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Bauleistungsversicherung: Welche Schäden deckt die Versicherung ab?

Wenn der Bau zum Albtraum wird: So schützt Sie die Bauwesenversicherung

Die Bauleistungsversicherung schützt Bauherren und Bauunternehmer vor finanziellen Risiken während der Bauphase. Doch welche Schäden sind wirklich versichert? Dieser Artikel beleuchtet die versicherungsrechtlichen Aspekte der Bauleistungsversicherung und gibt einen Überblick über den Versicherungsumfang, Ausschlüsse und wichtige Vertragsklauseln. Erfahren Sie, wie Sie Ihr Bauprojekt optimal absichern und im Schadensfall Ihre Rechte wahren können.

Bauleistungsversicherung - Welche Schäden sind abgedeckt?
(Symbolfoto: Flux gen.)

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Die Bauleistungsversicherung schützt Bauherren und Bauunternehmer vor finanziellen Risiken während der Bauphase.
  • Sie basiert auf gesetzlichen Vorgaben wie der VOB und dem BGB und ergänzt diese durch zusätzlichen Versicherungsschutz.
  • Sowohl Bauherren als auch Bauunternehmer können Versicherungsnehmer sein; alle am Bau Beteiligten können in den Versicherungsschutz einbezogen werden.
  • Der Versicherungsschutz beginnt in der Regel mit dem Baubeginn und endet mit der Bauabnahme, kann aber durch Nachhaftungszeiten verlängert werden.
  • Versicherte Schäden umfassen unvorhergesehene Beschädigungen oder Zerstörungen durch Naturgewalten, Vandalismus, Konstruktions- oder Materialfehler.
  • Nicht versichert sind Schäden durch normale Witterungseinflüsse, Abnutzung, Mängel in der Bauausführung oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden.
  • Die Versicherungssumme sollte den gesamten Wert der Bauleistungen umfassen; eine Unterversicherung führt zu gekürzten Entschädigungen.
  • Versicherungsnehmer haben Anzeigepflichten und müssen Gefahrerhöhungen, wie zusätzliche Bauprojekte, unverzüglich melden.
  • Bei Schadensfällen müssen Versicherungsnehmer den Schaden unverzüglich meldenSchadenminderungsmaßnahmen ergreifen und bei der Regulierung kooperieren.
  • Verletzungen von Vertragspflichten können zur Kürzung oder Verweigerung der Versicherungsleistung führen.

Rechtliche Grundlagen der Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung ist ein wichtiges Instrument für Bauherren, Bauträger und Bauunternehmer, um sich gegen finanzielle Risiken während der Bauphase abzusichern. Um die Funktionsweise und den Umfang dieser speziellen Versicherungsart zu verstehen, ist es hilfreich, sowohl die Versicherungsbedingungen als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen zu betrachten.

Gesetzliche Basis: VOB und BGB

Zwei wichtige Regelwerke für Bauverträge im deutschen Recht sind die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Diese bilden den rechtlichen Rahmen, in dem die Bauleistungsversicherung als ergänzende Absicherung fungiert.

Die VOB spielt eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung von Bauverträgen und der Regelung von Haftungsfragen. Besonders relevant ist hier der § 7 VOB/B, der die Gefahrtragung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer regelt. Dieser Paragraph besagt, dass der Auftragnehmer bis zur Abnahme des Bauwerks grundsätzlich die Gefahr für seine Leistungen trägt. Das bedeutet, er muss für Schäden oder Verluste aufkommen, die während der Bauphase entstehen.

Das BGB ergänzt diese spezifischen Regelungen durch allgemeine Vorschriften des Vertragsrechts. Wichtig sind hier insbesondere die §§ 631 ff. BGB zum Werkvertragsrecht. Diese Paragraphen definieren die grundlegenden Rechte und Pflichten von Bauherren und Bauunternehmern.

Die Bauleistungsversicherung greift diese gesetzlichen Vorgaben auf und bietet einen Schutz, der über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht. Sie ermöglicht es den Beteiligten, Risiken abzusichern, die ansonsten zu erheblichen finanziellen Belastungen führen könnten.

