Skip to content

Arglistige Täuschung bei Berufsunfähigkeitsversicherung: Diese Folgen drohen

Ein Industrielackierer verschwieg beim Abschluss seiner Berufsunfähigkeitsversicherung eine komplexe Wirbelsäulenoperation und die Diagnose Spondylodiszitis. Wegen dieser Arglist droht ihm nun nicht nur der Verlust des Schutzes, sondern auch der Einbehalt aller über Jahre eingezahlten Prämien.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 16 U 118/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein
  • Datum: 21.07.2025
  • Aktenzeichen: 16 U 118/24
  • Verfahren: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Versicherungsvertragsrecht, Arglistige Täuschung, Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Das Problem: Ein Versicherungsnehmer klagte auf Zahlung seiner Berufsunfähigkeitsrente wegen Schulterbeschwerden. Die Versicherung lehnte die Leistung ab. Sie erklärte den Vertrag für nichtig, weil der Kläger im Antrag schwere frühere Wirbelsäulenleiden verschwiegen hatte.
  • Die Rechtsfrage: Durfte die Versicherung den Vertrag nachträglich ungültig machen, weil der Versicherungsnehmer im Antrag wichtige Vorerkrankungen absichtlich verschwiegen hat?
  • Die Antwort: Ja. Das Gericht sah die Falschangaben zu einer Bandscheibenoperation und der postoperativen Entzündung als arglistige Täuschung an. Der Vertrag ist dadurch von Anfang an ungültig.
  • Die Bedeutung: Wer bei Gesundheitsfragen relevante Vorerkrankungen bewusst verschweigt, verliert den gesamten Versicherungsschutz. Die Versicherung darf in diesem Fall die bereits gezahlten Beiträge einbehalten.

Der Fall vor Gericht


Was gilt als arglistiges Verschweigen von Vorerkrankungen?

Im Gesundheitsfragebogen für seine Berufsunfähigkeitsversicherung gab ein Industrielackierer im Oktober 2017 pflichtbewusst zwei Dinge an: eine Muskelverhärtung vom Kochen und eine Mandel-Operation.

Arglistiges Verschweigen: Der Versicherungsnehmer legt die OP-Narbe offen, die die Nichtigkeit des BU-Vertrags beweist.
OLG: Arglistiges Verschweigen von Vorerkrankungen rechtfertigt Anfechtung, Nichtigkeit des Vertrags und Einbehaltahlter Beiträge. | Symbolbild: KI

Es war das, was er nicht angab, das seinen Traum von der Absicherung zerstören sollte. Eine schwere Bandscheiben-OP, ein monatelanger Krankenhausaufenthalt wegen einer Entzündung und eine Dauertherapie mit Antibiotika – allesamt Ereignisse, die innerhalb der kritischen Fünfjahresfrist lagen. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein musste klären, ob das Vergessen war oder Kalkül. Die Antwort fiel eindeutig aus.

Warum wurde der BU-Vertrag Jahre später angefochten?

Der Industrielackierer schloss den Vertrag im November 2017 ab. Er sicherte sich eine monatliche Rente von 1.500 Euro. Vier Jahre später, im August 2021, meldete er einen Leistungsfall. Der Grund waren Schulterbeschwerden. Die Versicherung leitete eine Routineprüfung ein und forderte medizinische Unterlagen an. Dabei kam die Wahrheit ans Licht.

Die Krankenakten des Mannes offenbarten eine dramatische Vorgeschichte. Im Jahr 2012 hatte er nicht nur einen Bandscheibenvorfall, sondern eine komplexe Operation an der Lendenwirbelsäule. Nach dem Eingriff entzündeten sich die Bandscheibe und die angrenzenden Wirbelkörper – eine Spondylodiszitis. Die Folge war ein fast zweimonatiger Klinikaufenthalt in der Ostseeklinik Damp, gefolgt von einer monatelangen Antibiotikatherapie und Krankschreibungen. Restbeschwerden und eine leichte Wirbelsäulenverkrümmung (Skoliose) blieben. Nichts davon stand im Antrag. Die Versicherung fackelte nicht lange. Sie erklärte am 15. November 2021 die Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung.

