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Was ist eine Dread-Disease-Versicherung

Dread Disease – Die Versicherung gegen Krankheiten

Die Zivilisation hat sich im Verlauf der Geschichte immer wieder aufs Neue verändert. Mit den Veränderungen kamen auch andere gesundheitliche Belastungen auf den Einzelbürger zu, sodass das Gesundheitswesen einen präventiven Schutz vor den ansteigenden ärztlichen Behandlungskosten benötigte. Dieser Schutz ist in Form von Versicherungen auch auf dem Markt vorhanden. Es gibt eine wahre Vielzahl von Versicherungen, mit denen sich das gesundheitliche Risiko für den Versicherungsnehmer eindämmen lässt. Die Notwendigkeit von Versicherungen steht in der Tat völlig außer Frage, da gerade in der jüngeren Vergangenheit neben der anhaltenden Corona-Pandemie auch die Anzahl der Herzinfarkte sowie der Schlaganfälle und Fälle von Krebserkrankungen merklich zugenommen hat. Die eigene körperliche Unversehrtheit ist jedoch für einen Versicherungsnehmer nicht der alleinige Antrieb für den Abschluss einer Versicherung.

Dread-Disease-Versicherung
(Symbolfoto: Von Monster Ztudio/Shutterstock.com)

Zwar hat jeder einzelne Versicherungsnehmer eine, nicht gänzlich unbegründete, Angst vor gesundheitlichen Schicksalsschlägen, jedoch spielen bei dem Abschluss einer Versicherung anderweitige Gedanken eine wichtige Rolle. Hierbei kristallisiert sich zunehmend heraus, dass gerade der wirtschaftliche Faktor einer der Hauptantriebe für den Abschluss einer Versicherung ist. Behandlungen, die aufgrund der Erkrankung oder auch eines Verkehrsunfalls erforderlich werden, kosten einen durchaus merklichen Betrag und überdies besteht auch stets das Risiko, dass ein Versicherungsnehmer aufgrund des gesundheitlichen Schicksalsschlages anschließend seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann. Von der Arbeitstätigkeit hängt jedoch die wirtschaftliche Existenz der eigenen Person sowie auch der familiären Angehörigen ab.

In Deutschland gibt es diesbezüglich sowohl die Pflege- als auch die Unfallversicherung nebst der Berufsunfähigkeitsversicherung, die bereits seit etlichen Jahren etabliert sind. In Großbritannien sowie auch in dem englischsprachigen Raum wurde zu diesem Zweck die sogenannte Dread-Disease-Versicherung ins Leben gerufen, die jetzt paradoxerweise auch in Deutschland auf dem Markt erscheint.

Worum handelt es sich bei der Dread-Disease-Versicherung eigentlich genau?

Bereits der Name „Dread-Disease“ entstammt dem englischen Sprachgebrauch. Im deutschen Sprachgebrauch kann dieser Name mit „furchtbare Erkrankung“ übersetzt werden. Die Versicherung ist also auf die besonders schwerwiegenden Erkrankungen wie Parkinson, Multiple-Sklerose und Krebs, sowie auf die unvorhersehbaren Schicksalsschläge wie Schlaganfall,  Herzinfarkt,  Koma und Unfallverletzungen spezialisiert.

Hierbei muss jedoch betont werden, dass es mittlerweile schon verschiedene Anbieter für eine derartige Versicherung gibt und dass sich das Angebot der jeweiligen Anbieter im Hinblick auf den Umfang der Versicherungsleistungen durchaus unterscheidet. Es ist bei einer Dread-Disease-Versicherung jedoch zwingend erforderlich, dass sämtliche Leistungen im Vorfeld vertragsgenau zwischen dem Versicherungsgeber und dem Versicherungsnehmer vereinbart werden.

Sollte es zu einem Leistungsfall kommen, so erfolgt seitens des Versicherungsgebers eine Auszahlung auf einmaliger Basis im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen. Eine Rentenauszahlung, wie sie bei anderen Versicherungsarten etwaig vorgesehen ist, erfolgt bei der Dread-Disease-Versicherung ausdrücklich nicht.

Welche Kosten werden durch eine Dread-Disease-Versicherung verursacht?

Einen pauschalen Kostenrahmen für eine Dread-Disease-Versicherung gibt es nicht. Wie bei allen anderen Versicherungsarten auch richtet sich der Kostenfaktor in Form der monatlichen / quartalsmäßigen / Jahresmäßigen Versicherungsprämie nach den Vereinbarungen in dem Versicherungsvertrag.