Vertragsrechtliche Besonderheiten

Bei der Bauleistungsversicherung gibt es einige vertragsrechtliche Besonderheiten zu beachten. Anders als bei vielen anderen Versicherungsarten kann hier nicht nur der Bauherr als Versicherungsnehmer auftreten, sondern auch der Bauunternehmer oder ein Bauträger. Häufig werden sogar alle am Bau Beteiligten in den Versicherungsschutz einbezogen.

Der zeitliche Geltungsbereich der Versicherung ist ebenfalls eine Besonderheit. Der Versicherungsschutz beginnt in der Regel mit dem Baubeginn und endet mit der Bauabnahme. Es ist jedoch möglich, eine Nachhaftungszeit zu vereinbaren, die den Schutz über die eigentliche Bauphase hinaus verlängert.

Wichtig zu beachten sind die besonderen Obliegenheiten, die der Versicherungsvertrag dem Versicherungsnehmer auferlegt. Dazu gehören beispielsweise die Pflicht zur unverzüglichen Meldung von Schadensfällen oder die Einhaltung bestimmter Sicherheitsvorschriften auf der Baustelle. Eine Verletzung dieser Obliegenheiten kann im Schadensfall zu einer Kürzung oder sogar Verweigerung der Versicherungsleistung führen.

Die Bauleistungsversicherung zeichnet sich auch durch ihre Flexibilität aus. Es besteht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz individuell an die Bedürfnisse des jeweiligen Bauprojekts anzupassen. So können beispielsweise zusätzliche Risiken eingeschlossen oder bestimmte Selbstbeteiligungen vereinbart werden.

Generell lässt sich sagen, dass die rechtlichen Grundlagen der Bauleistungsversicherung ein komplexes Geflecht aus gesetzlichen Vorschriften und vertraglichen Vereinbarungen bilden. Für Bauherren und andere am Bau Beteiligte ist es daher ratsam, sich vor Abschluss einer solchen Versicherung gründlich mit den rechtlichen Aspekten auseinanderzusetzen, um einen optimalen Schutz zu gewährleisten und mögliche Fallstricke zu vermeiden.

Umfang des Versicherungsschutzes

Die Bauleistungsversicherung bietet einen umfassenden Schutz für Bauvorhaben. Sie deckt eine Vielzahl von Risiken ab und geht über eine einfache Haftpflichtversicherung hinaus. Für Bauherren, Bauträger und Bauunternehmer ist es essentiell, den genauen Umfang des Versicherungsschutzes zu kennen, um im Schadensfall abgesichert zu sein.

Versicherte Sachen und Leistungen

Der Versicherungsschutz der Bauleistungsversicherung erstreckt sich auf eine Vielzahl von Sachen und Leistungen, die im Rahmen des Bauvorhabens eine Rolle spielen. Zu den versicherten Objekten gehören:

  • Die Bauleistungen selbst, also alle Arbeiten, die zur Errichtung des Bauwerks notwendig sind
  • Baustoffe und Bauteile, die für das versicherte Bauvorhaben bereitgestellt wurden
  • Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe, sofern sie für die Durchführung der Bauarbeiten erforderlich sind

Ein praktisches Beispiel verdeutlicht den Umfang: Bei einem Hausbau sind die Maurerarbeiten und das Dach versichert, ebenso wie eingebaute Bauteile. Bei noch nicht eingebauten Materialien kann es jedoch Einschränkungen geben. Außenanlagen wie Hofbefestigungen können ebenfalls versichert sein.

Abgedeckte Schadensereignisse

Die Bauleistungsversicherung zeichnet sich durch ihre All-Gefahren-Deckung aus. Das bedeutet, sie schützt grundsätzlich vor allen unvorhergesehenen Beschädigungen oder Zerstörungen der versicherten Sachen. Zu den typischen versicherten Schadensszenarien zählen:

  • Naturgewalten wie Sturm, Hagel oder Überschwemmung
  • Vandalismus und Diebstahl auf der Baustelle
  • Konstruktions- und Materialfehler
  • Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit von Arbeitnehmern oder Dritten

Ein Beispiel aus der Praxis: Wenn ein heftiger Sturm das halbfertige Dach eines Neubaus beschädigt, übernimmt die Bauleistungsversicherung die Kosten für die Reparatur und den Ersatz der zerstörten Materialien.