Wie begründete der Versicherungsnehmer sein Schweigen?

Der Mann klagte vor dem Landgericht Flensburg auf Zahlung seiner Rente. Seine Verteidigung war zunächst simpel: Er sei bei der Antragstellung überzeugt gewesen, die schweren Rückenleiden lägen bereits länger als die abgefragten fünf Jahre zurück. Er habe nach bestem Wissen und Gewissen geantwortet. Das Landgericht folgte dieser Darstellung und gab ihm Recht. Die Versicherung legte Berufung ein.

Vor dem Oberlandesgericht änderte und ergänzte der Kläger seine Geschichte. Nun behauptete er, er habe mit seiner Versicherungsmaklerin eine spezielle Absprache getroffen. Der bereits im Oktober 2017 ausgefüllte Antrag sollte absichtlich erst nach dem Jahreswechsel eingereicht werden. So wäre die Fünfjahresfrist für den Krankenhausaufenthalt im Herbst 2012 tatsächlich abgelaufen. Diese Erklärung stand in einem unauflösbaren Widerspruch zur Realität. Der Antrag ging unstreitig bereits im Oktober 2017 bei der Versicherung ein.

Wann darf eine Berufsunfähigkeitsversicherung den Vertrag anfechten?

Ein Versicherer darf einen Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn der Kunde bewusst falsche Angaben macht, um den Vertragsschluss zu erreichen oder bessere Konditionen zu erhalten. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 22 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit § 123 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Anfechtung muss innerhalb eines Jahres erfolgen, nachdem der Versicherer von der Täuschung erfahren hat (§ 124 BGB).

Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein prüfte diese Voraussetzungen Punkt für Punkt. Die Falschangaben waren objektiv. Der Kläger hatte Fragen zur Wirbelsäule, zu Krankenhausaufenthalten und zur Medikamenteneinnahme klar verneint, obwohl das Gegenteil zutraf. Der entscheidende Punkt war die Arglist. Sie liegt nicht schon bei einer einfachen Falschaussage vor. Der Versicherungsnehmer muss zumindest billigend in Kauf nehmen, dass seine Falschangaben die Entscheidung des Versicherers beeinflussen. Er muss wissen oder für möglich halten: „Wenn ich die Wahrheit sage, bekomme ich den Vertrag gar nicht oder nur mit einem Risikoausschluss für meinen Rücken.“

Warum sahen die Richter hier eine bewusste Täuschung?

Die Richter pulverisierten die Verteidigungsstrategie des Klägers. Seine widersprüchlichen Erklärungen machten ihn unglaubwürdig. Erst der angebliche Irrtum über die Frist, dann die erfundene Absprache mit der Maklerin – das passte nicht zusammen. Ein Versicherungsnehmer, der derart gravierende Gesundheitsereignisse verschweigt, trägt eine besondere Verantwortung, seine Beweggründe plausibel zu erklären. Juristen nennen das die Sekundäre Darlegungslast. Dieser Last kam der Mann nicht nach.

Das Gericht sah klare Indizien für einen bedingten Vorsatz. Der Kläger wusste um die Bedeutung seiner Rückenprobleme. Er wusste, dass ein Bandscheibenvorfall für eine BU-Versicherung relevant ist. Die Tatsache, dass er harmlose Dinge wie eine Muskelverhärtung angab, die schweren Leiden aber verschwieg, war für das Gericht ein typisches Muster für arglistiges Verhalten. Man blendet das Offensichtliche aus und schafft mit Kleinigkeiten den Anschein von Ehrlichkeit. Die Richter waren überzeugt: Der Mann hatte seine Angaben „ins Blaue hinein“ gemacht, wohl wissend, dass die Wahrheit zu einem Problem führen würde. Er nahm die Täuschung billigend in Kauf, um den Versicherungsschutz zu bekommen.

