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Elementarschadenversicherung: Für Hausbesitzer ein Muss

Elementarschaden – Der nötige Schutz für Hausbesitzer

Geschützt vor Wind und Wetter
Geschützt vor Wind und Wetter

In Zeiten von immer häufiger auftretenden Naturkatastrophen wird die Elementarschadenversicherung für Hausbesitzer immer wichtiger. Schreckensnachrichten über schwere Schäden durch heftige Stürme oder ein neues Rekord-Hochwasser häufen sich von Jahr zu Jahr und werden tendenziell in den nächsten Jahren immer weiter ansteigen. Wenn durch solche Naturkatastrophen Wohnhäuser beschädigt werden, ist oftmals die Existenz der Hausbewohner bedroht. In nicht wenigen Fällen werden aufgrund solcher Ereignisse ganze Familien in den finanziellen Ruin getrieben. Umso für so wichtiger ist es, sein Eigentum finanziell abzusichern.

Die Erweiterung der Gebäudeversicherung

Wie bereits angedeutet schützt die Elementarschadenversicherung Eigentümer und Besitzer von Grundstücken vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen. Als passender Zusatzbaustein zur Wohngebäudevesicherung und Hausratversicherung bietet die Elementarschadenversicherung den optimalen Schutz vor jeglichen schädigenden Ereignissen. In aller Regel kann die Elementarschadenversicherung nur in Kombination mit einer dieser beiden Versicherungen abgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang gehen viele Versicherungsnehmer davon aus, dass eine Gebäudeversicherung genügend Schutz verspricht. Gerade in Regionen, in denen Hochwasser kein Thema ist, wird die Elementarschadenversicherung viel zu häufig links liegen gelassen. Dabei handelt es sich hier keineswegs um eine reine Hochwasser- oder Überschwemmungsversicherung; die Elementarschadenversicherung schützt zudem vor den Folgen eines Rückstaus oder vor den Schäden einer Lawine.

Schadensereignisse, die von der Elementarschadenversicherung, aber nicht von der Gebäudeversicherung reguliert werden:

  • Hochwasser/Überschwemmung
  • Rückstau
  • Lawine/Schneedruck
  • Erdbeben
  • Erdrutsch
  • Vulkanausbruch

Anhand dieser Aufzählung lässt sich schnell erkennen, dass eine oder mehrere dieser Gefahren jeden treffen können. Der fehlende Versicherungsschutz geht in diesem Fall also vor allem auf mangelnde Information zurück. Wenn man bedenkt, dass das Eigenheim in den meisten Fällen das Hauptvermögen darstellt und eine Elementarschadenversicherung je nach Situation oftmals unter 100 Euro pro Jahr kostet, ist ein Verzicht darauf mehr als leichtsinnig.

Auf den Standort kommt es an

wohngebaeudeversicherungAufgrund der vielen Faktoren, die bei der Ermittlung des passenden Beitrags einer Elementarschadenversicherung eine Rolle spielen, können die zu zahlenden Prämien stark variieren. So haben die Versicherungsunternehmen beispielsweise ein sogenanntes Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) entwickelt. Mit Hilfe dieses Systems können sämtliche Gebäude in vier Gefährdungsklassen eingeteilt werden. In einem Haus, welches in Gefährdungsklasse vier eingestuft wird, gibt es rein statistisch gesehen einmal in zehn Hochwasser. Ein solches Gebäude hat keine Chance von einer Elementarschadenversicherung geschützt zu werden. Außerdem muss man beim Abschluss einer Elementarschadenversicherung unbedingt beachten, dass Überschwemmung nicht gleich Überschwemmung bedeutet. Für den Eintritt des Versicherungsfalls ist nämlich in erster Linie die Ursache der Überschwemmung von entscheidender Bedeutung. Da die Gefahr eines Rückstaus praktisch immer gegeben ist, sollte Rückstau unter allen Umständen mitversichert werden. Im Gegenzug ist es auch nicht immer nötig, sämtliche Ursachen für Elementschäden abzusichern. Wenn ein oder mehrere Ereignisse am Wohnort nahezu ausgeschlossen sind, brauchen sie auch nicht von der Police erfasst zu sein. Um die möglichen Gefahren für Ihre Grundstücke und Gebäude besser überblicken zu können, ist der Einsatz von Experten durchaus ratsam. Bei Unsicherheiten und Fragen rund um die Elementarschadenversicherung ist unser kompetenter Fachanwalt für Versicherungsrecht der richtige Ansprechpartner.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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Egal ob Ihre Versicherung die Zahlung verweigert oder Sie Unterstützung bei der Schadensregulierung benötigen. Wir stehen Ihnen zur Seite.

 

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