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Ansprüche gegen Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung bei Wasserrohrbruch

Was zahlt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung  bei einem Wasserrohrbruch?

Ein Wasserschaden kann in den heimischen vier Wänden eines Menschen schneller auftreten, als man es für möglich hält. Die Ursachen für einen derartigen Schaden sind überaus vielfältig. Sei es ein Defekt bei der Geschirrspülmaschine, der durch einen undichten Wasserablauf zu einem Wasserschaden führt, oder eine fehlerhaft montierte Waschmaschine – Wasser zirkuliert in den Haushalten täglich von einem Punkt zum anderen. Ist ein Wasserschaden erst einmal entstanden, so ist guter Rat zumeist bei den Betroffenen teuer. Die meisten Haus- oder Wohnungsbesitzer haben zwar eine Versicherung, doch wissen die meisten Menschen überhaupt nicht, welche Versicherung für welche Schäden überhaupt aufkommt. Die Wohngebäudeversicherung oder die Hausratversicherung übernehmen Schäden erst dann, wenn ganz bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

Im Hinblick auf den Wasserschaden werden bei den Versicherungen ganz bestimmte Begriffe verwendet, die der Versicherungsnehmer bzw. Geschädigte auf jeden Fall kennen sollte. Es ist durchaus ratsam, sich im Vorfeld mit den Begriffen vertraut zu machen.

Was zahlt die Gebäudeversicherung bei Wasserrohrbruch?
Symbolfoto: Von Monkey Business Images /Shutterstock.com

Welche bestimmten Begriffe gibt es?

Nicht selten verwendet die Versicherung bei der Bearbeitung eines Versicherungsfalls die folgenden Begriffe

  • bestimmungswidriger Wasseraustritt
  • Wiederbeschaffungswert
  • Zeitwert

um die Ursache für den Wasserschaden sowie die Höhe des Schadens zu bemessen. Bei dem bestimmungswidrigen Wasseraustritt handelt es sich um einen Wasserschaden, der an Stellen ausgetreten ist, die dafür nicht vorgesehen waren. Dies bedeutet, dass ein derartiger Schaden unbeabsichtigt aufgrund von technischen Defekten oder menschlichen Fehlern entstanden ist. Der Wiederbeschaffungswert bezeichnet dabei den Geldbetrag an, der für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Gegenstandes nach dem heutigen Preis erforderlich wäre. Der Zeitwert hingegen bezeichnet den Preis, welchen die von dem Schaden betroffenen Gegenstände zum aktuellen Zeitpunkt des Schadens aufweisen.

Welche Versicherung bezahlt den Schaden bei einem Wasserrohrbruch?

In Deutschland ist der Wasserschaden einer derjenigen Schäden, die am häufigsten auftreten können. Täglich erhalten die Versicherungsträger im Bundesgebiet ca. 3.000 Meldungen. Die Ursachen sind dabei, ebenso wie die Wirkung, unterschiedlich. Die Rahmenumstände für den Wasserschaden sind jedoch maßgeblich dafür, welche Versicherung den entstandenen Schaden letztlich reguliert. Hierbei kommt es nicht nur auf die Ursache an, sondern vielmehr auch darauf, an welcher Stelle der Wasserschaden aufgetreten ist.

Tritt ein Wasserschaden an dem beweglichen Mobiliar bzw. Hausrat innerhalb der Wohnung auf, so ist die Hausratversicherung von dem Bewohner der richtige Ansprechpartner. Ein Wasserschaden am Gebäude selbst wird durch die Wohngebäudeversicherung reguliert. Sollte der Schaden von einer Person, die nicht als Bewohner des Hauses gilt, verursacht worden sein ist die Privathaftpflichtversicherung des Schadenverursachers der richtige Ansprechpartner.