Was waren die Folgen der erfolgreichen Anfechtung?

Die wirksame Anfechtung hat eine drastische Konsequenz. Der Versicherungsvertrag wird so behandelt, als hätte es ihn nie gegeben. Er ist von Anfang an nichtig, wie es § 142 BGB formuliert. Für den Kläger bedeutete das den Totalverlust.

Er hatte keinen Anspruch auf die beantragte Berufsunfähigkeitsrente. Er hatte keinen Anspruch auf zukünftige Leistungen. Sein gesamter Versicherungsschutz war vernichtet. Die Klage wurde vollständig abgewiesen.

Verliere ich gezahlte Beiträge bei arglistiger Täuschung?

Ja, das ist eine weitere harte Folge. Die Versicherung durfte die vom Kläger seit 2017 gezahlten Beiträge einbehalten. Das regelt § 39 Abs. 1 S. 2 VVG. Dieses Recht steht dem Versicherer zu, weil der Vertragsschluss durch das arglistige Verhalten des Kunden zustande kam. Die Kosten für beide Gerichtsinstanzen – insgesamt belief sich der Streitwert auf fast 88.000 Euro – musste der Kläger ebenfalls tragen. Das Urteil des Oberlandesgerichts zementierte den vollständigen finanziellen und versicherungsrechtlichen Schiffbruch des Mannes.

Die Urteilslogik

Wer wesentliche gesundheitliche Risiken im Antrag verschweigt, um einen Versicherungsvertrag zu erhalten, riskiert nicht nur den Schutz, sondern verliert auch unwiderruflich alle gezahlten Prämien.

  • Arglist als kalkulierter bedingter Vorsatz: Arglist liegt vor, wenn der Antragsteller gravierende Vorerkrankungen ausblendet, weil er bewusst in Kauf nimmt, dass die wahrheitsgemäße Angabe den Vertragsschluss oder die gewünschten Konditionen verhindert hätte.
  • Sekundäre Darlegungslast bei Unglaubwürdigkeit: Ein Versicherungsnehmer, der schwere, lebensverändernde Ereignisse wie monatelange Krankenhausaufenthalte verneint, muss eine stichhaltige und widerspruchsfreie Erklärung liefern, um den Vorwurf der Arglist zu widerlegen.
  • Folge der rückwirkenden Nichtigkeit: Stellt ein Gericht die arglistige Täuschung fest, wird der Versicherungsvertrag von Anfang an so behandelt, als hätte er nie existiert, wodurch der Versicherer alle bis dahin gezahlten Beiträge rechtmäßig einbehalten darf.

Die Rechtsprechung stellt klar, dass der Aufbau einer Absicherung durch die Berufsunfähigkeitsversicherung absolutes Vertrauen voraussetzt und nachträgliche Lügen das gesamte Vertragsfundament zerstören.


Benötigen Sie Hilfe?


Wurde Ihre BU-Versicherung wegen arglistig verschwiegener Vorerkrankungen angefochten? Lassen Sie Ihren Fall juristisch prüfen und erhalten Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung dazu.


Experten Kommentar

Wer beim BU-Antrag schwerwiegende Leiden wie eine Wirbelsäulen-OP verschweigt, spielt hoch. Dieses Urteil macht klar: Wenn die Versicherung später Arglist unterstellt, ist die Verteidigung entscheidend, denn widersprüchliche Schutzbehauptungen liefern den Richtern den klaren Beweis für bewusste Täuschung. Es geht dabei nicht nur um den Verlust des Versicherungsschutzes, sondern um die härteste finanzielle Folge – die Versicherung darf alle gezahlten Beiträge dauerhaft einbehalten. Die juristische Konsequenz der „Arglist“ ist damit die totale Vernichtung der Absicherung ohne jegliche Rückzahlung.


FAQ Versicherungsrecht: Waage, Geld und Versicherungspolice unter Schirm mit Fragezeichen-Schild illustrieren häufige Rechtsfragen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was gilt bei der BU-Versicherung als arglistiges Verschweigen von Vorerkrankungen?