Es ist jedoch wichtig, die Grenzen des Versicherungsschutzes zu kennen. Normale Witterungseinflüsse, die vorhersehbar sind und gegen die üblicherweise Schutzmaßnahmen getroffen werden, fallen nicht unter den Versicherungsschutz. So wären beispielsweise Frostschäden an unzureichend geschützten Wasserleitungen nicht versichert.

Nicht versicherte Schäden und Ausschlüsse

Trotz des umfassenden Schutzes gibt es einige Schäden und Risiken, die von der Bauleistungsversicherung üblicherweise nicht abgedeckt werden. Zu den wichtigsten Ausschlüssen gehören:

  • Schäden durch normale Witterungseinflüsse
  • Verschleiß und Abnutzung
  • Mängel in der Bauausführung
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse oder Kernenergie

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Wenn ein Bauunternehmer minderwertige Materialien verwendet und es dadurch zu Schäden kommt, greift die Bauleistungsversicherung nicht. Hier handelt es sich um einen Mangel in der Bauausführung, für den der Bauunternehmer selbst haften muss.

Die genaue Kenntnis der versicherten und nicht versicherten Schäden ist für alle am Bau Beteiligten von großer Bedeutung. Sie ermöglicht eine realistische Einschätzung des Versicherungsschutzes und hilft, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls zusätzliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Versicherungssumme und Entschädigungsberechnung

Bei der Bauleistungsversicherung spielen die Versicherungssumme und die Entschädigungsberechnung eine zentrale Rolle. Sie bestimmen maßgeblich, in welchem Umfang der Versicherungsnehmer im Schadensfall geschützt ist.

Ermittlung der Versicherungssumme

Die Versicherungssumme bildet das Fundament der Bauleistungsversicherung. Sie sollte den gesamten Wert der Bauleistungen inklusive aller Baustoffe und Bauteile umfassen. Bei der Berechnung müssen auch etwaige Eigenleistungen des Bauherrn berücksichtigt werden. Architekten- und Ingenieursleistungen werden in der Regel nicht in die Versicherungssumme einbezogen.

Stellen wir uns einen Hausbau vor: Neben den reinen Baukosten von 300.000 Euro plant der Bauherr, die Malerarbeiten selbst durchzuführen, was einem Wert von 10.000 Euro entspricht. Die Architektenhonorare von 30.000 Euro werden in der Regel nicht in die Versicherungssumme einbezogen. Die korrekte Versicherungssumme beträgt in diesem Fall 310.000 Euro. Eine präzise Ermittlung ist entscheidend, denn sie beeinflusst direkt die Höhe der Entschädigungsleistung im Schadensfall.

Unter- und Überversicherung

Eine falsch bemessene Versicherungssumme kann weitreichende Folgen haben. Bei einer Unterversicherung, wenn also die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert der Bauleistung, wird im Schadensfall die Entschädigung proportional gekürzt.

Nehmen wir an, ein Bauherr versichert sein Projekt mit 200.000 Euro, obwohl der tatsächliche Wert 250.000 Euro beträgt. Bei einem Schaden von 50.000 Euro würde die Versicherung nur 40.000 Euro (80% des Schadens) erstatten, da nur 80% des Wertes versichert waren. Der Bauherr bliebe auf 10.000 Euro sitzen.

Eine Überversicherung hingegen, bei der die Versicherungssumme den tatsächlichen Wert übersteigt, bringt keinen zusätzlichen Schutz. Sie führt lediglich zu unnötig hohen Prämien. Die Versicherung wird im Schadensfall maximal den tatsächlichen Schaden ersetzen, unabhängig von der Höhe der Versicherungssumme.

Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenzen

Viele Bauleistungsversicherungen sehen eine Selbstbeteiligung vor. Der Versicherungsnehmer trägt dabei einen Teil des Schadens selbst. Dies kann entweder ein fester Betrag oder ein Prozentsatz der Schadensumme sein.