Die wesentlichen Faktoren hierfür sind

  • die Laufzeit der Versicherung
  • die vereinbarte Versicherungssumme in einem Leistungsfall
  • der Umfang des entsprechenden Leistungsfalls
  • der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers zu dem Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses
  • das Alter des Versicherungsnehmers zu dem Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses

In welchen Fällen kommt es zu einer Leistungspflicht der Dread-Disease-Versicherung?

Im Grunde genommen kann die Dread-Disease-Versicherung in der gängigen Praxis sehr leicht mit der in Deutschland etablierten Berufsunfähigkeitsversicherung verwechselt werden. Dies geschieht sogar sehr häufig, ist jedoch rein faktisch gesehen ein Irrtum. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die tatsächliche Berufsunfähigkeit der versicherten Person ein Hauptkriterium für die Leistungspflicht des Versicherungsgebers. Dies ist bei der Dread-Disease-Versicherung jedoch für die Leistungspflicht des Versicherungsgebers überhaupt kein Kriterium. In der gängigen Praxis ist eher der gegenteilige Fall usus. Statistisch gesehen sind eben jene Erkrankungen, die von der Dread-Disease-Versicherung überhaupt nicht abgedeckt werden, hauptursächlich für die Berufsunfähigkeit einer versicherten Person. Diese Erkrankungen sind psychische Schäden oder körperliche Schäden wie beispielsweise Skeletterkrankungen.

Der Hauptfokus der Dread-Disease-Versicherung erstreckt sich jedoch lediglich auf die vorgenannten Erkrankungen, die statistisch gesehen eben nicht zwangsläufig zu einer Berufsunfähigkeit der versicherten Person führen. Der Versicherungsgeber kommt auch nur dann in die Leistungspflicht, wenn die Krankheit, die in dem Versicherungsvertrag festgeschrieben ist, auch tatsächlich eintritt.

Die Dread-Disease-Versicherung ist in Deutschland rechtlich betrachtet nicht gänzlich unproblematisch. Ein Hauptkernpunkt dieser rechtlichen Problematik liegt in dem Umstand, dass die Erkrankung bzw. der medizinische Schadensfall auf einer ärztlichen Diagnose beruhen muss. Dies ist jedoch nicht einmal unproblematisch. Problematisch ist lediglich der Umstand, dass diese ärztliche Diagnose exakt gleichlautend mit der in dem Versicherungsvertrag festgeschriebenen Erkrankung übereinstimmen muss. Dementsprechend sollte ein Versicherungsnehmer sich bei dem Versicherungsgeber gegen ein möglichst sehr breit umfassendes Krankheitsszenario absichern. Dies ist zwar durchaus möglich, wird jedoch die fälligen Versicherungsprämien in ungeahnte Höhen schnellen lassen.

In diesem Zusammenhang muss auch deutlich darauf hingewiesen werden, dass die Leistungspflicht des Versicherungsgebers erst mit einem gewissen, klar definierten, Schweregrad bei der entsprechenden Erkrankung eintritt. Sollte der Versicherungsnehmer beispielsweise lediglich einen leichten Herzinfarkt oder einen leichten Schlaganfall erleiden oder die Diagnose einer Krebserkrankung im Anfangsstadium erhalten, so begründet dies noch keine Leistungspflicht des Versicherungsgebers.

Beachtet werden muss bei der Dread-Disease-Versicherung auch der Umstand, dass der Versicherungsvertrag zwischen dem Versicherungsgeber und dem Versicherungsnehmer automatisch erlischt, wenn der Versicherungsgeber in die Leistungspflicht kommt und eine Zahlung leistet. Danach besteht zwischen dem Versicherungsgeber und dem Versicherungsnehmer kein Vertragsverhältnis mehr. Dementsprechend muss eine Person mit dem Versicherungsgeber auch wieder einen neuen Versicherungsvertrag abschließen, um wieder in den Genuss des Versicherungsschutzes zu kommen.

Es ist bei einer Dread-Disease-Versicherung nicht unüblich, dass zwischen dem Eintritt der Leistungspflicht und der Zahlung der vereinbarten Versicherungssumme eine gewisse Zeitspanne vergeht. Die Dread-Disease-Versicherung zahlt in der Regel erst nach einer gewissen Karenzzeit. Wie lange diese Karenzzeit andauert ist nicht festgeschrieben, sodass der Versicherungsnehmer unter Umständen die Auszahlung der Versicherungssumme überhaupt nicht mehr erlebt.

