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Antrag auf ein selbständiges Beweisverfahren: Klärung der Berufsunfähigkeit

Der Elektroinstallateur kann psychisch nicht mehr arbeiten – die Versicherung blockt, während die monatlichen Kosten für Miete und Leben ohne jede Unterstützung weiterlaufen. Ein Gutachten soll nun Klarheit bringen, doch darf ein Arzt die Berufsunfähigkeit bewerten, wenn das rechtliche Profil seines Arbeitsalltags noch völlig ungeklärt ist?
Erschöpfter Handwerker sitzt mit gesenktem Kopf auf Baustelle neben Werkzeug und offenen Wandkabeln am Boden.
Das selbständige Beweisverfahren ermöglicht die frühzeitige medizinische Klärung der Berufsunfähigkeit zur Vermeidung langer Prozesse. Symbolfoto: KI

Zum vorliegenden Urteilstext springen: 092 OH 421/25

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: OLG München
  • Datum: 10.11.2025
  • Aktenzeichen: 092 OH 421/25
  • Verfahren: Beschwerde zum Beweisverfahren
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Zivilprozessrecht
  • Relevant für: Versicherte, Versicherer, Kranke bei Berufsunfähigkeit

Versicherte dürfen ihren Gesundheitszustand gerichtlich prüfen lassen, selbst wenn ihr genauer Berufsalltag noch strittig ist.
  • Die Untersuchung klärt medizinische Fragen vorab und kann so einen späteren Rechtsstreit verhindern.
  • Ein Beweisverfahren ist zulässig, sobald die gesundheitlichen Feststellungen für den Fall wichtig sind.
  • Versicherte erhalten so frühzeitig Gewissheit über ihre Diagnosen und die Folgen für die Arbeit.
  • Rein rechtliche Begriffe wie Arbeitsunfähigkeit prüft ein medizinischer Gutachter in diesem Verfahren nicht.
  • Der Antragsteller muss für die Gutachterkosten zunächst einen finanziellen Vorschuss an das Gericht zahlen.

Beweisverfahren bei BU: Antrag bei rechtlichem Interesse zulässig

Ein selbständiges Beweisverfahren ist ein gerichtliches Vorverfahren. Es dient dazu, Beweise frühzeitig zu sichern oder Tatsachen durch einen Sachverständigen verbindlich festzustellen, oft um einen langen und teuren Hauptprozess zu vermeiden.

Die rechtliche Zulässigkeit eines solchen Schrittes richtet sich nach § 485 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO). Eine zentrale Voraussetzung dafür ist ein rechtliches Interesse an der Feststellung des Zustands einer Person oder der genauen Ursache eines Personenschadens. Dieses rechtliche Interesse liegt immer dann vor, wenn die gerichtliche Feststellung der Vermeidung eines späteren Rechtsstreits dienen kann.

Wie diese abstrakten Vorgaben in der Praxis aussehen, musste der neunte Zivilsenat des Oberlandesgerichts München klären.

Ein versicherter Elektroinstallateur und Hausmeister wollte gerichtlich feststellen lassen, dass er seit Januar 2024 aufgrund von Depressionen und Erschöpfung seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Die zuständige Berufsunfähigkeitsversicherung zahlte zunächst nur befristet und bestritt anschließend sowohl die gesundheitlichen Einschränkungen als auch das vom Mann beschriebene Berufsbild. Das Oberlandesgericht München hob eine abweisende Entscheidung der Vorinstanz teilweise auf und ordnete die medizinische Begutachtung an, wies aber die sofortige Feststellung einer konkreten Berufsunfähigkeit ab (Az. 092 OH 421/25). Das bedeutet konkret: In diesem Vorverfahren sammelt das Gericht nur Beweise über den Gesundheitszustand, fällt aber noch kein rechtliches Urteil darüber, ob der Versicherte tatsächlich anspruchsberechtigt ist. Zuvor hatte das Landgericht Augsburg den Antrag auf ein Beweisverfahren unter demselben Aktenzeichen noch vollständig als unzulässig abgelehnt.