Eine typische Konstellation könnte so aussehen: Bei einem Wasserschaden von 5.000 Euro und einer vereinbarten Selbstbeteiligung von 500 Euro würde die Versicherung 4.500 Euro übernehmen. Der Bauherr müsste die restlichen 500 Euro aus eigener Tasche bezahlen. Diese Regelung soll Bagatellfälle ausschließen und das Schadensbewusstsein des Versicherten schärfen.

Zusätzlich können in der Police Entschädigungsgrenzen für bestimmte Schadensarten festgelegt sein. So könnte etwa die Erstattung für Aufräumungskosten auf 10.000 Euro begrenzt sein, unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten.

Die sorgfältige Festlegung der Versicherungssumme, das Verständnis der Entschädigungsberechnung und die Kenntnis von Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen sind für Bauherren und Bauunternehmer gleichermaßen wichtig. Sie ermöglichen eine realistische Einschätzung des Versicherungsschutzes und helfen, böse Überraschungen im Schadensfall zu vermeiden. Eine regelmäßige Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Versicherungssumme während der Bauphase stellt sicher, dass der Versicherungsschutz stets dem aktuellen Wert des Bauprojekts entspricht.

Pflichten des Versicherungsnehmers

Bei der Bauleistungsversicherung hat der Versicherungsnehmer nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Diese Obliegenheiten sind entscheidend für einen reibungslosen Ablauf im Schadensfall und für die Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes.

Anzeigepflichten und Gefahrerhöhungen

Der Versicherungsnehmer muss dem Versicherer alle für die Risikobeurteilung relevanten Umstände mitteilen. Dies beginnt bereits vor Vertragsabschluss und setzt sich während der gesamten Vertragslaufzeit fort.

Bei einem Umbau eines denkmalgeschützten Gebäudes könnte dies bedeuten, dass der Bauherr den Versicherer über die besonderen Anforderungen und möglichen Risiken informieren muss. Versäumt er dies, könnte im Schadensfall der Versicherungsschutz gefährdet sein.

Besonders wichtig ist die Meldung von Gefahrerhöhungen. Darunter fallen alle Änderungen, die das versicherte Risiko erheblich vergrößern. Wird beispielsweise während der Bauphase beschlossen, zusätzlich einen Swimmingpool zu errichten, muss dies dem Versicherer unverzüglich mitgeteilt werden. Die Versicherung hat dann das Recht, die Bedingungen anzupassen oder im Extremfall sogar den Vertrag zu kündigen.

Obliegenheiten im Schadensfall

Tritt ein Schaden ein, hat der Versicherungsnehmer bestimmte Handlungspflichten zu erfüllen. Zu den wichtigsten gehören:

  • Unverzügliche Meldung des Schadens an den Versicherer
  • Ergreifen von Maßnahmen zur Schadenminderung
  • Unterstützung bei der Schadensermittlung und -regulierung

Stellen wir uns vor, nach einem Sturm wird ein Schaden am Rohbau festgestellt. Der Bauherr muss nicht nur umgehend die Versicherung informieren, sondern auch dafür sorgen, dass keine weiteren Schäden entstehen, etwa durch das Abdecken offener Stellen mit Planen. Zudem sollte er den Schaden dokumentieren, beispielsweise durch Fotos, und diese Dokumentation dem Versicherer zur Verfügung stellen.

Rechtsfolgen bei Obliegenheitsverletzungen

Die Nichteinhaltung der Obliegenheiten kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Je nach Schwere der Verletzung und Grad des Verschuldens kann der Versicherer berechtigt sein, die Leistung zu kürzen oder sogar vollständig zu verweigern.

Bei einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung verliert der Versicherungsnehmer in der Regel seinen Anspruch auf die Versicherungsleistung vollständig. Handelt er grob fahrlässig, kann die Leistung entsprechend dem Schweregrad der Obliegenheitsverletzung gekürzt werden.

Ein Bauunternehmer, der bewusst Sicherheitsvorschriften missachtet und dadurch einen Schaden verursacht, muss damit rechnen, dass die Versicherung die Leistung verweigert. Bei einer unbewussten, aber nachlässigen Missachtung von Vorschriften könnte die Leistung anteilig gekürzt werden.