Arglistiges Verschweigen liegt nicht schon bei einer einfachen Falschaussage im Gesundheitsantrag vor. Die Arglist erfordert vielmehr den bedingten Vorsatz des Versicherungsnehmers. Sie müssen wissentlich oder zumindest billigend in Kauf nehmen, dass die verschwiegene Information für den Vertragsschluss der BU-Versicherung essenziell ist. Ohne diese Täuschung hätte der Versicherer den Vertrag entweder gar nicht oder nur mit Risikozuschlag oder Ausschluss angenommen.

Die Gerichte prüfen die Schwelle zwischen Fahrlässigkeit (Vergessen) und Vorsatz (Täuschung) sehr genau. Es genügt nicht, wenn Sie eine leichte oder unwichtige Diagnose versehentlich vergessen haben. Richter beurteilen stattdessen die Schwere der verschwiegenen Leiden. Bei derart gravierenden Ereignissen wie Bandscheiben-Operationen oder monatelangen Klinikaufenthalten ist ein einfaches „Vergessen“ juristisch kaum haltbar, da die Relevanz für die Berufsunfähigkeit jedem Antragsteller klar sein muss.

Die Schlussfolgerung auf Arglist wird oft aus der Art der gemachten Angaben gezogen. Wenn Antragsteller harmlose Bagatellen, wie eine Muskelverhärtung, pflichtbewusst angeben, die gleichzeitig aber schwere, naheliegende Leiden (wie chronische Rückenprobleme) verschweigen, gilt dies als Täuschungsmuster. Dieses Verhalten deutet darauf hin, dass der Kunde wusste, welche Informationen schädlich gewesen wären, und versuchte, mit Kleinigkeiten den Anschein von Ehrlichkeit zu erzeugen.

Fordern Sie VOR der Antragstellung eine vollständige Kopie Ihrer Patientenakte an und lassen Sie diese bei Unsicherheiten stets durch einen unabhängigen BU-Spezialisten vorprüfen.


zurück zur FAQ Übersicht

Wie lange kann die BU-Versicherung meinen Vertrag nachträglich anfechten oder kündigen?

Die Gefahr eines Totalverlusts durch Anfechtung besteht oft noch lange nach Vertragsabschluss. Die Fristen variieren stark, je nachdem, ob Ihnen eine fahrlässige oder eine arglistige Täuschung vorgeworfen wird. Entscheidend für die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist nicht das Abschlussdatum, sondern der Zeitpunkt, an dem die Versicherung von den Falschangaben erfährt. Bei bewusster Täuschung ist der Schutz durch zeitlichen Ablauf deutlich geringer als viele Kunden annehmen.

Bei einer einfachen vorvertraglichen Pflichtverletzung, etwa weil Sie eine alte Diagnose vergessen haben, endet das Rücktrittsrecht der Versicherung grundsätzlich nach zehn Jahren ab Vertragsbeginn. Liegt jedoch eine bewusste Täuschung vor, gilt diese zehnjährige Verjährung nicht. Die Frist für die Anfechtung wegen Arglist beträgt zwar nur ein Jahr, sie beginnt aber erst mit der positiven Kenntnis des Versicherers von der Täuschung (§ 124 BGB).

Diese Ein-Jahres-Frist beginnt daher meistens erst dann zu laufen, wenn Sie den Leistungsfall melden und die Versicherung im Rahmen der Routineprüfung Ihre medizinischen Akten anfordert. Nehmen wir an, Sie haben den Vertrag vor vier Jahren geschlossen: Die Versicherung kann den Vertrag im vierten Jahr nicht einfach kündigen, aber die Anfechtung erklären, sobald sie die verschwiegenen Vorerkrankungen entdeckt. Dadurch verschiebt sich die Gefahr eines Vertragsverlusts in die Zukunft, auch wenn der Vertragsbeginn lange zurückliegt.