Die Hausratversicherung

Zumeist treten bei einem Wasserschaden Beschädigungen am beweglichen Mobiliar des Gebäudes auf, sodass die Hausratversicherung zur Schadenregulierung kontaktiert wird. Hierbei sollte jedoch bedacht werden, dass bei Weitem nicht alle Schadenfälle durch diese Versicherung abgedeckt sind. Damit die Hausratversicherung einen Schaden auch wirklich reguliert muss ein direkter Zusammenhang zwischen dem Wasserschaden und

  • Trink- sowie Abwasserrohre
  • Gebäudeleitungssysteme
  • in sich geschlossene Schläuche von Geschirrspülmaschinen oder Waschmaschinen
  • Dampfheizungs- bzw. Warmwasserleitungen
  • Wärmepumpentechnik, Solartechnik oder Klimatechnik
  • Sprinkler- sowie Berieselungsanlagen

vorhanden sein. In derartigen Fällen ist es dann entscheidend, dass ein bestimmungswidriger Austritt des Wassers für den Wasserschaden verantwortlich war. Es gibt jedoch auch Fallsituationen, die nicht zu einer Regulierung des Schadens durch die Hausratversicherung führen.

Diese sind:

  • Wasserschäden durch Reinigungs- oder Planschwasser
  • Wasserschäden durch einen Anstieg des Grundwassers
  • Wasserschäden durch Kanalisationsrückstau
  • Wasserschäden durch Aquarien
  • Wasserschäden durch Wasserbetten

Die Wohngebäudeversicherung

Wenn durch das Wasser ein Schaden an dem Gebäude entstanden ist, wird die Wohngebäudeversicherung zur Kostenregulierung herangezogen. Wichtig ist dabei die Kenntnis, dass die Regulierungspflicht der Wohngebäudeversicherung sowohl die Reparatur- als auch die Instandsetzungskosten umfasst. Enthalten sind dabei diejenigen Schäden, die direkt an dem Gebäude sowie den fest mit dem Gebäude verbundenen Bestandteilen entstanden sind. Dementsprechend sind auch die Heizungs- sowie Sanitäranlagen mit abgedeckt.

Die Wohngebäudeversicherung tritt generell nur bei bewohnten Immobilien als Regulierer auf. Bei unbewohnten Gebäuden müssen für die Regulierungspflicht der Versicherung ganz bestimmte Kriterien erfüllt sein.

Ein wichtiges Kriterium bei unbewohnten Gebäuden ist, dass der Versicherungsnehmer seinen vertraglichen Pflichten vollumfänglich nachgekommen ist. Die Überprüfung sämtlicher Anlagen, die Wasser führen, ist eine der vertraglichen Pflichten.

Was übernimmt die Privathaftpflichtversicherung?

Wenn der Schaden von einer fremden Person verursacht wurde ist dessen Privathaftpflichtversicherung der richtige Ansprechpartner für die Schadenregulierung. Wichtig hierbei ist die Kenntnis darüber, dass der Schaden nicht von der Wohnung des Geschädigten ausgegangen sein darf.

Wo liegt der Unterschied bei einer Privathaftpflichtversicherung und einer Hausratversicherung?

Im Versicherungswesen kommt es nicht selten vor, dass gewisse Versicherungsarten regelrecht verwechselt werden. Gerade bei einem Wasserschaden werden die Hausratversicherung sowie auch die Haftpflichtversicherung sehr schnell miteinander verwechselt. Um dies auszuschließen kann eine Eselsbrücke sehr hilfreich sein. Wenn der Wasserschaden in den eigenen vier Wänden von dem Geschädigten selbst verursacht wurde ist die Hausratversicherung der richtige Ansprechpartner. Bei fremden Wasserschäden hingegen ist die Privathaftpflichtversicherung der richtige Ansprechpartner.

Bei Wasserschäden, die durch Naturereignisse entstehen, trägt weder die Hausratversicherung noch die Haftpflichtversicherung bzw. Wohngebäudeversicherung den Schaden. Eine sogenannte Elementarschadenversicherung ist in diesem Fall der Ansprechpartner, allerdings haben die wenigsten Immobilienbesitzer eine derartige Zusatzversicherung bei ihrem Versicherungsgeber abgeschlossen.