Wann das rechtliche Interesse zur Prozessvermeidung ausreicht

Das erforderliche rechtliche Interesse an einer gerichtlichen Begutachtung ist gegeben, wenn die Feststellungen einen künftigen Rechtsstreit vorbereiten oder maßgeblich beeinflussen können. Dafür reicht es bereits aus, wenn das Ergebnis der Untersuchung dazu führen kann, dass eine Streitpartei von einer teuren Klage absieht. Die mögliche Unzweckmäßigkeit einer solchen isolierten Beweiserhebung berührt die grundsätzliche rechtliche Zulässigkeit des Verfahrens nicht.

In dem konkreten Streitfall um die Berufsunfähigkeit zeigte sich die Bedeutung dieser Regelung sehr deutlich.

Das Gericht entschied, dass die Klärung des gesundheitlichen Zustands die entscheidende Basis für alle weiteren finanziellen Ansprüche des Versicherten bildet. Sollte der beauftragte Sachverständige zu dem Ergebnis kommen, dass keine wesentliche Erkrankung vorliegt, könnte der Versicherte von einer aussichtslosen Klage absehen, was das Kriterium der Prozessvermeidung erfüllt. Der Senat betonte dabei ausdrücklich die sogenannte verfahrensmäßige Eigenverantwortung des Mannes. Er muss einen Auslagenvorschuss von 7.500 Euro leisten und entscheidet damit allein, ob er dieses finanzielle Risiko eingehen möchte.

Ergibt beispielsweise die Begutachtung im selbständigen Beweisverfahren, dass der Antragsteller in Wahrheit gar keine wesentliche Gesundheitsbeeinträchtigung hatte und hat, so ist zu erwarten, dass er von einer Hauptsacheklage Abstand nimmt, und schon wäre die „Vermeidung eines Rechtsstreits“ (iSd § 485 Abs. 2 S. 2 ZPO) gelungen. – so das Oberlandesgericht München

Klären Sie daher unbedingt vor der Antragstellung die Finanzierung. Ohne die Einzahlung eines solchen Auslagenvorschusses durch Sie beginnt das Beweisverfahren nicht. Prüfen Sie umgehend, ob Ihre Rechtsschutzversicherung diese Vorabkosten übernimmt, und holen Sie sich dafür eine verbindliche schriftliche Deckungszusage ein.

Isolierte Gesundheitsprüfung auch ohne geklärten Berufsalltag zulässig

Ein vorgeschaltetes Beweisverfahren muss rechtlich nicht zwingend alle streitigen Punkte eines komplexen Falles umfassen. Auch die isolierte Feststellung von einzelnen Teilaspekten, wie etwa konkreten medizinischen Diagnosen, ist vor Gericht zulässig. Die antragstellende Person trägt dabei jedoch allein das Risiko, wenn diese isolierten Feststellungen in einem späteren Hauptprozess ohne weitere Beweise nicht ausreichen sollten.

Ein aktueller Beschluss aus dem Jahr 2025 macht deutlich, wie Gerichte diese isolierte Betrachtung bewerten.

Die Versicherungsgesellschaft argumentierte im Verfahren, dass ein rein medizinisches Gutachten völlig wertlos sei, solange der genaue Berufsalltag des Mannes nicht durch Zeugen verbindlich geklärt sei. Das Oberlandesgericht München ließ die isolierte Begutachtung der psychischen Gesundheit durch den Beschluss vom 10. November 2025 dennoch zu. Ein medizinischer Sachverständiger soll nun prüfen, ob eine mittelgradige depressive Episode, eine somatoforme autonome Funktionsstörung, ein depressives Erschöpfungssyndrom sowie die geklagten Symptome wie Schwindel, Konzentrationsmangel und Gewichtsverlust vorliegen. Dabei muss der Gutachter auch auf mögliche Verfälschungstendenzen oder Simulation achten. Das Risiko einer sogenannten Themaverfehlung im Hauptprozess liegt laut den Richtern allein beim Versicherten, falls das Gutachten später mangels feststehendem Berufsbild nicht für den vollen Beweis der Berufsunfähigkeit ausreicht.

