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Für wen lohnt sich eine Krankentagegeld-Versicherung?

Eine längere Erkrankung, die zu vorübergehender Arbeitsunfähigkeit führt, ist für Betroffene mit erheblichen finanziellen Folgen verbunden. Zwar zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit das Gehalt bis zu sechs Wochen weiter. Danach übernimmt jedoch die Krankenkasse. Sie zahlt das sogenannte Krankengeld, das allerdings nur einen Anteil des bisherigen Einkommens beträgt. Die daraus resultierende Einkommenslücke müssen Betroffene selbst ausgleichen. Eine Möglichkeit um sich zu schließen bietet eine Krankentagegeld-Versicherung.

Begriffe: Krankengeld vs. Krankentagegeld

Krankentagegeldversicherung
Krankengeld von der GKV oder Krankentagegeldversicherung über eine PKV? – Symbolfoto: RaStudio / Bigstock

Die Begriffe Krankengeld und Krankentagegeld werden leicht verwechselt, dabei bezeichnen sie zwei völlig unterschiedliche Leistungen. Das von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlte Krankengeld entspricht 70 Prozent des bisherigen Bruttoeinkommens (maximal 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens). Privat Krankenversicherte erhalten grundsätzlich kein Krankengeld. Sie haben die Möglichkeit, sich über eine private Zusatzversicherung abzusichern, die ihnen im Fall einer längeren Erkrankung ein Krankentagegeld zahlt. Auch gesetzlich Versicherten steht es frei, eine Krankentagegeld-Versicherung abzuschließen, um sich für den Fall einer unvorhergesehenen Arbeitsunfähigkeit finanziell abzusichern.

Für wen ist eine Krankentagegeld-Versicherung sinnvoll?

Ob der Abschluss einer Krankentagegeld-Versicherung sinnvoll ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Vor allem ist wichtig, ob der Betroffene gesetzlich oder privat krankenversichert und ob er Arbeitnehmer oder Selbstständiger ist.

Arbeitnehmer mit gesetzlicher Krankenversicherung

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer erhalten im Krankheitsfall nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber von ihrer Krankenkasse Krankengeld. Bei einem Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze (4.350 Euro pro Monat, Stand: 2017) ist das Krankengeld nach Abzug der Arbeitnehmeranteile für die Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung etwa 21 Prozent geringer als das Nettoeinkommen. Liegt das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, ist die Differenz zu dem ausbezahlten Krankengeld größer und je größer diese Differenz ist, desto mehr lohnt sich eine Krankentagegeld-Versicherung.

Arbeitnehmer mit privater Krankenversicherung

Arbeitnehmer, die privat krankenversichert sind, erhalten nach sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber kein Krankengeld, sondern sind auf Krankentagegeld angewiesen. Dieses kann (muss aber nicht) in der privaten Krankenversicherung als vertraglich vereinbarte Leistung enthalten sein. Ist dies nicht der Fall, empfiehlt sich dringend der Abschluss einer zusätzlichen Krankentagegeld-Versicherung.

Ausnahme: Beamte mit privater Krankenversicherung benötigen keine zusätzliche Krankentagegeld-Versicherung. Ihre Bezüge werden auf unbefristete Zeit weiterbezahlt.

Selbstständige mit gesetzlicher Krankenversicherung

Wer als Selbstständiger freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, hat die Wahl, ob er im Falle einer längeren Erkrankung Krankengeld erhalten möchte oder nicht. Falls ja, erhöht sich der Krankenkassenbeitrag von 15,1 Prozent auf 15,7 Prozent. Der darin enthaltene Beitrag für das Krankengeld beläuft sich auf maximal 26,10 Euro monatlich. In diesem Fall zahlt die Krankenkasse – wie bei einem gesetzlich versicherten Arbeitnehmer – das Krankengeld nach einer sechswöchigen Arbeitsunfähigkeit.

