Gute Gründe warum Sie nach einem Unfall unbedingt einen Rechtsanwalt einschalten sollten
Ein Verkehrsunfall gehört zu eben jenen Dingen im Leben eines Menschen, welche sich letztlich niemand wünscht. Neben dem Schock des plötzlich und unerwartet aufgetretenen Ereignisses kommt dann anschließend nicht selten auch noch Ärger mit dem Verkehrsunfallgegner hinzu. Alle Beteiligten stehen sprichwörtlich unter Strom, so dass es schwer ist den gesamten Sachverhalt des Verkehrsunfalls nüchtern und objektiv zu betrachten. Fakt ist, dass die vollständig korrekte Regulierung der entstandenen Schäden, die nach einem Verkehrsunfall häufig aufgetreten sind, überaus komplex sind und dass hierfür ein nüchterner objektiver Blick auf die Geschehnisse unerlässlich ist. Die rechtliche Rahmensituation im Falle eines Verkehrsunfalls ist enorm umfangreich und nicht jeder Mensch kennt die Gesetzgebung ausreichend genug, um die eigenen Ansprüche oder die weitergehenden Gegebenheiten einschätzen zu können. Dies kann letztlich nur ein Rechtsanwalt, oder noch besser ein Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Die Ansprüche korrekt geltend machen
Die Schuldfrage ist bei einem Verkehrsunfall entscheiden darüber, welchen weiteren Verlauf das ganze „Nachspiel“ des Unfalls nehmen wird. Selbst dann, wenn ein Unfallbeteiligter als Geschädigter auftritt, können zahlreiche Fehler die Durchsetzung der bestehenden Ansprüche merklich erschweren bzw. im schlimmsten Fall unmöglich werden lassen. Die Auseinandersetzung mit der Versicherung des Unfallgegners erfordert eben jene Erfahrung, die ein Verkehrsunfallbeteiligter in den seltensten Fällen wirklich hat. Als logische Folge dieser Rahmenbedingungen besitzt der Versicherer gegenüber dem Unfallbeteiligten bzw. Unfallgeschädigten einen immensen Wissensvorsprung im Hinblick auf die Schadenregulierung. Allein schon aus diesem Grund empfiehlt es sich, auf jeden Fall für die Schadenregulierung einen rechtsanwaltlichen Beistand zu wählen und wir stehen mit unserer Erfahrung und Kompetenz in diesen Fragen sehr gern zur Verfügung.
Hatten Sie einen unverschuldeten Autounfall?
Dann nutzen Sie unser Portal www.unfall-ansprueche.de. Wir prüfen kostenlos und unverbindlich Ihre Ansprüche als Geschädigter und setzen diese konsequent gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers durch.
Schicken Sie uns Ihre kurze Unfallmeldung – Wir prüfen umgehend den Sachverhalt.
Die Kostenfrage
Natürlich ist ein anwaltliches Mandat mit Kosten verbunden. Wenn Sie uns mit der Durchführung der Schadenregulierung beauftragen werden dementsprechend Kosten für unsere Tätigkeit anfallen. Dies schreckt sehr viele Unfallbeteiligte vor der Inanspruchnahme von anwaltlicher Hilfe ab, allerdings ist diese Grundangst in den meisten Fällen völlig unbegründet.
Die Beauftragung eines Rechtsanwalts nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist für den Geschädigten kostenfrei.
Hierbei übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung im Bereich Verkehrsrecht verfügen, sind die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren – bis auf eine evtl. vereinbarte Selbstbeteiligung – über diese auch bei einer gerichtlichen Geltendmachung Ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche gegenüber dem Unfallgegner, dem Fahrzeughalter und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Sehr gern können Sie einen Termin in unseren Geschäftsräumlichkeiten mit uns vereinbaren und sich über die rechtliche Rahmensituation Ihres Unfalls durch uns ausführlich beraten lassen. Doch selbst dann, wenn Sie eben keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, ist die anwaltliche Beratung auf jeden Fall anzuraten. Sollte sich die Streitigkeit um die Schadenregulierung ausschließlich zwischen Ihnen und der gegnerischen Versicherung abspielen, so können Sie mit unserer Hilfe zumindest Waffengleichheit mit dem gegnerischen Versicherer herstellen und auf Augenhöhe Ihre Ansprüche geltend machen. Es gibt im Umgang mit gegnerischen Versicherungen sehr viele Fallstricke, in welche unerfahrene Menschen nur zu leicht tappen.
Ein sehr gutes Beispiel hierfür ist das Angebot eines Autohauses, die Schadenregulierung des beschädigten Unfallfahrzeuges direkt ohne Sie mit der gegnerischen Versicherung abzurechnen. Dieses Angebot mag sich auf den ersten Blick vielleicht enorm verlockend anhören, da Sie als Geschädigter einfach nur Ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen und anschließend mit der Verwaltung überhaupt nichts mehr zu tun haben, doch warnen wir an dieser Stelle ausdrücklich vor so einer Verfahrensweise. Zum Einen ist es ein Fakt, dass die Werkstattmitarbeiter keinerlei Kenntnis über die rechtliche Rahmensituation des Unfalltathergangs besitzen und dementsprechend nur diejenigen Reparaturen durchführen lassen, die von der gegnerischen Versicherung auch wirklich übernommen werden, und zum Anderen gilt Ihr Anspruch auf Schadenregulierung in diesem Fall vollständig als abgegolten. Weitergehende Rechtsansprüche, die sich aus dem Unfall heraus für Sie ergeben, haben in diesem Fall keinerlei Bedeutung mehr. Die Abwicklung einer Schadenregulierung sollte daher auf jeden Fall immer von einem Rechtsanwalt durchgeführt werden.
