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Wechsel PKV in GKV – Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

Der schwierige Wechsel von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung

Als Privatversicherter ist es häufig nicht ohne weiteres möglich, in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückzukehren. Vielmehr sieht der Gesetzgeber für einen Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) hin zur GKV enge Voraussetzungen vor. Insbesondere ab einem bestimmten Alter wird der Wechsel von der PKV zurück in die GKV schwierig bis unmöglich. Dadurch will der Gesetzgeber verhindern, dass junge und gesunde Privatversicherte von günstigen Prämien profitieren und später bei einem schlechteren Gesundheitszustand vor den höheren Beiträgen der PKV flüchten.

Der Wechsel von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist mitunter schwierig. Insbesondere ab einem bestimmten Alter wird der Wechsel von der PKV zurück in die GKV besonders kompliziert und teilweise sogar nahezu unmöglich.
Der Wechsel von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist mitunter schwierig. Insbesondere ab einem bestimmten Alter wird der Wechsel von der PKV zurück in die GKV besonders kompliziert und teilweise sogar nahezu unmöglich.

Diese sogenannte „Rosinenpickerei“ zwischen den Systemen widerspricht dem Solidargedanken der GKV und ist deshalb nur in Ausnahmefällen möglich. Dabei sind die Möglichkeiten zu einer Rückkehr in die GKV von verschiedenen Voraussetzungen abhängig.

Die Optionen für Angestellte

Generell lässt sich sagen, dass Angestellte mehr Möglichkeiten zur Rückkehr als Selbständige haben. Sie können auf Antrag zu einer GKV zurückwechseln, wenn ihr Einkommen für mindestens ein Jahr unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt. Die Versicherungspflichtgrenze liegt Stand 2016 bei einem regelmäßigen Bruttoeinkommen von 56.250 Euro im Jahr. Fällt das Gehalt eines Arbeitnehmers also unter diese Grenze, kann er zu einer gesetzlichen Krankenkasse seiner Wahl wechseln. Dort kann er auch bleiben, falls das Gehalt des Angestellten die Versicherungspflichtgrenze wieder übersteigt. So kann beispielsweise durch eine kurzzeitige Teilzeitarbeit das Bruttogehalt gedrückt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Teil des Verdienstes durch die sogenannte Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge zu stecken.

Die Möglichkeiten für Selbständige

Ein Wechsel in die GKV ist für Selbständige und Freiberufler in aller Regel nicht möglich. Aus diesem Grund ist eine Rückkehr in die GKV äußerst schwierig und nur mit grundlegenden Veränderungen der beruflichen Tätigkeit denkbar. Eine Variante stellt in etwa der Wechsel in eine Festanstellung dar. Diese muss für mindestens zwölf Monate eingegangen werden und der Verdienst darf nicht unter 450 Euro liegen. Obwohl die selbständige Tätigkeit nicht aufgegeben werden muss, darf sie nur noch als Nebenberuf ausgeübt werden.

Kann man aus der privaten Krankenkasse zurück in die gesetzliche wechseln? Ist ein solcher Rückwechsel überhaupt noch möglich?  Was Sie über den Ausstieg aus der PKV wissen sollten.
Kann man aus der privaten Krankenkasse zurück in die gesetzliche wechseln? Ist ein solcher Rückwechsel überhaupt noch möglich? Was Sie über den Ausstieg aus der PKV wissen sollten.

Die abhängige Beschäftigung muss demnach der Hauptberuf sein. Dies bedeutet, dass sie den Hauptteil sowohl bei den Einnahmen als auch bei der Arbeitszeit ausmachen muss. Unter Umständen kann auch eine beitragsfreie Mitversicherung in der Familienversicherung über den Ehepartner möglich sein. Dazu darf der Selbständige jedoch gar kein Einkommen mehr erzielen; er müsste sein Geschäft demnach ganz aufgeben. Und selbst dann ist die kostenlose Familienversicherung noch an bestimmte Auflagen geknüpft.

Altersgrenze beachten

Selbst wenn tatsächlich alle nötigen Bedingungen für einen Wechsel von der PKV in die GKV erfüllt sind, haben Privatversicherte ab einem Alter von 55 Jahren kaum noch eine reale Chance auf einen Wechsel zurück. Ab diesem Alter sind Versicherungsnehmer versicherungsfrei und müssen in der PKV versichert bleiben. Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Regel nur dann denkbar, wenn der Versicherte innerhalb der letzten 60 Monate mindestens einen Tag in der GKV versichert war. Das trifft jedoch tatsächlich auf die wenigsten zu. Ansonsten bleibt noch der Umweg über die Familienversicherung, der auch älteren Privatversicherten noch offensteht. Als letzter Ausweg bliebe schließlich noch die Arbeitslosigkeit. Bei Bezug von Arbeitslosengeld I besteht für den Betroffenen darüber hinaus die Möglichkeit, sich wieder gesetzlich zu versichern.

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