Es ist daher für alle am Bau Beteiligten von größter Bedeutung, die vertraglichen Obliegenheiten genau zu kennen und sorgfältig zu erfüllen. Eine offene und zeitnahe Kommunikation mit dem Versicherer hilft, Missverständnisse zu vermeiden und den Versicherungsschutz in vollem Umfang zu erhalten. Regelmäßige Schulungen des Personals zu den Versicherungsbedingungen und den damit verbundenen Pflichten können dazu beitragen, Obliegenheitsverletzungen vorzubeugen und im Schadensfall richtig zu reagieren.

Abgrenzung zu anderen Bauversicherungen

Die Bauleistungsversicherung ist nur eine von mehreren Versicherungsarten im Baubereich. Für einen umfassenden Schutz ist es wichtig, die Unterschiede und möglichen Überschneidungen zu anderen Bauversicherungen zu kennen.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Während die Bauleistungsversicherung Schäden am Bauobjekt selbst abdeckt, schützt die Bauherrenhaftpflichtversicherung vor Ansprüchen Dritter. Sie greift, wenn durch das Bauvorhaben Personen- oder Sachschäden bei Außenstehenden verursacht werden.

Ein loses Brett auf dem Baugerüst fällt herunter und beschädigt das Auto eines Passanten. In diesem Fall würde die Bauherrenhaftpflichtversicherung den Schaden regulieren. Die Bauleistungsversicherung hingegen käme nicht zum Tragen, da kein Schaden am Bauobjekt selbst entstanden ist.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist besonders für private Bauherren wichtig, da diese nach § 836 BGB verschuldensunabhängig für Schäden haften, die durch das Bauvorhaben entstehen. Sie bietet Schutz vor finanziellen Risiken, die im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein können.

Feuerrohbauversicherung

Die Feuerrohbauversicherung fokussiert sich auf Schäden durch Feuer am Rohbau, deckt aber auch andere damit verbundene Risiken wie Blitzschlag, Explosion und Flugzeugabsturz ab. Sie ist oft Teil der späteren Wohngebäudeversicherung und wird von vielen Versicherern kostenlos für die Bauphase angeboten.

Bricht während der Rohbauphase ein Feuer aus, das erhebliche Teile des Gebäudes zerstört, würde die Feuerrohbauversicherung die Kosten für den Wiederaufbau übernehmen. Die Bauleistungsversicherung hingegen hat einen anderen Fokus und deckt in der Regel andere Risiken ab. Ob sie bei Feuerschäden greift, hängt von den spezifischen Vertragsbedingungen ab.

Kombinationsmöglichkeiten und Versicherungspakete

Viele Versicherer bieten Kombinationsmöglichkeiten oder Komplettlösungen an, die verschiedene Bauversicherungen bündeln. Diese Pakete können neben der Bauleistungs-, Bauherrenhaftpflicht- und Feuerrohbauversicherung auch weitere Absicherungen wie eine Bauhelfer-Unfallversicherung umfassen.

Ein typisches Szenario könnte so aussehen: Ein Bauherr plant ein Einfamilienhaus. Er entscheidet sich für ein Versicherungspaket, das Bauleistungs-, Bauherrenhaftpflicht- und Feuerrohbauversicherung kombiniert. Zusätzlich schließt er eine Bauhelfer-Unfallversicherung ab, da Freunde und Familie bei einigen Arbeiten helfen werden.

Solche Kombinationen bieten oft Kostenvorteile gegenüber dem Abschluss einzelner Policen. Zudem vereinfachen sie die Verwaltung und können Deckungslücken vermeiden. Bei der Wahl eines Pakets ist es jedoch wichtig, genau zu prüfen, ob alle benötigten Risiken abgedeckt sind und ob die Versicherungssummen den tatsächlichen Bedarf decken.

Die Entscheidung für die richtige Kombination von Bauversicherungen hängt von vielen Faktoren ab: der Art des Bauvorhabens, dem Umfang der Eigenleistungen, der Lage der Baustelle und nicht zuletzt dem individuellen Sicherheitsbedürfnis des Bauherrn. Eine sorgfältige Analyse der Risiken und eine kompetente Beratung können helfen, das optimale Versicherungskonzept zu finden.