Das (durchaus sehr hohe) Risiko, dass das Begutachtungsergebnis aus dem Beweisverfahren sich hernach im Hauptsacheprozess als nutzlose „Themaverfehlung“ erweist, trägt der Antragsteller. – so das Oberlandesgericht München

Um dieses teure Risiko der Themaverfehlung im Hauptprozess zu vermeiden, müssen Sie dem Gerichtsgutachter genaue Vorgaben machen. Reichen Sie zusammen mit Ihrem Beweisantrag eine detaillierte und im Idealfall von Zeugen bestätigte Beschreibung Ihres konkreten Berufsalltags ein. Nur so kann der Sachverständige gezielt prüfen, ob Ihre Beschwerden exakt diese spezifischen Tätigkeiten unmöglich machen.

Praxis-Hinweis:

Der entscheidende Hebel für den Erfolg des Antrags war die isolierte Begutachtung der Gesundheit. Sie können eine medizinische Klärung auch dann erreichen, wenn andere Streitpunkte – wie die genaue Ausgestaltung Ihres Berufsalltags – noch völlig ungeklärt sind. Das Gericht erlaubt diesen Vorgriff, damit Sie Ihr Prozessrisiko besser einschätzen können. Werden keine gesundheitlichen Einschränkungen festgestellt, können Sie sich die Kosten für eine spätere Klage sparen.

Infografik: Zulässige und abgewiesene Beweisanträge im selbständigen Beweisverfahren bei Berufsunfähigkeit.
Was das Gericht im BU-Verfahren zulässt – und woran Anträge scheitern.

Warum Atteste und Krankenakten keine Beweisfragen rechtfertigen

Richter weisen Fragen nach Tatsachen ab, die das Gericht ohne medizinische Sachkunde durch einfaches Lesen von Dokumenten selbst prüfen kann. Zudem sind rein rechtliche Begrifflichkeiten wie die allgemeine Arbeitsunfähigkeit in einem speziellen Verfahren über die Berufsunfähigkeit fachlich nicht relevant. Auch die gerichtliche Beiziehung von Urkunden nach § 142 ZPO ist gemäß § 492 Abs. 1 ZPO in einem selbständigen Beweisverfahren gesetzlich nicht vorgesehen. Das bedeutet konkret: Das Gericht fordert in diesem Verfahrensstadium nicht von sich aus Patientenakten oder andere Dokumente von behandelnden Ärzten an.

An diesen rechtlichen Hürden scheiterten einige der insgesamt acht formulierten Beweisfragen des versicherten Mannes.

Atteste erfordern keinen Gutachter

Die gewünschte Feststellung einer ununterbrochenen Krankschreibung lehnte das Gericht ab, da die Richter vorgelegte ärztliche Atteste selbst lesen und bewerten können. Dafür bedarf es keines teuren medizinischen Sachverständigen.

Keine Beschaffung von Fremdakten

Auch den Antrag auf die Beiziehung von Krankenunterlagen durch das Gericht wiesen die Richter ab. Der Versicherte muss seine Behandlungsdokumentationen selbst beschaffen und dem Gericht vorlegen, da eine Erzwingung der Vorlage durch Dritte über das Gericht in diesem Verfahrensabschnitt nicht vorgesehen ist.

Eine Handhabe, die Vorlage über das Gericht zu erzwingen, besteht nicht, und zwar schon deshalb nicht, weil § 142 ZPO im selbständigen Beweisverfahren nicht gilt (insbesondere nicht von der Verweisung des § 492 Abs. 1 ZPO umfasst ist). – so das Oberlandesgericht München

Praxis-Hürde: Eigeninitiative bei Beweismitteln

Dieses gerichtliche Verfahren dient nicht dazu, medizinische Unterlagen von Dritten wie Krankenhäusern oder Ärzten herbeizuschaffen. Sie liegen ähnlich wie in diesem Fall falsch, wenn Sie hoffen, dass das Gericht die Aktenbeschaffung für Sie übernimmt. Alle für die Begutachtung relevanten Dokumente müssen Sie bereits im Vorfeld selbst sammeln und dem Antrag beifügen.