Hierzu muss gesagt werden, dass bei Weitem nicht jeder Versicherungsgeber die Elementarversicherung auch wirklich anbietet. Es kommt hierbei sehr stark darauf an, welches Risiko in der Region, in welcher der Versicherungsnehmer lebt, besteht. In den Berggebieten ist die Lawinengefahr im Winter deutlich höher als im hohen Norden während hingegen die Gefahr von Überschwemmungen im hohen Norden – beispielsweise in gewissen Stadtteilen der Freien und Hansestadt Hamburg – deutlich höher ist als es im Harz der Fall wäre. Wenn ein Versicherungsgeber die Elementarversicherung als Zusatzversicherung zur Wohngebäudeversicherung wirklich anbietet richtet sich die Höhe der Versicherungsprämie nach eben jenem Risiko. Der finanzielle Aspekt ist der häufigste Grund dafür, warum sich Immobilienbesitzer gegen eine derartige Elementarversicherung entscheiden. Wer sich jedoch noch an die Jahrhundertflut in Deutschland erinnert und sich nun einmal die Schäden betrachtet, die durch das Hochwasser in der damaligen Zeit für Immobilienbesitzer entstanden sind, der dürfte den Sinn und Zweck einer Elementarversicherung auf jeden Fall einsehen können.

Im Hinblick auf die Ansprüche, die ein Immobilien- oder Wohnungsbesitzer bzw. Bewohner gegen die Versicherung hat, kommt es immer auch darauf an, dass die vertraglichen Pflichten des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsvertrag heraus erfüllt wurden. Diese vertraglichen Pflichten sind zwar im Grunde genommen einheitlich bei allen Versicherungsgebern, allerdings können sie sich im Detail durchaus voneinander unterscheiden. Die wichtigste Pflicht ist, dass ein Wasserschaden mit allen menschlich zur Verfügung stehenden Mitteln auf jeden Fall verhindert wird. Bei einer längeren Urlaubsabwesenheit des Versicherungsnehmers sollte daher vor der Abreise auf jeden Fall geprüft werden, ob die Wasserversorgung für die Zeit der Abwesenheit abgeschaltet ist und ob auch alle Stromverbindungen wie Dreiersteckdosen etc. vom Netz getrennt wurden. Dieser Aspekt wird von der Versicherung im Zuge der Schadensregulierungsprüfung zuerst geprüft. Kann eine Versicherung dem Versicherungsnehmer in einem nicht unerheblichen Umfang eine Mitschuld durch Fahrlässigkeit oder gar durch Vorsatz nachweisen, so kann dies zu einer Leistungskürzung des Versicherungsgebers führen. In besonders schlimmen Fällen, die jedoch in der gängigen Praxis nur sehr selten auftreten, kann die Versicherung die Regulierung sogar vollständig versagen. Hierfür muss jedoch dem Versicherungsnehmer schon grober Vorsatz nachgewiesen werden.

Ist ein Wasserschaden erst einmal aufgetreten, sollte die betroffene Person auf jeden Fall Ruhe bewahren. Diejenigen beweglichen Gegenstände, die noch zu retten sind, sollten aus dem Gebäude geschafft werden. Anschließend sollte die Ursache des Wasserschadens ausfindig gemacht und das etwaig noch austretende Wasser gestoppt werden. Der nächste Schritt ist, dass sowohl die Ursache als auch die Wirkung für den Versicherungsgeber dokumentiert wird. Fotos sind hierfür ein sehr geeignetes Mittel, da der Schaden ohnehin der zuständigen Versicherung gemeldet werden muss. Durch Fotos kann sich ein Versicherungsgeber sehr viel schneller ein entsprechendes Bild von dem Schadenfall machen, was wiederum die Schadenfallbearbeitung massiv beschleunigt. In seltenen Fällen schickt die Versicherung jedoch einen Gutachter heraus, der sowohl die Schadenursache als auch die Schadenwirkung für den Versicherungsgeber bewertet. Ist dies der Fall sollte der Versicherungsnehmer sich auf jeden Fall kooperativ zeigen und dem Gutachter die Arbeit so stark wie möglich vereinfachen. Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Versicherung auch wirklich alle aufgetretenen Schäden vollumfänglich zugunsten des Versicherungsnehmers reguliert.

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