Letztendlich geht es darum, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Versicherungsschutz und Kosten zu finden. Ein umfassender Schutz gibt Sicherheit während der Bauphase, sollte aber die finanziellen Möglichkeiten des Bauvorhabens nicht überstrapazieren.

Schadensregulierung und Rechtsstreitigkeiten

Die Schadensregulierung ist der entscheidende Moment, in dem sich der Wert einer Bauleistungsversicherung beweist. Ein reibungsloser Ablauf ist hier ebenso wichtig wie die Kenntnis möglicher rechtlicher Komplikationen.

Ablauf der Schadensregulierung

Der Prozess der Schadensregulierung beginnt mit der Schadensmeldung durch den Versicherungsnehmer. Diese sollte unverzüglich erfolgen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Nach einem Sturmschaden an einem Rohbau könnte der Ablauf wie folgt aussehen: Der Bauherr dokumentiert den Schaden fotografisch und meldet ihn umgehend seinem Versicherer. Dieser sendet einen Sachverständigen zur Begutachtung. Basierend auf dessen Bericht und den eingereichten Unterlagen berechnet die Versicherung die Entschädigungssumme.

Wichtige Schritte im Regulierungsprozess sind:

  • Sofortige Schadensmeldung an den Versicherer
  • Dokumentation des Schadens (Fotos, Zeugenaussagen)
  • Schadensminderung durch geeignete Maßnahmen
  • Einreichen aller relevanten Unterlagen (Rechnungen, Gutachten)
  • Kooperation mit dem Sachverständigen des Versicherers

Die Frist für die Auszahlung der Entschädigung variiert je nach Versicherungsvertrag und Komplexität des Schadens. In unkomplizierten Fällen kann die Regulierung innerhalb weniger Wochen abgeschlossen sein. Bei komplexeren Schäden oder Unstimmigkeiten kann sich der Prozess jedoch deutlich verlängern.

Streitfälle und Rechtsweg

Trotz klarer vertraglicher Regelungen kann es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer kommen. Häufige Streitpunkte sind die Schadenshöhe, die Ursache des Schadens oder die Frage, ob der Schaden überhaupt vom Versicherungsschutz umfasst ist.

Ein Bauunternehmer könnte beispielsweise der Ansicht sein, dass ein Schaden durch unvorhersehbare Witterungseinflüsse entstanden ist, während der Versicherer von einem nicht versicherten normalen Witterungseinfluss ausgeht.

In solchen Fällen stehen verschiedene Lösungswege zur Verfügung:

  1. Direkte Verhandlung mit dem Versicherer
  2. Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen
  3. Beschwerde beim Versicherungsombudsmann
  4. Klage vor dem zuständigen Gericht

Der Gang vor Gericht sollte dabei die letzte Option sein. Er ist oft langwierig und kostspielig. Viele Versicherungsverträge sehen daher eine Schiedsklausel vor, die eine außergerichtliche Einigung fördern soll.

Verjährung von Ansprüchen

Die Kenntnis der Verjährungsfristen ist für den Versicherungsnehmer von großer Bedeutung. Nach § 195 BGB verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag grundsätzlich nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Versicherungsnehmer von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat.

Bei einem Wasserschaden, der am 15. März 2024 entdeckt wird, beginnt die Verjährungsfrist am 1. Januar 2025 und endet am 31. Dezember 2027. Der Versicherungsnehmer muss also innerhalb dieses Zeitraums seine Ansprüche geltend machen.

Es gibt jedoch Faktoren, die den Lauf der Verjährung hemmen oder unterbrechen können. Dazu gehören Verhandlungen zwischen den Parteien oder die Erhebung einer Klage. Diese Umstände können die effektive Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen verlängern.

Eine professionelle und zeitnahe Herangehensweise an die Schadensregulierung ist entscheidend für einen positiven Ausgang. Versicherungsnehmer sollten alle Fristen und Obliegenheiten sorgfältig beachten und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen. Eine gute Dokumentation aller Schäden und der Kommunikation mit dem Versicherer kann in Streitfällen von unschätzbarem Wert sein.