Versicherungen versuchen alles, um Kosten zu vermeiden
Es kommt immer wieder vor, dass sich Versicherungen vor den Kosten einer anwaltlichen Tätigkeit eines Unfallgeschädigten zu drücken versuchen. Zumeist werden hierbei die Begründungen hervorgebracht, dass der Unfall einen einfachen Sachverhalt aufweise und dass deshalb keine anwaltliche Inanspruchnahme erforderlich gewesen sei.
Das Amtsgericht der Freien und Hansestadt Hamburg hat diesbezüglich jedoch mit einem Urteil am 31. Januar 2018 (Aktenzeichen: 20a c 4517/17) festgestellt, dass es bei einem Verkehrsunfall heutzutage überhaupt keine einfachen Sachverhalte mehr gibt und dass deshalb eine anwaltliche Inanspruchnahme auch dann gerechtfertigt ist, wenn die Schadenabwicklung verhältnismäßig einfach dargestellt werden kann.
Aus diesem Urteil ergibt sich, dass eine anwaltliche Inanspruchnahme bei jedem Verkehrsunfall – unabhängig von der Art und Schwere des aufgetretenen Schadens – sinnvoll und vor allen Dingen erforderlich erscheint. Mit dem Urteil wurde die Versicherung zur Übernahme der anwaltlichen Kosten des Klägers verpflichtet.
Wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten und bei diesem Unfall geschädigt wurden sollten Sie nicht lange zögern und einen anwaltlichen Termin mit uns vereinbaren. Sollten Sie diesen wichtigen Schritt unterlassen so riskieren Sie, dass Sie Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer des Unfallgegners verlieren. Sie dürfen hierbei auf gar keinen Fall die Komplexität eines Unfalls in der heutigen Zeit unterschätzen. Ansprüche wie beispielsweise Nutzungsersatz oder Wertminderungen sowie allgemein gehaltene Kostenpauschalen werden sehr häufig von den Versicherungen abgelehnt. Der Sachverhalt verhält sich jedoch anders, wenn Sie mithilfe unserer Kompetenz und Erfahrung Ihre Ansprüche gegen die gegnerische Versicherung geltend machen. Ebenso verhält es sich, wenn die gegnerische Versicherung aus Kostengründen eine freie Werkstatt als Reparaturinstanz für Ihr scheckheftgepflegtes Fahrzeug verweist. Diese gängige Praxis ist rechtlich gesehen unzulässig, allerdings baut eine Versicherung sehr gern auf die Unwissenheit eines Unfallgeschädigten und kommt damit in der gängigen Praxis nur zu häufig durch.
Wir verfügen im Bereich des Verkehrsrechts über langjährige Erfahrung und können Ihnen mit unserem Team aus kompetenten Juristen bei der Anspruchgeltendmachung Ihrer Rechte helfen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht kennt sich unser Fachmann Herr Dr. Christian Kotz in allen dafür relevanten Rechtsbereichen sehr gut aus. Neben seiner nachgewiesenen verkehsrechtlichen Expertise verfügt Dr. Kotz auch über die notwendige langjährige Erfahrung beim Umgang mit Versicherungen.
Unabhängig davon, wie sich der Sachverhalt Ihres Verkehrsunfalls letztlich darstellt und ob Sie bereits Kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufgenommen haben oder nicht, stehen wir Ihnen als zuverlässiger Partner seriös zur Seite. Es ist indes nicht leicht, nach einem Verkehrsunfall den kühlen Kopf zu bewahren und direkt nach dem Schadenereignis alle seine Rechte sowie Ansprüche zu wissen. Sie müssen dies auch gar nicht, da wir an dieser Stelle gern für Sie tätig werden. Sollte bei einem Verkehrsunfall sogar ein Personenschaden aufgetreten sein, so erhöht sich die Komplexität des Sachverhalts um ein Vielfaches. Entgegen der landläufig weit verbreiteten Meinung müssen Sie nicht zwingend direkt unmittelbar nach dem Schadenereignis darauf hinweisen, dass Sie sich anwaltlichen Beistand zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche holen werden.
Sie können uns einfach über unsere Internetpräsenz, per Mail oder telefonisch in unseren Anwaltsräumlichkeiten kontaktieren und uns direkt in dem Gespräch einen ersten Überblick über den Sachverhalt geben. In einem kostenlosen Erstberatungsgespräch werden wir dann gemeinsam die bestehenden Möglichkeiten eruieren und dann auch alle erforderlichen Schritte einleiten. Von der ersten Geltendmachung Ihrer Ansprüche bis hin zu einem etwaigen erforderlichen juristischen Verfahren begeben Sie sich bei uns in gute und erfahrene Hände, sodass Sie hinterher keinerlei Sorgen zu haben brauchen, dass Ihnen Ihre Ansprüche durch überstürzte Handlungen oder gar Unterlassen verloren gehen werden. Wir machen Ihre Ansprüche für Sie geltend und kämpfen an Ihrer Seite bis zum Schluss dafür, dass Sie Ihr Recht bekommen und Ihre Ansprüche gegenüber dem gegnerischen Versicherer durchsetzen können. Der Schock nach dem Unfall sollte der einzige Schaden sein, den Sie als Geschädigter hinzunehmen haben. Mit uns stehen Sie auf der sicheren Seite.