Krankengeld der GKV
Bei längerer Krankheit springt die GKV mit dem Krankengeld ein. Doch wie sieht es bei Selbständige oder Freiberufler aus? Hier sollte eine Zusatzversicherung abgeschloßen werden. Aber auch für Arbeitnehmer ist eine Krankentagesgeldversicherung unter Umständen eine Überlegung wert. – Symbolfoto: Ocus Focus / Bigstock

Wer die Einkommensausfälle der ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit nicht selbst ausgleichen kann, sollte eine private Krankentagegeld-Versicherung abschließen. Dies gilt insbesondere für Versicherte, deren Gewinn (nach Abzug der Steuern) über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Bei einer Krankentagegeld-Versicherung ist es – je nach Vertrag – auch möglich, die Zahlung des Krankentagegelds schon früher zu vereinbaren, zum Beispiel ab der 3. oder 4. Woche der Arbeitsunfähigkeit.

Selbstständige mit privater Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung für Selbstständige enthält meistens schon ein Krankentagegeld – oft ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die genauen Einzelheiten sind dem jeweiligen Versicherungsvertrag zu entnehmen. Es wird jedoch empfohlen, sowohl den Zahlungsbeginn als auch die Höhe des vereinbarten Krankentagegelds regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls an die aktuelle Situation anzupassen, um große finanzielle Belastungen zu vermeiden. Versicherte, die kein Krankentagegeld vereinbart haben, sollten dies unverzüglich nachholen oder eine zusätzliche Krankentagegeld-Versicherung (eventuell sogar bei einem anderen Anbieter) abschließen.

Weitere wichtige Informationen zur Krankentagegeld-Versicherung

Beim Abschluss einer Krankentagegeld-Versicherung ist darauf zu achten, dass die Höhe des Krankentagegelds auf den finanziellen Bedarf abgestimmt sein muss. Dieser ist abhängig von den regelmäßigen monatlichen Ausgaben. Selbstständige müssen hier auch die Betriebsausgaben berücksichtigen, die trotz Krankheit anfallen. Das Krankentagegeld darf jedoch das durchschnittliche Nettoeinkommen des Versicherten nicht übersteigen. Nachträglich kürzen, weil sich das Einkommen des Versicherten verringert, dürfen die Versicherungen das Tagegeld aber nicht. Das hat der BGH im Jahr 2016 entschieden. Im vorliegenden Fall (AZ IV ZR 44/15) hatte ein Handwerker ein Krankentagegeld von 100 Euro / Tag vereinbart. Nach Prüfung des Einkommens wollte der Versicherer jedoch nur 62 Euro zahlen. Zu Unrecht, wie die Richter entschieden. Wichtig: Bei dem Krankentagegeld handelt sich hierbei um eine steuer- und abgabenfreie Leistung, die netto ausbezahlt wird.

Manche Anbieter von Krankentagegeld-Versicherungen verzichten auf eine Wartezeit bei Arbeitsunfähigkeit, doch viele Versicherungen sehen eine allgemeine Wartezeit von 3 Monaten vor (Ausnahme: Unfall). Steht die Arbeitsunfähigkeit in Zusammenhang mit einer zahnmedizinischen, kieferorthopädischen oder psychotherapeutischen Behandlung, beträgt die Wartezeit häufig 8 Monate. Bei Unstimmigkeiten über den Leistungsbeginn (oder anderen Problemen mit der Krankentagegeld-Versicherung) sind wir als Fachanwalt für Versicherungsrecht der richtige Ansprechpartner.

Grundsätzlich unterliegt das Krankentagegeld – anders als das Krankengeld, das maximal 78 Wochen lang bezahlt wird – keiner zeitlichen Beschränkung. Es ist jedoch üblich, dass die Zahlung spätestens 3 Monate nach der Feststellung einer Berufsunfähigkeit eingestellt wird. Versicherungen dürfen in diesem Fall das bereits ausbezahlte Krankentagegeld ab dem Zeitpunkt der festgestellten Berufsunfähigkeit zurück verlangen.

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