Wenn Ihre Versicherung im Leistungsfall medizinische Unterlagen anfordert, überprüfen Sie sofort, ob eine Anfechtung droht, und ziehen Sie schnellstmöglich juristischen Rat hinzu.


zurück zur FAQ Übersicht

Wie beweist die Versicherung, dass ich meine Vorerkrankungen arglistig verschwiegen habe?

Versicherungen stützen sich nicht auf einen direkten Beweis Ihrer Absicht, da sie nicht in Ihren Kopf schauen können. Die Beweisführung erfolgt stattdessen über eine Indizienkette, welche die Gerichte aus den Gesamtumständen ableiten. Entscheidend ist der Unterschied zwischen den angegebenen Bagatellen und den schwerwiegenden, aber verschwiegenen Vorerkrankungen. Sie müssen Ihre Falschangaben plausibel erklären, was die sekundäre Darlegungslast verlangt.

Gerichte beurteilen die Glaubwürdigkeit des Kunden, indem sie seine nachträglichen Erklärungen prüfen. Widersprüchliche oder wechselnde Geschichten, wie im Fall des Industrielackierers (erst Fristirrtum, dann erfundene Maklerabsprache), zementieren für die Richter den Eindruck des Vorsatzes. Wer sich ständig in Widersprüche verstrickt, wirkt unglaubwürdig und liefert damit ein Hauptindiz für bewusste Täuschung.

Die sogenannte Blendungstaktik spielt ebenfalls eine wesentliche Rolle bei der Annahme von Arglist. Wenn Sie harmlose Leiden angeben, gleichzeitig aber gravierende, BU-relevante Ereignisse verschweigen – etwa monatelange Klinikaufenthalte oder Operationen an der Wirbelsäule – werten Gerichte dies als gezielte Strategie. Richter sind überzeugt, dass derart einschneidende medizinische Ereignisse nicht einfach „vergessen“ werden können. Wer solche Fakten auslässt, nimmt die Täuschung der Versicherung billigend in Kauf, um den Vertrag zu erhalten.

Wenn Ihnen Arglist vorgeworfen wird, legen Sie sich frühzeitig auf eine einzige, nachweisbare Begründung für das Versäumnis fest und kommunizieren Sie diese ausschließlich über Ihren Fachanwalt.


zurück zur FAQ Übersicht

Verliere ich alle gezahlten Beiträge, wenn mein BU-Vertrag wegen Arglist nichtig ist?

Die Antwort auf diese Frage ist ein klares Ja. Stellt die Versicherung erfolgreich Arglist wegen verschwiegener Vorerkrankungen fest, verlieren Sie nicht nur den Rentenanspruch. Der Vertrag wird rückwirkend als nicht existent betrachtet, was Juristen als Nichtigkeit von Anfang an bezeichnen (§ 142 BGB). Das bedeutet, der Versicherer darf alle Prämien der vergangenen Jahre vollständig einbehalten.

Der Totalverlust der gezahlten Beiträge ist eine der härtesten finanziellen Konsequenzen der arglistigen Täuschung. Im Gegensatz zu einem einfachen Rücktritt – etwa wegen fahrlässigen Vergessens – gibt es hier keine anteilige Erstattung für den Kunden. Die Regelung in § 39 Abs. 1 S. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) erlaubt dem Versicherer, die Prämie zu behalten. Der Grund: Nur das arglistige Verhalten führte überhaupt dazu, dass der Vertrag seinerzeit abgeschlossen werden konnte. Die festgestellte Nichtigkeit schützt in diesem Fall konsequent die Versicherung.

Nehmen wir an, Sie haben über vier Jahre 10.000 Euro an Beiträgen in die Berufsunfähigkeitsversicherung eingezahlt. Bei nachgewiesener Arglist ist dieser Betrag vollständig verloren. Dazu kommen oft erhebliche Prozesskosten, falls Sie den Leistungsfall gerichtlich einklagen. Bei einem Streitwert von beispielsweise 88.000 Euro trägt die unterlegene Partei sämtliche Verfahrenskosten für alle Instanzen. Die monetären Verluste gehen somit weit über die entgangene Rente hinaus, was den finanziellen Schiffbruch komplett macht.

