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Auslandskrankenversicherung einfach erklärt

Die Auslandskrankenversicherung

Viele Menschen glauben, dass man sich eine Auslandskrankenversicherung sparen kann, da man ohnehin auch im Ausland durch die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert sei. Dies ist allerdings nur bedingt richtig. Vor einer Reise ins Ausland sollte man sich aus diesem Grund über den eigenen Versicherungsschutz informieren und die Möglichkeiten, die eine Auslandskrankenversicherung bietet, kennen.

Der Schutz der gesetzlichen Krankenkasse

Auch auf Reisen gut versichert - Krankenversicherungfür Auslandsaufenthalte
Auch auf Reisen gut versichert – Krankenversicherungfür Auslandsaufenthalte

Bei der Auslandskrankenversicherung handelt es sich um um eine Untergruppe der Krankenversicherung. Sie kann entweder als Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung oder als private Versicherung abgeschlossen werden. Ob tatsächlich eine Auslandskrankenversicherung benötigt wird, hängt in erster Linie vom Reiseziel und unter gewissen Umständen auch von der Reisedauer ab. Die Kosten für Schadensfälle werden nämlich nur von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, falls sie in einem Statt anfallen, der ein Sozialabkommen mit Deutschland vereinbart hat. Solche Sozialabkommen wurden mit allen sogenannten „Schengen-Staaten“ abgeschlossen, wozu die meisten europäischen Staaten gehören. Sollte der betroffene Staat jedoch kein Sozialabkommen mit Deutschland vereinbart haben, gewährt die gesetzliche Krankenversicherung keinerlei Versicherungsschutz. Eine Reise in ein solches Land stellt ohne eine Auslandskrankenversicherung also ein großes Risiko dar.

Kostenfalle Krankenrücktransport

Krankenrücktransport aus dem Ausland mit Rettungshubschrauber
Symbolfoto: Coast Guard News – Krankenrücktransport aus dem Ausland mit Rettungshubschrauber

Eine Auslandskrankenversicherung hingegen garantiert einen umfassenden Schutz, ganz gleich in welchem Staat der Leistungsfall eintritt. Zu den Leistungen einer Auslandskrankenversicherung zählt in aller Regel die Kostenübernahme bei akut auftretenden körperlichen Krankheiten, bei Operationen und bei der Verabreichung von notwendigen Arzneimitteln.

Im Falle eines medizinischen Notfalls wird zudem der Rücktransport nach Deutschland übernommen. Ein Rücktransport ist insbesondere dann notwendig, wenn vor Ort keine angemessene Behandlung möglich ist. Viele Policen übernehmen den Krankenrücktransport übrigens auch dann, wenn er nicht zwingend notwendig ist. Die gesetzliche Krankenkasse wiederum bezahlt selbst den medizinisch notwendigen Rücktransport nur in absoluten Ausnahmefällen. Die Kosten eines derartigen Krankentransports können übrigens schnell 10.000 Euro und mehr erreichen. Demnach erscheint eine Auslandskrankenversicherung durchaus ratsam.

Die Langzeitreisekrankenversicherung

Für Vielreisende kann sich darüber hinaus auch eine Langzeitreisekrankenversicherung lohnen. Bei einer gewöhnlichen Einzelpolice, welche speziell für eine Reise abgeschlossen wird, kann eine Aufenthaltsdauer von 42 Tagen versichert werden. Wer nun eine längeren Aufenthalt im Ausland plant, zum Beispiel aus beruflichen Gründen, sollte bestenfalls eine Langzeitreisekrankenversicherung wählen. Durch eine Jahres-Auslandskrankenversicherung sind sämtliche Reisen, die im betreffenden Jahr unternommen werden, abgedeckt. Damit sind auch mögliche Kurzurlaube im benachbarten Ausland abgesichert, wodurch spontanen Reisen nichts mehr im Wege steht. Solche Langzeitversicherungen können je nach Anbieter für bis zu fünf Jahre vereinbart werden. Auf diese Weise lässt sich für Vielreisende eine Menge Geld sparen. Ob Sie nun eine Auslandskrankenversicherung benötigen oder auch ohne ruhigen Gewissens Ihre Reise antreten können, hängt also stark im Einzelfall ab. Sobald der Auslandsaufenthalt jedoch eine gewisse Dauer und Entfernung überschreitet, ist eine Auslandskrankenversicherung auf jeden Fall notwendig. Bei weiteren Fragen oder Problemen mit Ihrer Versicherung helfen wir Ihnen gerne weiter.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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