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Beendigung einer Krankentagegeldversicherung bei Bewilligung von Erwerbsunfähigkeitsrente

Rente statt Tagegeld: Ein Mann aus Amberg muss 5.040 Euro an seine Krankenversicherung zurückzahlen, weil ihm rückwirkend Erwerbsminderungsrente bewilligt wurde. Der Versicherungsvertrag endete laut Gericht automatisch mit dem Rentenbeginn, obwohl der Mann zunächst Krankengeld bezogen hatte. Die Richter sahen in den Vertragsklauseln keinen Widerspruch und wiesen die Klage des Mannes ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Amberg
  • Datum: 28.02.2024
  • Aktenzeichen: 24 O 400/23
  • Verfahrensart: Rückzahlungsklage
  • Rechtsbereiche: Vertragsrecht, Versicherungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Versicherungsgesellschaft, die Rückzahlung von Krankentagegeldleistungen fordert. Sie behauptet, dass der Beklagte keinen Anspruch auf Krankentagegeld hatte, da sein Versicherungsverhältnis aufgrund der rückwirkend bewilligten Erwerbsminderungsrente zum 01.09.2020 endete, und stützt ihren Rückerstattungsanspruch auf die Tarifbedingungen.
  • Beklagter: Versicherungsnehmer, der die Rückforderung von Krankentagegeld abwehrt. Er argumentiert, dass die Vertragsbedingungen unklar seien und die Versicherung aufgrund der von der Klägerin bestätigten Vertragsverlängerung bis zum 31.01.2022 bestand.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Beklagte erhielt von der Klägerin Krankentagegeld, obwohl er rückwirkend ab dem 01.09.2020 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezog. Die Klägerin fordert nun die Rückzahlung dieser Leistungen, da mit der Rentenbewilligung das Versicherungsverhältnis endete.
  • Kern des Rechtsstreits: Ob die Versicherungsbedingungen klar genug waren, um das Ende des Versicherungsverhältnisses bei Rentenbewilligung festzulegen, und ob die Beklagte zur Rückzahlung des Krankentagegelds verpflichtet ist.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Beklagte wurde verurteilt, an die Klägerin 5.040,00 € nebst Verzugszinsen und außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten zu zahlen.
  • Begründung: Die Versicherungsbedingungen waren eindeutig und führten mit der Rentenbewilligung zum Ende des Versicherungsverhältnisses. Der Beklagte hatte daher keinen Anspruch auf Krankentagegeld. Die Versicherung bietet ausreichende Möglichkeiten zur Fortsetzung als Anwartschaftsversicherung an.
  • Folgen: Der Beklagte muss die Krankentagegeldleistungen zurückzahlen sowie die Kosten des Rechtsstreits und die Verzugszinsen tragen. Das Urteil zeigt, dass klare Versicherungsbedingungen wichtig sind, um Missverständnisse zu vermeiden.

Krankentagegeldversicherung: Kündigung bei Erwerbsunfähigkeitsrente richtig abwägen

Die Krankentagegeldversicherung bietet einen finanziellen Schutz für Arbeitnehmer, die aufgrund einer Erkrankung vorübergehend arbeitsunfähig sind. Im Falle einer langfristigen Erwerbsunfähigkeit kann sich jedoch die Frage stellen, ob die Fortführung dieser Versicherung sinnvoll ist. Eine Kündigung der Krankentagegeldversicherung kann Aspekte wie Ansprüche bei Erwerbsminderung, den Gesundheitszustand des Versicherten und die Übergänge zur Erwerbsunfähigkeitsrente betreffen, die oft nicht leicht zu navigieren sind.

Es ist wichtig, die relevanten Versicherungsbedingungen zu verstehen und sich über mögliche finanzielle Auswirkungen im Klaren zu sein. In diesem Kontext werden wir einen konkreten Fall analysieren, der die Beendigung einer Krankentagegeldversicherung bei der Bewilligung einer Erwerbsunfähigkeitsrente beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Krankenversicherer kann Tagegeld bei rückwirkender Rentenbewilligung zurückfordern

Rückforderung Krankentagegeld bei Erwerbsminderungsrente
Die Beendigung der Krankentagegeldversicherung erfolgt automatisch bei Bewilligung einer Erwerbsunfähigkeitsrente, wodurch Rückforderungen von Leistungen durch den Versicherer legitimiert werden. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Das Landgericht Amberg hat entschieden, dass ein privater Krankenversicherer Krankentagegeldleistungen zurückfordern kann, wenn dem Versicherten rückwirkend eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird. Im konkreten Fall musste ein Versicherter 5.040 Euro an seinen Versicherer zurückzahlen.