Berechnen Sie bei einem Arglist-Vorwurf die Summe der eingezahlten Prämien und die potenziellen Verfahrenskosten, um die Gesamthöhe des finanziellen Schadens realistisch einzuschätzen.


zurück zur FAQ Übersicht

Muss ich wirklich jede ärztliche Behandlung oder Diagnose beim BU-Antrag angeben?

Sie müssen jede Behandlung oder Diagnose angeben, die über die einfache Bagatellgrenze hinausgeht und innerhalb des von der Versicherung abgefragten Zeitraums (meist fünf Jahre) liegt. Es ist ratsam, lieber zu viel als zu wenig zu melden. Schwerwiegende Ereignisse wie stationäre Klinikaufenthalte, Operationen oder längerfristige Therapien sind stets offenzulegen. Wer selbstständig filtert und Informationen zurückhält, riskiert, sich dem Arglist-Vorwurf auszusetzen.

Die Versicherer benötigen die vollständige Historie, um das individuelle Risiko korrekt einzuschätzen. Die Frist von fünf Jahren gilt auch für vermeintlich geheilte Leiden. Probleme entstehen, wenn Antragsteller schwere, aber zeitlich naheliegende Vorerkrankungen verschweigen, weil sie diese als irrelevant oder verjährt ansehen. Gerichte interpretieren solches Verhalten oft als bewusste Täuschung, besonders wenn der Kunde wusste, dass die Information den Vertragsschluss verhindert hätte. Die versäumte Angabe führt zum Streitfall.

Nehmen wir an: Ein Kunde verschweigt eine schwere Wirbelsäulen-OP und einen monatelangen Krankenhausaufenthalt aus dem abgefragten Zeitraum, gibt aber harmlose Muskelverhärtungen an. Dieses Vorgehen gilt als sogenannte Blendungstaktik. Richter sehen darin den Versuch, den Anschein von Ehrlichkeit zu erzeugen, während die Hauptrisiken bewusst unterdrückt wurden. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein wertete dies als ein typisches Muster für arglistiges Verhalten, was die Nichtigkeit des gesamten BU-Vertrages zur Folge hatte.

Fordern Sie vor der Antragstellung eine vollständige Kopie Ihrer Patientenakte für die letzten fünf Jahre an und gleichen Sie diese lückenlos mit den Gesundheitsfragen ab.


zurück zur FAQ Übersicht

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Illustration zum Glossar Versicherungsrecht: Waage, aufgeschlagenes Buch und Siegelrolle.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Anfechtung

Die Anfechtung ist das mächtige rechtliche Gestaltungsmittel, mit dem eine Vertragspartei einen bereits geschlossenen Vertrag nachträglich für ungültig erklären kann, falls dieser durch Irrtum oder Täuschung zustande kam. Dieses Instrument dient dazu, die fehlerhafte Willenserklärung einer Partei zu korrigieren und so die Wirksamkeit eines Vertrages rückwirkend zu beseitigen.
Beispiel: Nachdem die Versicherung durch die Aktenprüfung Kenntnis von den schweren Vorerkrankungen erlangte, erklärte sie am 15. November 2021 die Anfechtung des BU-Vertrages wegen arglistiger Täuschung.

Zurück zur Glossar übersicht

Arglistige Täuschung

Juristen sprechen von Arglistiger Täuschung, wenn der Versicherungsnehmer bewusst und vorsätzlich Tatsachen verschweigt oder falsch darstellt, um beim Versicherer einen relevanten Irrtum hervorzurufen, der für den Vertragsschluss entscheidend ist. Das Gesetz schützt damit Vertragspartner davor, wenn die Grundlage ihrer Entscheidung durch böswilliges Vorgehen des anderen Teils manipuliert wurde.
Beispiel: Die Richter sahen eine klare Arglistige Täuschung darin, dass der Kläger harmlose Muskelverhärtungen angab, aber gleichzeitig die komplexe Bandscheiben-Operation und den monatelangen Krankenhausaufenthalt verschwieg.

