19.03.2024


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Unsere Hilfe im Versicherungsrecht

Egal ob Ihre Versicherung die Zahlung verweigert oder Sie Unterstützung bei der Schadensregulierung benötigen. Wir stehen Ihnen zur Seite.

 

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Wissenswertes aus dem Versicherungsrecht

Urteile aus dem Versicherungsrecht

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
Kontaktformular für Anfragen auf Ersteinschätzung
info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:

Montags bis Donnerstags von 8-18 Uhr
Freitags von 8-16 Uhr

Individuelle Terminvereinbarung:
Mo-Do nach 18 Uhr und Samstags möglich.
Wir richten uns flexibel an die Bedürfnisse unserer Mandanten.