Rückwirkende Rentenbewilligung beendet Versicherungsschutz

Der Versicherte hatte bei der privaten Krankenversicherung einen Krankentagegeldtarif mit einer täglichen Leistung von 15 Euro bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit abgeschlossen. Von September 2020 bis August 2021 erhielt er Krankentagegeld. Im Juni 2021 bewilligte die Deutsche Rentenversicherung ihm rückwirkend ab September 2020 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die monatlichen Rentenzahlungen betrugen über 1.200 Euro, zusätzlich erhielt er eine Nachzahlung von mehr als 12.000 Euro.

Versicherungsbedingungen sehen automatisches Vertragsende vor

Nach den Versicherungsbedingungen endet der Krankentagegeldvertrag automatisch mit dem Bezug einer Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung. Diese Regelung gilt auch bei rückwirkender Rentenbewilligung. Das Gericht bestätigte die Wirksamkeit dieser Klausel, da dem Versicherten die Möglichkeit eingeräumt wurde, den Vertrag als Anwartschaftsversicherung fortzuführen.

Rückforderung in voller Höhe gerechtfertigt

Die Versicherung forderte die kompletten Krankentagegeldleistungen zurück, da die monatliche Rente die täglichen Versicherungsleistungen überstieg. Eine in den Bedingungen vorgesehene dreimonatige Übergangsleistung kam deshalb nicht zur Anwendung. Das Gericht gab der Klage in vollem Umfang statt und verurteilte den Beklagten zur Rückzahlung von 5.040 Euro nebst Zinsen sowie zur Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten.

Anwartschaftsversicherung als Schutz für Versicherte

Für die Wirksamkeit der Vertragsbeendigung war laut Gericht entscheidend, dass die Versicherungsbedingungen dem Versicherten die Option einer Anwartschaftsversicherung einräumten. Diese ermöglicht es, den Vertrag während des Rentenbezugs fortzuführen und bei Wegfall der Erwerbsminderung wieder in den vollen Versicherungsschutz einzutreten. Der Antrag auf Umwandlung in eine Anwartschaftsversicherung muss binnen zwei Monaten nach Rentenbezug oder Kenntniserlangung gestellt werden.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil stellt klar, dass private Krankenversicherungen Krankentagegeld auch rückwirkend zurückfordern können, wenn eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird. Der Versicherungsvertrag endet automatisch mit dem Rentenbezug, auch wenn dieser erst später rückwirkend bewilligt wird. Die Klausel ist rechtlich wirksam, wenn Versicherte die Möglichkeit haben, eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Die Versicherung kann dann alle Zahlungen ab Rentenbeginn zurückfordern.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie Krankentagegeld beziehen und eine Erwerbsminderungsrente beantragen, müssen Sie mit Rückforderungen rechnen, falls die Rente rückwirkend bewilligt wird. Prüfen Sie bei Rentenbewilligung sofort Ihre Versicherungsbedingungen und die Option einer Anwartschaftsversicherung – dafür haben Sie meist nur zwei Monate Zeit. Legen Sie erhaltenes Krankentagegeld ab Rentenantrag vorsorglich zurück. Die Rückzahlungspflicht besteht selbst dann, wenn die Versicherung zwischenzeitlich eine Vertragsverlängerung bestätigt hat.


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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann endet der Anspruch auf Krankentagegeld bei Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente?

Der Anspruch auf Krankentagegeld endet unmittelbar mit der Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente durch den Rentenversicherungsträger. Dies gilt auch dann, wenn die Rente wegen Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze nicht zur Auszahlung kommt oder als „Null-Euro-Rente“ festgesetzt wird.

Nachleistungspflicht der Krankenkasse

Bei einer bereits bestehenden Arbeitsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Rentenbewilligung besteht eine Nachleistungspflicht der Krankenkasse für maximal drei Monate. Die Differenz zwischen der Rentenzahlung und dem vertraglich vereinbarten Tagegeld wird in diesem Zeitraum weiter ausgezahlt.

Rückwirkende Rentenbewilligung

Bei einer rückwirkenden Bewilligung der Erwerbsminderungsrente wird das bereits gezahlte Krankentagegeld mit der Rente verrechnet. Das bedeutet:

  • Das bereits gewährte Krankentagegeld gilt weiterhin als bezogen
  • Die Krankenkasse hat einen Erstattungsanspruch gegenüber der Rentenversicherung
  • Die Rentenversicherung verrechnet die Beträge direkt mit der Krankenkasse

Teilweise Erwerbsminderungsrente

Bei Bewilligung einer teilweisen Erwerbsminderungsrente gelten andere Regelungen. In diesem Fall wird das parallel gezahlte Krankentagegeld als Zuverdienst behandelt und auf die Höhe der Rente angerechnet.