Zurück zur Glossar übersicht

Bedingter Vorsatz

Bedingter Vorsatz liegt vor, wenn der Handelnde einen möglichen schädlichen Erfolg – hier die Täuschung des Versicherers – zwar nicht direkt beabsichtigt, ihn aber billigend in Kauf nimmt, um das gewünschte Ziel (den Vertrag) zu erreichen. Dieser Grad an innerer Einstellung ist die Mindestvoraussetzung, um die juristische Arglist nachzuweisen.
Beispiel: Da der Kläger wusste, dass seine schweren Wirbelsäulenprobleme ein hohes Risiko darstellten, handelte er mit bedingtem Vorsatz, als er diese Details ausließ, um den Versicherungsschutz zu bekommen.

Zurück zur Glossar übersicht

Nichtigkeit

Wenn Juristen von Nichtigkeit sprechen, meinen sie den Zustand, dass ein Rechtsgeschäft von Anfang an ungültig ist und somit keine rechtlichen Wirkungen entfaltet, so als hätte es nie existiert. Die Nichtigkeit ist die drastische Konsequenz einer erfolgreichen Anfechtung und führt im Versicherungsrecht zum Totalverlust des Schutzes.
Beispiel: Die wirksame Anfechtung führte zur Nichtigkeit des gesamten BU-Vertrages (§ 142 BGB), weshalb der Kläger keinen Anspruch auf die begehrte Berufsunfähigkeitsrente hatte.

Zurück zur Glossar übersicht

Sekundäre Darlegungslast

Dieses Prozessrechtsprinzip beschreibt die Pflicht einer Partei, ihre Behauptungen genauer zu erläutern und zu begründen, wenn die Gegenseite keine Möglichkeit hat, die zugrundeliegenden Fakten zu beweisen. Bei einem Arglist-Vorwurf muss der Versicherungsnehmer seine Falschangaben plausibel erklären und die Indizien der Täuschung entkräften.
Beispiel: Das Oberlandesgericht wies darauf hin, dass der Industrielackierer seiner Sekundären Darlegungslast nicht nachkam, weil er seine wechselnden und widersprüchlichen Erklärungen zur Maklerabsprache nicht belegen konnte.

Zurück zur Glossar übersicht

Verjährungsfrist

Die Verjährungsfrist definiert den zeitlich begrenzten Rahmen, innerhalb dessen ein Recht gerichtlich geltend gemacht werden muss, bevor es erlischt und nicht mehr durchgesetzt werden kann. Das Versicherungsvertragsgesetz regelt, dass die Frist für die Anfechtung wegen Arglist ein Jahr beträgt, wobei die Frist erst beginnt, sobald der Versicherer die Täuschung positiv erkennt (§ 124 BGB).
Beispiel: Die Ein-Jahres-Verjährungsfrist begann für die Versicherung erst mit der Prüfung der medizinischen Unterlagen im August 2021 zu laufen, obwohl der Vertrag bereits vier Jahre alt war.

Zurück zur Glossar übersicht



Das vorliegende Urteil


Oberlandesgericht Schleswig-Holstein – Az.: 16 U 118/24 – Urteil vom 21.07.2025


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Unsere Hilfe im Versicherungsrecht

Egal ob Ihre Versicherung die Zahlung verweigert oder Sie Unterstützung bei der Schadensregulierung benötigen. Wir stehen Ihnen zur Seite.

 

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Wissenswertes aus dem Versicherungsrecht

Urteile aus dem Versicherungsrecht

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
Kontaktformular für Anfragen auf Ersteinschätzung
info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:

Montags bis Donnerstags von 8-18 Uhr
Freitags von 8-16 Uhr

Individuelle Terminvereinbarung:
Mo-Do nach 18 Uhr und Samstags möglich.
Wir richten uns flexibel an die Bedürfnisse unserer Mandanten.