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Was sichert eine Teilkaskoversicherung in der Regel ab?

Die Teilkaskoversicherung, die auch als Fahrzeugteilversicherung bezeichnet wird, sichert den Versicherungsnehmer vor Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Sie stellt gewissermaßen eine Erweiterung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung dar. Während die Kfz-Haftpflichtversicherung lediglich für Schäden aufkommt, die von Dritten beansprucht werden können, reguliert die Teilkaskoversicherung auch Schäden am eigenen Kfz. Da es sich dabei im Allgemeinen nur um eigene Schäden handelt, ist die Teilkaskoversicherung im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung und somit nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Teilkaskoversicherung: Was ist versichert?

Die versicherten Schadensfälle

Aufgrund der Erweiterungsfunktion der Teilkasko sollen an dieser Stelle nur die Leistungen erwähnt werden, die zwar die Teilkasko, jedoch nicht die Haftpflichtversicherung abdeckt. Prinzipiell kann man sagen, dass eine Teilkaskoversicherung den Versicherten gegen elementare Schäden absichern soll. Die typischen Schadensfälle, bei denen die Teilkasko zum Tragen kommt, sind zum Beispiel Brände oder Explosionen. Zu den weiteren Fällen, in denen der Versicherungsschutz der Teilkasko greift, gehören Schäden aus Naturgewalten wie etwa Blitzschlag, Sturm, Hagel oder einer Überschwemmung. Dazu zählen bei den meisten Policen auch Unfallschäden mit Wildtieren und Schäden aufgrund eines Kurzschlusses. Damit die Versicherung tatsächlich zur Anwendung kommt, muss das Schadensereignis auch kausal für den entstandenen Schaden am Auto sein. Dies bedeutet, dass der Mangel am Fahrzeug direkt durch das schädigende Ereignis verursacht worden sein muss. Darüber hinaus wird auch im Falle eines Diebstahls der Schaden von der Teilkaskoversicherung übernommen.

Der Leistungsumfang

Versicherungsschutz bei der TeilkaskoversicherungBeim Abschluss einer Teilkaskoversicherung ist unbedingt zu beachten, dass hier nur der sogenannte Wiederbeschaffungswert ersetzt wird. Als Wiederbeschaffungswert wird derjenige Wert bezeichnet, welcher das gestohlene bzw. beschädigte Teil beim Schadensereignis hatte. Von diesem Wert werden bei einem Diebstahl wiederum 10 % abgezogen, falls das Auto nicht mit einer elektronischen Wegfahrsperre ausgestattet war. Im Falle einer Reparatur jedoch werden die anfallenden Kosten bis hin zum Wiederbeschaffungswert ersetzt. Auch das Abschleppen des versicherten Fahrzeugs sowie der Transport etwaiger Ersatzteile fällt unter den Reparaturbegriff und wird somit vom Versicherungsunternehmen übernommen. Nicht von der Teilkasko erfasste Schadensfälle hingegen sind Unfallschäden, die der Fahrzeughalter selbst bedingt hat. Vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführte Schäden sind mithin nicht versichert.

Die Beitragsberechnung

versicherunsrechnerIm Vergleich zur Kfz-Haftpflichtversicherung und zur Vollkaskoversicherung weist die Teilkasko eine Besonderheit auf. Da bei einer Teilkaskoversicherung keine Schäden aufgrund eigenen Verschuldens erfasst sind, gibt es auch keine Einstufung in eine Schadensfreiheitsklasse und auch keine Hochstufungen im Schadensfall. Die Prämienhöhe errechnet sich also unabhängig von irgendwelchen Eigenschaften des Versicherten. Vielmehr richtet sich die Höhe der Prämie im Wesentlichen nach dem Fahrzeugtyp, dem Wohnort des Fahrzeughalters und der Höhe der Selbstbeteiligung. Im Rahmen des Fahrzeugtyps sind in erster Linie sowohl deren Reparaturanfälligkeit als auch deren Diebstahlquote relevant. Des Weiteren spielt es bei vielen Versicherungsgebern eine nicht unerhebliche Rolle, ob sich der Wohnort des Versicherungsnehmers in der Großstadt oder auf dem Land befindet. Bei den meisten Versicherungen liegt die Selbstbeteiligung zwischen 150 und 500 Euro. Da sich die Prämien ohne Selbstbehalt allerdings unverhältnismäßig verteuern, sollte die Eigenbeteiligung nicht über 300 Euro liegen.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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