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Was besagt der Vertrauensschutz im Versicherungsrecht?

Die allgemeine Bedeutung des Vertrauensschutzes

Vertrauensschutz ist eigentlich kein Begriff, den man direkt mit dem Versicherungsrecht in Verbindung bringt. Seinen Ursprung hat der Begriff des Vertrauensschutzes vielmehr im öffentlichen Recht. Dort besagt der Rechtsgrundsatz des Vertrauensschutzes, dass ein vom Bürger entgegengebrachtes Vertrauen von der Rechtsordnung zu schützen ist. Der Vertrauensschutz äußert sich hier vor allem in den zum Verbot der Rückwirkung entwickelten Grundsätzen.

Versicherung und Vertrauensschutz bei Zusagen
Versicherung und Vertrauensschutz bei Zusagen

Allgemein sprechen Juristen von einem Vertrauensschutz, wenn das Vertrauen eines Betroffenen in den Bestand in einer bestimmten Tatsachen- oder Rechtslage dazu führt, dass diese trotz des Vorliegens von materiell-rechtlichen Gründen nicht geändert wird. Durch die Entwicklung dieses rechtlichen Grundsatzes hat der Vertrauensschutz auch in Eingang in andere Rechtsgebiete wie das Sozialrecht oder das allgemeine Zivilrecht gefunden. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat nun entschieden, dass der Vertrauensschutz auch im Versicherungsrecht beachtet werden muss.

Die Entscheidung des OLG Karlsruhe

Im zu entscheidenden Fall ging es um eine schriftliche Feststellung der Invalidität, welche vom Arzt erst nach Ablauf der vorgesehenen Frist von 15 Monaten festgestellt wurde. Das OLG hatte nun zu entscheiden, ob die Versicherung des Klägers auch dann leisten muss, wenn der Versicherungsgrund erst nach Fristablauf festgestellt wird. Mit Urteil vom 24.10.2014 wurde diese Frage vom OLG bejaht, da der Versicherte nach Meinung des Gerichts darauf vertrauen durfte, dass die Versicherung die Feststellung rechtzeitig einleiten werde (AZ.: 9 U 3/13). Laut dem vorliegenden Sachverhalt wurde dem Versicherungsnehmer von der Versicherung angekündigt, dass ein ärztliches Zeugnis angefordert werde. Bei der Anforderung kam es schließlich zu Verzögerungen, die im Bereich der Versicherung lagen. Nach Ansicht des Gerichts können diese von der Versicherung zu vertretenen Verzögerungen dem Versicherten jedoch nicht angelastet werden.

Der Sachverhalt

VersicherungNachdem sich der Versicherte bei einem Verkehrsunfall erhebliche Verletzungen zugezogen hatte, wollte dieser gegenüber der Versicherung Leistungen aus seiner Unfallversicherung geltend machen. Dabei entband er seinen behandelnden Arzt von seiner Schweigepflicht, sodass der Mediziner die nötigen Angaben bei der Versicherung machen konnte. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Unfallversicherung war unter Anderem geregelt, dass die Leistungspflicht nur eintritt, falls die Invalidität unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintritt und innerhalb von 15 Monaten von einem Arzt schriftlich festgestellt wurde. Als die Versicherung nach einiger Zeit noch nicht geleistet hatte, schaltete der Versicherte einen Rechtsanwalt ein. Daraufhin berief die Versicherung auf den Fristablauf. Während das Landgericht Offenburg in seinem Urteil vom 12.12.2012 (AZ.: 6 O 226/12) der Auffassung der Versicherung folgte, hatte die Berufung des Versicherten vor dem OLG schließlich Erfolg. Vor allem der Grundsatz aus Treu und Glauben führte dazu, dass sich die Versicherung nicht auf den selbst verschuldete Fristablauf berufen könne.

Die Einschaltung eines Rechtsanwalts

Das Versicherungsrecht ist eine vielschichtige Materie, die für einen Laien nicht immer auf den ersten Blick zu durchschauen ist. Gerade im Leistungsfall stellt sich das Versicherungsunternehmen oftmals quer und versucht sich um die Leistung zu drücken. Nur ein spezialisierter Rechtsanwalt kann die Rechte des Versicherten vollumfänglich wahrnehmen. Eine frühzeitige Beratung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht kann dem Versicherten viel Ärger ersparen und bares Geld bringen.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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