Arbeitsunfähigkeit ist keine Berufsunfähigkeit

Zuletzt wurden auch die spezifischen Fragen zur reinen Arbeitsunfähigkeit abgewiesen. Das Gericht stellte klar, dass dieser Begriff rechtlich nicht mit der Berufsunfähigkeit identisch ist und ohne einen konkreten Bezug zum Berufsbild in diesem Beweisverfahren keine Relevanz hat. Das bedeutet konkret: Eine Arbeitsunfähigkeit – also die klassische Krankschreibung – besagt lediglich, dass jemand vorübergehend erkrankt ist. Berufsunfähigkeit meint hingegen, dass man auf Dauer gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, in seinem konkreten Beruf zu arbeiten. Stellen Sie in Ihrem Beweisantrag deshalb keine allgemeinen Fragen zu Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Fragen Sie den Gutachter stattdessen ganz konkret, zu wie viel Prozent Sie aufgrund Ihrer ärztlichen Diagnosen außerstande sind, exakt Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu verrichten.

OLG München: Handlungsempfehlung für berufsunfähige Versicherte

Der Beschluss des Oberlandesgerichts München (Az. 092 OH 421/25) stärkt Ihre Position, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung Zahlungen blockiert. Auch wenn es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt, dient sie bundesweit als starke Argumentationshilfe, um eine Vorab-Begutachtung Ihrer Gesundheit gerichtlich durchzusetzen, noch bevor alle Details Ihres Berufsalltags abschließend geklärt sind.

Wenn Ihre Versicherung die Krankheit anzweifelt, sollten Sie nun prüfen, ob ein solches isoliertes Beweisverfahren für Sie sinnvoll ist. Sichern Sie zwingend vorab die Finanzierung des hohen Gerichtskostenvorschusses ab – idealerweise über eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung. Tragen Sie zudem vor der Antragstellung alle relevanten Behandlungsunterlagen selbst zusammen und formulieren Sie die Gutachterfragen exakt auf Ihre individuellen beruflichen Tätigkeiten zugeschnitten. Nur so verhindern Sie, dass Sie ein teures Gutachten bezahlen, das Ihnen im späteren Hauptprozess wegen ungenauer Fragestellung nichts nützt.


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Ein selbständiges Beweisverfahren kann den entscheidenden Durchbruch bei abgelehnten BU-Leistungen bringen, erfordert aber eine präzise strategische Vorbereitung. Unser Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstützt Sie dabei, die richtigen Beweisfragen rechtssicher zu formulieren und die Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung zu klären. So vermeiden Sie teure Formfehler und schaffen eine belastbare Grundlage für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

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Unser Experte: Dr. Christian Gerd Kotz (Fachanwalt für Versicherungsrecht)
Experten Kommentar

Viele erhoffen sich durch das vorgeschaltete Gutachten einen schnellen Durchbruch und die sofortige Auszahlung der Rente. Die bittere Realität am Verhandlungstisch sieht leider anders aus: Selbst bei einem glasklaren medizinischen Befund lenken Versicherer fast nie freiwillig ein. Sie verlagern den Streit dann einfach auf die berufliche Ebene und behaupten, die festgestellte Krankheit lasse die konkrete Tätigkeit trotzdem noch zu.

Wer diesen isolierten Weg wählt, braucht vor allem einen langen Atem für den sich meist unweigerlich anschließenden Hauptprozess. Ich wäge daher vorab sehr genau ab, ob wir nicht lieber sofort eine umfassende Klage einreichen. Das spart am Ende oft wertvolle Monate, weil das Gericht gezwungen ist, medizinische Diagnosen und den Berufsalltag direkt im rechtlichen Zusammenhang zu prüfen.


FAQ Versicherungsrecht: Waage, Geld und Versicherungspolice unter Schirm mit Fragezeichen-Schild illustrieren häufige Rechtsfragen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich ein Beweisverfahren einleiten, obwohl die Versicherung meinen konkreten Berufsalltag komplett bestreitet?

JA. Sie können ein selbständiges Beweisverfahren zur medizinischen Begutachtung einleiten, auch wenn Ihr konkreter Berufsalltag zwischen Ihnen und der Versicherung noch völlig streitig ist. Die Gerichte lassen diese isolierte Feststellung des Gesundheitszustands ausdrücklich zu, um das Prozessrisiko für Versicherte frühzeitig kalkulierbar zu machen.