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Welche Fristen müssen bei der Umwandlung in eine Anwartschaftsversicherung beachtet werden?

Bei der Umwandlung einer Krankentagegeldversicherung in eine Anwartschaftsversicherung gilt eine Antragsfrist von zwei Monaten. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die Berufsunfähigkeit festgestellt wurde.

Antragstellung und Fristen

Wenn Sie eine Mitteilung über die Möglichkeit einer Anwartschaftsversicherung von Ihrem Versicherer erhalten, müssen Sie den Antrag innerhalb der gesetzten Frist stellen. Die Versicherungen setzen üblicherweise eine Frist von zwei Monaten, die nach der Rechtsprechung als angemessen angesehen wird.

Folgen bei Fristversäumnis

Bei Versäumnis der Antragsfrist erlischt der Anspruch auf Umwandlung in eine Anwartschaftsversicherung. Eine nachträgliche Beantragung ist dann nicht mehr möglich. Die Versicherung kann in diesem Fall die Umwandlung ablehnen.

Wiederaufnahme der Versicherung

Für die Wiederaufnahme der ursprünglichen Krankentagegeldversicherung nach Wegfall der Berufsunfähigkeit gilt ebenfalls eine Frist von zwei Monaten. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Berufsunfähigkeit nachweislich endet.

Besondere Hinweise

Die Anwartschaftsversicherung muss sehr kurzfristig beantragt werden. Versicherer sind verpflichtet, in ihrem Informationsschreiben deutlich auf die geltenden Fristen hinzuweisen. Die Fristen sind dabei verbindlich und werden von der Rechtsprechung als wirksam anerkannt.


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Wie berechnet sich die Höhe der Rückforderung von Krankentagegeld?

Die Höhe der Rückforderung von Krankentagegeld berechnet sich grundsätzlich aus der Summe der zu Unrecht erhaltenen Leistungen. Dabei sind folgende Faktoren zu berücksichtigen:

Zeitraum der unberechtigten Leistungen

Maßgeblich ist der Zeitraum, in dem Sie Krankentagegeld bezogen haben, obwohl kein Anspruch mehr bestand. Dieser beginnt in der Regel mit dem Eintritt der Berufsunfähigkeit oder dem Wegfall der Arbeitsunfähigkeit. Stellen Sie sich vor, Ihre Berufsunfähigkeit wurde rückwirkend zum 1. März festgestellt, Sie haben aber bis zum 30. Juni Krankentagegeld erhalten. In diesem Fall würde sich die Rückforderung auf den Zeitraum vom 1. März bis 30. Juni beziehen.

Tagessatz des Krankentagegeldes

Die Rückforderungssumme ergibt sich aus der Multiplikation des täglichen Krankentagegeldsatzes mit der Anzahl der Tage im betroffenen Zeitraum. Wenn Ihr Tagessatz beispielsweise 50 Euro beträgt und der unberechtigte Bezugszeitraum 122 Tage umfasst, würde sich die Rückforderung auf 6.100 Euro belaufen.

Berücksichtigung von Karenzzeiten

Viele Krankentagegeldversicherungen sehen eine Karenzzeit vor, in der nach Eintritt der Berufsunfähigkeit noch Leistungen erbracht werden. Diese Zeit wird bei der Berechnung der Rückforderung abgezogen. Beträgt die Karenzzeit beispielsweise 4 Wochen, würden im obigen Beispiel 28 Tage von den 122 Tagen abgezogen, sodass sich die Rückforderung auf 4.700 Euro reduzieren würde.

Anrechnung anderer Leistungen

In einigen Fällen können andere erhaltene Leistungen auf die Rückforderung angerechnet werden. Wenn Sie beispielsweise für den gleichen Zeitraum rückwirkend eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten haben, könnte diese von der Rückforderungssumme abgezogen werden.

Verjährungsfristen

Beachten Sie, dass für Rückforderungen von Krankentagegeld Verjährungsfristen gelten. In der Regel beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Versicherer von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat.

Die genaue Berechnung der Rückforderungshöhe kann komplex sein und hängt von den spezifischen Umständen Ihres Falls sowie den Bedingungen Ihrer Krankentagegeldversicherung ab. Wenn Sie mit einer Rückforderung konfrontiert sind, sollten Sie die Berechnung sorgfältig prüfen und bei Unklarheiten Rücksprache mit Ihrem Versicherer halten.


