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Autoschlüssel – Liegenlassen an der Arbeitsstelle und Fahrzeugdiebstahl

Läßt ein Arbeitnehmer seine Fahrzeugschlüssel an seiner Arbeitsstelle offen und unbeaufsichtigt liegen, obwohl er sie hätte einschließen können, handelt er grob fahrlässig. Wird das Fahrzeug des Arbeitsnehmers sodann aufgrund der grob fahrlässigen Handlung des Arbeitnehmers gestohlen, kann die Kaskoversicherung die Versicherungsleistung um 50 % kürzen (OLG Koblenz, Beschluss vom 14.05.2012, Az.: 10 U 1292/11).

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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