Besonderheiten bei Eigenleistungen des Bauherren

Die Einbindung von Eigenleistungen in ein Bauprojekt ist für viele Bauherren eine attraktive Option, um Kosten zu sparen. Allerdings bringt dies im Kontext der Bauleistungsversicherung einige Besonderheiten mit sich, die es zu beachten gilt.

Versicherungsschutz für Eigenleistungen

Grundsätzlich können Eigenleistungen des Bauherren in den Schutz der Bauleistungsversicherung einbezogen werden. Dies ist jedoch nicht selbstverständlich und muss explizit vereinbart werden.

Ein Bauherr, der plant, die Malerarbeiten oder die Verlegung des Parkettbodens selbst durchzuführen, sollte dies unbedingt mit seiner Versicherung besprechen. Der Wert dieser Arbeiten muss in die Versicherungssumme eingerechnet werden, damit im Schadensfall eine angemessene Entschädigung erfolgen kann.

Die Versicherung von Eigenleistungen umfasst typischerweise:

  • Den Wert der erbrachten Arbeitsleistung
  • Die verwendeten Materialien
  • Eventuell eingesetzte Werkzeuge und Maschinen

Dabei ist zu beachten, dass der Versicherungsschutz für Eigenleistungen oft Einschränkungen unterliegt. Manche Versicherer begrenzen den Anteil der Eigenleistungen auf einen bestimmten Prozentsatz der Gesamtbausumme oder schließen besonders riskante Arbeiten vom Versicherungsschutz aus.

Besondere Anzeigepflichten und Risikobewertung

Die Einbindung von Eigenleistungen stellt aus Sicht der Versicherung eine Gefahrerhöhung dar. Daher bestehen hier besondere Anzeigepflichten für den Bauherren.

Entscheidet sich ein Bauherr während der Bauphase dazu, zusätzliche Arbeiten in Eigenleistung zu erbringen, muss er dies dem Versicherer unverzüglich mitteilen. Der Versicherer wird dann eine neue Risikobewertung vornehmen. Dies kann zu einer Anpassung der Versicherungsprämie oder zu zusätzlichen Auflagen führen.

Die Risikobewertung berücksichtigt dabei Faktoren wie:

  • Art und Umfang der geplanten Eigenleistungen
  • Qualifikation und Erfahrung des Bauherren
  • Komplexität und Gefahrenpotenzial der Arbeiten

Ein Bauherr mit handwerklicher Ausbildung, der einfache Malerarbeiten übernimmt, wird anders bewertet als ein Laie, der komplexe Elektroinstallationen durchführen möchte.

Haftungsfragen bei Schäden durch Eigenleistungen

Die Haftung bei Schäden, die durch Eigenleistungen verursacht wurden, ist ein heikles Thema. Grundsätzlich sind solche Schäden durch die Bauleistungsversicherung gedeckt, sofern die Eigenleistungen ordnungsgemäß angezeigt und in den Versicherungsschutz einbezogen wurden.

Allerdings gelten hier oft strengere Maßstäbe. Während bei professionellen Handwerkern ein gewisses Maß an Fehlern als unvermeidbar angesehen wird, kann bei Eigenleistungen schnell der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit im Raum stehen.

Ein Beispiel: Ein Bauherr verlegt selbst die Fußbodenheizung. Durch einen Fehler kommt es zu einem Wasserschaden. Die Versicherung könnte hier argumentieren, dass der Bauherr die notwendige Sorgfalt hat vermissen lassen und die Leistung kürzen oder sogar ganz verweigern.

Im Schadensfall wird der Versicherer genau prüfen, ob die Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden und ob der Bauherr die erforderliche Sorgfalt hat walten lassen. Kann der Bauherr nachweisen, dass er sich ausreichend informiert und vorbereitet hat, steht einem Versicherungsschutz in der Regel nichts im Wege.

Die Einbindung von Eigenleistungen in ein Bauprojekt erfordert von Bauherren eine sorgfältige Planung und offene Kommunikation mit dem Versicherer. Eine realistische Einschätzung der eigenen Fähigkeiten und eine genaue Dokumentation der durchgeführten Arbeiten können im Schadensfall von entscheidender Bedeutung sein. Letztlich muss jeder Bauherr für sich abwägen, ob die mögliche Kostenersparnis das erhöhte Risiko und den zusätzlichen administrativen Aufwand rechtfertigt.

