Die verschiedenen Arten von Pflichtversicherungen
Als Pflichtversicherungen werden diejenigen Versicherungen bezeichnet, die zwangsweise per Gesetz vorgeschrieben sind. Die in Deutschland bestehenden Pflichtversicherungen lassen sich grundsätzlich in zwei Bereiche unterteilen. Zum einen gibt es die überwiegend staatlichen Sozialversicherungssysteme, welche in der Regel eine gesetzliche Zwangsmitgliedschaft statuieren. Zum anderen existieren auch noch private Pflichtversicherungen, welche alle dem Schutz Dritter dienen. Trotz dieser relativ großen Anzahl an Pflichtversicherungen in Deutschland wird deren Daseinsberechtigung immer wieder hinterfragt und in Zweifel gezogen.
Die Pflichtversicherung und das Grundgesetz
Gemäß Art. 2 des Grundgesetzes herrscht in Deutschland eine allgemeine Vertragsfreiheit. Dies bedeutet, dass jeder frei entscheiden kann, ob und wie er Verträge abschließen will. Die Vertragsfreiheit gilt auch im Bereich der Versicherungen. Damit kann im Grunde genommen jeder Bürger selbst entscheiden, welche Versicherungen er abschließt und welche nicht. Allerdings werden aus der Sicht des Gesetzgebers einige Bereiche als so gravierend angesehen, dass bestimmte Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben wurden. Da dies jedoch gegen die grundgesetzlich verankerte Vertragsfreiheit verstößt, müssen extrem hohe Anforderungen an die Einführung einer Pflichtversicherung gestellt werden. Diese besonderen gründe müssen zudem in dem Gesetz, welchem die Pflichtversicherung zugrunde liegt, ausführlich dargelegt werden. Dem Kontrahierungszwang, der aufgrund einer Pflichtversicherung entsteht, unterliegen sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherungsgeber. Somit darf ein Antrag auf eine Pflichtversicherung nicht grundlos von einem Versicherungsunternehmen abgewiesen werden.
Private Pflichtversicherungen
Gerade im privatrechtlichen Bereich ist der Gesetzgeber bestrebt, die Anzahl der Pflichtversicherungen zu klein wie möglich zu halten. Der mit Abstand häufigste Grund für eine private Pflichtversicherung stellt der Schutz für andere Personen dar. Kaum jemand wäre ohne eine Haftpflichtversicherung in der Lage, die Schäden aus einem verursachten Unfall selbst zu regulieren. Damit sich der Geschädigte der Regulierung seines Schadens sicher sein kann, wurde eine solche Versicherungspflicht eingeführt. Die am weitesten verbreitete und somit auch bekannteste Versicherung dieser Art ist die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung. Der Betrieb eines Kraftfahrzeuges ohne die Kfz-Haftpflichtversicherung ist nicht erlaubt und kann bei Nichtbeachtung zur zwangsweisen Stilllegung des Fahrzeuges führen. Des Weiteren gibt es beispielsweise noch die Berufshaftpflichtversicherung, die Jagdhaftpflichtversicherung oder die Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Staatliche Versicherungssysteme
Die gesetzlichen Sozialversicherungen bilden den zweiten großen Bereich der Pflichtversicherungen. Diese Versicherungen sollen überwiegend dem eigenen Gesundheitsschutz des Versicherten dienen. Aufgrund der sozialstaatlichen Pflichtversicherungen sind die allermeisten Arbeitnehmer gegen unterschiedliche Risiken abgesichert, deren Kosten im Bedarfsfall der Staat selbst übernehmen müsste. Nach der jetzigen Regelung ist allerdings der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen beschäftigten Arbeitnehmer in den verschiedenen gesetzlichen Sozialversicherungen zu versichern. Hierzu zählen die gesetzliche Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Rentenversicherung, die Unfallversicherung und die Pflegeversicherung. Einen Sonderfall stellt der Reisesicherungsschein dar. Diese Pflichtversicherung wurde aus Verbraucherschutzgründen entwickelt und soll Pauschalreisende gegen die Insolvenz des Reiseveranstalters sichern.
Liste der Pflichtversicherungen (nicht abschließend):
- KFZ-Haftpflichtversicherung
- Krankenversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung
- Sozialversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Rentenversicherung
- Jagdhaftpflichtversicherung
- Insolvenzversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Pflegeversicherung
- Tierhalterhaftpflichtversicherung