Gemäß § 485 Abs. 2 ZPO reicht für die Zulässigkeit eines Beweisverfahrens ein rechtliches Interesse an der Feststellung des Zustands einer Person aus. Das Oberlandesgericht München bestätigte in einem Beschluss vom 10. November 2025 (Az. 092 OH 421/25), dass die Klärung medizinischer Diagnosen auch ohne vorherige Beweisaufnahme zum Berufsbild zulässig bleibt. Eine solche Untersuchung dient der Prozessvermeidung, da Versicherte bei einem negativen medizinischen Ergebnis von einer aussichtslosen und teuren Klage im Hauptsacheverfahren absehen könnten. Die verfahrensmäßige Eigenverantwortung erlaubt es dem Antragsteller hierbei, selbst zu entscheiden, ob er für diese isolierte Klärung den erforderlichen Gerichtskostenvorschuss leistet.

Sie tragen jedoch das alleinige Risiko einer sogenannten Themaverfehlung, falls das medizinische Gutachten später im Hauptprozess mangels feststehendem Berufsbild nicht für den vollen Beweis der Berufsunfähigkeit ausreicht. Daher sollten Sie Ihrem Antrag trotz des Streits eine detaillierte Beschreibung Ihrer Tätigkeiten beifügen, um dem Sachverständigen den notwendigen Kontext für seine Beurteilung zu geben.


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Verliere ich meinen gezahlten Kostenvorschuss, wenn der Gutachter keine Berufsunfähigkeit bei mir feststellt?

JA, im Falle eines negativen Gutachtenergebnisses ist der eingezahlte Kostenvorschuss verbraucht, da er zur Entlohnung des gerichtlichen Sachverständigen für dessen bereits erbrachte Prüfungsleistung verwendet wird. Dieser Betrag wird vom Gericht nicht zurückerstattet, wenn die medizinische Feststellung nicht zu Ihren Gunsten ausfällt.

Der Kostenvorschuss dient gemäß § 485 ZPO dazu, die Auslagen für die Beweiserhebung im selbstständigen Beweisverfahren rechtlich abzusichern. Da Sie das Verfahren als Antragsteller einleiten, tragen Sie die finanzielle Eigenverantwortung für die Vergütung des beauftragten medizinischen Sachverständigen. Stellt der Experte keine Berufsunfähigkeit fest, ist der Verfahrenszweck der Klärung zwar erfüllt, eine spätere Erstattung durch die Gegenseite jedoch ausgeschlossen. Sie zahlen hier faktisch für die gerichtliche Erkenntnis, dass eine noch teurere Klage in der Hauptsache keine Erfolgsaussichten gehabt hätte. Das Geld wird somit zur Deckung der bereits entstandenen Arbeitszeit des Gutachters verwendet und verbleibt bei der Staatskasse.

Eine Ausnahme gilt nur, wenn Sie vorab eine verbindliche Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung für das Beweisverfahren eingeholt haben. Dann trägt der Versicherer das finanzielle Risiko des Gutachtens unabhängig vom medizinischen Ergebnis der Untersuchung.


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Muss ich alle medizinischen Krankenakten selbst beschaffen oder fordert das Gericht diese Unterlagen an?

NEIN. Sie müssen alle medizinischen Behandlungsunterlagen eigenständig beschaffen und dem Gericht vorlegen, da dieses im selbständigen Beweisverfahren keine Akten von Ärzten oder Krankenhäusern anfordert. Eine automatische Beiziehung von Fremdakten durch die Justiz findet in diesem speziellen Verfahrensabschnitt rechtlich nicht statt.

Die gesetzliche Grundlage hierfür ist, dass die gerichtliche Anordnung zur Vorlage von Urkunden gemäß § 142 ZPO im selbständigen Beweisverfahren keine Anwendung findet. Da dieses Vorverfahren lediglich der Beweissicherung dient, sieht der Gesetzgeber keine Möglichkeit vor, dritte Personen wie Mediziner zur Herausgabe von Patientenakten zu zwingen. Sie tragen in diesem Stadium die alleinige Verantwortung für die Vollständigkeit der Beweismittel und müssen daher aktiv auf Ihre Ärzte zugehen, um vollständige Kopien anzufordern. Ohne diese vorbereitende Eigeninitiative fehlen dem gerichtlich bestellten Sachverständigen die notwendigen medizinischen Grundlagen, um eine fundierte Begutachtung Ihrer Berufsunfähigkeit vornehmen zu können. Es ist daher ratsam, diese Unterlagen bereits vor der Antragstellung zu sammeln, um Verzögerungen im Prozessverlauf sicher zu vermeiden.