Fazit

Die Bauleistungsversicherung stellt ein unverzichtbares Instrument für Bauherren, Bauträger und Bauunternehmer dar. Sie bietet umfassenden Schutz vor finanziellen Risiken während der Bauphase und geht dabei weit über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf eine Vielzahl von Schadensereignissen, von Naturgewalten bis hin zu Vandalismus und Diebstahl. Dabei ist die korrekte Ermittlung der Versicherungssumme von entscheidender Bedeutung, um im Schadensfall angemessen entschädigt zu werden.

Die Erfüllung der vertraglichen Obliegenheiten durch den Versicherungsnehmer ist essenziell für die Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes. Dies umfasst insbesondere die Anzeige von Gefahrerhöhungen und die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften.

Bei der Einbindung von Eigenleistungen in das Bauprojekt sind besondere Vorsicht und eine enge Abstimmung mit dem Versicherer geboten. Die korrekte Anzeige und Bewertung dieser Leistungen ist entscheidend für einen umfassenden Versicherungsschutz.

Die Bauleistungsversicherung bildet gemeinsam mit anderen Bauversicherungen wie der Bauherrenhaftpflicht- und der Feuerrohbauversicherung ein Sicherheitsnetz, das Bauvorhaben vor unvorhergesehenen finanziellen Belastungen schützt. Eine sorgfältige Auswahl und Kombination dieser Versicherungen, abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse des Bauprojekts, ist der Schlüssel zu einem sorgenfreien Bauverlauf.

Letztlich ermöglicht eine gut strukturierte Bauleistungsversicherung allen Beteiligten, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: die erfolgreiche Realisierung des Bauprojekts.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen): Ein wichtiges Regelwerk im deutschen Baurecht, das die Vertragsbedingungen für Bauleistungen definiert. Insbesondere regelt die VOB die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sowie die Gefahrtragung und Haftungsfragen während der Bauphase, z. B. durch § 7 VOB/B.
  • BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Das allgemeine Gesetzbuch, das unter anderem das Werkvertragsrecht enthält (§§ 631 ff. BGB). Diese Regelungen sind relevant für Bauverträge und definieren die Grundrechte und -pflichten der Parteien, wie z. B. die Pflicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung und Abnahme von Bauleistungen.
  • Gefahrtragung: Beschreibt, wer das Risiko für Schäden oder Verluste während der Bauphase trägt. Laut § 7 VOB/B trägt der Auftragnehmer bis zur Abnahme des Bauwerks die Gefahr, also die Verantwortung für Schäden an den erbrachten Leistungen, sofern sie nicht durch höhere Gewalt verursacht wurden.
  • All-Gefahren-Deckung: Eine Versicherungsform, die grundsätzlich alle unvorhergesehenen und plötzlichen Schäden oder Verluste abdeckt, sofern diese nicht ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Typische abgedeckte Risiken sind Naturgewalten, Diebstahl oder Vandalismus.
  • Obliegenheiten: Pflichten des Versicherungsnehmers, die er während der Laufzeit des Versicherungsvertrags zu erfüllen hat, z. B. die unverzügliche Meldung eines Schadens oder die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften. Die Verletzung dieser Pflichten kann zur Kürzung oder Verweigerung der Versicherungsleistung führen.
  • Selbstbeteiligung: Ein vertraglich vereinbarter Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst tragen muss. Dieser Betrag wird von der Versicherungsleistung abgezogen und soll dazu beitragen, Bagatellschäden zu vermeiden und das Bewusstsein für Schadensverhütung zu schärfen.
  • Nachhaftungszeit: Eine vertraglich vereinbarte Frist, die den Versicherungsschutz über die eigentliche Bauphase hinaus verlängert. Diese Zeit ermöglicht es, Schäden, die nach der Bauabnahme auftreten, aber auf während der Bauphase entstandene Ursachen zurückzuführen sind, noch abzudecken.

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