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Lebensversicherung/BU-Versicherung – Vorsicht bei Beitragsfreistellung

Stellt man einen Lebensversicherungsvertrag oder einen Berufsunfähigkeitszusatzversicherungsvertrag beitragsfrei, so stellt die Weiterführung des Vertrages rechtlich gesehen den Neuabschluss des Vertrages dar, mit der Folge, dass die Versicherung eine erneute Gesundheitsprüfung vom Versicherungsnehmer verlangen kann bzw. die Weiterführung des Vertrages von einer neuen Gesundheitsprüfung des Versicherungsnehmers abhängig machen kann. Zudem ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, dem Versicherer inzwischen eingetretene Gefahr erhöhende Umstände (z.B. neue Erkrankungen etc.) anzuzeigen (BGH, Urteil vom 23.06.1993, Az.: IV ZR 37/92).

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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