Im Zusammenhang mit der Dread-Disease-Versicherung sollte stets eine besondere Vorsicht an den Tag gelegt und ein besonderer Fokus auf die Vertragsvereinbarungen gerichtet werden. Bedauerlicherweise lassen sich sehr viele Menschen bei Versicherungen von vermeintlich hohen Versicherungssummen blenden und erleben dann, wenn der Versicherungsgeber trotz einer vermeintlichen Leistungspflicht nicht zahlt, eine böse Überraschung. Sicherlich ist der Umstand korrekt, dass im Krankheitsfall der monetäre Aspekt im Zusammenhang mit den erforderlichen Behandlungsmaßnahmen eine besondere Aufmerksamkeit verdient. Dem muss jedoch auch gegenübergestellt werden, dass sehr viele Versicherungsverträge auf eine gänzlich besondere Art und Weise ausformuliert werden. Die Versicherungsgeber formulieren derartige Verträge stets so präzise wie möglich, sodass das Risiko einer Leistungspflicht aus der Sicht des Versicherungsgebers so minimal wie nur irgend möglich gehalten wird.

Für den Versicherungsnehmer ist dies stets ein Risiko, da nicht immer die Ausformulierungen sowie die rechtlichen Auswirkungen dieser Ausformulierungen von Menschen ohne besonderen juristischen Hintergrund verstanden werden. Dementsprechend gibt es dann auch stets ein böses Erwachsen, wenn der Versicherungsgeber die Leistungspflicht ablehnt. Der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall nicht nur ein gesundheitliches schwerwiegendes Problem, sondern vielmehr auch ein wirtschaftliches Dilemma. Der Kontakt mit dem Versicherungsgeber ist zwar in diesen Fällen überaus ratsam, allerdings ist er aus Sicht des Versicherungsnehmers nicht immer zielführend. Besonders dann, wenn sich der Versicherungsnehmer in Eigenregie an den Versicherungsgeber wendet und um die vertraglich vereinbarte Summe bittet, weigern sich sehr viele Versicherungsgeber überaus hartnäckig. Die Sicht der Versicherungsgeber ist in derartigen Fällen relativ simpel: Sie stehen juristisch nicht mit dem Versicherungsnehmer auf Augenhöhe und haben weitaus mehr Macht, da der Versicherungsnehmer in der vermeintlich schwächeren Position gewähnt wird.

Sollten Sie derartige Probleme mit Ihrem Versicherungsgeber kennen und auch auf einen Leistungseintritt warten, so sollten Sie dieses Problem auf gar keinen Fall in Eigenregie angehen. Der Gang zu einem erfahrenen Rechtsanwalt ist in den meisten Fällen die einzige Lösung für das Problem. Wir sind eine überaus erfahrene und kompetente Rechtsanwaltskanzlei und können Ihnen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit bei Ihrem aktuellen Problem weiterhelfen. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf und schildern Sie uns die genauen Rahmenumstände oder lassen uns idealerweise den Versicherungsvertrag zur Prüfung zukommen. Sehr gern beraten wir Sie und übernehmen auch Ihre rechtsanwaltliche Vertretung.

Zusammenfassung

Die Dread-Disease-Versicherung sichert Sie ab, wenn bei Ihnen eine bestimmte kritische Krankheit diagnostiziert wird, die von der Police vertraglich abgedeckt ist. Sie erhalten einen einmaligen Pauschalbetrag anstelle einer monatlichen Rente. Die Versicherung zahlt oft erst dann für die Krankheit, wenn sie einen bestimmten Schweregrad erreicht hat. Sie können mit dem ausgezahlten Geld machen, was Sie wollen, unabhängig davon, ob Sie noch arbeiten können oder nicht und wie lange Sie arbeitsunfähig sind. Psychische Erkrankungen und Skeletterkrankungen sind zwar die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit, aber in einer Dread-Disease sind sie in der Regel nicht versichert.

Falls Sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abschließen können oder wollen, ist die Dread-Disease sicherlich eine überlegenswerte Alternative, so fern die Vertragsbedingungen und die versicherten Krankheiten sinnvoll sind.

 

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