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Welche Bedeutung hat die Anwartschaftsversicherung für den weiteren Versicherungsschutz?

Die Anwartschaftsversicherung sichert Ihren künftigen Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung (PKV), indem sie Ihren aktuellen Gesundheitszustand und je nach Variante auch Ihr Eintrittsalter „einfriert“.

Absicherung des Gesundheitszustands

Bei einer Anwartschaftsversicherung ruht das eigentliche Versicherungsverhältnis. Während dieser Zeit erhalten Sie zwar keine Leistungen, sichern sich aber das Recht auf eine spätere Wiederaufnahme des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung. Eventuelle Verschlechterungen Ihres Gesundheitszustands während der Anwartschaftszeit finden im späteren Vertrag keine Berücksichtigung.

Unterschiedliche Absicherungsniveaus

Die kleine Anwartschaft bewahrt ausschließlich Ihren Gesundheitszustand. Bei einer späteren Aktivierung wird Ihr dann aktuelles Eintrittsalter für die Beitragsberechnung zugrunde gelegt.

Die große Anwartschaft bietet einen umfassenderen Schutz: Sie konserviert sowohl Ihren Gesundheitszustand als auch Ihr ursprüngliches Eintrittsalter. Zusätzlich werden während der Anwartschaftszeit Alterungsrückstellungen gebildet.

Finanzielle Auswirkungen

Während der Anwartschaftszeit zahlen Sie einen stark reduzierten Beitrag im Vergleich zum regulären Versicherungsschutz. Bei der großen Anwartschaft fließt ein erheblicher Teil des Beitrags in die Alterungsrückstellungen, die später beitragssenkend wirken.

Die Anwartschaft läuft grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung. Sie können die Versicherung so lange ruhen lassen, wie es Ihre persönliche Situation erfordert. Bei der späteren Aktivierung erhalten Sie den vollen Versicherungsschutz zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen.


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Welche Zahlungsmodalitäten gibt es bei der Rückforderung von Krankentagegeld?

Bei der Rückforderung von Krankentagegeld durch den Versicherer bestehen verschiedene Zahlungsmodalitäten. Der Versicherer muss Ihnen eine angemessene Frist zur Rückzahlung einräumen. Diese beträgt in der Regel mindestens 14 Tage nach Zugang der Rückforderung.

Ratenzahlungsvereinbarungen

Wenn Sie die geforderte Summe nicht auf einmal zurückzahlen können, haben Sie die Möglichkeit, eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Versicherer auszuhandeln. Die Höhe der monatlichen Raten orientiert sich dabei an Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Bei nachgewiesener wirtschaftlicher Härte können Versicherer auch einer Stundung oder Reduzierung der Rückforderung zustimmen.

Verrechnung mit anderen Leistungen

Der Versicherer kann die Rückforderung mit einem eventuell bestehenden Beitragsguthaben verrechnen. Zudem besteht die Möglichkeit der Verrechnung mit anderen Versicherungsleistungen, sofern diese vom gleichen Versicherer erbracht werden.

Rechtliche Durchsetzung

Wenn keine Einigung über die Zahlungsmodalitäten erzielt wird, kann der Versicherer die Forderung gerichtlich geltend machen. In diesem Fall werden zusätzlich Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz fällig.

Besondere Härtefälle

Bei schwerwiegenden Erkrankungen oder wenn die Rückforderung zu einer unzumutbaren Belastung führen würde, können Versicherer von einer Rückforderung ganz oder teilweise absehen. Dies gilt insbesondere, wenn die Leistungen zunächst vorbehaltlos gewährt wurden und der Versicherer erst später von einem Rückforderungsgrund Kenntnis erlangt hat.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Erwerbsminderungsrente

Eine Sozialleistung der gesetzlichen Rentenversicherung für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können. Sie wird unterschieden in teilweise (3-6 Stunden Arbeitsfähigkeit pro Tag) und volle Erwerbsminderung (unter 3 Stunden). Geregelt ist dies in §43 SGB VI. Beispiel: Ein 50-jähriger Dachdecker kann wegen schwerer Rückenprobleme seinen Beruf nicht mehr ausüben und höchstens 2 Stunden täglich leichte Tätigkeiten verrichten.


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Krankentagegeld

Eine Versicherungsleistung, die den Verdienstausfall bei längerer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall ausgleicht. Sie wird nach Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber gezahlt. Die rechtliche Grundlage findet sich in §192 VVG. Beispiel: Eine Angestellte erhält nach 6-wöchiger Lohnfortzahlung Krankentagegeld in Höhe von 70% ihres Bruttoeinkommens.