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Was kann ich tun, wenn das medizinische Gutachten später als nutzlose Themaverfehlung abgelehnt wird?

Nachträglich können Sie kaum etwas tun, da Sie das Risiko für die Verwertbarkeit des Gutachtens im Hauptprozess rechtlich allein tragen. **Um eine Themaverfehlung zu vermeiden, müssen Sie dem Gerichtsgutachter schon bei Antragstellung Ihren genauen Berufsalltag detailliert schildern.** Nur so beziehen sich die medizinischen Feststellungen am Ende auch tatsächlich auf Ihre konkrete berufliche Tätigkeit.

Die rechtliche Ursache für dieses Risiko liegt in der Eigenverantwortung des Versicherten im selbstständigen Beweisverfahren, bei dem das Gericht lediglich die von Ihnen eingereichten Beweisfragen abarbeitet. Ein rein medizinisches Gutachten bleibt im Prozess oft ohne Wert, wenn der Sachverständige Ihre spezifischen Belastungen nicht kannte und somit keine konkrete Berufsunfähigkeit feststellen konnte. Sie sollten daher zwingend ein schriftliches Stundenprofil Ihrer letzten Tätigkeit erstellen und dieses idealerweise von Kollegen als Zeugen bestätigen lassen. Ohne diese präzisen Vorgaben riskieren Sie den Totalverlust Ihrer investierten Gutachterkosten, da eine nachträgliche Korrektur im Hauptverfahren aufgrund unzureichender Vorbereitung meist ausgeschlossen ist.

Eine gerichtliche Nachbesserung kommt lediglich dann in Betracht, wenn der Sachverständige gegen den klaren Gutachtenauftrag verstoßen oder medizinische Mindeststandards bei der Untersuchung grob missachtet hat. Da die Definition des Berufsbildes jedoch eine prozessuale Mitwirkungspflicht des Klägers darstellt, führt eine unzureichende Beschreibung fast immer zur Unverwertbarkeit des gesamten Beweismittels.


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Ist das Beweisverfahren sinnvoll, wenn die Versicherung trotz positivem Ergebnis die Zahlung weiter verweigert?

JA. Ein selbständiges Beweisverfahren ist auch bei anhaltender Zahlungsverweigerung der Versicherung höchst sinnvoll, da das gerichtliche Gutachten eine verbindliche Beweisgrundlage für den anschließenden Hauptprozess schafft. Durch diese frühzeitige Feststellung der Tatsachen wird die Beweislast im späteren Klageverfahren erheblich zu Ihren Gunsten beeinflusst.

Das Beweisverfahren dient gemäß § 485 Abs. 2 ZPO dazu, Tatsachen wie den medizinischen Gesundheitszustand durch einen neutralen Sachverständigen gerichtlich festzustellen. Wenn das Ergebnis positiv ausfällt, kann die Versicherung diese Feststellungen in einem späteren Zahlungsstreit kaum noch erfolgreich angreifen oder entkräften. Sie müssen zwar bei einer weiteren Weigerung die eigentliche Leistungsklage einreichen, doch das zeitaufwendige Gutachten liegt dem Gericht dann bereits als fertiges Beweismittel vor. Dies verkürzt die Dauer des Hauptsacheverfahrens massiv und erhöht den Druck auf den Versicherer, eventuell doch noch einen Vergleich zur Vermeidung weiterer Prozesskosten zu schließen.

Ein Restrisiko besteht jedoch darin, dass ein positives medizinisches Gutachten allein nicht ausreicht, wenn andere Anspruchsvoraussetzungen wie die konkrete Ausgestaltung Ihres Berufsalltags weiterhin streitig bleiben. Das Gericht entscheidet im Vorverfahren nicht rechtsverbindlich über die endgültige Zahlungspflicht des Versicherers.


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Das vorliegende Urteil


OLG München – Az.: 092 OH 421/25 – Beschluss vom 10.11.2025




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