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Greift die Hausratversicherung bei einem Brand in der Wohnung?

Wann zahlen Hausratversicherungen bei einem Wohnungsbrand?

Wohnungsbrand - Hausratversichung
Kleine Unachtsamkeiten oder Missgeschicke beim Kochen sorgen schnell für einen teueren Wohnungsbrand. Doch zahlt die Hausratversicherung in jedem Fall? Symbolfoto: Ocus Focus/Bigstock

Viele Verbraucher sind der Meinung, dass die Versicherung bei einem Brandschaden alle Kosten übernimmt. Grundsätzlich ist das auch richtig so, aber dennoch nicht in jedem Fall. Viele Brände passieren durch Nachlässigkeit. Da schläft man auf dem Sofa ein, die brennende Kerze fällt herunter auf den Boden. Das Szenario danach, das Zimmer steht in Flammen. Was nun?

Es hat gebrannt – und nun?

Wenn die Wohnung ausgebrannt ist, übernimmt normalerweise die Hausratversicherung die Kosten, die für die Wiederbeschaffung des beweglichen Hab und Gut anfallen. Das können Möbel, Fernseher, Computer, Kleidung, Werkzeuge, Haushalts- und Sportgeräte sein. Schmuck und Bargeld bis zur bestimmten Obergrenze. Tritt der Schadensfall ein, so wird die Hausratversicherung den vereinbarten Versicherungswert ersetzen. Es handelt sich dabei um den Wiederbeschaffungswert, um damit neuwertigen Ersatz zu kaufen. Handelt es sich dagegen um eine reparaturbedürftige Beschädigung, übernimmt die Versicherung die reparaturfähigen Reparaturkosten. Zeigen sich die Gegenstände in einem nutzbaren Zustand, zeigen aber Spuren der Feuerbekämpfung, zahlt die Versicherung eine Wertminderung.

Haus- oder Wohnungsbrand - Versicherung
Eine Hausratversicherung deckt viele Risiken ab, welche den Hausrat bedrohen. Hierzu zählt auch das Brandrisiko. Jedoch ist ein wohnungsbrand nicht in jedem Fall versichert. Symbolfoto: ishook/Bigstock

Wenn man sich die Statistiken betrachtet, so haben drei Viertel aller Haushalte eine Hausratversicherung. Ein Tipp: Die Police sollte man von Zeit zu Zeit prüfen, ob man nicht unterversichert ist. Oftmals sind auch die Konditionen besser, dass man eventuell über einen Wechsel nachdenken könnte. Viele Schäden sind nach einem Schaden wesentlich höher als die vereinbarte Versicherungssumme. Viele Versicherte verschätzen sich einfach beim Wert ihrer Sachen. Dabei sollte nicht vergessen werden, dass es nicht relevant ist, welchen Wert die Dinge zum gegenwärtigen Zeitpunkt haben, sondern es kommt darauf an, wie hoch die Kosten für eine Neuanschaffung liegen.
Viele Versicherer empfehlen deshalb sich die Mühe zu machen, teure Stücke zu fotografieren und die Belege sicher aufzubewahren, am besten außer Haus in einem Bankschließfach oder bei Bekannten. Tritt der Schadensfall ein, so hat der Versicherte weniger Arbeit seinen Schaden zusammenzustellen.

Die Hausratversicherung zahlt nicht immer

Wurde die Feuerwehr bei einem Brand gerufen, so gibt es viele Versicherungsgesellschaften, die auch die Kosten der Feuerwehr übernehmen. Aber nicht alle Schäden werden von der Hausratversicherung übernommen. Brennt man durch eine Zigarettenglut ein Loch in seine Perserbrücke, so wird die Hausratsversicherung nicht zahlen, da die Ursache des Schadens kein Feuer ist, welches sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. Auch von der Hausratversicherung sind Schäden Fahrraddiebstahl oder Überspannungsschäden, Schäden sie an Elektrogeräten durch Blitzschlag in die Oberlandleitung verursacht wurden. Diese Risiken können durch einen Aufpreis abgesichert werden.

Ausgebrannte Wohnung - Fall für die Versicherung
Albtraum aller Mieter und Eigenheimbesitzer: Die Wohnung ist ausgebrannt und alles ist zerstört. Bei Brand zahlt die Versicherung, aber nicht immer. In welchen Fällen greift der Versicherungsschutz der Hausratversicherung nicht? Symbolfoto: salajean/Bigstock

Ob eine Hausratversicherung zahlt oder nicht, ist letztlich nicht nur vom vereinbarten Schutz abhängig, sondern ganz besonders wichtig ist dabei das Verhalten des Versicherten. Wird beispielsweise ein Einbruch gemeldet und es wird festgestellt, dass der Einbrecher durch ein gekipptes Fenster eingestiegen ist, wir die Versicherung nicht zahlen. Ebenso nicht, wenn der Schlauch der Waschmaschine platzt und keiner in der Wohnung ist. Auch in diesem Fall weigern sich viele Versicherer den entstandenen Schaden zu bezahlen. Der Kunde hat in diesen Fällen grob fahrlässig gehandelt.

Wichtig ist es zu wissen, dass die Hausratversicherung nicht nur in den eigenen vier Wänden eintritt, sondern auch wenn der Versicherte sich im Urlaub befindet und seine Koffer werden aus dem Hotel gestohlen. Diese sogenannte Außenversicherung hat eine zeitliche Begrenzung von drei Monaten und auf etwa 10.000 Euro ausgelegt. Oftmals zahlen Versicherer auch Hotelkosten, falls bei Versicherten der Schadensfall eintritt und die keine andere Unterkunft finden.

Rechtzeitig den Brandschaden dem Versicherer melden

Wissen sollten Geschädigte, dass eine Schadensregulierung nur dann geschieht, wenn der Versicherer rechtzeitig Kenntnis von dem Schaden erhält. Deshalb sollte der Geschädigte immer zeitnah handeln und die Hausratversicherung vollständig informieren. Wer Schwierigkeiten hat, die entsprechenden Formulare auszufüllen, der kann die erste Meldung des Schadens per Telefon vornehmen. Der nächste Schritt sollte aber schriftlich geschehen. Es sollten lediglich nur ein paar Tage zwischen dem Brand und der Schadensmeldung liegen, am besten den nächsten Tag dafür einplanen.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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