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Anwartschaftsversicherung

Eine besondere Versicherungsform, die bestehende Versicherungsansprüche während einer Unterbrechung des vollen Versicherungsschutzes aufrechterhält. Sie ermöglicht die spätere Wiederaufnahme des vollen Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung. Rechtlich basiert dies auf §204 VVG. Beispiel: Ein Versicherter lässt seinen Krankentagegeldvertrag während des Rentenbezugs als Anwartschaft weiterlaufen, um bei Wegfall der Rente wieder vollen Schutz zu haben.


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Versicherungsbedingungen

Die vertraglichen Regelungen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer, die Rechte und Pflichten beider Parteien festlegen. Sie umfassen allgemeine (AVB) und besondere Bedingungen und müssen dem Transparenzgebot nach §307 BGB entsprechen. Beispiel: In den Bedingungen ist geregelt, dass der Vertrag bei Rentenbezug automatisch endet, aber eine Umwandlung in eine Anwartschaft möglich ist.


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Übergangsleistung

Eine zeitlich begrenzte Versicherungsleistung, die den Übergang zwischen verschiedenen Versorgungsformen abfedert. Sie wird hier für maximal drei Monate gezahlt, wenn die neue Versorgung (Rente) geringer ist als die bisherige Leistung. Basiert auf dem Versicherungsvertragsrecht nach §§ 192 ff. VVG. Beispiel: Ein Versicherter erhält für drei Monate weiter Krankentagegeld, bis seine niedrigere Erwerbsminderungsrente beginnt.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 307 BGB: Dieser Paragraph regelt die Grenzen der Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und schützt Verbraucher vor unangemessenen Benachteiligungen durch Vertragsklauseln. Im vorliegenden Fall wird festgestellt, dass die Regelungen in den Versicherungsbedingungen der Klägerin nicht gegen diese Vorschrift verstoßen, da eine angemessene Option zur Fortsetzung des Vertrages angeboten wurde. Dies ist relevant, weil der Beklagte in seiner Verteidigung möglicherweise auf eine unangemessene Benachteiligung durch die Kündigung des Vertrags plädieren könnte.
  • § 280 Abs. 1 BGB: Hier wird das Recht auf Schadensersatz konkretisiert, wenn eine Vertragspartei eine Pflicht aus dem Vertrag verletzt. In diesem Fall könnte die Klägerin Rückzahlung wegen eines vermeintlichen Pflichtversäumnisses des Beklagten geltend machen, indem sie argumentiert, er habe unberechtigt Krankentagegeld bezogen, obwohl er Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hatte. Der Paragraph stellt somit die rechtliche Grundlage für den Rückforderungsanspruch der Klägerin dar.
  • §§ 1 ff. VVG: Das Versicherungsvertragsgesetz regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Versicherungsverträge in Deutschland. Im vorliegenden Fall ist es von Bedeutung, weil es die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien definiert und somit die Grundlage für das bestehende Versicherungsverhältnis zwischen Beklagtem und Klägerin bildet. Der Beklagte hat auf Grundlage dieser Vorschriften Leistungen erhalten, die nach den Bedingungen in den Tarifbedingungen rückgängig gemacht werden können.
  • §§ 11 S. 2, 15 MB/KT 2009: Diese spezifischen Regelungen in den Musterbedingungen für die private Krankentagegeldversicherung (MB/KT 2009) beinhalten zentrale Bestimmungen zur Leistungspflicht des Versicherers und zu den Beendigungsgründen des Versicherungsvertrags. In diesem Fall wären diese Paragraphen entscheidend, weil sie klarstellen, dass mit dem Bezug der Rente die Pflicht des Versicherers zur Zahlung des Krankentagegeldes entfällt, was die Klägerin in ihrem Rückforderungsanspruch stützt.
  • Nr. 30 TB: Diese Tarifbestimmung ist Teil der Vertragsbedingungen und erläutert spezifische Ausschlüsse oder Aufhebungen der Leistungsansprüche, etwa bei bestimmten Renteneinkünften. Der Beklagte war aufgrund der rückwirkenden Bewilligung der Erwerbsminderungsrente nicht mehr berechtigt, das Krankentagegeld zu beziehen. Somit ist diese Regelung direkt mit dem Rückzahlungsanspruch der Klägerin verknüpft, da sie die Grundlage für die Beendigung des Leistungsanspruchs bildet.

Das vorliegende Urteil

LG Amberg – Az.: 24 O 400/23 – Endurteil vom 28.02.2024


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